Beim Internethandel gibt es oft einen Anspruch auf Garantie
Das Internet bietet die verschiedensten Handelsplattformen, auf denen Waren aller Art zu erwerben sind. So können Produkte zu festen Preisen gekauft oder in virtuellen Aktionshäusern durch Gebote erlangt werden. Ersteres ist nicht selten mit einer Garantie verbunden, deren Anspruch sich auf Zusicherung des Herstellers begründet.
Doch wie genau definiert sich ein solches Recht? Ist ein gesetzlicher Garantieanspruch im Online-Shop vorhanden? Mit solchen Fragen beschäftigt sich der vorliegende Ratgeber. Hier erfahren Sie unter anderem, in welchen Fällen ein Garantieanspruch bei Elektrogeräten und anderen Produkten vorhanden ist, was der Gesetzgeber zur Thematik beiträgt und wie Betroffene eine gewährte Garantie im Schadensfall nutzen können.
Inhalt
Definition zum Garantieanspruch
Beim Garantieanspruch, der im Online-Shop erworbene Produkte betreffen kann, handelt es sich um einen Begriff aus dem Kaufrecht. Dieser beschreibt die Übernahme einer Haftung, die bei einem Schadensfall in näherer Zukunft gewährt wird.
Doch woher wissen Kunden, dass ein entsprechender Garantieanspruch vorliegt? Ein Schreiben, das der Warenlieferung beiliegt, gibt oft darüber Auskunft. Liegt kein entsprechendes Dokument vor, ob in Papierform oder digital als E-Mail-Anhang, besteht in der Regel auch kein Garantieanspruch beim Online-Shop-Kauf.
Dabei ist zudem darauf zu achten, dass ein Garantieanspruch in Deutschland beschränkt werden kann. So dürfen Hersteller genau definieren, in welchen Fällen eine Garantie vorliegt, die einen unentgeltlichen Umtausch oder eine Reparatur rechtfertigt.
Das sagt das Gesetz zum Garantieanspruch
Der Garantieanspruch, der beim Online-Shop-Kauf bestehen kann, ist nicht gesetzlich vorgegeben. Hersteller bzw. Verkäufer entscheiden selbst, ob sie den Käufern ein Recht auf Garantie gewähren wollen. Tun sie dies, kommt jedoch § 443 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum Tragen. Darin steht mitunter geschrieben:
Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern […] stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber).“
Sichern Verkäufer, Hersteller oder andere Dritte also einen Garantieanspruch zum Online-Shop-Erwerb zu, verpflichtet das Gesetz in § 443 BGB diese, sich auch an ihr Versprechen zu halten.
Wird also ein Garantieanspruch für Elektrogeräte oder andere Produkte erklärt, kommt eine Art Vertrag zustande, der für den Garantiegeber bindend ist.
Garantie und Gewährleistung unterscheiden
Die Begriff „Garantie“ und „Gewährleistung“ werden nicht selten miteinander verwechselt. Wie bereits erwähnt, besteht auf erstes solange kein gesetzlicher Anspruch, bis sich eine Vertragspartei dazu bereit erklärt, diese zu bieten. Erst dann ist der Garantieanspruch verpflichtend. Anders sieht es bei der Gewähr aus:
- Diese ist im BGB verankert und von vornherein verpflichtend für Internethändler.
- Im Gegensatz zum Garantieanspruch, der beim Online-Shop nur in genannten Fällen vorliegt, sind Shop-Betreiber deshalb verpflichtet, bei Schäden, die kurz nach dem Kauf sichtbar werden, Gewähr zu leisten.
- Hersteller sind nicht für Gewährleistung zuständig. Käufer müssen sich diesbezüglich immer direkt an den jeweiligen Händler wenden.
Es zeigt sich: Gewährleistung, im Gegensatz zum Garantieanspruch im Online-Shop, ist für Verkäufer grundsätzlich verpflichtend. Bei dieser wird außerdem zwischen Sachmangel und Rechtsmangel unterschieden. Sachmängel liegen beispielsweise dann vor, wenn die Beschaffenheit eines Produkts nicht wie versprochen ausfällt. Erheben Dritte Anspruch wegen gestohlener Ware, wird vom Rechtsmangel gesprochen.
Haben Sie trotz den Eintragungen im BGB beim Garantieanspruch oder der Gewährleistung rechtliche Probleme? Ein Anwalt, der im Kaufrecht versiert ist, kann Ihnen dann beratend zur Seite stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Kunde oder als Verkäufer rechtlichen Beistand und eine kompetente Beratung suchen.
Einen Garantieanspruch geltend machen
Liegt ein Garantieanspruch nach Online-Shop-Einkauf vor und die Ware weist entsprechende Mängel auf, liegt die Annahme nahe, dass Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen. Doch nicht jeder Produktschaden sorgt dafür, dass dies wirklich der Fall ist. So können die Garantiegeber selbst entscheiden, unter welchen Umständen entsprechende Ansprüche bestehen.
Betroffene sollten sich aus diesem Grund das Schreiben genau durchlesen, in dem der jeweilige Garantieanspruch definiert ist. Darin kann beispielsweise die Bedingung gelistet sein, dass ein Umtausch nur bei sachgemäßer Behandlung der Ware erfolgt. Zudem legen Produkthersteller oft eine zeitliche Frist fest. Wird also eine zweijährige Garantie versprochen, können darüber hinaus keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Steht auch nach dem Lesen der Garantiebedingungen fest, dass Umtausch- bzw. Reparaturansprüche bestehen, müssen betroffene Käufer aktiv werden. Es gilt, sich an das Unternehmen zu wenden, welches die Produktgarantie versichert. Dabei macht es folglich oft wenig Sinn, sich wegen dem Garantieanspruch an den Online-Shop-Betreiber zu wenden, da eine sogenannte Herstellergarantie vorliegt.
Es ist empfehlenswert, sich via E-Mail an die zuständige Stelle zu richten. Theoretisch ist zwar auch ein Telefongespräch möglich, schriftliche Kommunikation ist jedoch zu bevorzugen. Das hat den einfachen Grund, dass diese leichter nachweisbar ist, was bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten hilfreich ist. Bei der Geltendmachung des Garantieanspruches ist dem zuständigen Unternehmer zudem eine Frist einzuräumen.
Innerhalb der festgelegten Zeitspanne muss die Garantieleistung erfolgen. Erst nach Ablauf der Frist, wenn es nicht dazu gekommen ist, dürfen Betroffene von einem Kauf zurücktreten und beispielsweise fordern, ihr Geld rückerstattet zu bekommen.
Weitere Infos zum Garantieanspruch
Nicht immer ist sofort ersichtlich, welche Partei eigentlich der Garantiegeber ist. Bei schriftlichen Garantieversicherungen ist jedoch oft die Formulierung aufschlussreich:
- Wird von einer Herstellergarantie gesprochen, müssen sich Käufer direkt an den Hersteller wenden.
- Ist jedoch nur von einer „Garantie“ die Rede, kann die Verantwortung direkt beim Händler liegen. Dieser ist dann auch zu kontaktieren, wenn Mängel über den Gewährleistungszeitraum hinaus auftreten.
Teilweise herrscht nach geltender Rechtsprechung außerdem die Ansicht, dass schon eine Werbeaussage zum Garantieanspruch beim Online-Shop-Kauf führen kann. Händler sollten hier bedacht vorgehen, um keine unerwünschten Ansprüche zu kommunizieren.
Mia meint
10. Dezember 2018 at 8:54
Bekannte schließen oft zusätzlich eine Garantieversicherung ab. So können sie die Garantie auf 3 Jahre oder länger verlängern. Richtige Garantie ohne Beweispflicht hat man ja leider oft nur 6 Monate.