Die Welt der Video-Stars in Gefahr
Das Format „Video on Demand“ liegt heute absolut im Trend. Immer mehr Menschen verlassen sich nicht länger darauf, ihre Lieblingsfilme oder -Serien im Fernsehen zu erwischen – Arbeitszeiten und die Herausforderungen des täglichen Lebens stehen dem oft im Weg.
Streaming im Bezahlformat, wie bei Maxdome und Netflix, ermöglicht den Zugriff auf aktuelle Filmformate zu jedem erdenklichen Zeitpunkt. Auch die sogenannten Youtube-Stars werden immer beliebter. Vor allem die Jugend verbringt täglich Stunden damit, dort die neuesten Uploads zu verfolgen.
Doch gerade im letzteren Fall zieht die Beliebtheit auch negative Entwicklungen nach sich. Freebooting, also das unerlaubte Kopieren und Weiterverbreiten von bestimmten Passagen oder kompletten Videos auf Facebook findet immer häufiger statt.
In diesem Ratgeber werden die Bedeutung dieses Begriffs, die Folgen für die Urheber der Videos (die sogenannten Content Creators), die Reaktion der Facebook-Verantwortlichen, mögliche Gegenmaßnahmen und die Motivation der Täter genauer beleuchtet. Schließlich wird auch erklärt, wie es sich mit der Abmahnung wegen Freebooting verhält.
Inhalt
Die Bedeutung von Freebooting
Das Teilen von Inhalten gehört auf Facebook zum guten Ton dazu. Darunter sind nicht nur Texteinträge und Bilder, auch Videodateien werden fleißig weiterverbreitet. Dabei kommt es nicht selten vor, dass die Uploader nicht die Rechte an dem hochgeladenem Material besitzen.
Der Begriff Freebooting hat zwar noch nicht die höchste Bekanntheit erlangt, die Praxis dahinter erfreut sich aber schon großer Beliebtheit. So existieren auf der Social-Media-Plattform Seiten, auf denen die Betreiber eine große Menge an ungefragt entwendeten Videoaufnahmen neu veröffentlichen.
Auf diese Weise generieren diese Likes und Klicks – so sieht der klassische Fall von Freebooting aus.
Dabei macht Facebooks Struktur es den Upload-Piraten besonders leicht, die Clips zu verbreiten. Facebook-Kurzfilme haben im Newsfeed der Nutzer eine besonders hohe Priorität und werden vor denen von externen Seiten, wie Youtube und Vimeo, angezeigt.
Dieser Schaden entsteht den Urhebern durch Freebooting
Da Freebooting gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt, ist es durchaus legitim, den Vorgang mit Diebstahl gleichzusetzen. Die Praxis von ungefragter Verwendung von fremden Inhalten ist im Internet zwar nichts neues, steht heute jedoch durch die Hintergründe der Monetarisierung (dem Geldverdienen mit Videoinhalten) in einem neuen Licht.
Durch die Videopiraterie entstehen vor allem den Personen ernsthafte Schäden, die sich ihren Lebensunterhalt (oder zumindest einen Großteil davon) damit verdienen, Videoinhalte online zu stellen. Denn Facebooks Reichweite übersteigt jene von Youtube noch einmal um ein ganzes Stück. Schauen sich viele Millionen Menschen die Clips dann auf bei dem Social-Media-Gigant an, ist die Chance sehr gering, dass sie dies auf der originalen Videoplattform noch einmal wiederholen (wenn sie überhaupt erfahren, dass die Aufnahme durch Freebooting ungefragt vervielfältigt wurde).
Auf Youtube selbst wird Freebooting erfolgreich bekämpft. Das Content-ID-System sorgt dafür, dass identische Videoclips und auch einzelne Inhaltspassagen zügig erkannt und direkt aus dem System entfernt werden.
Im April 2016 hat der Social-Media-Riese schließlich mit dem Rights Manager ein ähnliches System eingeführt. Dort kann jeder Content Creator sein Videomaterial hochladen und so über ein Sperrsystem verhindern, dass der Upload ein zweites Mal vorgenommen wird.
Doch auch das löst das Problem nicht richtig. Zunächst einmal ist der Dienst bisher nicht öffentlich zugänglich, es muss sich extra dafür beworben werden.
Auch kann dem sozialen Netzwerk vorgeworfen werden, selbst am Freebooting zu verdienen. Nicht nur müssen User erst selbst aktiv werden, bevor ihre Aufnahmen, die illegal vervielfältigt wurden, von der Plattform entfernt werden. Auch verdient der Social Player bis zur Entfernung mit an den Werbeeinnahmen.
Im folgenden Video (deutsch untertitelt) wird Freebooting auf Facebook sehr einfach und bildlich erklärt:
So verhält sich Facebook
Das soziale Netzwerk sieht sich den Vorwürfen ausgesetzt, nicht genug gegen Freebooting zu unternehmen und mit der eigenen Video-Plattform nur alle anderen übertrumpfen zu wollen. Interessant sind dabei auch die Zählweisen im Vergleich: So zählt im sozialen Netz ein Clip als angesehen, sobald dieser 3 Sekunden gelaufen ist. Bei Youtube müssen dafür mindestens 30 Sekunden vergehen.
Das lässt vermuten, dass viele Nutzer die Clips nur im Vorbeiscrollen gesehen haben.
Das träge Löschverhalten, das die Social-Plattform bei Freebooting-Meldungen verärgerten Urheber zeigt, verstärkt den Eindruck, dass die eigenen Video-Zugriffe bis zum letzten Moment gefördert werden sollen, um sich im Vergleich zu Konkurrenten im Videobereich abzuheben – häufig auch mit widerrechtlichen Uploads.
Eine Statistik der Seite slideshare.net belegt, dass im ersten Quartal 2015 über 700 von den Top 1000 Videodateien auf Facebook vorher schon original auf anderen Seiten veröffentlicht wurden.
So sollten Sie sich als Content Creator verhalten
Auch wenn die Verantwortlichen der Social-Media-Seite eher langsam auf gemeldete Urheberrechtsverstöße reagieren, sollten Sie als Opfer von Freebooting nicht untätig bleiben. Generell sollte ein Bewusstsein für diesen Begriff geschaffen werden. Viele Nutzer im Internet haben noch nicht davon gehört oder wissen nicht, dass es sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt.
Sind Sie selbst oder ein Bekannter von Ihnen ein Opfer von Freebooting geworden und haben beispielsweise Ihr Amateuervideo auf Facebook wiedergefunden, obwohl Sie niemals die Erlaubnis dazu gegeben haben? Dann sollten Sie zunächst den folgenden Drei-Punkte-Plan Schritt für Schritt umsetzen:
- Die Dokumentation: Zunächst müssen Beweise für das digitale Plagiat festgehalten werden. Ein Screenshot ist dabei der direkte Weg. Speichern Sie diesen als Bild-Datei und sichern Sie auch die Links vom Original und der Kopie.
- Der Aufruf: Kommentieren Sie unter dem unerwünschten Plagiat und machen Sie so andere darauf aufmerksam, dass hier ein Fall von Freebooting vorliegt. Verlinken Sie dabei auch gleichzeitig auf den originalen Clip.
- Die Meldung: Zeigen Sie das Video dem Support als Urheberrechtsverstoß an.
Es gibt jedoch auch einige Maßnahmen, die zum Schutz der eigenen Videos beitragen können, schon bevor es überhaupt zum Freebooting kommt.
Eine absolute Sicherheit dagegen gibt es zwar nicht, aber es ist möglich, durch die Videogestaltung allen Zuschauern einen klaren Hinweis darauf zu geben, zu welchem Inhaber und zu welcher Domain ein Upload eigentlich gehört:
- Direkte Verweise im Video: Diese Art der Markierung lässt sich vor allem über Sprachaufnahmen effektiv umsetzen. Verwenden Sie eindeutige Marken-Aussagen wie „Vergesst nicht, dieses Video mit einem Daumen zu bewerten, einen Kommentar zu hinterlassen und meinen Youtube-Kanal zu abonnieren“ oder „In der Beschreibung meines Youtube-Kanals findet Ihr einen Link, der euch noch mehr zum Thema verrät“. Auch auf anderen Plattformen ist damit die Zugehörigkeit direkt erkennbar.
- Der Einsatz von visuellen Logos oder Wasserzeichen: Ein Intro mit Wiedererkennungswert, ein Logo in einer der Ecken und ein Urheberrechtshinweis am Ende des Videomaterials tragen ebenfalls zur eindeutigen Identifikation bei.
- Generelle Optimierung auf die Domain: Vor allem außerhalb von Youtube (beispielsweise auf der eigenen Webseite) lohnt es sich, bei der Videoplanung die Upload-Domain miteinzubeziehen. Niemand fragt am Ende eines Clips nach Likes, wenn es dafür keinen Button auf der Veröffentlichungsplattform gibt. Bedenken Sie daher den Zielort Ihres Videomaterials.
Die Motivation beim Freebooting
Personen machen sich des Freebootings aus verschiedenen Gründen schuldig. Manche wollen sich einfach an den Kanalaufrufen oder den Werbeeinnahmen bereichern. Andere sind darauf aus, mehr Abonnenten für ihren eigenen Kanal zu sammeln, ihnen fehlt es jedoch an eigenen Ideen. Oft ist aber auch nur die Lust nach Ruhm und Bekanntheit die Hauptmotivation.
Ist eine Abmahnung möglich?
In der Theorie ist die rechtliche Lage beim Freebooting relativ eindeutig. Der Upload fremder Video-Inhalte verstößt, wie schon erwähnt, gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Ist es grundsätzlich kein Problem, Youtube-Videos auf anderen Domains einzubetten, ist der erneute Upload eines Dritten nicht zulässig.
Verschiedene Ansprüche können vom Rechteinhaber geltend gemacht werden. Dazu zählen:
- Unterlassungsansprüche
- Schadensersatzansprüche
- Beseitigungsansprüche
Facebooks Verhalten bei Meldungen richtet sich ganz nach § 10 des Telemediengesetzes. Das bedeutet, dass die Verantwortlichen erst in dem Moment handeln müssen, wenn sie vom Rechtsverstoß erfahren.
Es ist zwar möglich, dass die Einführung des Rights Managers die Lage in Zukunft etwas verändert – aber im Moment wird ohne direkte Handlungen der User von den Moderatoren nichts in Bezug auf die Videoüberprüfung unternommen.
Hinzu kommt der Fakt, dass das Entfernen von urheberrechtlich geschütztem Material nach erfolgter Anzeige oft eine gewisse Zeit benötigt. Hier kann es hilfreich sein, sich mit einem Rechtsanwalt abzusprechen und ein entsprechendes Schreiben aufsetzen zu lassen.
Eine ernstzunehmende juristische Handlung führt auch beim sozialen Riesen meistens dazu, dass Löschungen zügiger erfolgen.
Mittlerweile warnt auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen davor, ohne Erlaubnis auf Facebook Filme oder Clips hochzuladen. Die kürzliche Einführung des Rights Managers soll schnelle und teure Abmahnungen in Zukunft einfacher machen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Thematik entwickelt. Noch liegen keine wirklichen Präzedenzfälle vor. Sollten zukünftig vermehrt Abmahnungen in Bezug auf Freebooting ausgesprochen werden, müssen in jedem Fall auch Zeitungen und Magazine Videos auf ihren Internetplattformen mit mehr Umsicht behandeln – auch diese bedienen sich gerne der Videoaufnahmen von Youtube, laden diese erneut im eigenen Videoplayer hoch und schalten Werbung davor.
Kommentieren Sie in einem solchen Fall unter ersterem und verlinken Sie auf das originale Video. Anschließend muss der Verstoß den Verantwortlichen im Netzwerk gemeldet werden. Es ist außerdem immer hilfreich, sich Hilfe bei einem Rechtsanwalt zu suchen, der sich im Bereich Medien im Internet auskennt.
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