Kinofilme oder Videos downloaden – Die Gefahren erkennen
Internet-Filme sind heute wohl mit der häufigste Grund für eine Abmahnung. Denn immer mehr Menschen wollen sich das Geld für einen Kinobesuch oder eine DVD sparen und lieber Filme illegal runterladen, um sie kostenlos zu schauen.
Doch was vielleicht zu Beginn eine gute Idee war, wird sehr schnell zu einer juristischen Stolperfalle. Zumindest dann, wenn die erste Abmahnung im Briefkasten landet. Aber mit diesem Schriftstück ist der Fall noch lange nicht abgeschlossen. Denn eine Abmahnung aufgrund eines Verstoßes gegen das Urheberrecht, birgt in der Regel auch die Gefahr, dass eine Schadensersatzforderung geltend gemacht wird. In diesem Fall muss der Nutzer, der illegale Filme heruntergeladen hat, eine hohe Geldsumme an den Urheber zahlen.
Und diese Summen können im mehrstelligen Bereich liegen. Deshalb sollte genau überlegt werden, ob es wirklich Sinn macht, einen eigentlich kostenpflichtigen Film oder Video kostenlos herunterzuladen oder nicht. Doch ab wann wird eigentlich von einem illegalen Filmdownload gesprochen?
In den USA wird das Filme-Downloaden sehr hart bestraft. Hier liegt die Schadensersatzforderung nicht selten im Millionen-Bereich.
Inhalt
Wann ist ein Filmdownload legal und wann nicht?
Es ist natürlich sehr einfach und bequem, einfach mal ins Internet zu gehen und sich dann einen Film herunterzuladen. Der Weg nach draußen bleibt erspart, wie auch das Geld für den Kinobesuch oder die DVD. Doch was auf den ersten Blick sehr schön und einfach erscheint, stellt sich spätestens beim Erhalt der Abmahnung als Trugschluss heraus. Wer daher auf Nummer sicher beim Herunterladen von Filmen gehen möchte, sollte auf jeden Fall darauf achten, ob das Angebot seriös ist oder nicht.
Bei kostenlosen Angeboten ist es oft der Fall, dass Serien, Videos oder auch Filme auf diesen Plattformen illegal und somit auch ohne Zustimmung des Urhebers angeboten werden. Denn wenn etwas kostenlos ist und hier auch noch aktuelle Blockbuster zu finden sind, die gerade erst im Kino laufen, dann kann etwas nicht stimmen.
Internetnutzer sollten immer stutzig werden, sofern ein Filmdownload für einen aktuellen Film ohne weitere Kosten angeboten wird.
Filme downloaden, vor allem, wenn diese aktuell sind und als kostenloser Download angeboten werden, ist also immer mit einer rechtlichen Konsequenz verbunden. Deshalb sollte auf so einen Download lieber verzichtet werden.
Es gibt mittlerweile aber auch die Optionen Trailer oder auch einige Filme und Serien über seriöse Anbieter kostenlos zu schauen. Hier werden allerdings keine aktuellen Filme oder explizit vom Urheber freigegebene Kurzfilme (z.B. Trailer) gezeigt. Das Filme-Runterladen ist in diesem Fall zudem meist nicht möglich.
Wie sieht es mit dem Streaming aus?
Es gibt aber natürlich auch die Option, sich Filme oder Serien über die sogenannten Streaming-Portale anzusehen. Hierbei handelt es sich um Plattformen, die den Nutzern die unterschiedlichen Medien zur Verfügung stellen. Auf diesen Portalen können sich User Filme einfach im Internet ansehen.
Aber ist Filme-Streamen nicht illegal? Nein, das Ansehen ist nicht verboten.
Dazu Paragraph 44a UrhG: Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.“
Sobald jedoch auch nur ein Teil des Films beim Streaming heruntergeladen wird, gilt dies als illegaler Download. Das wiederum ist strafbar und kann Abmahnungen nach sich ziehen.
Filme downloaden – Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss man rechnen?
Dass Filme downloaden illegal ist, dürfte nun jedem bewusst sein. Aber dennoch scheinen auch die harten Strafen nicht wirklich jeden Nutzer davon abzuschrecken. Auf einer Tauschbörse Filme herunterzuladen ist strafbar und wird auch in Deutschland immer strenger bestraft. So können für einen Film schon mehrere tausend Euro fällig werden.
Die Höhe der Strafe hängt auch immer vom eigentlichen Film ab. Ein sehr bekannter und zudem auch noch aktueller Film ist auf jeden Fall um einiges in der Strafe höher, als beispielsweise ein Film, er schon auf DVD erschienen ist oder gar schon im Fernsehen gezeigt wurde. Wer Filme downloaden möchte und sich dabei nicht an die Gesetze hält, riskiert neben einer Abmahnung auch noch eine Verurteilung wegen Urheberrechtsverletzung. Und genau dies kann noch mit der Zahlung eines hohen Bußgeldes verbunden sein.
Deshalb sollte man sich also genau überlegen, ob es wirklich Sinn macht, einen Film illegal im Internet herunterzuladen oder nicht. Es gab bisher schon einige Fälle, in denen das Filme downloaden ganze Existenzen ruiniert hat. Denn die Strafen waren einfach zu hoch, dass die Betroffenen diese nicht begleichen können.
Was ist mit YouTube?
Auch auf YouTube haben Internetnutzer hin und wieder die Möglichkeit kleinere Filme oder zumindest Trailer zu sehen. Aber wie sieht es hier mit dem Downloaden aus? Ist es erlaubt? Die gute Nachricht gleich vorweg! Grundsätzlich ist es zunächst einmal legal, da YouTube eine legale Quelle ist. Allerdings dürfen die kurzen Clips oder Videos nur für den privaten Gebrauch heruntergeladen werden und darüber hinaus dürfen diese privaten Kopien auch nur aus legalen YouTube-Channels stammen.
Wer diese legalen Channels nutzt, kann sichergehen, dass der jeweilige tatsächliche Rechteinhaber auch das Video auf seinen YouTube-Kanal hochgeladen hat und es sich dabei nicht um einen illegalen Upload handelt.
Welche Filme werden abgemahnt?
Die Abmahnung kann wirklich für jeden Film erfolgen, sofern der Rechteinhaber nicht sein Einverständnis für die Veröffentlichung und Weiterverbreitung erteilt hat.
Wer also einen Film oder auch einen Clip anfertigt, muss für den Download immer sein Einverständnis erklären. Ist dies nicht der Fall, kann eine Abmahnung und somit auch eine Schadensersatzforderung geltend gemacht werden.
Sehr häufig werden aber aktuelle Blockbuster bei den Filmen abgemahnt. Also Filme, die gerade erst auf den Markt gekommen sind. Oder aber auch Filme, die in Deutschland noch gar nicht erschienen sind. Generell können aber auch andere Filmwerke abgemahnt werden, sofern hier nicht die Rechte vorliegen. Auch Serien oder Mitschnitte können abgemahnt werden. Das Letztere kommt sehr häufig in der Musik vor.
So schneiden viele Konzertbesucher immer wieder Auftritte der Musiker mit. Werden diese Mitschnitte dann ins Internet gestellt, wird gegen das Urheberrecht verstoßen. Denn selbst wenn der Mitschnitt eigenständig angefertigt wurde, liegt nicht das Einverständnis der Künstler vor. Denn diese müssten um Erlaubnis gefragt werden, ob der Mitschnitt überhaupt im Internet veröffentlicht werden darf. In der letzten Zeit kam es auch in diesem Bereich immer wieder zu Abmahnungen.
Wer also seinen Konzertmitschnitt auf Plattformen, wie YouTube veröffentlichen möchte, muss auf jeden Fall vorher Informationen einholen, ob dies für den entsprechenden Künstler auch genehm ist. Alles andere könnte unter Umständen rechtlichen Ärger mit sich bringen und zudem auch finanzielle Kosten verursachen.
Abmahnung – Welche Filme sind nicht erlaubt?
Um wirklich nicht die Gefahr zu laufen, eine Abmahnung zu erhalten, sollte prinzipiell darauf verzichtet werden, einen Film illegal aus dem Internet herunterzuladen. Es gibt mittlerweile zum Kino oder zur DVD auch zahlreiche andere Optionen, bei denen die User über das Internet und gegen Zahlung eines Beitrages so viele Filme, wie möglich schauen können.
Für folgende Filme wurden bereits Abmahnungen verschickt:
- 13
- 13 Assassins
- 2001 Maniacs 2 – Es ist angerichtet
- 30 Days of Night
- 47 Ronin
- 71 Into the fire
- American Pie – Das Klassentreffen
- Art of the Devil 2
- Astro Boy 1
- Auf der anderen Seite des Bettes
- Aushilfsgangster
- Ausnahmesituation
- Battleship
- Brautalarm
- Briefe an Julia
- Bruce Lee – Mein letzter Kampf
- Buried – Lebend begraben
- Cargo, Da draußen bist Du allein
- Cargo, Der Weltraum ist kalt
- Chatroom
- Colombiana
- Contraband
- Das Bildnis des Dorian Gray
- Das Chaos Experiment
- Das Ende ist mein Anfang
- Das Kabinett des Doktor Parnassus
- Das Konzert
- Das Labyrinth der Wörter
- Das Schmuckstück
- Daybreakers
- Day of the Death
- Der Adler der Neunten Legion
- Der Auftragslover
- Der Baader Meinhof Komplex
- Der Biber
- Der Fluch – The Grudge 3
- Der Knochenmann
- Der letzte Tempelritter
- Der Lorax
- Der Mandant
- Der Medicus
- Der Plan
- Devil
- Dickste Freunde
- Die drei Musketiere
- Die dunkele Macht
- Die Fremde
- Walhalla Rising
- War Inc.
- Werner – Eiskalt
- Wickie und die starken Männer
- Wie ausgewechselt
- Willkommen im Süden
- Winters Bone
- Winx Club – Das magische Abenteuer
- Wir sind die Nacht
- Wrong Turn 3
- Wüstenblume
- Die Friseuse
- Die Kinder von Paris
- Die Meute
- Die Päpstin
- Die Perlmutterfarbe
- Die Säulen der Erde
- Die Schachspielerin
- Die Superbullen
- Die Todeskralle Schlägt Wieder Zu!
- Disaster Movie
- Dschinghis Khan
- Eine offene Rechnung
- Ein Leben für ein Leben
- Fast and Furious 5
- Fast and Furious 6
- Gangster’s Paradise: Jerusalema
- Gangsters Paradise
- Gesetz der Rache
- Goethe!
- Harry Potter und der Orden des Phoenix
- Harry Potter und der Feuerkelch
- Harry Potter und der Halbblutprinz
- Harry Potter und der Stein der Weisen
- Harry Potter und die Heiligtümer des Todes
- Harry Potter und die Kammer des Schreckens
- Hatchet 2
- Headless Horseman
- Hexe Lilli – Abenteuerbox
- Hexe Lilli – Der Drache und das magische Buch
- Hier kommt Lola
- Ich – Einfach unverbesserlich
- Ich – Einfach Unverbesserlich 2
- Immer Ärger mit 40
- I Spit on Your Grave
- Ich sehe den Mann deiner Träume
- Igor
- In Einer Besseren Welt
- Iron Man 2
- R.I.P.D.
- Running Scared
- Sacrifice
- Sanctum
- Schön bis in den Tod
- Senna
- Shank
- Jerry Cotton
- Umständlich verliebt
- Under the Mountain
- Upper Eastside Love
- Vincent Will Meer
- Voll abgezockt
- Vorstadtkrokodile
- Vorstadtkrokodile 2
- Zeiten ändern Dich
- Zero Dark Thirty
- Zweiohrküken
- Twilight – Bis(s) zum Morgengrauen
- Twilight – Bis(s) zur Mittagsstunde
- John Carpenter’s The Ward
- Johnny English – Jetzt erst recht
- Johnny English 2 – Jetzt erst recht
- Kick Ass 2
- Killer Elite
- King of California
- KM31 – Der Tod wartet bei Kilometer 31
- Kokowääh
- Konferenz der Tiere
- Konferenz der Tiere
- Krieger des Lichts
- Lightspeed
- Living Hell
- Mama
- Männerherzen
- Männersache
- Maria, ihm schmeckt‘s nicht
- Melancholia
- Methusalem-Komplott
- Midnight In Paris
- Milk
- Mr. Nobody
- My Soul To Take
- New York, I love you
- Nomad – The Warrior
- Nordwand
- Oblivion
- Ohne Limit
- Oldboy
- Otto’s Eleven
- Pandorum
- Pitch Perfect
- Plan B für die Liebe
- R.E.D. – Älter, härter, besser
- Red Cliff!
- Remember Me
- Resident Evil: Afterlife
- Shaolin Basketball Hero
- Shoot ‘Em Down
- Shutter Island
- Snow White & the Huntsman
- Solomon Kane
- Step Up 3D
- Stone
- Tannöd
- Tarzan
- Ted
- The Call 3
- The Experiment
- The Fray – The Fray
- The Hillside Strangler
- The Purge – Die Säuberung
- The Resident
- The Thing
- The Tree of Life
- The World’s End
- riangle, Die Angst kommt in Wellen
- Tucker & Dale vs. Evil
- Türkisch für Anfänger
- Twilight – Bis(s) zum Abendrot
Kann eine Abmahnung auch verjähren?
Generell sind die Abmahnanwälte und die entsprechenden Rechteinhaber daran interessiert, dass die Internetnutzer, die illegale Filme aus dem Internet geladen haben, auch zeitnah zur Verantwortung gezogen werden.
Das bedeutet, dass die Abmahnungen und die entsprechenden Schadensersatzansprüche relativ zeitnah nach dem Vergehen verschickt werden. In diesem Fall bekommen die Abgemahnten bereits einige Wochen nach der Tat ein entsprechendes Schreiben.
Es kann aber natürlich auch sein, dass die Ermittlung der Daten, die anhand der IP-Adresse erfolgt, sich etwas hinzieht. Weiterhin kann es aber auch sein, dass der Betroffene nicht mehr unter der Anschrift, die mit Hilfe der IP-Adresse ermittelt werden konnte, wohnhaft ist. Dann muss unter anderem die Meldebehörde mit eingeschaltet werden, damit die neue Anschrift des Abzumahnenden auch ermittelt werden kann. Solche Prozesse können schon ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.
Deshalb kann es durchaus auch sein, dass die Abmahnung nicht so zeitnah zum eigentlichen illegalen Download ausgestellt werden kann. So können hin und wieder auch einige Jahre zwischen dem Vergehen des illegalen Downloads und dem Erhalten der eigentlichen Abmahnung liegen. Aber auch in diesem Fall sollte die Abmahnung auf jeden Fall ernst genommen werden. Auch wenn der Abgemahnte sich keiner Schuld bewusst ist.
Eine Reaktion auf eine Abmahnung sollte immer erfolgen. Schon allein, um bei einem falschen Verdacht diesen auch aus dem Weg zu räumen und einer hohen Schadensersatzforderung entgehen zu können. Es kann aber auch zu einer Verjährung bei einer Urheberrechtsverletzung kommen. Die Verjährungsfrist für eine Bestrafung aus § 106 UrhG beträgt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre.
Abmahnung: Porno
Auch im Bereich der Pornos werden immer wieder und in regelmäßigen Abständen Abmahnungen ausgesprochen.
Folgende Filme stehen hier auf der Liste der Abmahnungen:
Dennoch ist auch im Bereich der Pornos das Streaming erlaubt. Das bedeutet, die Filme dürfen auf den entsprechenden Portalen angesehen, aber eben nicht heruntergeladen werden.
Vor einiger Zeit wurden Nutzer des Portales RedTube aufgefordert, eine Schadensersatzleistung zu entrichten. Aufgrund der deutschen Rechtslage befinden sich die Nutzer dieses und anderer Portale aber in einer rechtlichen Grauzone. Somit ist das Anschauen der Filme auf diesen Portalen legal und kann nicht mit etwaigen Strafen geahndet werden. Diese Filme downloaden würde jedoch bedeutet, dass hier wieder eine Straftat vorliegt und diese könnte mit einer Abmahnung und einer entsprechenden Schadensersatzforderung verbunden sein.
Wenn Kinder Filme downloaden
Für Kinder ist das Internet oftmals ein großes Abenteuer. Entsprechend ist hier auch die Neugier oftmals größer, als der Verstand. Deshalb kommt es auch nicht selten vor, dass Kinder einfach mit nur einem Mausklick einen Film downloaden ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein. Dennoch greift hier nicht immer der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“. Denn Eltern können nur unter bestimmten Voraussetzungen für das Handeln der Kinder haftbar gemacht werden.
Strafunmündige Kinder müssen von den Eltern über die Tauschbörsen und die Konsequenzen derer Verwendung aufgeklärt werden. Bei strafmündigen Kindern liegt der Fall ein wenig anders. Hier muss durch die Eltern keine Aufklärung erfolgen. Dies hat zumindest so der BGH entschieden. Eine Aufklärung der Eltern bei strafmündigen Kindern muss erst dann erfolgen, sofern die Eltern einen Anhaltspunkt haben, dass die Kinder die Tauschbörsen nutzen.
Sofern die volljährigen Kinder den Internetzugang der Eltern nutzen, sind diese nicht mehr für das Handeln ihrer Kinder verantwortlich und können so auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Denn schließlich müssen Eltern ihre Kinder belehren und können diese nicht ständig überwachen. Dennoch werden die Eltern nicht aus der Verantwortung entlassen, das Internetverhalten der eigenen Kinder genau im Auge zu behalten und hier auch mal hin und wieder nachzuhaken.
Strafen für Portalbetreiber
Nicht nur die Internetnutzer könnten im Falle einer Urheberrechtsverletzung bestraft werden. Dabei darf natürlich auch nicht vergessen werden, dass bei einer Urheberrechtsverletzung auch Haftstrafen möglich sind. Dann muss es sich aber um keinen Ersttäter handeln, sondern um jemanden, der schon sehr oft und vor allem auch sehr Filme oder andere Werke aus dem Internet heruntergeladen hat.
Aber auch die Betreiber der entsprechenden Portale werden bestraft, sofern diese dann ausfindig gemacht werden können. Denn schließlich werden hier auf den Portalen Inhalte zur Verfügung gestellt, die dem Urheberrecht unterliegen. Und der wichtigste Punkt, der Rechteinhaber hat für die Veröffentlichung nicht sein Einverständnis gegeben.
Es mag sicherlich sein, dass Filme downloaden im Internet eine sehr einfache und auch bequeme Form des Fernsehens darstellt. Dennoch darf einfach nicht vergessen werden, dass das Filme downloaden eine Abmahnung und zudem auch noch eine Schadensersatzforderung oder gar mit schlimmsten Fall eine Haftstrafe mit sich bringen kann. Entsprechend sollte ein anderer Weg für den Filmgenuss gefunden werden.
KKS meint
11. April 2021 at 14:30
Ich hätte Mal ne Frage. Und zwar, wenn ich zb von YouTube eine Serie herunterlade mit Senderzeichen zb Pro7 etc. Ist das legal da man ja früher wo’s noch Videorekorder gab ja auch Serien/Filme zur eigenen Verwendung aufnehmen kann? Heute ist es moderner das man es im Internet runterlädt, es hat kaum noch einer einen „Videorecorder“.
abmahnung.org meint
27. April 2021 at 15:08
Hallo KKS,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Alma meint
17. Januar 2021 at 0:29
Wenn man sich Filme oder Serien in öffentlich zugänglichen Gruppen auf Telegram z.B. anschaut, diese aber nicht herunterlädt – gilt dies dann als Streaming und wird nicht bestraft?
dsadsa meint
10. April 2020 at 1:49
Ich habe ein bezahltes Konto auf einer Pornoseite und darf es herunterladen. Gibt es dafür eine Strafe?
abmahnung.org meint
17. April 2020 at 8:20
Hallo dsadsa,
besitzt der Betreiber der Internetseite die entsprechenden Lizenzen, kann ein Download zulässig sein.
Eine individuelle Einschätzung dazu können wir aber nicht abgeben.
Ihr Team von abmahnung.org
Sebastian meint
2. Januar 2020 at 15:37
Hallo
Ich habe ein Konto bei [Angabe von Redaktion entfernt] wo ich monatlich Geld bezahle.
Ich weiss es nicht, ob Sie die Webseiten kennen aber ich wollte fragen, ob man von dieser Seite Pornos herunterladen darf.
Die Pornos haben Copyrights aber darf man die von solchen Webseite nicht zum privaten Gebrauch trotzdem herunterladen.
Ich meine wenn ich mein Konto erstellt hab und das Geld bezahlt wurde mir bei [Angabe von Redaktion entfernt] gesagt, dass man jeden Tag bis 50 Gb heruterladen darf.
Ich bedanke mich im Voraus
frohes neues
abmahnung.org meint
8. Januar 2020 at 16:07
Hallo Sebastian,
da wir die Seite und die AGB nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich.
Ihr Team von abmahnung.org
Daniel meint
9. November 2019 at 11:10
kann man für den selben Film mehrmals abgemahnt werden?
abmahnung.org meint
29. November 2019 at 16:51
Hallo Daniel,
eine pauschale Einschätzung dazu ist uns nicht möglich.
Ihr Team von abmahnung.org