Kinofilme oder Videos downloaden – Die Gefahren erkennen
Internet-Filme sind heute wohl mit der häufigste Grund für eine Abmahnung. Denn immer mehr Menschen wollen sich das Geld für einen Kinobesuch oder eine DVD sparen und lieber Filme illegal runterladen, um sie kostenlos zu schauen.
Doch was vielleicht zu Beginn eine gute Idee war, wird sehr schnell zu einer juristischen Stolperfalle. Zumindest dann, wenn die erste Abmahnung im Briefkasten landet. Aber mit diesem Schriftstück ist der Fall noch lange nicht abgeschlossen. Denn eine Abmahnung aufgrund eines Verstoßes gegen das Urheberrecht, birgt in der Regel auch die Gefahr, dass eine Schadensersatzforderung geltend gemacht wird. In diesem Fall muss der Nutzer, der illegale Filme heruntergeladen hat, eine hohe Geldsumme an den Urheber zahlen.
Und diese Summen können im mehrstelligen Bereich liegen. Deshalb sollte genau überlegt werden, ob es wirklich Sinn macht, einen eigentlich kostenpflichtigen Film oder Video kostenlos herunterzuladen oder nicht. Doch ab wann wird eigentlich von einem illegalen Filmdownload gesprochen?
In den USA wird das Filme-Downloaden sehr hart bestraft. Hier liegt die Schadensersatzforderung nicht selten im Millionen-Bereich.
Inhalt
Wann ist ein Filmdownload legal und wann nicht?
Es ist natürlich sehr einfach und bequem, einfach mal ins Internet zu gehen und sich dann einen Film herunterzuladen. Der Weg nach draußen bleibt erspart, wie auch das Geld für den Kinobesuch oder die DVD. Doch was auf den ersten Blick sehr schön und einfach erscheint, stellt sich spätestens beim Erhalt der Abmahnung als Trugschluss heraus. Wer daher auf Nummer sicher beim Herunterladen von Filmen gehen möchte, sollte auf jeden Fall darauf achten, ob das Angebot seriös ist oder nicht.
Bei kostenlosen Angeboten ist es oft der Fall, dass Serien, Videos oder auch Filme auf diesen Plattformen illegal und somit auch ohne Zustimmung des Urhebers angeboten werden. Denn wenn etwas kostenlos ist und hier auch noch aktuelle Blockbuster zu finden sind, die gerade erst im Kino laufen, dann kann etwas nicht stimmen.
Internetnutzer sollten immer stutzig werden, sofern ein Filmdownload für einen aktuellen Film ohne weitere Kosten angeboten wird.
Filme downloaden, vor allem, wenn diese aktuell sind und als kostenloser Download angeboten werden, ist also immer mit einer rechtlichen Konsequenz verbunden. Deshalb sollte auf so einen Download lieber verzichtet werden.
Es gibt mittlerweile aber auch die Optionen Trailer oder auch einige Filme und Serien über seriöse Anbieter kostenlos zu schauen. Hier werden allerdings keine aktuellen Filme oder explizit vom Urheber freigegebene Kurzfilme (z.B. Trailer) gezeigt. Das Filme-Runterladen ist in diesem Fall zudem meist nicht möglich.
Wie sieht es mit dem Streaming aus?
Es gibt aber natürlich auch die Option, sich Filme oder Serien über die sogenannten Streaming-Portale anzusehen. Hierbei handelt es sich um Plattformen, die den Nutzern die unterschiedlichen Medien zur Verfügung stellen. Auf diesen Portalen können sich User Filme einfach im Internet ansehen.
Aber ist Filme-Streamen nicht illegal? Nein, das Ansehen ist nicht verboten.
Dazu Paragraph 44a UrhG: Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.“
Sobald jedoch auch nur ein Teil des Films beim Streaming heruntergeladen wird, gilt dies als illegaler Download. Das wiederum ist strafbar und kann Abmahnungen nach sich ziehen.
Filme downloaden – Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss man rechnen?
Dass Filme downloaden illegal ist, dürfte nun jedem bewusst sein. Aber dennoch scheinen auch die harten Strafen nicht wirklich jeden Nutzer davon abzuschrecken. Auf einer Tauschbörse Filme herunterzuladen ist strafbar und wird auch in Deutschland immer strenger bestraft. So können für einen Film schon mehrere tausend Euro fällig werden.
Die Höhe der Strafe hängt auch immer vom eigentlichen Film ab. Ein sehr bekannter und zudem auch noch aktueller Film ist auf jeden Fall um einiges in der Strafe höher, als beispielsweise ein Film, er schon auf DVD erschienen ist oder gar schon im Fernsehen gezeigt wurde. Wer Filme downloaden möchte und sich dabei nicht an die Gesetze hält, riskiert neben einer Abmahnung auch noch eine Verurteilung wegen Urheberrechtsverletzung. Und genau dies kann noch mit der Zahlung eines hohen Bußgeldes verbunden sein.
Deshalb sollte man sich also genau überlegen, ob es wirklich Sinn macht, einen Film illegal im Internet herunterzuladen oder nicht. Es gab bisher schon einige Fälle, in denen das Filme downloaden ganze Existenzen ruiniert hat. Denn die Strafen waren einfach zu hoch, dass die Betroffenen diese nicht begleichen können.
Was ist mit YouTube?
Auch auf YouTube haben Internetnutzer hin und wieder die Möglichkeit kleinere Filme oder zumindest Trailer zu sehen. Aber wie sieht es hier mit dem Downloaden aus? Ist es erlaubt? Die gute Nachricht gleich vorweg! Grundsätzlich ist es zunächst einmal legal, da YouTube eine legale Quelle ist. Allerdings dürfen die kurzen Clips oder Videos nur für den privaten Gebrauch heruntergeladen werden und darüber hinaus dürfen diese privaten Kopien auch nur aus legalen YouTube-Channels stammen.
Wer diese legalen Channels nutzt, kann sichergehen, dass der jeweilige tatsächliche Rechteinhaber auch das Video auf seinen YouTube-Kanal hochgeladen hat und es sich dabei nicht um einen illegalen Upload handelt.
Welche Filme werden abgemahnt?
Die Abmahnung kann wirklich für jeden Film erfolgen, sofern der Rechteinhaber nicht sein Einverständnis für die Veröffentlichung und Weiterverbreitung erteilt hat.
Wer also einen Film oder auch einen Clip anfertigt, muss für den Download immer sein Einverständnis erklären. Ist dies nicht der Fall, kann eine Abmahnung und somit auch eine Schadensersatzforderung geltend gemacht werden.
Sehr häufig werden aber aktuelle Blockbuster bei den Filmen abgemahnt. Also Filme, die gerade erst auf den Markt gekommen sind. Oder aber auch Filme, die in Deutschland noch gar nicht erschienen sind. Generell können aber auch andere Filmwerke abgemahnt werden, sofern hier nicht die Rechte vorliegen. Auch Serien oder Mitschnitte können abgemahnt werden. Das Letztere kommt sehr häufig in der Musik vor.
So schneiden viele Konzertbesucher immer wieder Auftritte der Musiker mit. Werden diese Mitschnitte dann ins Internet gestellt, wird gegen das Urheberrecht verstoßen. Denn selbst wenn der Mitschnitt eigenständig angefertigt wurde, liegt nicht das Einverständnis der Künstler vor. Denn diese müssten um Erlaubnis gefragt werden, ob der Mitschnitt überhaupt im Internet veröffentlicht werden darf. In der letzten Zeit kam es auch in diesem Bereich immer wieder zu Abmahnungen.
Wer also seinen Konzertmitschnitt auf Plattformen, wie YouTube veröffentlichen möchte, muss auf jeden Fall vorher Informationen einholen, ob dies für den entsprechenden Künstler auch genehm ist. Alles andere könnte unter Umständen rechtlichen Ärger mit sich bringen und zudem auch finanzielle Kosten verursachen.
Abmahnung – Welche Filme sind nicht erlaubt?
Um wirklich nicht die Gefahr zu laufen, eine Abmahnung zu erhalten, sollte prinzipiell darauf verzichtet werden, einen Film illegal aus dem Internet herunterzuladen. Es gibt mittlerweile zum Kino oder zur DVD auch zahlreiche andere Optionen, bei denen die User über das Internet und gegen Zahlung eines Beitrages so viele Filme, wie möglich schauen können.
Für folgende Filme wurden bereits Abmahnungen verschickt:
- 13
- 13 Assassins
- 2001 Maniacs 2 – Es ist angerichtet
- 30 Days of Night
- 47 Ronin
- 71 Into the fire
- American Pie – Das Klassentreffen
- Art of the Devil 2
- Astro Boy 1
- Auf der anderen Seite des Bettes
- Aushilfsgangster
- Ausnahmesituation
- Battleship
- Brautalarm
- Briefe an Julia
- Bruce Lee – Mein letzter Kampf
- Buried – Lebend begraben
- Cargo, Da draußen bist Du allein
- Cargo, Der Weltraum ist kalt
- Chatroom
- Colombiana
- Contraband
- Das Bildnis des Dorian Gray
- Das Chaos Experiment
- Das Ende ist mein Anfang
- Das Kabinett des Doktor Parnassus
- Das Konzert
- Das Labyrinth der Wörter
- Das Schmuckstück
- Daybreakers
- Day of the Death
- Der Adler der Neunten Legion
- Der Auftragslover
- Der Baader Meinhof Komplex
- Der Biber
- Der Fluch – The Grudge 3
- Der Knochenmann
- Der letzte Tempelritter
- Der Lorax
- Der Mandant
- Der Medicus
- Der Plan
- Devil
- Dickste Freunde
- Die drei Musketiere
- Die dunkele Macht
- Die Fremde
- Walhalla Rising
- War Inc.
- Werner – Eiskalt
- Wickie und die starken Männer
- Wie ausgewechselt
- Willkommen im Süden
- Winters Bone
- Winx Club – Das magische Abenteuer
- Wir sind die Nacht
- Wrong Turn 3
- Wüstenblume
- Die Friseuse
- Die Kinder von Paris
- Die Meute
- Die Päpstin
- Die Perlmutterfarbe
- Die Säulen der Erde
- Die Schachspielerin
- Die Superbullen
- Die Todeskralle Schlägt Wieder Zu!
- Disaster Movie
- Dschinghis Khan
- Eine offene Rechnung
- Ein Leben für ein Leben
- Fast and Furious 5
- Fast and Furious 6
- Gangster’s Paradise: Jerusalema
- Gangsters Paradise
- Gesetz der Rache
- Goethe!
- Harry Potter und der Orden des Phoenix
- Harry Potter und der Feuerkelch
- Harry Potter und der Halbblutprinz
- Harry Potter und der Stein der Weisen
- Harry Potter und die Heiligtümer des Todes
- Harry Potter und die Kammer des Schreckens
- Hatchet 2
- Headless Horseman
- Hexe Lilli – Abenteuerbox
- Hexe Lilli – Der Drache und das magische Buch
- Hier kommt Lola
- Ich – Einfach unverbesserlich
- Ich – Einfach Unverbesserlich 2
- Immer Ärger mit 40
- I Spit on Your Grave
- Ich sehe den Mann deiner Träume
- Igor
- In Einer Besseren Welt
- Iron Man 2
- R.I.P.D.
- Running Scared
- Sacrifice
- Sanctum
- Schön bis in den Tod
- Senna
- Shank
- Jerry Cotton
- Umständlich verliebt
- Under the Mountain
- Upper Eastside Love
- Vincent Will Meer
- Voll abgezockt
- Vorstadtkrokodile
- Vorstadtkrokodile 2
- Zeiten ändern Dich
- Zero Dark Thirty
- Zweiohrküken
- Twilight – Bis(s) zum Morgengrauen
- Twilight – Bis(s) zur Mittagsstunde
- John Carpenter’s The Ward
- Johnny English – Jetzt erst recht
- Johnny English 2 – Jetzt erst recht
- Kick Ass 2
- Killer Elite
- King of California
- KM31 – Der Tod wartet bei Kilometer 31
- Kokowääh
- Konferenz der Tiere
- Konferenz der Tiere
- Krieger des Lichts
- Lightspeed
- Living Hell
- Mama
- Männerherzen
- Männersache
- Maria, ihm schmeckt‘s nicht
- Melancholia
- Methusalem-Komplott
- Midnight In Paris
- Milk
- Mr. Nobody
- My Soul To Take
- New York, I love you
- Nomad – The Warrior
- Nordwand
- Oblivion
- Ohne Limit
- Oldboy
- Otto’s Eleven
- Pandorum
- Pitch Perfect
- Plan B für die Liebe
- R.E.D. – Älter, härter, besser
- Red Cliff!
- Remember Me
- Resident Evil: Afterlife
- Shaolin Basketball Hero
- Shoot ‘Em Down
- Shutter Island
- Snow White & the Huntsman
- Solomon Kane
- Step Up 3D
- Stone
- Tannöd
- Tarzan
- Ted
- The Call 3
- The Experiment
- The Fray – The Fray
- The Hillside Strangler
- The Purge – Die Säuberung
- The Resident
- The Thing
- The Tree of Life
- The World’s End
- riangle, Die Angst kommt in Wellen
- Tucker & Dale vs. Evil
- Türkisch für Anfänger
- Twilight – Bis(s) zum Abendrot
Kann eine Abmahnung auch verjähren?
Generell sind die Abmahnanwälte und die entsprechenden Rechteinhaber daran interessiert, dass die Internetnutzer, die illegale Filme aus dem Internet geladen haben, auch zeitnah zur Verantwortung gezogen werden.
Das bedeutet, dass die Abmahnungen und die entsprechenden Schadensersatzansprüche relativ zeitnah nach dem Vergehen verschickt werden. In diesem Fall bekommen die Abgemahnten bereits einige Wochen nach der Tat ein entsprechendes Schreiben.
Es kann aber natürlich auch sein, dass die Ermittlung der Daten, die anhand der IP-Adresse erfolgt, sich etwas hinzieht. Weiterhin kann es aber auch sein, dass der Betroffene nicht mehr unter der Anschrift, die mit Hilfe der IP-Adresse ermittelt werden konnte, wohnhaft ist. Dann muss unter anderem die Meldebehörde mit eingeschaltet werden, damit die neue Anschrift des Abzumahnenden auch ermittelt werden kann. Solche Prozesse können schon ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.
Deshalb kann es durchaus auch sein, dass die Abmahnung nicht so zeitnah zum eigentlichen illegalen Download ausgestellt werden kann. So können hin und wieder auch einige Jahre zwischen dem Vergehen des illegalen Downloads und dem Erhalten der eigentlichen Abmahnung liegen. Aber auch in diesem Fall sollte die Abmahnung auf jeden Fall ernst genommen werden. Auch wenn der Abgemahnte sich keiner Schuld bewusst ist.
Eine Reaktion auf eine Abmahnung sollte immer erfolgen. Schon allein, um bei einem falschen Verdacht diesen auch aus dem Weg zu räumen und einer hohen Schadensersatzforderung entgehen zu können. Es kann aber auch zu einer Verjährung bei einer Urheberrechtsverletzung kommen. Die Verjährungsfrist für eine Bestrafung aus § 106 UrhG beträgt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre.
Abmahnung: Porno
Auch im Bereich der Pornos werden immer wieder und in regelmäßigen Abständen Abmahnungen ausgesprochen.
Folgende Filme stehen hier auf der Liste der Abmahnungen:
Dennoch ist auch im Bereich der Pornos das Streaming erlaubt. Das bedeutet, die Filme dürfen auf den entsprechenden Portalen angesehen, aber eben nicht heruntergeladen werden.
Vor einiger Zeit wurden Nutzer des Portales RedTube aufgefordert, eine Schadensersatzleistung zu entrichten. Aufgrund der deutschen Rechtslage befinden sich die Nutzer dieses und anderer Portale aber in einer rechtlichen Grauzone. Somit ist das Anschauen der Filme auf diesen Portalen legal und kann nicht mit etwaigen Strafen geahndet werden. Diese Filme downloaden würde jedoch bedeutet, dass hier wieder eine Straftat vorliegt und diese könnte mit einer Abmahnung und einer entsprechenden Schadensersatzforderung verbunden sein.
Wenn Kinder Filme downloaden
Für Kinder ist das Internet oftmals ein großes Abenteuer. Entsprechend ist hier auch die Neugier oftmals größer, als der Verstand. Deshalb kommt es auch nicht selten vor, dass Kinder einfach mit nur einem Mausklick einen Film downloaden ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein. Dennoch greift hier nicht immer der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“. Denn Eltern können nur unter bestimmten Voraussetzungen für das Handeln der Kinder haftbar gemacht werden.
Strafunmündige Kinder müssen von den Eltern über die Tauschbörsen und die Konsequenzen derer Verwendung aufgeklärt werden. Bei strafmündigen Kindern liegt der Fall ein wenig anders. Hier muss durch die Eltern keine Aufklärung erfolgen. Dies hat zumindest so der BGH entschieden. Eine Aufklärung der Eltern bei strafmündigen Kindern muss erst dann erfolgen, sofern die Eltern einen Anhaltspunkt haben, dass die Kinder die Tauschbörsen nutzen.
Sofern die volljährigen Kinder den Internetzugang der Eltern nutzen, sind diese nicht mehr für das Handeln ihrer Kinder verantwortlich und können so auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Denn schließlich müssen Eltern ihre Kinder belehren und können diese nicht ständig überwachen. Dennoch werden die Eltern nicht aus der Verantwortung entlassen, das Internetverhalten der eigenen Kinder genau im Auge zu behalten und hier auch mal hin und wieder nachzuhaken.
Strafen für Portalbetreiber
Nicht nur die Internetnutzer könnten im Falle einer Urheberrechtsverletzung bestraft werden. Dabei darf natürlich auch nicht vergessen werden, dass bei einer Urheberrechtsverletzung auch Haftstrafen möglich sind. Dann muss es sich aber um keinen Ersttäter handeln, sondern um jemanden, der schon sehr oft und vor allem auch sehr Filme oder andere Werke aus dem Internet heruntergeladen hat.
Aber auch die Betreiber der entsprechenden Portale werden bestraft, sofern diese dann ausfindig gemacht werden können. Denn schließlich werden hier auf den Portalen Inhalte zur Verfügung gestellt, die dem Urheberrecht unterliegen. Und der wichtigste Punkt, der Rechteinhaber hat für die Veröffentlichung nicht sein Einverständnis gegeben.
Es mag sicherlich sein, dass Filme downloaden im Internet eine sehr einfache und auch bequeme Form des Fernsehens darstellt. Dennoch darf einfach nicht vergessen werden, dass das Filme downloaden eine Abmahnung und zudem auch noch eine Schadensersatzforderung oder gar mit schlimmsten Fall eine Haftstrafe mit sich bringen kann. Entsprechend sollte ein anderer Weg für den Filmgenuss gefunden werden.
dad meint
3. September 2019 at 21:19
ich habe zwei in zwei webseite online stream filme geschaut und dann kommt für mich eine mahnung in höhe 915 euro.
ich habe nie heruntergeladen, wieso soll ich strafe bezahlen?
was muss ich jetzt machen? ich bin Flüchtling und neu hier in Deutschland.
abmahnung.org meint
11. September 2019 at 13:53
Hallo Dad,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Hassan meint
21. April 2019 at 17:20
Liebes Team
Habe von der Seite [Angabe von der Redaktion entfernt] 1 Folge von Game of Thrones den Link kopiert und bei der website [Angabe von der Redaktion entfernt] den Link eingefügt und die Folge heruntergeladen. Habe jetz die Folge als Video in meinen Ordner aber habe mir erst jetzt Gedanken gemacht ob dass illegal ist. Kann ich eine Geldstrafe bekommen und wie hoch wäre sie rein schätzungsweise? bin 14 geworden vor paar Wochen also bekomme ich doch eine Strafe und was bedeuted genau „Abmahnung“ ist dass nur so eine Warnung oder so ein Hinweis oder ist dass eine Strafe wenn ich eine Abmahnung bekomme(also eine Geldstrafe)?
abmahnung.org meint
26. April 2019 at 15:24
Hallo Hassan,
bei einer Abmahnung handelt es sich um eine zivilrechtliche Form der außergerichtlichen Einigung. Diese geht in der Regel mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Zahlung von Schadensersatz einher. Was Sie im Falle einer Abmahnung unternehmen können, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Pjetro meint
5. März 2019 at 23:22
Wenn ich in Deutschland von einer Spanischen Webseite auf Spanisch einen Film Downloade, kann ich dann mit einer Abmahnung rechnen?
abmahnung.org meint
7. März 2019 at 16:37
Hallo Pjetro,
Rechteinhaber können Verstöße gegen das Urheberrecht in der Regel auch international abmahnen. Ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall besteht, könenn wir pauschal allerdings nicht einschätzen.
Ihr Team von abmahnung.org
Deab meint
8. Oktober 2018 at 14:01
Guten Tag,
ich habe ein Video vom Internet downloaden und das Video
war ein Porno Video,aber das war unbeabsichtigt. Das ist mein erstes mal, in dem ich ein Video downloaden. Werde ich einen Straffe dafür bekomme?
abmahnung.org meint
15. Oktober 2018 at 8:09
Hallo Deab,
handelt es sich bei dem Download um einen widerrechtlichen Verstoß gegen das Urheberrecht, kann dieser eine Abmahnung nach sich ziehen. Welche Kosten dabei entstehen, hängt dabei von entstandenen Schaden ab und lässt sich daher nicht pauschal angeben.
Ihr Team von abmahnung.org
Eddy meint
13. September 2018 at 0:12
Hallo Liebes Team! Lade mir seit geraumer Zeit auf der Webseite [Angabe von Redaktion entfernt] (Ist eine Pornoseite) Clips und hauptsächlich ganze Filme herunter. Es heist wenn man sich registriert-mit Benutzernamen und Passwort(Was absolut kostenlos ist) kann man alle öffentlichen Videos gratis herunterladen. Es gibt auch ein Download Button den man beim Video anklickt und so das ganze direkt runterladen kann. Auf der Seite werden die Videos von anderen Usern hochgeladen. Muss ich jetzt mit einer Abmahnung rechnen? Im vorraus Vielen Dank für ihre Antwort!!!
abmahnung.org meint
17. September 2018 at 8:51
Hallo Eddy,
grundsätzlich kann widerrechtliches Filesharing eine Abmahnung nach sich ziehen. Ob dies auch in Ihrem Fall erfolgt, können wir allerdings nicht einschätzen.
Ihr Team von abmahnung.org
Tadej meint
14. August 2018 at 21:28
Hallo
Ich war in Deutschland nur im urlaub und bin sonst nicht von dort. Hatte mein computer mit mir und hab vergessen den utorrent auszuschalten also haben sich ein paar dinge uploaded. Kann ich da auch mot einer abmahnuhg rechnen?
abmahnung.org meint
20. August 2018 at 8:52
Hallo Tadej,
wenn Sie in Deutschland gegen das Urheberrecht verstoßen haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass dafür Sanktionen drohen.
Ihr Team von abmahnung.org
Arton meint
10. Mai 2018 at 22:18
Wenn ich eine Abmahnung von [Name von Redaktion entfernt] bekam, die angegebene Summe bezahlt habe, das Unterlassungserklärung unterschrieben und abgeschickt habe ist damit die ganze Sache vollständig erledigt oder kann ich noch mit weiteren rechtlichen oder finaziellen Folgen rechnen.
abmahnung.org meint
11. Mai 2018 at 10:16
Hallo Arton,
leider können wir nicht einschätzen, ob Sie mit weiteren rechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.
Ihr Team von abmahnung.org
Sophia meint
12. März 2018 at 17:08
Vorerst vielen Dank für hier zusammengeführten Informationen. Mein Anliegen: zahlreiche sehenswerte koreanische, chinesische, japanische und tailändische TV-Serien werden in Deutschland nicht ausgestrahlt, Netflix und Co bieten eine Micro Auswahl davon. Die relativ kleine Fangemeinde würde bestimmt gerne für das Anschauen bezahlen; aber – no Chance. In vielen Ländern werden diese Serien online angeboten, versehen mit den Untertiteln in jeweiliger Sprache, in Russland zum Beispiel exestieren ganze Studios auf Spendenbasis, die solche Serien subben und vertonen. In Deutschland gibt es ein paar Fan Clubs, die das gleiche machen. Zu bezweifeln, dass sie alle eine Lizenz vom Urheber erworben haben. Vom wem habe ich die Abmahnung zu erwarten, wenn ich die Serie streame oder downlade? Vom koreanischen tv Sender; der die Serie in Auftrag gegeben hat ? Gibt es zum Thema? meine, gibt es Infos oder Präzedenzfälle zum Thema?
abmahnung.org meint
5. April 2018 at 11:26
Hallo Sophia,
zu dem Thema wer eigentlich eine Abmahnung erteilen darf, informieren wir in unserem Ratgeber: „Wer darf abmahnen„. Präzedenzfälle zu solchen Tätigkeiten von Fangemeinden sind uns nicht bekannt.
Ihr Team von abmahnung.org
Angelina meint
10. Februar 2018 at 12:20
1)Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einen Abmahnung fürs streams oder downloaden von Animes usw…? (BS.to serienstream.to etc….)
2)Ist tubeoffline.com auch illegal? (Finde ich keine Informationen im Netz )
3) ist detektiv-conan.ch/?%20leg auch illegal?
abmahnung.org meint
19. Februar 2018 at 9:37
Hallo Angelina,
uns ist nicht bekannt wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, für das Streamen von Animes abgemahnt zu werden. Auch dürfen wir keine rechtlichen Einschätzungen zur Legalität von einzelnen Seiten treffen.
Ihr Team von Abmahnung.org
Viktoria meint
21. Januar 2018 at 18:53
Hallo,
Ich habe auf der russischen Website [Name von Redaktion entfernt] einige tolle Lieder gefunden die man sich anhören kann.
Man kann sie dort auch downloaden.
Kann man dafür auch abgemahnt werden wenn man von einer russischen Website was runterlädt?
Bzw wie kann das Nachverfolgt werden?
Und ist bereits das Anhören strafbar?
abmahnung.org meint
22. Januar 2018 at 11:47
Hallo Viktoria,
stammt der Download nicht von einem legalen Anbieter, ist er strafbar. Dabei ist unerheblich, wer die Seite betreibt. In der Regel gilt das auch für das Streamen von Musik und Filmen.
Abmahnung.org
Harald meint
9. Januar 2018 at 19:13
In wie fern ist meine IP-adresse zu wiederholen wenn ich mit VPN-Programme arbeite [edit. v. d. Redaktion]?
abmahnung.org meint
22. Januar 2018 at 10:43
Hallo Harald,
die Richtlinien zur Verwendung des Programms können Sie beim jeweiligen Anbieter erfragen.
Abmahnung.org
Hannah meint
6. Januar 2018 at 14:51
Hi!
ich habe eine Frage! Muss man 100% einen Film oder Serie runter laden die Abmahnung zu bekommen?
ich wollte eine Serie online sehen. Leider wollte die Datei über torrent laufen. Ich habe gesehen wenn es um die 4% unter geladen hat. Meine Mutter wird mich umbringen!
LG
abmahnung.org meint
15. Januar 2018 at 12:47
Hallo Hannah,
auch wenn der Download nur teilweise erfolgte, kann unter Umständen eine Abmahnung erteilt werden.
Abmahnung.org
Aris meint
18. Oktober 2017 at 2:36
Eine Kanzlei im Auftrag der Twentieth Century Fox droht mir mit Klage und fordert Entgeld um nicht vor Gericht zu gehen.
Ein Gast aus dem Ausland (kann als Zeuge kommen, ausländischer Staatsbürgerschaft), der kurzfristig bei mir übernachtete, hat seinen Computer, mit meinem Wifi eingeschaltet, automatisch hat sich utorrent geöffnet, das weiterhin einen Film runterladete.. Bis er das utorrent beendete (da es bekannt ist, dass filesharing in Deutschland illegal ist) vergingen 20 Sekunden. Wegen diesen 20Sekunden bekomme ich eine Abmahnung.
Was ist die beste Verteidigung? Was für Konsequenzen kann ein Zeuge aus dem Ausland haben der die Verantwortung übernimmt?
abmahnung.org meint
1. November 2017 at 14:34
Hallo Aris,
Ihre Frage nach der besten Verteidigung fällt in den Bereich der Rechtsberatung. Diese dürfen wir jedoch nicht anbieten. Es ist ratsam, sich hierzu von einem Anwalt beraten zu lassen.
Abmahnung.org
Felix meint
25. September 2017 at 9:00
Guten Tag, wie sieht die Rechtslage bei den Filmen auf youPorn aus ? Alle Filme wurden von jemanden hochgeladen und bei jedem Film hat es ein Button zum Downloaden ?
Einige Filme sind zudem (zb. Brazzer, CastingCouch,18stream usw) gekennzeichnet. Wie verhält es sich wenn ein solcher Film auf den Rechner für Private zwecke eruntergeladen wird ? Wie kommen diese Betreiber überhaupt zu Namen und Adresse der Nutzer ?
abmahnung.org meint
17. Oktober 2017 at 16:41
Hallo Felix,
Nutzer können sich auf solchen Seiten Profile anlegen und dabei ihre Daten angeben. Bei Downloads hinterlassen User durch ihre IP einen virtuellen Fingerabdruck, der durchaus einige Tage gespeichert bleiben kann. „Amateurfilme“, welche diesem Genre zugeordnet sind, besitzen in der Regel kein Urheberrecht. Sie dürfen jedoch keine Videos von fremden Personen ohne Erlaubnis erneut hochladen. Auch müssen Sie bei eventuellen Downloads darauf achten, nicht doch „professionelle“ Filme zu kopieren, die ein Urheberrecht besitzen. Auch diese finden sich teilweise auf solchen Plattformen. Ansonsten kann es zur Abmahnung durch die Urheber kommen.
Abmahnung.org
Deng meint
8. Mai 2017 at 1:36
Hallo. Ist es erlaubt eine Serie (keine aktuelle und türkische) vom YouTube downloaden? Oder wird es auch abgemahnt?
abmahnung.org meint
8. Mai 2017 at 10:20
Hallo Deng,
auch bei Youtube sollten Sie vom Download einer urheberrechtlich geschützten Serie absehen, wenn Sie keine Abmahnung riskieren wollen. Denn dabei liegt eine rechtswidrige Vervielfältigung vor. Auch auf Youtube gibt es keine Garantie, dass ein solcher Download keine Folgen hat.
Abmahnung.org
Sasho meint
4. Mai 2017 at 8:59
Guten Tag,
gestern habe ich in putlocker.fit 2 Episoden von der Serie „The Walking Dead“ gesehen.
Ich habe die nicht heruntergeladen, nur als Video geguckt. Ist das strafbar?
abmahnung.org meint
8. Mai 2017 at 10:05
Hallo Sasho,
nach dem kürzlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs können Sie auch für reines Streaming abgemahnt werden. Es ist jedoch abzuwarten, ob weitere Urteile folgen und wie die europäische Rechtsprechung in deutsches Recht umgewandelt wird.
Abmahnung.org
Moritz meint
4. April 2017 at 17:21
Hallo
Ich möchte ein Jahr abo in der internet Seiten realitykings. Es ist ein sehre bekanntes porno internet Seite. Diese Internet Seite bietet ie möglichkeit entweder Online oder auch die Videos zu Herunterladen
Die Frage ist, wenn ich für das Abo bezahe und mit meinem Mitglieder abo (Benutzer/Kenntwort) auf der Internet Seite von realitykings mich anmelde, kann ich problemloss Videos Herunterladen?
Im Prinzip wenn ich für das „Servive“ (Abo) bezahle ist legal und legitim Videos herunterladen. So bietet die Möglichkeit realitykings
Gruß
Mortiz
abmahnung.org meint
10. April 2017 at 12:00
Hallo Moritz,
bei Werken ohne Urheberschutz trifft das zu. Jedoch kann es auch sein, dass auf der genannten Plattform Videos vertreten sind, welche durch das Urheberrecht geschützt sind. Hier kommt es zum Gesetzesverstoß, wenn diese heruntergeladen und damit kopiert werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an das Support-Team der Seite. Dieses kann Sie zu vorhandenen Haftungsregelungen aufklären.
Abmahnung.org
Leon meint
9. November 2016 at 18:39
Muss man mit einer Strafe rechnen wenn man sich Filme gedownloadet hat aus dem Jahre 1990 aber danach direkt gelöscht hat ?
abmahnung.org meint
10. November 2016 at 10:48
Hallo Leon,
aufgrund des Downloads ist eine Abmahnung in der Tat möglich.
Abmahnung.org
Attila meint
30. Oktober 2016 at 11:46
Filme mit ungarische sprache kann man von ungarische torrentseite unterladen ohne straffe?
grüss
abmahnung.org meint
3. November 2016 at 9:48
Hallo,
sofern der Film urheberrechtlich geschützt ist, müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen.
Abmahnung.org
Petra S. meint
22. Oktober 2016 at 11:05
HI
mein Sohn hat gestern eine Abmahnung für illegales Abladen eines Filmes über Internet über TORRENTerhalten und soll innerhalg einer Woche 900 E Strafe an einer Münchner Rechtsanwaltbüro zahlen. Er lebt erst seit einem Jahr in Dtschl und studiert in Leipzig. Es sagt mit dass dieses program eigentlich vin all seinen fr. Fraunden genutzt wird.
Muss ich diese Strafe zahlen, die Summe erscheint mir enorm
abmahnung.org meint
27. Oktober 2016 at 8:23
Hallo,
wenn Ihr Sohn urheberrechtlich geschütztes Material über Torrent heruntergeladen hat, darf der Rechteinhaber einen Schadensersatz verlangen. Ein Anwalt kann die Abmahnung für Sie überprüfen und eventuell eine niedrigere Summe aushandeln.
Abmahnung.org
Matthias W. meint
7. Oktober 2016 at 20:16
Kann man abgemahnt werden,wenn man kinofilme mit video download professionell herunter ladt von seiten wie filmpalast.to
abmahnung.org meint
20. Oktober 2016 at 9:44
Hallo Matthias,
bisher gibt es diesbezüglich keine eindeutige Rechtslage hierzu.
Abmahnung.org
Dimitrios meint
4. August 2016 at 14:15
Hallo,
ich bin auf einer Seite gelandet, die ich kenne. Aber der Kinofilm kommt erst am 25.08.16 raus und ich kann es schon jetzt kostenlos streamen. Es handelt sich um den Film „Die Unfassbaren 2“. Natürlich auf Deutsch! Wie kann der Film im Netz sein obwohl er noch nicht im Kino ist. Die Seite möchte ich nicht sagen.
abmahnung.org meint
11. August 2016 at 9:13
Hallo Dimitrios,
uns ist nicht bekannt, wie Filmmaterial illegal erworben werden kann.
Abmahnung.org
Ingeborg K. meint
1. August 2016 at 13:09
Meine Familie aus Spanien war letztens zu Besuch und hat meinen Computer benutzt. Ich habe nun eine Abmahnung erhalten fuer illegals downloaden. Ich bin 74 Jahre alt und Weiss noch nicht mal, wie so etwas geht. Meine Familie streitet das auch ab. Ihc muss allerdings erwaehnen, dass auch der 8 jaehrige Sohn meinen Rechner benutzt hat. Was kann ich nun tun?
abmahnung.org meint
4. August 2016 at 8:47
Hallo Ingeborg,
in diesen Fällen empfiehlt es sich, einen versierten Anwalt zur Hilfe zu nehmen. Dieser kann die Abmahnung auf ihre Richtigkeit prüfen.
Abmahnung.org
ze meint
24. Mai 2016 at 3:53
Ich kam nach Deutschland und heruntergeladen Porno-Film von einer Website , die Downloads und kostenlos in Brasilien heruntergeladen mehr oder meno 10 Kurzfilme von 2 bis 6 Minuten wollte wissen, ob ich Probleme habe ?
abmahnung.org meint
26. Mai 2016 at 8:58
Hallo,
waren die Filme urheberrechtlich geschützt, kann eine Abmahnung folgen.
Abmahnung.org
Gert S. meint
21. Dezember 2015 at 11:51
Meine Frage ist, ist die zur Verfügung stehende Möglichkeit des „illegalen“ Downloadens nicht strafbar unter dem Gesichtspunkt der Verführung. Wenn die Produkte nicht entsprechend vor dem Missbrauch geschützt werden können, warum sollen dann die Verführten haften? Wenn ich meinen Wagen nicht abgeschlossen habe, habe ich auch keinen Versicherungsschutz. Und wird bei der Bundeswehr nicht der bestraft, der sein Portmonee offen rumliegen lässt? Ich denke mal, solange es den Anbietern nicht möglich ist den Missbrauch zu unterbinden oder ihre Produkte zu schützen, tragen sie die Verantwortung, wie ich wenn ich mein Geld offen rumliegen lasse.
Bo meint
6. August 2016 at 22:56
Ja aber das Geld gehört doch trotzdem dem Staat? Eun Auto würde DIR gehören. Oder bin ich irgendwie falsch?