Arbeitsrechtliche Abmahnung wegen falschen Verhaltens
Eine verhaltensbedingte Abmahnung wegen Fehlverhalten kann im Arbeitsrecht die unterschiedlichsten Gründe haben.
Der Arbeitnehmer ist immer an das Weisungsrecht vom Arbeitgeber gebunden und hat dieses zu befolgen. Dazu gehört natürlich auch das richtige Verhalten gegenüber Kollegen und Kolleginnen, Kunden, Vorgesetzten und dem Arbeitgeber selbst sowie die Wahrung des Firmeneigentums.
Eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung wird in der Regel nicht einfach so ausgesprochen. Hier müssen bereits einige Vorfälle vorliegen, die diese verhaltensbedingte Kündigung untermauern.
Inhalt
Was ist ein Fehlverhalten?
Wird beispielsweise ein Arbeitnehmer im Supermarkt zu einer Kollegin ausfällig und schnauzt diese vor den Kunden an, kann dies ein Grund für eine Abmahnung wegen Fehlverhalten sein. Denn im Verhalten des Arbeitnehmers ist zum einen die Beleidigung und zum anderen auch eine geschäftsschädigende Wirkung enthalten, die direkt den Vorgesetzten betrifft.
Der Arbeitnehmer hätte in diesem Fall seine Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt, nämlich die Rechtsgüter und die Interessen des Arbeitgebers zu wahren. Der reibungslose Geschäftsablauf wurde durch dieses Fehlverhalten gestört.
Die verhaltensbedingte Abmahnung kann auch eine Abmahnung wegen Unfreundlichkeit sein und das Arbeitsverhältnis ins Wanken bringen. Das Betriebsklima ist gestört, was ebenfalls eine separate verhaltensbedingte Abmahnung nach sich ziehen kann.
Muster einer Abmahnung wegen Fehlverhalten
Die verhaltensbedingte Abmahnung bezieht sich immer auf ein nachweisbares Fehlverhalten des oder der Arbeitnehmer. Sie muss nicht zwingend schriftlich erfolgen, was jedoch ratsam ist.
Die Abmahnung Fehlverhalten soll den Betroffenen in die richtigen Schranken weisen und ihn auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen und gleichzeitig eine Warnung aussprechen. Eine verhaltensbedingte Kündigung kann jedoch der Abmahnung wegen Unfreundlichkeit folgen.
Ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz sollte daher nach Möglichkeit vermieden werden. Kommt es dennoch zu einer Abmahnung, muss das Fehlverhalten darin auch spezifisch dargestellt werden. Nur so kann sich der betroffene Arbeitnehmer für die Zukunft danach richten.
Die Rechtsprechung gemäß Arbeitsrecht ist in solchen Fällen ziemlich klar, obwohl es immer auf die Verhältnismäßigkeit ankommt. Es gibt keine allgemeingültige Form oder ein allgemeingültiges Muster, dennoch sind die wichtigsten Personendaten einzutragen und der genaue Hergang, welcher Grund für die Rüge ist sowie Ort, Uhrzeit und Datum.
Muster: Verhaltensbedingte Abmahnung
Sehr geehrte(r) Frau/Herr…
gemäß Ihrem Arbeitsvertrag sind Sie dazu angehalten, auf einen freundlichen Umgangston gegenüber Ihren Vorgesetzen und Kollegen, aber auch gegenüber unseren Kunden zu achten. Leider mussten wir feststellen, dass Sie letzterem nicht nachgekommen sind.
Am (Datum) um (Zeit) beschwerte sich eine Kundin bei uns, weil Sie ihre Anfrage, wo die Zahnpasta zu finden sei, abgewiesen haben mit der Begründung, Sie solle sich „jemand anderen suchen, der ihre Frage beantworte“. Ein solches Verhalten gegenüber unseren Kunden dulden wir nicht. Sollten Sie nicht wissen, wo alle Produkte zu finden sind, haben Sie dennoch auf einen freundlichen Ton zu achten. Ein solches Verhalten tolerieren wir daher nicht. Weiterhin schaden Sie damit dem Betrieb.
Sollte sich ein solcher Vorfall in Zukunft wiederholen, behalten wir uns arbeitsrechtliche Schritte bis hin zu einer verhaltensbedingter Kündigung vor.
Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Bestätigung Arbeitnehmers:
Die Abmahnung habe ich erhalten.
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
Muster für verhaltensbedingte Abmahnung (.doc)
Muster für verhaltensbedingte Abmahnung (.pdf)
Richtige Reaktion der Betroffenen bei einer verhaltensbedingten Abmahnung
Eine Abmahnung ist immer sehr negativ, denn sie landet schließlich auch in der Personalakte. Erhält ein Arbeitnehmer verhaltensbedingt eine Abmahnung, soll diese ihm Möglichkeit der Besserung geben. Die Rüge sollte angenommen und in Ruhe durchgelesen werden.
Eine verhaltensbedingte Abmahnung bietet die Chance der Wiedergutmachung beziehungsweise der Entschuldigung. Ist die Abmahnung verhaltensbedingt gerechtfertigt, sollte man nicht sofort eine Stellungnahme abgeben, sondern vielmehr eine gut überlegte Stellungnahme ausarbeiten. Im Zweifel kann hier ein Anwalt für Arbeitsrecht behilflich sein.
Auf diesem Wege kann eine Einigung erzielt werden. Ist ein Betriebsrat vorhanden, sollte auch dieser zurate gezogen werden. Wer jedoch gleich den Schritt zum Gericht unternimmt sollte unbedingt einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beauftragen, könnte jedoch – je nach Fall – trotzdem verlieren.
Der Arbeitgeber ist seiner Pflicht beziehungsweise seinem Recht der Abmahnung nachgekommen und hat dem Arbeitnehmer eine Möglichkeit der Rechtfertigung gegeben. Ist das angebliche Fehlverhalten jedoch unbegründet, sollte sofort anwaltlicher Beistand hinzugezogen werden. So kann ebenfalls eine Einigung erzielt werden.
Falk meint
22. Oktober 2019 at 11:11
Hallo,
ich habe gestern eine Abmahnung wegen Fehlverhalten erhalten.
Hintergrund: Ich hatte eine Beziehung mit meiner Chefin. Sie hat mich mit einem Kollegen betrogen. Wir sitzen alle (mit noch anderen Kollegen) in einem Büro. Ich habe mich von ihr sofort getrennt. Ich kommuniziere mit ihr dienstlich, mach meine Arbeit wie immer, aber ich bekomme natürlich ihre vertrauliche Kommunikation und turteln mit. Und ich grüße beide nicht. Das Nicht- grüßen ist der Grund der Abmahnung. Ich sehe meine Verhaltensweise jedoch in ihrer Verhaltensweise begründet. Ich hab mit der Störung des Betriebsfriedens nicht angefangen. Ich halte die Abmahnung für ungerechtfertigt, im Gegenteil, für mich hat meine Chefin den Betriebsfrieden gestört. Wie sehen Sie das? Danke.
abmahnung.org meint
24. Oktober 2019 at 11:51
Hallo Falk,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich für eine Einschätzung ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Michael meint
20. Mai 2019 at 11:41
Hallo zusammen,
ich habe heute eine Abmahnung bekommen.
Vorgeschichte:
Ich bin Team-Leiter und habe 3 Kollegen, für die ich die Verantwortung habe.
Vor einem halben Jahr bin ich mit meinem Umgangston ausfallend (laut, aber keine Beleidigungen) geworden.
Vor 3 Wochen bin ich am Telefon wieder ausfallend geworden (laut, aber keine Beleidigungen).
Da sich wiederholt die MA bei der Personalchefin beschwert haben, hatte ich heute ein Gespräch, bezüglich mit dieser und mit meinem direkten Vorgesetzten C-Level, woraufhin ich eine Abmahnung bekommen habe. Zudem wurde ich von meinem Posten als Team-Leiter bis auf weiteres zurückgestuft, damit ich mich auf meine alltäglichen Arbeiten (als normaler MA Technik Fieldservice) konzentrieren kann, aber keine Entscheidungsbefugnisse wie z.B. Urlaubsscheine unterzeichnen oder sonstiges machen darf.
Trotzdem soll ich weiterhin Aufgaben erfüllen, die ich als Team-Leiter auch gemacht habe.
Ausschreibungen bearbeiten
Vorstellungsgespräche führen
Onboarding von neuen MA dürchführen
usw.
Also habe ich zwar die Rechte entzogen bekommen, aber die Arbeit ist die Gleiche.
Ich habe eine Vertretung, die sich aktuell ganz gut macht, aber die Kollegen genauso behandelt, wie man es als Vorgesetzer nicht machen soll. Arbeiten anweisen, welche Sie selber nicht machen würde. z.B. Kartonabfall wegbringen.
Die Person ist auch ein Mitgrund, warum ich bei der Personalabteilung schlecht gemacht worden bin. Da Sie sich weder an Situationsbedingte Abmachungen einhaltet als auch mich als Ihren Vorgesetzten mehrmals übergangen hat.
Jetzt steh ich mit ner Abmahnung da und bin untergestellt dieser Person.
Zudem muss ich sagen, dass diese Person mit den Mädels in der Orga, wo auch die Personalchefin drin ist, immer wieder Kaffetratschen macht. (Also einen sehr guten Draht zu den Mädels vorne hat).
Wer kann mir helfen.
Was kann ich machen?
MfG Mike
abmahnung.org meint
29. Mai 2019 at 10:38
Hallo Mike,
welche rechtlichen Mittel Ihnen in diesem Fall zur Verfügung stehen, sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Kim meint
18. März 2019 at 14:10
Hallo
Mein Partner ist Taxi-Fahrer.
Wir haben momentan eine schwere Zeit, durch einen Rohrbruch haben wir Schimmel in der Wohnung, weswegen wir dringend umziehen wollen. Ich bin schwanger, arbeite momentan nicht und wir auf sind Job angewiesen. Jetzt hat ein Mitarbeiter ohne jeglichen Grund behauptet, mein Partner würde Geld unterschlagen, was nicht der Fall ist.
Momentan wird ihn häufiger etwas unterstellt, ebenso von unzufriedene Fahrgäste, weil denen der Preis zB nicht passt.
Es ist seine letzte Abmahnung und bei der nächsten fliegt er.
Kann man da was gegen tun? Keiner kann etwas beweisen.
Kann sein Chef ihn trotz fehlende Beweise wegen Unterstellungen von Mitarbeitern entlassen?
MfG
abmahnung.org meint
21. März 2019 at 14:37
Hallo Kim,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Michael meint
27. Februar 2019 at 17:55
Guten Tag,
ich habe vor zwei Tagen, zwei Abmahnungen und Freistellung erhalten von meinem Arbeitgeber. Die erste Abmahnung bezieht sich auf einen Vorfall zum 14. November 2018, die zweite Abmahnung auf einen Vorfall vom 13. Dezember 2018. An diesen Tagen wo diese Vorfälle waren, wurde keine Abmahnung direkt seitens Arbeitgeber ausgesprochen, geschweige hat man mich darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese in meiner Akte liegen.
Diese sind mit dem Datum 25.02.2019. Ist das rechtens, kann ich dagegen vorgehen und habe ich eine Chance?
abmahnung.org meint
28. Februar 2019 at 13:35
Hallo Michael,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Anonym meint
15. November 2018 at 14:16
Hallo, ich soll eine Abmahnung erhalten, da ich laut meinem Vorgesetzten meine Kompetenzen überschritten habe, indem ich aufgrund einer falsch verstandenen Anweisung einen Termin habe erstellen lassen, der zu Irritationen bei Kollegen führte. Eine Kollegin, die mit anwesend war und gleichermaßen an der Beauftragung des Termines mitgewirkt hat erhält keine Abmahnung. Kosten sind aus dem Fehler keine enstanden. Ist die Abmahnung rechtens? Und wie sieht es mit Gleichbehandlung aus?
Danke
abmahnung.org meint
19. November 2018 at 9:29
Hallo,
eine Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich dafür ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Jessica meint
28. September 2018 at 14:08
Meine Arbeitgeberin mobbt mich seit ich schwanger bin und will mir fristlos kündigen, wenn ich dies weiterhin „behaupte“. Sie dreht ihr gesamtes Fehlverhalten mir gegenüber herum und ich habe leider keine Zeugen bzw. für ein Mal nur eine Zeugin, die für die Chefin aussagt. Nun will meine Chefin meine komplette Arbeitszeit auf Nachmittags verlegen, obwohl (oder weil) sie weiß, dass ich das nicht kann. Ich bin depessiv vorbelastet und emotional nicht in der Lage jeden Nachmittag zu arbeiten, worüber ich sie zu Beginn der Anstellung informiert habe. Sie schrieb mir während meiner Krankmeldung eine Abmahnung wegen „unberechtigtem Mobbingvorwurf“. Sie sieht tatsächlich nicht, dass sie sich falsch verhalten hat. Sie wollte, dass ich meinen Frauenarzt anlüge, um ein Beschäftigungsverbot zu bekommen „dann bist Du weg und alle sind glücklich“, behauptet aber weiter nicht zu wissen wie ich darauf komme sie würde mich mobben.
Ich habe Angst zur Arbeit zurück zu gehen, ich will mich gegen diese Abmahnung und die „neuen Arbeitszeiten“ wehren.
abmahnung.org meint
8. Oktober 2018 at 10:02
Hallo Jessica,
welche Möglichkeiten Sie haben, um sich juristisch gegen Abmahnung zu wehren, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.
Ihr Team von abmahnung.org
Seiffert meint
25. September 2018 at 14:37
Mein Sohn ist im dritten Ausbildungsjahr. Er hat heute eine schriftliche Abmahnung bekommen weil er sich seiner Vorgesetzten im Ton vergriffen hat.
Er hat von der Vorgesetzten den Arbeitsauftrag bekommen einen Botengang zu machen diesen er auch ausgeführt hatte. am anderen Tag hat er wieder einen Auftrag bekommen einen Botengang zu dem gleichen Ort zu machen das er auch getan hat. Die chefin hat anschließend gemeint das er hätte mitdenken müssen so hätte er nicht doppelt gehen müssen. Wörtlich:“ du denkst überhaupt nicht mit.“ mein Sohn meinte darauf er würde schon mitdenken, was die Chefin hönisch belächelte mit dem Worten “ du und mitdenken.“ Daraufhin meinte mein Sohn “ was ist das hier für ein Kindergarten“.
Am nächsten Tag entschuldigte sich mein Sohn für sein Verhalten. Die Chefin sagte : Du weißt das dein Verhalten nicht in Ordnung war und mein Sohn sagte ja deshalb möchte ich mich entschuldigen. Die Chefin sagte dann zu ihm “ ok“ . Zwei Stunden später hat sie ihm eine schriftliche Abmahnung gegeben die mein Sohn nicht unterschrieben hat.
Wir verstehen das Verhalten der Chefin nicht.
Anja meint
24. September 2018 at 18:22
Hallo,
ich bin seit vielen Jahren Erzieherin in einem Kinderheim und habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen. Neulich hatte ich einen EKG-Termin mit einem unserer Kinder. Leider parkte eine Kollegin mit einem Auto vor dem Fahrzeug, was mir für diese Fahrt zugewiesen wurde. Da unsere Einrichtung recht groß ist (3 Etagen) und ich bereits in Zeitnot war, forderte ich die Kollegin auf, die sich in der 3. Etage befand, das Auto wegzufahren. Da das einzige mir zur Verfügung stehende Kommunikationsmittel nun einmal meine Stimme ist, musste ich dementsprechend laut in die 3. Etage rufen. Ich bin der Kollegin gegenüber weder unsachlich, noch persönlich oder ausfallend geworden. Einer 3. Kollegin passte das anscheinend nicht und erzählte dies dem Chef. Da die Frau des Chefs, die eine persönliche Vendetta gegen mich führt, ebenfalls in unserer Einrichtung tätig ist, als Psychologin, bekam ich wenige Tage später eine Abmahnung, mit der Begründung, dass die „uns anvertrauen Kinder durch das Geschrei bleibende Schäden bekommen könnten“… Dazu sei gesagt, dass der Großteil unserer Kinder keine psychischen Probleme haben!
Ist diese Abmahnung gerechtfertigt?
Liebe Grüße
Anja
abmahnung.org meint
28. September 2018 at 11:20
Hallo Anja,
eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der den Sachverhalt eingehend überprüfen kann.
Ihr Team von abmahnung.org
jill meint
25. Juni 2018 at 14:57
Guten Tag,
meine Angestellten haben außerhalb der Arbeitszeit, jedoch in Arbeitskleidung, an einem gut besuchten Platz ziemlich aufgeführt so dass es Passanten aufgefallen ist.
Ein bekannter anderer Betrieb der mir dieses Verhalten schilderte, wurden von den beiden zusätzlich beleidigt und angepöbelt.
Das mindeste meinerseits ist eine Abmahnung und eine Entschuldigung an den anderen Betrieb.
Aber ist das auch rechtens?
Viele Grüße
abmahnung.org meint
28. Juni 2018 at 14:15
Hallo Jill,
unter Umständen kann auch das Verhalten außerhalb der Arbeitszeit abgemahnt werden, wenn sich dieses nachteilig auf das Unternehmen auswirkt. Im Zweifelsfall können Sie die Rechtslage von einem Rechtsanwalt einschätzen lassen.
Ihr Team von abmahnung.org
Ines meint
17. Mai 2018 at 11:06
Guten Tag,
einer unserer Mitarbeiter hat gestern nach Arbeitsende bei dem Kunden, für den wir arbeiten, schwarz weitergearbeitet, mit unseren Maschinen und unserem Firmenauto, welches weiter vor der Tür stand.
Ist in diesem Fall eine Abmahnung wegen Benutzung unseres Firmeneigentums möglich oder auch, weil er der Firma mit seiner Arbeit dort schädigt.
abmahnung.org meint
17. Mai 2018 at 14:51
Hallo Ines,
ein solches Verhalten kann in der Tat eine verhaltensbedingte Abmahnung rechtfertigen. Lassen Sie sich hier ggf. von einem Rechtsanwalt beraten.
Ihr Team von abmahnung.org
Sabine meint
19. April 2018 at 21:01
Guten Tag, ich arbeite in einem Kino und habe gestern eine Abmahnung erhalten. Ich arbeite im Stundenlohn und nur 1Woche pro Monat.
Manchmal ist es sehr laut und wir hören die Kunden durch die „Scheibe“ kaum und müssen lauter reden.
Nun kamen 2x Reklamationen rein, zu meinem Chef das ich unfreundlich bin und auch jähzornig bin.
Die Abmahnung erfolgte bis jetzt nur Mündlich. Eine nächste Reklamation gibt einen fristlose Kündigung.
Soll ich nun abwarteb ob was schriftliches kommt?
Soll ich genaues Datum/ Uhrzeit erfragen?
Soll ich verlangen, wer Reklamiert hat?
Unser Chef schimpft immer mit Allen und wegen Kleinigkeiten. Ich konnte mich in diesem Gespräch nicht erklären. Oder Äussern. Es war ein Monolog.
Was soll ich bitte Tun?
Danke für Ihre Antwort.
abmahnung.org meint
25. April 2018 at 16:59
Hallo Sabine,
eine mündliche Abmahnung ist in der Regel genauso gültig wie eine schriftliche. Das Datum und der Zeitpunkt des konkreten Fehlverhaltens, das abgemahnt wird, müssen aber unmissverständlich mitgeteilt werden.
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit eine schriftliche Gegendarstellung zu verfassen und zu verlangen, dass diese mit in die Personalakte aufgenommen wird. Sollte ein Betriebsrat vorhanden sein, kann dieser außerdem zur Unterstützung herangezogen werden. Zu guter Letzt besteht noch die Möglichkeit, auf die Rücknahme der Abmahnung zu klagen.
Ihr Team von abmahnung.org
Claudius meint
10. April 2018 at 1:41
Guten Tag, ich erhielt heute eine Abmahnung wegen „Störung des Betriebsfriedens“. Tatsächlich verhielt es sich wie folgt: Eine (zugegebener Maßen) arrogante Kollegin grüßte einige beim Schichtwechsel nicht. Ich fragte einen Kollegen, ob sie denn keinen mehr grüßt. Nichts mehr und nichts weniger. Das hat ein vorgesetzter mitbekommen. In der Abmahnung steht, dass der Unterzeichnende das selbst mitbekommen hat. Dieser war jedoch gar nicht da, sondern ein anderer (sein Nachfolger). Diese Abmahnung scheint mir nicht gerechtfertigt. Natürlich unterschrieb ich sie auch nicht. Können Sie mir einen Rat geben, wie ich mich diesbezüglich verhalten soll?
abmahnung.org meint
16. April 2018 at 9:52
Hallo Claudius,
Sie können der Abmahnung widersprechen und eine Klärung fordern. Zuvor kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um alle Eventualitäten zu bedenken.
Ihr Team von Abmahnung.org
Anneliese meint
19. März 2018 at 13:57
Ich habe mich vor kurzem mit einer Kollegin über unsere Gehälter unterhalten. Dabei habe ich auch erzählt, was zwei andere Kolleginnen verdienen (das haben diese mir erzählt) Das hat der Vertriebsleiter mitbekommen und mich zur Rede gestellt. Es wäre ein Vertrauensbruch und weil dies eine Verletzung des Privat- und Betriebsgeheimnisses ist, will er mir eine Abmahnung zukommen lassen. Ist das tatsächlich ein Grund für eine Abmahnung? Man darf sich doch über Gehälter unterhalten?
abmahnung.org meint
5. April 2018 at 11:36
Hallo Anneliese,
das kommt auf Ihren Arbeitsvertrag an. Manche Arbeitsverträge enthalten Verschwiegenheitsklauseln, die Arbeitnehmer dazu verpflichten betriebsinterne Angelegenheiten geheim zu halten. Sehen Sie deshalb zuerst in Ihrem Arbeitsvertrag nach, ob so eine Klausel besteht.
Ihr Team von abmahnung.org
Rebecca meint
21. Dezember 2017 at 21:31
Guten Tag,
ich habe ein Problem..
ich bin teilzeitkraft im Einzelhandel /Verkauf ausgelernt. Werde aber sehr häufig statt 6 Std 8std eingeteilt wenn mein vorgesetzter fragt ob ich länger bleiben kann ne Std sag ich ja weil nein sagen kommt auch blöd..
heute war ich eine Std länger und mein freund war voll sauer weil ich halt immer fertig bin wegen arbeit und immer Überstunden habe bzw mache / und muss. Dann kam er rein in den Laden und ging zu meinem vorgesetzten und hat ihn etwas unhöflich angesprochen ob er keinen Arbeitsvertrag kennt wie viele Std ich arbeiten darf bzw soll und wollte dann weiter hingiften ich war im Lager hab das mitbekommen dann hat der vorgesetzte darauf gesagt er arbeitet mit mir zusammen und nicht er und hat die lagertüre geschlossen und gesagt er soll gehen dann kam er zu mir und hat gesagt mein freund hat ihn da wegen arbeits vertrag angespunnen wenn ich nicht länger arbeiten kann soll ichs sagen und sowas darf Nicht mehr passieren und war sauer und ich hab dann gesagt das mir leid tut der Vorfall.. Kann ICH eine Abmahnung bekommen wegen soetwas bzw Kündigung oder aufhebungavertrag? Ich hab so Angst morgen vor der Arbeit ob ich nochmal angesprochen werde und angst um meine Arbeit.. Bitte um Hilfe!! Allerdings habe ich mitbekommen dass nach dem das war der Chef die bürotüre zugemacht hat und n Kollege drin war und er ihm das sicher erzählt hat andere Mitarbeiter haben das auch mitbekommen… Und es werden wsl noch mehr erfahren
abmahnung.org meint
15. Januar 2018 at 11:29
Hallo Rebecca,
Sie sind nicht für die Handlungen Ihres Freundes verantwortlich, deswegen liegt von Ihrer Seite kein Fehlverhalten vor, das eine Abmahnung rechtfertigen würde. Sollte es trotzdem zu Konsequenzen kommen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Abmahnung.org
Robert meint
19. Dezember 2017 at 14:23
Hallo, ich habe eine Abmahnung erhalten, weil ich nicht im Büro an meinem Arbeitsplatz war. Das Stimmt auch, da ich bei einem Kollegen war und wir uns fachlich Ausgetaucht haben.
Nun wird mir vorgeworfen, dass ich in diesem Zeitraum meine Arbeit niedergelegt habe. Ist das rechtens, die Abmahnung?
abmahnung.org meint
8. Januar 2018 at 12:28
Hallo Robert,
ob und wann eine Abmahnung im Einzelfall rechtlich einwandfrei ist, bedarf jeweils der genauen Prüfung aller individuellen Umstände. Wir können und dürfen eine solche Beurteilung nicht vornehmen, weil dies in den Bereich der Rechtsberatung fällt. Ein möglicher Ansprechpartner hierfür ist ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
Mirko meint
13. Dezember 2017 at 23:55
Hallo,
Ich habe heute eine Abmahnung wegen „verhalten zu Arbeitskollegen sowie Vorgesetzten inakzeptabel“
erhalten.
Der Grund der Abmahnung ist das ich wiederholt widersetzen von Anweisungen von Vorgesetzten. Desweiteren respektloses verhalten Arbeitskollegen gegenüber.
Jetzt zu meine Frage sollte ich eine gegenüber Stellung angehen da diese Abmahnung in meine Akte kommt oder soll ich die Abmahnung beruhen lassen und dieses zwar zu Kenntnis nehmen.
abmahnung.org meint
8. Januar 2018 at 12:21
Hallo Mirko,
die Frage, ob es im jeweiligen Einzelfall angebracht ist, gegen die Abmahnung vorzugehen oder nicht, bedarf der umfassenden Prüfung des entsprechenden Sachverhalts. Diese Art der Rechtsberatung dürfen nur Rechtsanwälte anbieten, wir hingegen nicht. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann in derartigen Streitfällen weiterhelfen.
Abmahnung.org
Jessi meint
11. Dezember 2017 at 21:38
Hallo, ich habe in ein paar tagen ein mitarbeitergespräch. Es wird mir vorgeworfen meine Chefin nach einem vorfall respektlos zu behandeln und für schlechte Stimmung im Betrieb zu sorgen. Ich wehre mich aber vehement gegen diese Unterstellungen , allerdings glaubt mir niemand. Der Betriebsrat wird auch anwesend sein aber ich denke nicht das er mir eine große Hilfe sein wird weil einfach mal Aussage gegen Aussage steht. Außerdem fürchte ich das man mich nun in eine andere Filiale versetzen wird.
Was soll ich nur tun?
Danke im voraus für die Antwort!
Gruß
abmahnung.org meint
8. Januar 2018 at 12:24
Hallo Jessi,
welche rechtliche Vorgehensweise in Ihrer Situation angebracht ist, kann erst nach einer umfassenden Prüfung des gesamten Sachverhalts beantwortet werden. Dies fällt in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten dürfen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
Abmahnung.org
Kessy meint
27. August 2020 at 8:19
Hallo, ich habe ein Abmahnung bekommen dafür das eine Unstimmigkeit mit meiner Kollegin nicht zu klären war und ich mein Chef von Zuhause privat angerufen habe um das Problem zu lösen . Ist diese Abmahnung rechtens?
abmahnung.org meint
27. August 2020 at 13:55
Hallo Kessy,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Ingo meint
5. Dezember 2017 at 22:22
Ich habe eine abmahnung erhalten, weil ich an einen bestimmten arbeitstag kaum erreichbar gewesen bin auf meinem firmenhandy. Ist das rechtens???
abmahnung.org meint
3. Januar 2018 at 10:41
Hallo Ingo,
die Frage, ob eine Abmahnung in Ihrem Fall rechtens ist, können und dürfen wir leider nicht beantworten. Hierzu bedarf es einer umfassenden Prüfung Ihres Falles und gegebenenfalls auch Ihres Arbeitsvertrags. Dies fällt jedoch in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten dürfen. Ein Anwalt kann jedoch in solchen Fällen weiterhelfen.
Abmahnung.org
Peter meint
27. Oktober 2017 at 20:10
Hallo bin in einer Produktion tätig als Mechaniker in einer Produktionslinie und bin von der Geschäftsleitung angehalten worden Stücklisten zu korrigieren und wenn die nach nochmaliger Überprüfung durch dem Vorgesetzten nicht stimmen wird mit einer Abmahnung oder sogar mit der Kündigung gedroht das kann doch nicht rechtens sein ????
PS bin das kleinste Zahnrad in dem ganzen vor mir sind Zeichner-Ingenieure-Teamleiter
abmahnung.org meint
1. November 2017 at 15:33
Hallo Peter,
eine arbeitsrechtliche Abmahnung kann verschiedene Gründe haben. Eine Auflistung von Abmahnungsgründen finden Sie in unserem Ratgeber. Ob eine Abmahnung in Ihrem Fall rechtlich einwandfrei wäre, kann nur ein Anwalt beurteilen, weil dies eine Frage der Rechtsberatung ist. Wir dürfen eine solche Beratung nicht anbieten.
Abmahnung.org
Max meint
30. August 2017 at 3:20
Guten Tag,
Mein Kollege hatte einen Arbeitsunfall bei dem er fahrlässig handelte, da er Leiharbeiter ist und Angst hatte abbestelt zu werden, wandelten wir den Unfall minimal im hergang ab.
Der Kollege erzählte dann aber doch die Wahrheit und nun soll ich und er eine Abmahnung bekommen wegen falscher Komunikation bekommen. Erschwerend kommt dazu das der Kollege meint, behaupten zu müssen, das ich ihn dazu überredet habe.
Wäre die Abmahnung gerechtfertigt?
abmahnung.org meint
4. September 2017 at 10:48
Hallo Max,
der Arbeitgeber kann hier so reagieren, da arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen verletzt worden sind. Sie können aber eine Gegendarstellung zur Abmahnung aufstellen. Womöglich kann Ihnen auch ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.
Abmahnung.org
Desi meint
1. Juni 2017 at 21:24
Hallo
Ich hab heute eine Abmahnung bekommen , weil ich angeblich 20 Minuten früher meinen Arbeitsplatz verlassen habe . Was nicht den Tatsachen entspricht ich habe 3 min vor Arbeitsschluss das Geschäft verlassen . Die 2 Mitarbeiter die das meiner Chefin erzählt haben können mich gerade nicht gerne leiden das muss ich dazu sagen . Meine Chefin selber kann es nicht beweisen da sie nicht vor Ort war . Meine Frage was kann ich tuen ?
abmahnung.org meint
6. Juni 2017 at 12:20
Hallo Desi,
sind Sie selbst nicht im Arbeitsrecht versiert, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist. Dieser kann Sie zu weiteren Vorgehensweisen beraten.
Abmahnung.org
Stephanie meint
29. Mai 2017 at 15:24
Hallo,
wir sind ein Fachhandel, in dem zwei Personen an der Kasse stehen. Vorige Woche wurde unsere Ladentüre nach Schließung des Ladens nicht verschlossen und der Fehler wurde von keinem der Angestellten bemerkt. Glücklicherweise hatte einen Tag später (da es Wochenende war) ein aufmerksamer Bürger die Polizei darüber informiert. Darf ich in diesem Fall allen beiden Angestellten eine Abmahnung aussprechnen, nachdem Sie beide nicht darauf geachtet hatten die Türe abzusperren?
Mit freundlichen Grüßen
abmahnung.org meint
6. Juni 2017 at 12:13
Hallo Stephanie,
ob Sie eine Abmahnung aussprechen, liegt für gewöhnlich in Ihrem Ermessen. Alternativ ist auch eine mündliche Ermahnung möglich.
Abmahnung.org
Lara meint
10. Mai 2017 at 23:44
Hallo,
ich werde inzwischen von 3 Personen im Geschäft ignoriert/ausgegrenzt/auch bei geschäftlichen Fragen bei denen ich weiterhelfen könnte. Genauso werde ich ignoriert wenn ich diese Personen etwas wegen der Arbeit frage meistens muss ich entweder 3 mal fragen oder bekomme nur schnippische Antworten.
Mein Chef meint dazu das er nichts dagegen machen könnte aber würde da nicht diese Abmahnung greifen?
Grüße Lara
abmahnung.org meint
15. Mai 2017 at 11:17
Hallo Lara,
die Erteilung einer Abmahnung ist in solchen Situationen durchaus denkbar. Bei Zweifeln lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Abmahnung.org
Denny meint
30. März 2017 at 4:56
Guten Morgen an alle!
Ich bin seit letztem Jahres in einer leitenden Position!
Ich habe mich bei einer Inventur verzählt, und so ist es dazu gekommen das für eine Produktion nicht genügend Etiketten da waren.
Das konnte durch Mehrkosten vermieden werden.
Der Arbeitgeber hat mir diese Unkosten vom Gehalt abgezogen und ich habe eine schriftliche Abmahnung bekommen.
Ist das alles rechtens?
abmahnung.org meint
3. April 2017 at 11:00
Hallo Denny,
kommkt es durch leichte Fahrlässigkeit zu einem Schaden, müssen Arbeitnehmer in der Regel nicht dafür aufkommen. Anders sieht es bei mittlerer und bei grober Fahrlässigkeit aus. In jedem Fall ist es aber selten zulässig, dass in einem solchen Fall das Gehalt in voller Schadenshöhe gekürzt wird. Arbeitnehmer haften grundsätzlich nur anteilig, damit ihre Existenz nicht durch große Schadenssummen bedroht wird. Deshalb ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, wenn der volle Schaden berechnet worden ist.
Abmahnung.org
Max meint
10. Januar 2017 at 16:53
Hallo bin Mitte 2tes Lehrjahr und haben im ersten außerhalb der Probezeit eine Abmahnung bekommen wegen schulisches fehl verhalten, heute wurde mir vom lehrer gesagt das ich mein Betrieb wegen quatschen im Unterricht aufsuchen soll und arbeiten gehen soll was würde passieren wenn ich noch eine Abmahnung bekomme ?
abmahnung.org meint
12. Januar 2017 at 10:57
Hallo Max,
nach der dritten Abmahnung aus demselben Grund kann eine Kündigung erfolgen.
Abmahnung.org