Wenn die Angaben im Internet unvollständig sind
Internetauftritte sind heute verschiedenster Natur. Besonders häufig sind Shops, Foren, Blogs und sonstige Unterhaltungsseiten anzutreffen. Dabei müssen alle Plattformen sich den geltenden Gesetzen unterordnen. Aus diesem Grund gilt für alle geschäftlichen Webseiten auch eine Impressumspflicht. Doch was passiert, wenn dieser nicht angemessen nachgekommen wird?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, aus welchen Gründen Sie ein falsches Impressum melden können und was darin unbedingt enthalten sein muss. Neben der Präsentation von möglichen Meldestellen wird auch die Situation von privaten Seitenbetreibern geklärt.
Inhalt
Der Inhalt des Impressums
Werden über eine Internetseite Geschäfte abgewickelt, greift in jedem Fall die Anbieterkennzeichnungspflicht, so gibt es § 5 Telemediengesetz vor. Darin wird auch genau beschrieben, welche Angaben ein Impressum enthalten muss. Dazu gehören:
- Vor- und Zuname vom Inhaber der Internetplattform
- Die ladungsfähige Anschrift des Besitzers, also seine Wohnanschrift bzw. Niederlassung
- Daten, die bei einer vorhandenen Frage schnelle Antworten in Form eines elektronischen Kontakts ermöglichen, beispielsweise via Telefon oder E-Mail
- Bei juristischen Personen: Details zur Rechtsform und der vertretungsberechtigten Person
- Bei Tätigkeiten, die einer behördlichen Zulassung bedürfen: Informationen zum Handelsregister, Vereinsregisters oder Ähnlichem
- Falls vorhanden: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
Neben den Inhalten schreibt der Gesetzgeber auch vor, dass die Anbieterkennzeichnung auf jeder Seite einer Internetseite leicht aufzufinden sein muss. So fügen die meisten Betreiber einen gut sichtbaren Link ein, der zum gewünschten Ziel führt.
Der Meldevorgang
Wer ein fehlendes oder falsches Impressum melden möchte, hat theoretisch verschiedene Vorgehensweisen zur Wahl.
Befinden Sie sich beispielsweise in der Situation, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Ihnen und dem Seitenbetreiber besteht, welcher ein unangemessenes Impressum präsentiert, dann können Sie sich an die Wettbewerbszentrale wenden.
Denn in diesem Fall greift das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
So kann die Zentrale eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen und eine Unterlassungsschrift versenden. Sie selbst brauchen in einem solchen Fall nichts weiter zu tun und bleiben als Beschwerdeführer anonym. Alternativ können Sie aber auch eigenständig einen Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann ebenfalls ein Abmahnschreiben aufsetzen und für Ihr Recht eintreten.
Besteht die Pflicht auch bei privaten Plattformen?
Es stellt sich die Frage, ob auch private Seitenverwalter der Impressumspflicht unterliegen. Das lässt sich doch für gewöhnlich verneinen. Dem Gesetzgeber geht es ausschließlich um geschäftlich tätige Unternehmen, die das Netz für sich nutzen. Doch Vorsicht: Die Rechtsprechung nimmt es hier sehr genau. Nutzen Sie als Privatverwalter auch nur ein Werbebanner oder nehmen auf eine andere Weise Geld mit Ihrer Seite ein, zählen Sie im Internet nicht mehr als Privatperson.
In diesem Fall droht die Gefahr, dass andere Ihr fehlendes bzw. falsches Impressum melden. Auch wenn Sie mit Werbung nur minimale oder keine Einnahmen erzielen, gilt diese Vorgabe. Sobald Sie eine Anbieterkennzeichnung gesetzeskonform implementiert haben, kann es diesbezüglich auch nicht mehr zu Abmahnungen wegen fehlendem Impressum kommen.
Marcello meint
15. Juni 2022 at 22:28
Guten Tag.
Habe eine Seite wo gar kein Impressum hat.
keine Ahnung ob das so erlaubt ist
Ela meint
1. Juni 2022 at 12:12
Kann ich ein fehlerhaftes Impressum einer kl Firma melden?
Ich bin Privatperson habe und hatte massive Probleme mit dem Betrieb.
Diese aufzuzählen wäre deplatziert.
Mir geht es um Genugtuung wenn ich ehrlich bin.
Ist das möglich und wo?
Bzw ist es nur uber einen Anwalt möglich? Ich persönlich habe weder vor noch Nachteile dadurch, der Betrieb allerdings denk ich Nachteile
Lg
Martina meint
6. Mai 2022 at 9:55
Wenn Post an die im Impressum angegebene Adresse als unzustellbar zurück kommt, ist dann das Impressum abmahnfähig?
Christian meint
29. Juli 2021 at 23:11
Hallo, ich habe bei einem Authändler, die Angabe der Handelsregisternummer mit dem Registereintrag verglichen. Hierbei stelle ich fest, dass die auf der Homepage angegeben HRN um eine zu einer anderen GmbH gehörenden Nummer handelt, gegen die vor Kurzem ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde sowie von einem anderen Geschäftsführer geleitet wird.
Ich bin mir unsicher, wie ich dieses Verhalten einordnen soll und ob es sich eventuell um betrügerische Absichten handeln könnte. Ich stehe weder im Wettbewerb noch in sonstiger geschäftlicher Beziehung zu einem der beiden Unternehmen.
Kann oder sollte man hier aktiv werden?
Viele Grüße
Christian
abmahnung.org meint
31. August 2021 at 9:37
Hallo Christian,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Thomas meint
29. Juni 2021 at 8:59
Guten Tag,
würden Sie eine Abmahnung erstellen für eine Fahrschule, die auf Ihrer Internetseite eine Fehlerhaftes Impressum hat?
Bleibe ich dabei anonym?
Gruß
Thomas
abmahnung.org meint
27. Juli 2021 at 15:52
Hallo Thomas,
wir sind eine Ratgeberplattform, die über aktuelle Rechtsvorschriften informiert. Wir prüfen weder, ob Internetseiten diese Vorschriften einhalten, noch sind wir befugt, Abmahnungen zu erteilen. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Ich meint
1. Juni 2021 at 3:57
Hallo.
Kann ich einen eBay Verkäufer melden, der AGB von seiner Online-Shop kopiert und bei eBay reingestellt hat?
Caro meint
6. Januar 2021 at 8:15
Wie definiert sich denn „direkt um deutsche Kunden werben“? Denn Twitter beispielsweise hat auch einen Sitz in Berlin und wirbt auf seiner deutschsprachigen Präsenz selbstverständlich um deutsche Kunden?
Caro meint
17. Juni 2020 at 18:37
Ich bin irritiert, dass große Seiten wie Canva oder Twitter einfach vollkommen ohne Impressum daherkommen und das offensichtlich unbeanstandet bleibt? Das muss ja schon aufgefallen sein, wie kann es sein, dass trotzdem kein Impressum vorhanden ist und daskeine juristischen Konsequenzen nach sich zieht? Ein Kontakt ist somit natürlich auch unmöglich.
abmahnung.org meint
19. Juni 2020 at 14:49
Hallo Caro,
eine Impressumspflicht für ausländische Unternehmen besteht nur, wenn diese einen Standort in Deutschland haben oder direkt um deutsche Kunden werben. Twitter hat daher ein Impressum, welches über einen Firmensitz in Irland informiert. Canva stammt aus Australien und ist daher von der Pflicht ausgenommen.
Ihr Team von abmahnung.org
Matthias E. meint
28. Mai 2020 at 23:47
Hallo, wer soll denn ein Blog abmahnen, in dem es keine Werbung gibt, keinen gewerblichen Hintergrund in Form von kostenpflichtigen Angeboten, keinen Shop oder was auch immer, der Betreiber ist eine Privatperson, er macht das in der Freizeit?
Dann gibt es im Blog nicht mal eine Kommentarfunktion. Man kann da nur was lesen, sonst nichts. Wettbewerbsverstoß fällt dort m.E. aus, also weswegen abmahnen, wenn kein Impressum vorhanden ist? Wenn ich mich nicht irre, ist da eine Abmahnung durch RA nicht möglich. Es könnte eine Ordnungswidrigkeit sein, aber wer verfolgt das, eine Behörde?
Gruß
Matthias E.
Ulrich meint
7. April 2020 at 11:54
Wo melde ich eine gewerbliche Internetseite die kein Impressum und auch keine Datenschutzseite beinhaltet?
Ich stehe im Moment in keinem Wettbewerbsverhältnis mit dem Betreiber der Seite.
Grüße,
U.
abmahnung.org meint
17. April 2020 at 8:21
Hallo Ulrich,
die richtigen Ansprechpartner sind in einem solchen Fall üblicherweise der Landesdatenschutzbeauftragte oder die Verbraucherschutzzentralen.
Ihr Team von abmahnung.org
Georg meint
22. März 2020 at 12:52
In Zeiten von Corona bzw. Schulschließungen verwenden manche Lehrer ihre privaten Blogs, um den Unterricht weiterzuführen. Als Eltern sind wir dann auf die Nutzung dieses Blogs angewiesen, was für mich darauf hinweist, dass dieser Blog nicht mehr privat verwendet wird, sondern für den Lehrer einen beruflichen Zweck erfüllt.
Muss in diesem Fall ein Impressum auf der Blog-Seite verwendet werden?
abmahnung.org meint
30. März 2020 at 14:26
Hallo Georg,
der Gesetzgeber sieht für die Impressumspflicht verschiedene Kriterien vor. Eine Voraussetzung ist dabei insbesondere die Dauerhaftigkeit der Aktivität bzw. des Angebots. Da es sich im Zuge der Corona-Krise um eine Notlösung handelt, die vor allem dazu dienen soll, die Ansteckungsgefahr zu minimieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Kinder das Schuljahr nicht wiederholen müssen, kann ggf. die Möglichkeit bestehen, dass keine Impressumspflicht besteht. Für eine individuelle Einschätzung des entsprechenden Blogs sollten Sie sich ggf. an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von abmahnung.org
Rohaner meint
27. Januar 2020 at 21:45
[Link von der Redaktion entfernt]
Hallo,
Obige „Firma“ bietet selbstgeprägte Münzen an. Es wird auch suggeriert das die Münzen ein wirkliches Zahlungsmittel währen wie die üblichen hiostorischen Münzen.
Leider sind das nur Medaillien weil der Shop/Hersteller kein ofizieller Münzhertsteller ist.
Wichtig:
Es gibt keinerlei Impressum wer wirklich der Hersteller ist.
Wenn Sie können dann bitte diese dubiose Firma abmahnen, gar die Homepage entfernen lassen. Des weiteren könnten Sie eien Ermittlung einleiten ob hier ein Betrug am Kunden vorliegt.
abmahnung.org meint
29. Januar 2020 at 12:47
Hallo,
wir mahnen keine Impressen ab. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.
Ihr Team von abmahnung.org
Gretchen meint
10. Dezember 2019 at 8:46
Ich stelle immer wieder entsetzt fest, dass sogar Konzerne sich nicht an eine Impressumpflicht halten bei KORRESPONDENZEN jeglicher Art.
Man schreibt einem Konzern und bekommt eine Antwort OHNE Impressum, als würde einem eine Privatperson antworten.
Hier ergeben sich schon Probleme aus der Haftungsfrage. Wie ist es möglich, dass grosse Unternehmen so dilletanitisch antworten ?
Ja, dass ihre Mails sogar eher aussehen wie Spam und ausser der Absenderadresse nicht auf den Konzern hinweist ?
Ich frage mich, wo hier die Abmahnanwälte sind. Gerade Großkonzerne, die irre viel Korrespondenzen haben, müssten doch als Erstes überprüft werden, ob sie ordnungsgemäße Signaturen-Impressen in ihren Schriftwechseln haben.
Ich kann mich nur wundern, dass dem nicht so ist.
Someone meint
17. September 2019 at 15:56
Mir leuchtet die Beschreibung, wie man vorgeht, wenn das Impressum fehlt oder falsch ist, nicht ein. Im Endeffekt ist nur eine Variante für gewerbliche Seiten (über die Wettbewerbszentrale) genannt. Private Seiten wie Blogger sollen auch in der Pflicht sein, dort ist die Zentrale aber nicht zuständig. Dh. es verbleibt nur der Weg über den Anwalt. Und hier stellt sich mir die wichtigste Frage: Wie soll der Anwalt ohne staatliche Mittel denn die Adresse, Namen oder sonstige Kontaktdaten des Seitenbetreibers ausfindig machen, um ihn abzumahnen? Bzw. wie soll man das privat ohne Anwalt?
Danke im Voraus, falls jemand antworten kann.
abmahnung.org meint
18. September 2019 at 14:58
Hallo,
Privatleute können sich unter anderem an den zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz wenden.
Ihr Team von abmahnung.org
Privat meint
12. September 2019 at 8:00
Hallo,
ich habe eine Internetseite von einer Firma gefunden, wo weder Impressum oder Datenschutzhinweise hinterlegt sind. Ich stehe nicht in Konkurrenz zu dieser Firma. Wo kann ich diese Firma melden?
abmahnung.org meint
18. September 2019 at 14:55
Hallo,
mit diesem Anliegen können Sie sich zum Beispiel an den Landesbeauftragten für Datenschutz wenden.
Ihr Team von abmahnung.org
Impressummelden meint
23. Juni 2019 at 14:08
[Angabe von Redaktion entfernt] die seite sollte sich mal jemand ansehen, das impressum fehlt komplett!
abmahnung.org meint
28. Juni 2019 at 10:03
Hallo,
wir mahnen keine Impressen ab. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.
Ihr Team von abmahnung.org
unknown meint
4. Juni 2019 at 14:30
Gilt die Impressumspflicht auch für Hochschulen?
Link kann ich auf Anfrage gerne schicken
abmahnung.org meint
13. Juni 2019 at 15:11
Hallo unknown,
in der Regel besteht auch für Universitäten die Impressumspflicht.
Ihr Team von abmahnung.org
Michael meint
7. Mai 2019 at 21:05
Folgende Seite sendet mir heute 20 Mails mit immer dem selben Inhalt. Es gibt keine Datenschutz und auch kein Inpressum. Ich bitte dies mal zu überprüfen.
[Link von der Redaktion entfernt]
abmahnung.org meint
10. Mai 2019 at 15:24
Hallo Michael,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Betreiber der Plattform oder die Wettbewerbszentrale.
Ihr Team von abmahnung.org
Sacratti meint
24. März 2020 at 10:35
Die Wettbewerbszentralen verlangen i. d. R. Geld. Einige „Monate“ später bekommt man dann – nach mehreren unbeantworteten Nachfragen- die Antwort, dass kein Verfahren eingeleitet wurde.
Niko meint
4. Mai 2019 at 10:15
Guten Tag,
auf folgender Internetseite gibt es kein „Vernünftiges“ Impressum:
[Link von Redaktion entfernt]
Als Impressum wird nur ein Verein genannt, ohne Personenangabe.
Verantwortlich ist nur der „Webmaster“ wieder ohne Namen.
Alles sehr wage, undurchsichtig, geheimnisvoll?
Frage: Ist es zulässig sich anonym hinter einem Verein / Gesellschaft zu verstecken, ohne verantwortlich Personen zu nennen?
Falls es nicht zulässig ist, was kann dagegen unternommen werden?
Besten Dank
Niko, aus Wien
abmahnung.org meint
10. Mai 2019 at 15:22
Hallo Niko,
wir prüfen nicht die Korrektheit von einem Impressum. Wenden Sie sich daher an die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Ihr Team von abmahnung.org
Niklas meint
19. April 2019 at 11:40
Kann ein fehlendes oder unvollständiges Impressum auch bei einer Aufsichtsbehörde gemeldet werden? Verfolgen die Landesmedienanstalten Verstöße gegen die Impressumspflicht?
abmahnung.org meint
26. April 2019 at 15:15
Hallo Niklas,
grundsätzlich kann ein Verstoß gegen die Impressumspflicht zum Beispiel dem Landesbeauftragten für Datenschutz gemeldet werden. Ob dort jede Meldung verfolgt wird, können wir allerdings nicht einschätzen.
Ihr Team von abmahnung.org
Jens meint
26. Februar 2019 at 18:08
Verstehe diesen Artikel nicht ganz. Sie schreiben, es gäbe mehrere Möglichkeiten, beschreiben selbst aber nur den Weg über die Wettbewerbszentrale/Anwalt, im Falle eines Konkurrenzverhältnisses. Welche Möglichkeiten habe ich als Privatperson, wenn ein Impressum komplett fehlt?
abmahnung.org meint
28. Februar 2019 at 13:34
Hallo Jens,
in einem solchen Fall können Sie sich unter anderem an Verbraucherschutzinstitutionen oder die verantwortlichen Behörden – zum Beispiel den Landesbeauftragten für Datenschutz – wenden.
Ihr Team von abmahnung.org
Michael meint
19. Februar 2019 at 18:10
Hallo!
Ich habe eine Frage zu Internetseiten von Stiftungen.
Mir ist in letzter Zeit häufiger aufgefallen, dass politische Stiftungen oftmals kein Impressum, sondern nur eine oder zwei Emailadressen angeben.
Dabei werden dort häufig die Sponsoren durch ihr Firmenlogo präsentiert.
Man wird auf diesen Seiten auch häufig dazu aufgefordert, „Förderer“ zu werden.
Wie kann es sein, das solche zum Teil von der Industrie gesponserten Stiftungen, nicht einmal ein Impressum haben?
Und dazu kommt, sie bewerben, je nach Auffassung, politische Meinungen und schreiben dazu ihre entsprechenden Kommentare.
Müsste es dort nicht ein Impressum geben, damit ich als Leser wenigstens weiß, wer grob dahinter steckt?
Und sollte es so sein, dass Stiftungen ein Impressum haben müssen, was wäre die zu informierende Einrichtung, wenn ich dagegen vorgehen möchte?
Mit freundlichen Grüssen!
Michael
abmahnung.org meint
28. Februar 2019 at 12:46
Hallo Michael,
Informationen zur Impressumspflicht bei Stiftungen haben wir hier zusammengestellt: Ratgeber Impressum einer Stiftung.
Ihr Team von abmahnung.org
Max meint
8. Februar 2019 at 9:49
Wie ist es mit Domains die nur zur Weiterleitung auf eine andere Domain dienen. Diese Seiten können ja eigentlich kein Impressum haben.
Streng genommen existieren diese Domains aber trotzdem. Oder gilt dann das Impressum zu der man weitergeleitet wurde?
Sandra meint
31. Januar 2019 at 23:38
Hallo.
Auf der Seite [Link von der Redaktion entfernt] ist kein Impressum hinterlegt.
Da es widersprüchliche Angaben zu den Versandkosten gibt, wollte ich den Betreiber kontaktieren. Ohne Impressum ist das schwierig. Die Telefonnummer die google und gelbe Seiten angibt, ist nicht erreichbar.
Über das Kontaktformular der Seite habe ich die Bitte um Kontaktaufnahme gesendet und auch den Hinweis auf das fehlende Impressum weiter geleitet.
Leider auch hier kein Lebenszeichen.
Die Seite ist auch nicht „sicher“ aufrufbar mit https und aktzeptiert nur Kreditkartenzahlung. Irgendwie erscheint das alles etwas dubios.
Wenn es die Ware die ich kaufen möchte irgendwo anders geben würde, wäre es mir ziemlich egal, aber in dem Fall würde ich gerne jemanden erreichen.
Wo kann ich das als Verbraucher melden?
Herzliche Grüße
Sandra
abmahnung.org meint
15. Februar 2019 at 17:02
Hallo Sandra,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Verbraucherzentrale.
Ihr Team von abmahnung.org
Bienchen meint
12. Dezember 2018 at 7:44
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ein Onlineshop hat seine Privatadresse als Geschäftsadresse angegeben. Soweit in Ordnung denke ich, weil das Gewerbe dort gemeldet ist. Versand erfolgt aus einem großen Lager in einem anderen Ort, der nicht gemeldet ist. Im Onlineshop wird aber ein Outlet in dem Lager beworben, das so gar nicht mehr existiert!!
Inzwischen ist der Firmeninhaber privat umgezogen. Also auch mit der im Impressum genannten Geschäftsadresse! Dort wohnt nun eine Familie ohne Gewerbe. Auf der Internetseite wird aber nach wie vor eben diese Adresse als Geschäftssitz im Impressum genannt. Telefonisch existiert wohl eine Rufweiterleitung von der angegebenen Bayrischen Telefonnummer auf das Handy des Inhabers, der jetzt in einem anderen Bundesland wohnt und arbeitet. E-Mail Adresse ist gleich geblieben. Privater Nachsendeantrag existiert anscheinend.
Wie ist das rechtlich zu sehen?
Vielen Dank für eine Antwort
abmahnung.org meint
21. Dezember 2018 at 15:06
Hallo Bienchen,
grundsätzlich sind Unternehmen zu korrekten Angaben im Impressum verpflichtet. EIn Einschätzung zum von Ihnen beschriebenen Einzelfall ist uns allerdings nicht möglich.
Ihr Team von abmahnung.org