Das Problem der falschen Zuordnung von Adressen im Internet
Illegales Filesharing führt nicht selten zu Abmahnungen, zumindest dann, wenn eine unerlaubte Vervielfältigung durch einen direkten Download verursacht wurde. Urheberrechtsverstöße dieser Art werden in der Regel durch die Überprüfung vieler IP-Adressen nachgewiesen. Diese werden bei Nachfragen durch Rechtsanwälte vom Provider bereitgestellt. Doch von Zeit zu Zeit kann eine unrechtmäßige Abmahnung durch eine falsche IP-Adresse verursacht werden.
Dabei stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit eines solchen Abmahnschreibens. Im vorliegenden Ratgeber erfahren Sie, wodurch solche Fehler bei den Abfragen der Nutzerdaten zustande kommen können. Nicht zuletzt wird beleuchtet, wie sich Personen, die durch eine falsche IP-Adresse eine Abmahnung erhalten haben, gegen unrechtmäßige Konsequenzen wehren können.
Inhalt
Die Ursache für die Nutzung falscher Daten
Dass eine falsche IP-Adresse zur Abmahnung führt, ist gar nicht so unwahrscheinlich. Aber welche Ursache liegt diesem Umstand zu Grunde? Der Fehlerteufel liegt meist in der Datenbeschaffung der Rechtsanwälte. Denn seit September 2008 gilt ein zivilrechtlicher Anspruch, der gerichtliche Massenbeschlüsse ermöglicht. Dadurch kann bei Verdacht auf illegales Filesharing direkt nach Anschlussinhaberdaten beim Provider gefragt werden.
Ein solcher Fehler bei der IP-Rückverfolgung kann nur in wenigen Fällen rechtzeitig auffallen, zum Beispiel dann, wenn die betroffene IP zum angegebenen Zeitpunkt gar nicht genutzt wurde. Ansonsten kommt es unzweifelhaft dazu, dass der zuständige Provider den falschen Namen herausgibt. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, wie sich Betroffene in einem solchen Fall wehren können.
Sich gegen falsche Abmahnungen wehren – So geht’s!
Egal, ob Sie zurecht abgemahnt wurden oder sich ziemlich sicher sind, dass bei der Datenermittlung im Internet ein Fehler aufgetreten ist: Der Gang zum Anwalt für Urheberrecht ist immer empfehlenswert. Dieser kann gegen falsche Abmahnungen vorgehen, wenn notwendig vor Gericht. Dass dabei Erfolgschancen bestehen, zeigt ein Fall, der 2011 vor dem OLG Köln verhandelt worden ist (AZ 6 W 5/11). Dabei bestand folgende Situation:
- Ein in der Filmindustrie tätiges Unternehmen klagte mehrere Internetnutzer an, in einem Zeitraum von vier Tagen illegales Filesharing durch das Anbieten von Direct-Downloads betrieben zu haben.
- Einer der Angeklagten wehrte sich vor dem Kölner Gericht und sagte aus, dass eine falsche IP-Adresse zur Abmahnung geführt habe.
- Die Kläger legten ein Protokoll vor, welches neben der hier relevanten IP-Adresse auch vier weitere enthielt.
- Das Besondere bei diesem Fall war, dass der zuständige Internetprovider dynamische IPs anbot. Diese änderten sich also nach einer 24-Stunden-Frist oder nach einer Zwangstrennung vom Netz.
Das Gericht entschied zugunsten des Abgemahnten. Es wurde argumentiert, dass die Zuweisung einer identischen IP-Adresse, welche die Abmahnung hier ausgelöst hatte, in einem so kurzen Zeitraum sehr unwahrscheinlich sei.
Auch begründeten die Richter ihr Urteil damit, dass kaum davon auszugehen sei, dass alle Beschuldigten nur genau diesen einen Film zum Download angeboten hätten. Die Zweifel an der Protokollierungssoftware waren darüber hinaus sehr groß. Folglich wurden dessen Ergebnisse nicht als gültig angesehen.
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