Der Gedanke hinter echten Abmahnungen
Bei einer Abmahnung handelt es sich um eine mündliche bzw. schriftliche Rüge, die auf ein unerwünschtes bzw. unerlaubtes Fehlverhalten hinweist. Besonders typisch sind Abmahnschreiben im Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und Schuldrecht. So werden beispielsweise Arbeitnehmer abgemahnt, welche andauernd zu spät im Betrieb erscheinen. Im Wettbewerbsrecht hingegen sollen Abmahnungen oft auf unlauteres Verhalten hinweisen, dass für unfaire Vorteile gegenüber Mitbewerbern sorgt oder die Rechte von Verbrauchern untergräbt.
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Eine schriftliche Abmahnung, die kein Betrugsversuch ist, kann von einer befugten Institution wie der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verschickt werden. Häufig nehmen sich aber Kanzleien bzw. die dort tätigen Rechtsanwälte der Sache an – beispielsweise auch dann, wenn es um Urheberrechtsverstöße geht, die durch illegales Filesharing erfüllt sind. Doch ist es in den letzten Jahren immer wieder vorgekommen, dass Betrüger gefälschte Abmahnungen an Privatpersonen verschickt haben, die täuschend echt wirkten. Dabei gibt es einige Merkmale, an denen Sie eine Fake-Abmahnung erkennen können. Im nächsten Abschnitt erhalten Sie diesbezüglich einige Tipps.
Inhalt
So können Sie eine falsche Abmahnung identifizieren
Das Internet bietet Betrügern heute eine breite Spielwiese, auf diesen die verschiedensten Betrugsmaschen möglich sind. Vor allem E-Mails mit angeblichen Rechnungen oder anderen Forderungen sind den meisten Nutzern schon begegnet.
Tatsächlich gibt es einige Merkmale, welche Ihnen dabei helfen, eine Fake-Abmahnung zu erkennen. Im Folgenden werden einige davon kurz erläutert:
- Das Versandmedium E-Mail: Grundsätzlich ist es erlaubt, eine Abmahnung mithilfe elektronischer Post zu versenden. Das entschied das Landgericht Hamburg im Juli 2009 (Aktenzeichen: 312 O 142/09). Eine seriöse Kanzlei wählt jedoch in der Regel den klassischen Postweg. Entsprechend ist beim E-Mail-Erhalt eine skeptische Grundhaltung zu empfehlen.
- Inhaltliche Fehler und verdächtige Formulierungen: Erhalten Sie eine vermeintliche Abmahnung per Mail, sollten Sie genau auf den Inhalt achten. Viele Rechtschreib- und Grammatikfehler deuten meist auf eine Fake-Abmahnung hin. Auch unseriöse Ansprachen, die kein „Sie“ verwenden oder nur aus einer Grußformel ohne Namen bestehen, sind verdächtig.
- Die Identität der abmahnenden Kanzlei: Das Internet ist nicht nur ein mächtiges Werkzeug für Betrüger. Sie sollten es sich selbst zu Nutze machen und die genannte Kanzlei genau überprüfen. Im besten Fall stellen Sie fest, dass diese gar nicht existiert. Oder es offenbart sich, dass viele andere Personen genau dieselbe Fake-Abmahnung erhalten haben. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass Betrüger mittlerweile schon sehr professionell wirkende Anwaltsseiten im Internet erstellen.
Darüber hinaus deuten weitere Merkmale auf eine Fake-Abmahnung hin. So ist es zweifelhaft, wenn in der E-Mail darauf hingewiesen wird, den Dateianhang zu öffnen, da dieser mehr Informationen beinhalte.
Dabei droht die Verbreitung von Schadsoftware auf Ihrem Rechner. Auch eine fehlende Unterlassungserklärung spricht nicht für die Seriosität eines Abmahnschreibens. Damit wollen echte Rechtsanwälte eine Wiederholungsgefahr ausschließen, weshalb die Erklärung für gewöhnlich beiliegt.
Mithilfe der hier genannten Merkmale können auch Laien eine Einschätzung über die Echtheit einer Abmahnung vornehmen. Das gilt auch für Abmahnungen, die auf dem altmodischen Postweg eintreffen. Wer sich jedoch unsicher ist, ob er die Mail löschen bzw. den Brief wegwerfen kann, sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden. Hier ist es empfehlenswert, einen Anwalt bzw. eine Kanzlei zu wählen, die sich auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisiert hat, beispielsweise Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht.
Fake-Abmahnungen mit bekannten Namen
Wie bereits erwähnt ist es oft sinnvoll, die Kanzleien hinter Abmahnschreiben genau zu überprüfen. Doch nicht immer lassen sich Betrüger so direkt offenbaren. Denn einige verstecken sich auch hinter bekannten und seriösen Namen. So können sich Schwindler beispielsweise hinter dem bekannten Namen der Kanzlei Frommer verstecken.
Sind sich Betroffene in einem solchen Fall unsicher, können sie auch einfach bei der namentlich genannten Kanzlei anrufen. Dann erhalten sie eine schnelle Auskunft darüber, ob die Abmahnung von den dort tätigen Rechtsanwälten erstellt worden ist.
Das richtige Verhalten bei Fake-Abmahnungen
Deuten viele der hier genannten Merkmale darauf hin, dass Sie eine Fake-Abmahnung erhalten haben, können Sie gelassen sein. Bewahrheitet sich die Vermutung, müssen Sie nämlich keine Forderungen erfüllen und können das entsprechende Dokument löschen bzw. in den Papierkorb werfen. Im Zweifelsfall sollten Sie jedoch immer auf Nummer sicher gehen.
So empfiehlt sich, wie bereits erwähnt, ein Anruf bei der genannten Kanzlei. So erfahren Betroffene nicht nur schnell und direkt, ob ein Betrugsversuch vorliegt. Handelt es sich zudem um eine bekannte Anwaltskanzlei, profitiert auch diese von dem Anruf. So bekommen die Verantwortlichen die Chance, eine Warnung auf der offiziellen Internetseite oder den dazugehörigen Social-Media-Kanälen herauszugeben. Dadurch wird anderen Nutzern geholfen, die ähnliche Abmahnschreiben erhalten haben.
Aus diesem Grund sollten sich Empfänger solcher Schreiben auch davor hüten, diese zu schnell als Fälschung abzutun. Bestehen Zweifel, ist es immer sinnvoll, sich selbst von einem versierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dieser erkennt schnell, ob ein Abmahnschreiben authentisch ist und kann in jedem Fall die passenden Handlungsoptionen aufzeigen.
Checkliste zur Fake-Abmahnung
Es folgt eine Auflistung an Fragen, welche, basierend auf den Informationen dieses Ratgebers, als eine Art Checkliste fungiert. Haben Sie ein Abmahnschreiben erhalten und können mehrere der Fragen mit einem „Ja“ beantworten, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine Fake-Abmahnung vorliegt. Absolute Sicherheit bietet jedoch nur der Anruf bei der angegebenen Kanzlei bzw. die Überprüfung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt.
- Wurde die Abmahnung via E-Mail verschickt?
- Besteht die E-Mail-Adresse nur aus zusammenhanglosen Nummern und Buchstaben oder stammt sie von einem kostenlosen Anbieter?
- Führt die Adresse nur zu einem Postfach oder existiert gar nicht?
- Sind zahlreiche oder erhebliche Rechtschreib- oder Grammatikfehler im Schreiben enthalten?
- Wird eine unseriöse Anrede genutzt oder fehlt diese völlig?
- Werden Sie aufgefordert, Dateianhänge einer E-Mail zu öffnen?
- Fehlt die Unterlassungserklärung?
- Werden Sie unter Nennung einer sehr kurzen Frist dazu aufgefordert, Geld zu überweisen?
Jan meint
26. September 2023 at 19:48
Gut zu wissen, worauf man zuerst achten muss, um eine gefakte Abmachung zu erkennen. Ich wurde von meinem Chef abgemahnt. Da ich diese Abmahnung anfechten will, werde ich mir einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen.
[Link von Redaktion entfernt]
Paul meint
31. August 2023 at 15:06
Eine Freundin von mir hat kürzlich eine Fake-Abmahnung bekommen. Sie hatte sich auch schon einen Rechtsanwalt genommen. Nachdem sie bei der angeblichen Kanzlei angerufen hatte, hat sich dann alles geklärt.[Link von Redaktion entfernt]
Anna meint
12. Juni 2020 at 8:55
Danke für den Hinweis, dass Abmahnungen i. d. R. nicht per E-Mail versandt werden. Ich habe eine solche E-Mail erhalten. Ich soll in Göttingen illegales Filesharing getätigt haben. Alles war täuschend echt, da wohne ich sogar. Dann bin ich zum Rechtsanwalt, der hat Entwarnung gegeben.
Richard meint
26. März 2020 at 12:33
Betrugsversuche gehören auf jeden Fall zu Straftaten, die jeder Anwalt kennt. Die wichtigste Merkmale von solchen Fällen sind die gefälschten Abmahnungen an Privatpersonen. Danke für die Information zum Thema Fake-Abmahnung!
Katherine meint
18. Februar 2020 at 20:26
Danke für den Beitrag zum falschen Abmahnungen. Ich habe lange gesucht, um hilfreiche Informationen dazu zu finden, weil sich eine Freundin eine merkwürdige Abmahnung bekommen hat und sie denkt, dass sie wahrscheinlich falsch sein kann. Die Infos hier werde ich ihr mal weitergeben und ich werde ihr empfehlen, das sie mit einem Anwalt arbeitet.