Das erste Warnsignal für den Arbeitnehmer
Nicht immer läuft auf der Arbeit alles so, wie es soll. Doch Arbeitgeber drücken auch mal ein Auge zu, solange sich die Beschäftigten bemühen, ihre Aufgaben gewissenhaft zu erledigen. Ist dies jedoch nicht der Fall und einzelne Mitarbeiter fallen durch häufiges Fehlverhalten auf, ist auch ein gelassener Chef irgendwann an dem Punkt angekommen, an dem er die Geduld verliert. In einem solchen Fall ist eine der möglichen Konsequenzen die Ermahnung des Betroffenen.
Doch was macht eine Ermahnung im Arbeitsrecht eigentlich aus? Wann kann diese ausgesprochen werden? Gibt es einen Unterschied zur Verwarnung im Arbeitsrecht? Dieser Ratgeber befasst sich intensiv mit Fragen dieser Art. Weiterhin erklärt er die Abgrenzung zwischen Abmahnung und Ermahnung, bietet ein Muster zum Download und zeigt, in welcher Form die Ermahnung im Arbeitsrecht auftreten kann.
Inhalt
Die Auswirkungen der Ermahnung im Arbeitsrecht
Fällt ein Beschäftigter durch Verhalten auf, dass eindeutig gegen die im Arbeitsvertrag festgelegten Vorgaben verstößt, ist eine Ermahnung im Arbeitsrecht durch den Arbeitgeber legitim. Der Unternehmensleiter wählt dieses Mittel, um damit eine Wirkung zu erzielen. Diese äußert sich in zwei Funktionen der Ermahnung:
- Es soll eine Rüge erteilt werden: Dadurch weiß der Betroffene, dass er sich falsch verhalten hat und das nicht gut beim Chef ankommt.
- Die Unternehmensleitung fordert den Arbeitnehmer auf: Das kritisierte Verhalten soll sich ändern.
Niemand, der eine Ermahnung nach dem Arbeitsrecht erhalten hat, sollte diese einfach ignorieren. Andernfalls drohen weitere negative Konsequenzen. Jeder Betroffene sollte sich die Frage stellen: „War die Ermahnung berechtigt?“ Kann diese bejaht werden, ist es in jedem Fall zu empfehlen, dem Chef eine Entschuldigung vorzutragen. Das zeigt, dass die arbeitsrechtliche Rüge ernstgenommen und Verantwortung für das eigene Fehlverhalten übernommen wird.
Mündliche oder schriftliche Ermahnung?
Eine Ermahnung im Arbeitsrecht kann sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form erfolgen.
Grundsätzlich unterscheiden sich beide Varianten nicht in ihrer Funktion und Bedeutung für den ermahnten Beschäftigten. Jedoch sollte sich jedes Unternehmen möglicher Wirkungsunterschiede bewusst sein, bevor sich für eine Form entschieden wird.
Eine mündliche Ermahnung hat einen vergleichsweise milden Effekt. Sie wirkt eher wie eine kleine Kritik am Rande als eine offizielle Rüge. Die schriftliche Ermahnung hat im Arbeitsrecht zwar keine ernsthaften Folgen, wirkt aber offizieller. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass der Angesprochene diese auch ernst nimmt.
Eine Ermahnung im Arbeitsrecht kann aus unterschiedlichen Gründen ausgesprochen werden. Grundsätzlich sind die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag immer der Grundpfeiler, um den sich alles dreht. Wird gegen diese verstoßen, kann jeder Arbeitgeber zum Mittel der Ermahnung greifen. Beispiele für Ermahnungsgründe sind:
- Unpünktlichkeit: Wer Tag für Tag auch nur fünf Minuten zu spät kommt, wird schnell ermahnt. Wer nicht pünktlich zur Arbeit erscheint, wirkt unmotiviert.
- Abwesenheit ohne Nachweise: Sie haben sich krank gemeldet, liefern das Attest aber erst zwei Wochen später nach? Auch hier folgt die Ermahnung auf dem Fuße.
- Verstöße gegen den Arbeitsvertrag: Mit der Unterschrift in diesem Vertrag verpflichten sich alle Beschäftigen, die darin verzeichneten Bedingungen zu akzeptieren. Dazu gehören auch die Vertragsstrafen.
Das unterscheidet eine Ermahnung von der Abmahnung
Die Ermahnung im Arbeitsrecht gilt allgemeinhin als Vorstufe zur schriftlichen Abmahnung. Wurde jemand mehrfach ermahnt, zeigt jedoch keinen Willen zur Besserung, ist das Aussprechen einer Abmahnung für ein Unternehmen der nächste konsequente Schritt. Und dieser besitzt arbeitsrechtlich durchaus Gewicht. Wer erst einmal zwei Abmahnungen gesammelt hat, dessen Arbeitsplatz ist ernsthaft in Gefahr.
Ist es noch optional, bei der Ermahnung ein Schreiben aufzusetzen oder eine mündliche Kritik zu äußern, erfolgt eine Abmahnung stets in schriftlicher Form und wird in der Akte des abgemahnten Mitarbeiters hinterlegt.
Kommen drei Abmahnschreiben zusammen, darf offiziell eine Kündigung ausgesprochen werden, jedoch nicht vorher. So ermöglicht das Arbeitsrecht jedem Beschäftigten, aus seinen Fehlern zu lernen.
Die Ermahnung im Arbeitsrecht: Das Muster hunterladen
Im Folgenden finden Sie für die arbeitsrechtliche Ermahnung eine Vorlage zum Download. Diese gibt Ihnen eine Orientierung, wie eine Ermahnungsschreiben im Arbeitsrecht aussehen kann.
Anschrift des Arbeitgebers
Anschrift des Arbeitnehmers
Sehr geehrter Herr „Musterarbeiter“,
da Sie uns bezüglich Ihres Verhaltens in den letzten Tagen negativ aufgefallen sind und auch Kollegen Beschwerden diesbezüglich geäußert haben, sehen wir uns gezwungen, uns schriftlich an Sie zu verwenden (hier folgt die Nennung des vorliegenden Fehlverhaltens).
Sie werden hiermit offiziell ermahnt.
Die Unternehmensleitung hofft, dass Sie Ihr Fehlverhalten einsehen und in Zukunft Besserung zeigen. Ansonsten behalten wir uns weitere Schritte vor.
Eine Durchschrift dieser Ermahnung wird in Ihrer Personalakte hinterlegt.
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Bestätigung des Arbeitnehmers:
Hiermit bestätige ich, die vorliegende Ermahnung am TT.MM.JJJJ erhalten zu haben.
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
⇒ Muster für eine Ermahnung im Arbeitsrecht (.doc)
⇒ Muster für eine Ermahnung im Arbeitsrecht (.pdf)
Marit meint
11. Februar 2024 at 16:27
Danke für den Beitrag. Ich habe arbeitsrechtliche Probleme. Ich hoffe, dass sich alles lösen wird. [Link von der Redaktion entfernt]
Mel meint
1. August 2022 at 18:07
Hallo…
habe eine Frage…kann man im folgenden Fall eine Abmahnung oder Ermahnung erteilen?:
Eine Mitarbeiterin meldet sich krank mit Krankenschein…hat nach eigener Aussage eine ansteckende Lungenentzündung und es geht ihr so schlecht, dass sie nicht raus kann.
Sie wird von einer Mitarbeiterin beim Shoppen mit ihrem Mann in einem Bekleidungsgeschäft gesehn…verneint dieses auch nicht und legt am selben Tag einen Folgekrankenschein für eine weitere Woche vor.
Bedanke mich im Vorraus für eine Antwort.
Bernd meint
16. April 2021 at 16:07
Unter meiner Ermahnung steht „hiermit bestätige ich den Empfang dieser ABMAHNUNG“..unterschreiben oder nicht?
abmahnung.org meint
27. April 2021 at 15:04
Hallo Bernd,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Anonym meint
22. März 2021 at 18:59
Das Zeit system bei uns in der Firma funktioniert nicht richtig und ich bin einmal zu früh aus der pause gegangen habe exakt nach dem hier beschriebenen Muster eine Belehrung erhalten die auch in die Personalakte gegangen ist.
Callum meint
18. Mai 2020 at 23:17
Auf der Arbeit wurde mir gesagt, dass es gut ist, wenn man sich mit dem Thema Arbeitsrecht für Unternehmen einmal auseinander setzt. Jetzt wo ich diesen Beitrag lese, finde ich es wirklich interessant. Ich denke, den Beitrag werde ich mal mit meinen Kollegen teilen.
Joachim meint
15. Mai 2020 at 19:16
Danke, dass Sie erklärt haben, wie die Mahnung im Arbeitsrecht funktioniert. Mein Bruder versucht gerade, Unterstützung im Arbeitsrecht zu bekommen. Es gab einen Konflikt, der dort, wo er arbeitet, entstanden ist, und er versucht, einen Anwalt zu finden, der ihm jetzt aushelfen kann.
SFO meint
26. Februar 2020 at 0:16
Hallo, ist eine schriftliche Ermahnung von einem „Mitglied der Geschäftsleitung“ rechtlich beständig oder muss die Ermahnung von der Geschäftsführung kommen, mit der ich ja auch den Arbeitsvertrag geschlossen habe?
abmahnung.org meint
26. Februar 2020 at 10:47
Hallo,
dies kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.
Ihr Team von abmahnung.org
Joachim meint
5. Februar 2020 at 19:36
Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema Ermahnung im Arbeitsrecht. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe. Dies wird in dem Büro, in dem ich arbeite, helfen, wo wir derzeit mit rechtlichen Problemen konfrontiert sind.
Herrald meint
15. April 2019 at 19:30
Was kann mann wegen eine Ermahnung machen ? (Arbeitnehmer). Sollte er unterschreiben ? Kann er einen Gegendarstellung auch schreiben ? Welche Möglichkeiten hat zu diesem Fall , zu schutzen für zukunftliche Ermahnungen ?
abmahnung.org meint
18. April 2019 at 15:39
Hallo Herrald,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Wachter meint
5. Februar 2019 at 16:06
Darf der Betriebsrat einen MA ermahnen?
weil andere MA sich über ihn/sie beschwert haben oder muss die Ermahnung zwingend vom AG sein ?!?!
Wollen den MA nur auf sein „falsches“ Verhalten hinweisen, obwohl wir wissen, dass er/sie sich dessen bewusst ist!
Er/Sie ist Anweisungsresistent.
abmahnung.org meint
15. Februar 2019 at 17:15
Hallo Wachter,
in der Regel müssen Abmahnung und Ermahnung vom Arbeitgeber ausgehen.
Ihr Team von abmahnung.org
Guido W. meint
25. Mai 2018 at 16:04
Danke für die Beschreibung zu diesem Thema.
Eine Frage hätte ich hierzu.
Wenn man mündlich ermahnt wurde.
Kann dann das dann tags drauf in eine Schriftliche umgewandelt werden?
abmahnung.org meint
28. Mai 2018 at 10:08
Hallo Guido,
ja, es ist möglich, dass nach Erteilung einer mündlichen Ermahnung diese zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal schriftlich festgehalten wird.
Ihr Team von abmahnung.org
S.A. meint
22. April 2018 at 10:36
Hallo,
muss die Klausel, dass der Arbeitnehmer die Ermahnung erhalten hat, zwingend im Ermahnungsschreiben enthalten sein?
Ich habe ein Ermahnungsschreiben erhalten, in dem eben dieser Absatz fehlt. Da aber die Vorwürde nicht richtig waren, habe ich eine Stellungnahme geschrieben und darum gebeten, die Ermahnung aus der Personalakte zu entfernen oder zumindest meine Stellungnahme hinzuzufügen.
Habe ich das richtig verstanden, dass, wenn die Bestätigung des Erhalts durch den Arbeitnehmer Vorschrift ist, die Ermahnung aus der Personalakte entfernt werden muss?
Danke für die Antowrt.
abmahnung.org meint
4. Mai 2018 at 10:56
Hallo S.A.,
bitte beachten Sie, dass das Ermahnungsschreiben in unserem Ratgeber nur ein Muster ist und damit lediglich eine Orientierung bietet. Eine Ermahnung kann übrigens mündlich oder schriftlich erfolgen. Ob Sie in die Personalakte aufgenommen werden darf, ist umstritten. Bitte wenden Sie sich daher bei indviduellen Fragen zu Ihrem Fall an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von abmahnung.org
U. Terhaar meint
18. Januar 2018 at 11:38
Hallo,
Muss bei einer Aktennotiz oder Ermahnung eine Mitteilung an die Mitarbeitervertretung gehen?
abmahnung.org meint
22. Januar 2018 at 11:29
Hallo U. Terhaar,
uns ist keine Vorschrift bekannt, dass die Mitarbeitervertretung über eine Aktennotiz oder eine Ermahnung in Kenntnis gesetzt werden muss.
Es steht jedem Arbeitnehmer frei, sich bei Erhalt einer Ermahnung an die Mitarbeitervertretung zu wenden.
Abmahnung.org
MD meint
6. Januar 2018 at 18:18
Hallo, gibt es eine Frist bzw. Zeitraum in der eine schriftliche Ermahnung zugestellt werden muss? Oder andersrum gefragt, kann mann gegen einen schriftliche Ermahnung aus formalen Gründen Widerspruch einlegen, wenn sie nicht „rechtzeitig“ zugestellt wird? Hierauf gehen Sie in Ihren Ausführungen leider nicht ein.
abmahnung.org meint
15. Januar 2018 at 13:00
Hallo MD,
für die Ermahnung existiert keine formelle Frist. Ob Sie gegen eine Ermahnung Einspruch erheben können, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.
Abmahnung.org
Chrisw meint
12. Januar 2017 at 11:55
Gut, dass ich diesen Artikel gefunden habe. Ich habe unbewusst gegen einer der Regeln im Werk für „Wie Verhält man sich im Büro und was zu beachten ist“ von meiner Arbeitsstelle. Aber naja man liest halt nicht immer alles aufmerksam durch. Jedenfalls habe ich direkt eine Abmahnung erhalten und mir mit der Kündigung gedroht bzw. hätte mir fast gekündigt, aber ein paar meiner Arbeitskollegen konnten den Chef beschwichtigen. Ich werde einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Ich muss mich nun drum kümmern.