Der Fortbestand von Abmahnungen
Abmahnungen besitzen im Arbeitsrecht eine ganz bestimmte Funktion bzw. Wirkung: Sie sollen den Beschäftigten auf falsches Verhalten hinweisen und zur Besserung ermahnen.
Wird der Abmahnprozess erst einmal in Gang gesetzt, landet früher oder später auch eine gesonderte Kopie des Abmahnschreibens in der Personalakte.
Bisher galt, dass auf schriftliche Bitte hin (notfalls auch mit gerichtlichem Beistand) eine Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte veranlasst werden konnte. Doch wie sieht die aktuelle Lage aus? Ist die Entfernung immer noch so simpel? Lesen Sie es in diesem Ratgeber.
Inhalt
Arbeitgeber behalten sich Entscheidung vor
Generell scheint es so, dass jede Abmahnung, die einmal aus nachvollziehbaren Gründen ereilt wurde, nach einigen Jahren keine sinnvolle Funktion mehr erfüllt. Jeder abgemahnte Arbeitnehmer, der sich im Nachhinein über einen langen Zeitraum korrekt verhalten hat, zeigt aktiv, dass er seine Lektion gelernt hat.
Konnten Arbeitnehmer in solchen Fällen bisher leicht die Abmahnung aus der Personalakte löschen lassen, änderte sich das mit einem Urteil, dass das Bundesarbeitsgericht am 19.07.2012 gefällt hat.
Es wurde entschieden, dass die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte keiner Frist unterliegt. Auch nachdem die Warnfunktion nicht mehr aktiv ist, besitzen Arbeitgeber das Recht, die Abmahnung in der Personalakte zu belassen.
Der Antrag auf die Entfernung der Abmahnungskopie
Für die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte folgt ein Muster. Dieses formlose Schreiben an den Unternehmensleiter kann durchaus noch dazu führen, dass eine alte Kopie aus Ihrer Akte entfernt wird – auch wenn zur Löschung kein generelles Recht mehr besteht.
Jetzt das Muster zum Antrag kostenlos herunterladen!
Muster-Antrag für Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte (.doc)
Muster-Antrag für Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte (.pdf)
ich möchte darum bitten, dass Sie die Entfernung der alten Abmahnung aus meiner Personalakte veranlassen. In den letzten Dienstjahren habe ich gezeigt, dass es sich dabei um einen alleinigen Fehltritt gehandelt hat und ich meine Lektion gelernt habe. Deshalb würde ich mich freuen, wenn diese Erinnerung an mein einmaliges Fehlverhalten entfernt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Frau/Herr Musterarbeiter
Heike meint
15. Juli 2020 at 18:47
Guten Tag, heute bekam ich eine Abmahnung durch einen Vorfall während der Arbeit ,der vom Chef gesehen wurde und 4 Wochen her ist. Ich fragte wie lange diese in der Akte verbleibe. 2 Jahre sagte er. Darf er das?
Maria meint
17. Januar 2020 at 13:33
Hallo,
das heißt, der AG kann eine Abmahnung mit Falschdarstellung erstellen, diese in die Personalakte legen und der MA kann nichts dagegen unternehmen?
Konsequenz: Schlechterstellung bei nächster Gehaltsrunde und weitere Abmahnung mit Falschdarstellung die dann eine Kündigung zur Folge hat. Ist das wirklich rechtens?
Juka meint
11. Mai 2018 at 13:05
Guten Tag.
Wie lange soll man warten auf die Reaktion vom Arbeitgeber auf mein Wiederspruch/Bitte die Abmahnung aus der personalakte zu entfernen. Grund:falsche Darstellung der Tatsache.
Mit freundlichen Grüssen
Juka
abmahnung.org meint
14. Mai 2018 at 17:08
Hallo Juka,
uns ist keine gesetzliche Frist bekannt, innerhalb der ein Arbeitgeber verpflichtet ist, auf die Bitte um Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu reagieren.
Ihr Team von abmahnung.org
Timo F. meint
26. Februar 2018 at 19:05
Guten tag
Muss man eine Abmahnung sofort unterschreiben ?
abmahnung.org meint
12. März 2018 at 9:38
Hallo Timo,
eine Abmahnung muss überhaupt nicht unterschieben werden. Jedoch kann sie dann auch einfach vor Zeugen zugestellt werden.
Ihr Team von Abmahnung.org
Marco F. meint
15. Februar 2018 at 23:53
Kann der Arbeitgeber eine Abmahnung theoretisch auch nach einigen Monaten,
z. B. nach 6 Monaten aus der Personalakte entfernen lassen?
abmahnung.org meint
19. Februar 2018 at 9:54
Hallo Marco,
eine Abmahnung kann vom Arbeitgeber jederzeit entfernt werden. Jedoch besteht dazu zu keinem Zeitpunkt eine Verpflichtung. Abmahnungen unterliegen keiner Frist.
Ihr Team von Abmahnung.org