FAQ: Abmahnung für Empire
Wenn Sie Folgen von Empire illegal durch Filesharing herunterladen oder die Inhalte mit anderen so teilen, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung. Dieses Vorgehen kann dann abgemahnt werden.
Üblicherweise mahnen die Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung ab. Eine solche kann dann mit einer Unterlassungserklärung einhergehen sowie Schadensersatzforderungen beinhalten.
Ignorieren sollten Sie ein solches Schreiben nicht. Ratsam ist es, dieses durch einen Anwalt für Internetrecht auf seine Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Ein Anwalt kann im Zweifel auch bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten.
So reagieren Sie auf eine Abmahnung für „Empire“ richtig
Die Serie „Empire“ befasst sich mit der US-amerikanischen Hip-Hop-Welt. Bisher befinden sich bereits zwei Staffeln auf dem Markt – eine dritte ist in Planung.
Laden Sie sich Folgen von „Empire“ via Filesharing aus dem Internet herunter, begehen Sie einen Urheberrechtsverstoß. Eine teure Abmahnung kann folgen.
Inhalt
Wer hält an „Empire“ das Recht abzumahnen?
Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hält an der US-amerikanischen Fernsehserie „Empire“ Rechte. Werden an Folgen oder gar Staffeln der Serie Urheberrechtsverletzungen begangen, kann die GmbH gemäß deutschem Recht Abmahnungen versenden.
Dies übernehmen in der Regel die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer. Meist ist der Abmahnung eine Aufforderung zur Unterzeichnung einer beigelegten Unterlassungserklärung beigefügt.
Zudem fordern die Anwälte im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH einen Schadensersatz. Die Höhe der Summe variiert je nach der Anzahl an geteilten Folgen.
Mit diesen Schritten reagieren Sie richtig
Flattert eine Abmahnung wegen Filesharing in die Post, ist die Aufregung meist groß. Wichtig in dieser Situation ist es, Ruhe zu bewahren und überlegt zu agieren.
- Ignorieren ist keine sinnvolle Option: Dadurch riskieren Sie lediglich höhere Kosten
- Die kurzfristige Frist ist meist kaum einzuhalten, dennoch ist eine zeitnahe Reaktion empfehlenswert
- Haben Sie „Empire“ nicht heruntergeladen, ermitteln Sie, wer Ihren Internetzugang dafür genutzt haben könnte
- Nehmen Sie einen versierten Anwalt zur Hilfe, welcher die Abmahnung überprüfen und die Unterlassungserklärung umschreiben kann
Auch, wenn Sie den Urheberrechtsverstoß nicht begangen haben, können Sie haftbar sein. Die sogenannte Störerhaftung greift beispielsweise dann, wenn Sie Ihre Kinder und Mitbewohner nicht ausreichend über die Folgen von illegalem Filesharing belehrt haben.
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