Dürfen Abmahnungen auch per Mail verschickt werden?
Man kommt zu spät zur Arbeit oder geht zu früh nach Hause, es wird eine aufgetragene Arbeit nicht fristgerecht oder vorsätzlich falsch erledigt, oder man bleibt dem Job ohne Krankmeldung fern: Im Arbeitsleben ist es oftmals nötig, dass einem Arbeitnehmer eine verhaltensbedingte Abmahnung ausgesprochen werden muss.
Doch wie darf diese übersandt werden? Muss es ein Schreiben geben oder darf eine Abmahnung per E-Mail erfolgen? Die einschlägige Gesetzeslage sieht hier keine Hinderungsgründe vor, jedoch muss sowohl die betreffende E-Mail als auch der Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wie diese aussehen müssen, erläutert dieser Artikel näher.
Inhalt
Abmahnung per Mail im Arbeitsrecht
Die Frage „Hat eine Abmahnung per Email rechtliche Gültigkeit?“ kann mit einem klaren Ja beantwortet werden. Doch gibt es hier eine nicht zu unterschätzende Schwierigkeit. Denn wenn die Angelegenheit vor Gericht geht, ist der Arbeitgeber in der Pflicht zu beweisen, dass der Arbeitnehmer von seiner Abmahnung Kenntnis erhalten hat.
Er braucht zwingend eine unterschriebene Quittung oder eine andere Empfangsbestätigung, damit der Beweis vom Richter auch anerkannt wird.
Was nun größtenteils diesbezüglich nicht bekannt ist:
Der betroffene Arbeitnehmer ist keineswegs verpflichtet, eine solche Unterschrift zur Bestätigung des Zugangs zu leisten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für den Arbeitgeber, die Abmahnung nicht per Mail, sondern in schriftlicher Form persönlich oder per Einschreiben zuzustellen.
Stellt er Abmahnungen per E-Mail zu, hat der Arbeitgeber in der Regel keinen Nachweis, ob Arbeitnehmer die Mail auch öffnen kann. Es sei denn, er hat im E-Mail-Programm die Option „Empfangsbestätigung anfordern“ vorher angeklickt.
Auf diese Weise erhält der Arbeitgeber eine Nachricht, sobald der abzumahnende Arbeitnehmer die E-Mail bekommen und geöffnet hat. Aber Vorsicht, denn auch dazu ist dieser – wie bei jeder anderen E-Mail auch – keineswegs verpflichtet.
Im Weiteren sollte die Abmahnung per E-Mail genauso formuliert sein wie alle anderen Abmahnungen, also folgende Punkte enthalten:
- Ort und Datum
- Name des Abgemahnten
- Zeitpunkt oder -rahmen der Verfehlung
- Genaue Schilderung der Verfehlung
- Rechtliche Konsequenzen
- Datum und Unterschrift des Arbeitgebers
- Platz für Unterschrift des Arbeitnehmers
E-Mail-Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung
Ungleich öfter kommt es vor, dass im E-Mail-Postfach eine Nachricht von einem Rechtsanwalt auftaucht, in der man zum Beispiel wegen Filesharing kostenpflichtig abgemahnt wird.
Immer mehr Menschen teilen Musik und Filme online mit einem großen Personenkreis. In vielen Fällen geschieht dies unrechtmäßig, was meist Konsequenzen nach sich zieht und auch harten Strafen bedeuten kann.
Denn die Produzenten von Musik, Videos und Filmen wollen solcherart entstehende Umsatzeinbußen verständlicherweise nicht hinnehmen und gehen mittels Abmahnungen gegen illegale Downloads vor. Sie beauftragen gemeinhin einen Rechtsanwalt, der ihre Interessen vertritt und die Abmahnungen verschickt. Zwar kann auch hier der Betroffene behaupten, eine solche Email nicht bekommen zu haben.
Doch gab ein Gericht bereits im Jahr 2009 unter dem Aktenzeichen 312 O 142/09 dem Kläger Recht. Er hatte eine Kopie seiner Abmahnung nämlich zeitgleich an einen Kollegen im Cc verschickt. Damit galt die betreffende E-Mail auch an den Abgemahnten als zugestellt.
Ist eine Abmahnung per E-Mail rechtskräftig und gültig?
Viele Empfänger einer solchen Nachricht zweifeln vor allem bezüglich der Frage, ob eine Abmahnung per E-Mail gültig ist. Und oft sind sie sich ja vielleicht gar nicht bewusst, etwas Unrechtmäßiges getan zu haben. Über die Rechtskraft einer E-Mail-Abmahnung hingegen muss nicht diskutiert werden, denn sie ist in jedem Fall gegeben.
Oft wird die Mahnung per E-Mail im Anhang zugestellt, doch bei einer solchen Mail ist große Vorsicht geboten. Denn, handelt es sich um eine gefälschte Abmahnung und wird der Anhang geöffnet, kann sich automatisch ein Trojaner installieren, der der eigenen Software eventuell großen Schaden zufügt. Meist werden auch wichtige Passwörter auf diese Weise abgefangen. Hier ist eine gute Firewall sowie ein Virenprogramm auf dem aktuellsten Stand unerlässlich und eine große Hilfe.
Vorsicht! Sie könnten eine Fake-Abmahnung per Email erhalten haben!
Hat man von einem Rechtsanwalt eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung per E-Mail erhalten, ist es das Wichtigste, nicht in Panik zu verfallen und sofort zu reagieren. Als Erstes sollte nach dem Absender einmal gegoogelt werden. Trifft man auf eine echte Kanzlei, ist es ratsam, dort einmal in dieser Sache anzurufen oder die Internetseite zu besuchen.
Denn in nicht seltenen Fällen kommt es vor, dass sich Betrüger den Namen eines echten Anwalts zu Nutze machen und falsche Abmahnungen versenden, um ihre unberechtigten Forderungen durchzusetzen. Die echte Kanzlei setzt dann auf ihrer Homepage einen entsprechenden Hinweis zur Warnung.
Wenn eine Abmahnung per Email Fake ist, sollten Betroffene sie in der Regel ohne jegliche Bedenken löschen können. Meist bleibt es dann auch bei diesem einmaligen Versuch.
Ist eine Abmahnung per E-Mail zulässig? Dies ist grundsätzlich zu bejahen. Mahnungen per E-Mail sind in vielen Fällen von einer Fake-Abmahnung per E-Mail leicht zu unterscheiden. Denn für die Echtheit müssen einige Eckdaten gegeben sein. Dies sind üblicherweise:
- Das Anschreiben
- Datum und Uhrzeit
- Die IP-Adresse
- Genaue Bezeichnung des Downloads
- Name der Plattform oder des Herstellers
- Aufklärung über die Gesetzeslage
- Gegenstandswert
- Geschäftsgebühr
- Höhe des geforderten Schadensersatzes
- Name und sämtliche Kontaktdaten des Absenders
Haben Nutze eine solche E-Mail erhalten, sollten sie als Erstes versuchen, sich mit dem Absender auf einem gütlichen Wege zu einigen. Außerdem ist es sinnvoll, die Gefahr einer Wiederholung auszuschließen. Denn wenn die Sache erst vor Gericht verhandelt wird, hat es keinen Sinn mehr zu bestreiten, die Abmahnung per E-Mail erhalten zu haben. Der Anwalt führt in der Regel ein Buch über seinen Postausgang, und auch die Sekretärin wird den Versand bestätigen können.
Wie sieht eine Fake-Abmahnungs-E-Mail aus?
Es ist anzumerken, dass ein seriöser Anwalt sämtlichen Schriftverkehr – und somit auch Abmahnungen im Mandantenauftrag – per Briefpost verschickt. Eine Abmahnung per E-Mail ist zwar rechtens, jedoch sehr selten.
Wenn Ihnen ein Fake zugestellt wurde, erkennen Sie dies oft auch daran, dass dem Schreiben keine Unterlassungserklärung beiliegt. Im Übrigen wird die Zahlung des Schadensersatzes innerhalb von bereits 48 Stunden verlangt. Wäre die Abmahnung per E-Mail zulässig, ließe man Ihnen um einiges länger Zeit für eine Reaktion.
Der größte Anhaltspunkt ist jedoch der Anhang der Mail. Fährt man mit der Maus darüber, kann man den Namen der angehängten Datei erkennen. Am wichtigsten ist die Extension hinter dem Dateinamen:
Denn keine seriöse Anwaltskanzlei wird eine .zip-Datei oder .exe-Datei verschicken. Diese Dateien sind üblicherweise Trojaner und somit betrügerisch.
Hier ist oberstes Gebot, einen solchen Anhang in keinem Fall zu öffnen oder gar zu entpacken. Es handelt sich um eine so genannte Phishing-Mail, die nur dazu dient, Ihnen wichtige Daten zu entlocken. Eine solche E-Mail sofort zu löschen und gegebenenfalls den Spam-Filter des E-Mail-Programms entsprechend zu aktualisieren, ist hier die beste Vorgehensweise.
Will meint
28. Januar 2023 at 14:54
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Abmahnung. Ich suche schon länger nach einem Anwalt für Arbeitsrecht. Es ist interessant, dass eine Abmahnung per E-Mail rechtskräftig ist.
Paul meint
12. Januar 2023 at 14:48
Mein Freund hat auch eine Abmahnung per Mail bekommen. Ich hätte nicht gedacht, dass die Rechtskraft einer E-Mail-Abmahnung in jedem Fall gegeben ist. Er wird sich jetzt erstmal einen Anwalt für Arbeitsrecht nehmen.
Rudi meint
21. Oktober 2022 at 11:02
Interessant, dass vor Gericht der Arbeitgeber in der Pflicht ist zu beweisen, dass der Arbeitnehmer von seiner Abmahnung Kenntnis erhalten hat. Ein Freund hat so eine Abmahnung erhalten, die in seinen E-mails untergegangen ist. Vielleicht sollte er eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Anton meint
16. Oktober 2022 at 21:48
Ein guter Freund von mir hat auch eine Abmahnung per E-Mail bekommen. Gut zu wissen, wie es rechtlich da aussieht. Er wird wohl ein Fachanwalt für das Arbeitsrecht beauftragen müssen.
nina meint
15. August 2022 at 7:53
Gut zu wissen, dass die Kündigung per Mail gültig ist. Dies hätte ich nicht gedacht. Am besten frage ich auch nochmals bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nach.
Christine meint
29. Juli 2022 at 8:24
Danke für die Erklärung für den Rechtsfall. Ich habe mich nun auch gefragt, ob eine Abmahnung per E-Mail rechtskräftig ist. Genauso wie im Beispiel von euch, hängt das für mich damit zusammen, dass ich vor ein paar Tagen zu lange unterwegs war und deshalb zu spät zur Arbeit erschien.
Nina meint
18. Juli 2022 at 11:55
Ich wusste nicht, dass man eine Abmahnung per Mail bekommen kann. Dies überrascht mich doch sehr. Am besten frage ich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, wie genau dies möglich ist.
Nina meint
20. Juni 2022 at 9:42
Ich beschäftige mich mit dem Thema Arbeitsrecht. Interessant, dass eine Abmahnung in Mail-Form rechtskräftig ist. Ich werde meinem Bruder diesen Beitrag zeigen, da er momentan bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist.
Kathi meint
7. November 2021 at 17:38
Ich habe eine Abmahnung per Mail erhalten und möchte dagegen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht vorgehen. Ich habe davon keine Kenntnis erhalten und es gibt keine Empfangsbestätigung. Gut zu wissen, dass das vor Gericht vorgelegt werden muss.
Kira N. meint
6. August 2021 at 15:01
Vielen Dank für diesen Beitrag zu Abmahnungen per Email im Arbeitsrecht. Gut zu wissen, dass die Abmahnung wegen der nötigen Unterschrift schriftlich zugestellt werden sollte. Ich befinde mich gerade im Streit mit meinem Arbeitgeber, da dieser mir Abmahnungen per Mail geschickt hat und werde mich mal mit einem Fachanwalt beraten.
Alina meint
20. Juni 2021 at 21:38
Vielen Dank für den Beitrag zu Abmahnungen im Arbeitsrecht und ihre Gültigkeit. Gut zu wissen, dass eine unterschriebene Quittung oder eine andere Empfangsbestätigung der Abmahnung per E-Mail vorhanden sein muss, damit der Beweis vom Richter auch anerkannt wird. Meine Kollegin hat eine solche Mahnung erhalten und weiß nicht, wie sie darauf zu reagieren hat. Ich werde ihr diesen Artikel weiterleiten und ihr raten, sich an ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Jon meint
27. Mai 2021 at 12:59
Bei einer Abmahnung verhält es sich ähnlich wie bei einer Kündigung. Man muss sicher gehen, dass der Arbeitnehmer von seiner Abmahnung Kenntnis erhalten hat. Es stimmt, dass so etwas deshalb in schriftlicher Form persönlich oder per Einschreiben erfolgen sollte. Fühlt man sich zu Unrecht gekündigt, sollte man sich definitiv eine Beratung diesbezüglich holen.
Hannes meint
15. Mai 2021 at 22:19
Ich habe vor Kurzem eine Abmahnung per Mail erhalten. Nun suche ich nach einem Anwalt für Arbeitsrecht, da ich nicht wusste, ob das so gelten kann. Gut zu wissen, dass die Rechtskraft auch per Mail gegeben ist.
Mario meint
22. April 2021 at 15:14
Vielen Dank für den interessanten Beitrag. Dass dieses spezifische Thema in einem Betrieb keine Seltenheit ist, kann ich nachvollziehen. Zumindest muss der Arbeitgeber die Abmahnung vor Gericht beweisen, das finde ich fair. Meine Frau hatte einen ähnlichen Fall, wo es Unklarheiten gab. Wir haben einen Fachanwalt für Arbeitsrecht engagiert und uns wurde kompetent weitergeholfen.
Sven meint
11. Oktober 2019 at 13:37
Ich hätte nicht gedacht, dass eine Abmahnung per E-mail rechtsgültig sein kann. Ich denke, dass ich als Laie doch eher den Expertenrat eines Rechtsanwalts zu diesem Thema heranziehen sollte, da ich die zuletzt erhaltene Abmahnung per E-mail, welche ohnehin im Spam-Ordner landete, schlichtweg ignoriert habe. Allerdings fehlt in diesem Fall eine genaue Schilderung der Verfehlung. Vielen Dank für die Informationen.
Ester meint
19. März 2019 at 10:02
Zum Glück war ich noch nie in der unglücklichen Lage eine Abmahnung von meinen Arbeitgebern erhalten zu haben. Um meiner Schwester ein wenig unter die Arme zu greifen, möchte ich ihr aber nun helfen zu erkennen ob sie in Schwierigkeiten steckt oder nicht. Ich denke es handelt sich bei ihr also nicht um eine „echte“ Abmahnung, sondern eher um eine Standpauke ans ganze Team – sie wurde nämlich an alle aus ihrem Team und zwar per E-Mail verschickt. Ich denke also nicht, dass ihr Chef damit irgendwann vor Gericht ziehen würde.
Georg meint
19. Februar 2019 at 17:23
Ich habe diesen Artikel mit der festen Überzeugung angeklickt, dass Abmahnungen die per Email verschickt werden, nicht rechtskräftig sind. Die Antwort, dass sie in jedem Fall rechtskräftig sind, hat mich daher sehr überrascht vor allem vor dem Hintergrund, dass ich Emailanhänge von unbekannten Adressen direkt lösche. Ich fühle mich nun deutlich besser gewappnet, sollte ich mal so etwas in meinem Emailpostfach vorfinden.
Georg meint
4. Februar 2019 at 17:08
Da in meiner ehemaligen WG einmal eine Abmahnung ins Haus geflattert ist, habe ich den Rest des Ablaufs bereits einmal mitbekommen. Da die Nachricht damals mit der Post kam, war ich doch sehr überrascht zu sehen, dass eine Abmahnung sogar per Email rechtskräftig ist. Dass das gleiche nicht gilt, wenn die Mahnung im Anhang der Mail steckt, verwirrt mich noch weiter. Ich denke falls ich jemals selbst eine Abmahnung erhalten sollte und eine schnelle Antwort erforderlich ist, werde ich mich auf jeden Fall an einen Fachanwalt wenden.
Louise meint
8. Januar 2019 at 11:45
Was ist, wenn die Abmahnung über einen firmeninternen Account verschickt wurde? In unserem Unternehmen gab es so einen Fall vor einigen Tagen. Kann gegen den Kollegen, dessen Account gehackt wurde, mit dem Arbeitsrecht vorgegangen werden?
abmahnung.org meint
11. Januar 2019 at 16:11
Hallo Louise,
eine Einschätzung ist uns dazu nicht möglich.
Ihr Team von abmahnung.org
Jim meint
4. Januar 2019 at 11:46
Guten Tag,
mein Arbeitgeber hatte mir mal eine Abmahnung per E-Mail geschickt. Allerdings habe ich nicht gefragt ob diese rechtskräftig ist. Es war viel mehr so, dass ich das nicht wirklich mitgekriegt habe. Bei 6 verschiedenen E-Mail Adressen checke ich nicht unbedingt jeden Tag alle bzw. die wichtigsten. Solche Dinge sollte man dann wirklich per Post erhalten.
Tom meint
27. Dezember 2018 at 11:38
Guten Tag und ein großes Dankeschön an die tolle Zusammenfassung.
Das ist auf jeden Fall gut zu wissen, dass ich meine Abmahnungen wahrscheinlich nicht per E-Mail erhalten werde. Schließlich ist das ja immer so eine Sache wegen der vertraglichen Angelegenheiten per E-Mail. Grundsätzlich gilt es ja, Abmahnungen zu vermeiden.
Hanna meint
30. November 2018 at 14:41
Danke für die Erklärung, ob eine Abmahnung per Email rechtskräftig ist oder nicht. Meine Tante beschäftigt sich auf der Arbeit sehr viel mit Arbeitsrechts. Letztens ist das Thema bei ihr im Büro aufgekommen. Ich denke, dass man in solchen Fällen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zusammen arbeiten sollte, um alles richtig zu machen.
Luise meint
24. Oktober 2018 at 16:55
Ich habe eine Abmahnung per E-Mail erhalten und kann nicht sagen, was genau mir vorgeworfen wird. Ich vermute die hier auch erwähnte Fake-Abmahnung. Darum werde ich mich an einen Anwalt wenden und das Schreiben prüfen lassen.
Heinrich meint
9. September 2018 at 17:18
Guten Tag
Ich bekomme öfters diese Mail.Im ersten moment bekomme ich immer einen Schock.Wenn ich so etwas bekomme.
Nur wenn ich mir das Mail genau ansehe stimmt es hinten und vorne nicht.Schon alleine mein name.Der stimmt nicht.
Dann kommen sie mit §.
Und mein Anschluss ist auch durch ein Passwort geschützt.Und warum soll ich etwas angeblich machen was ich mir als Kauf DVD kaufen kann ?
Das ist mir wirklich ein Rästel.
Thomas meint
6. September 2018 at 8:42
Sie beschreiben hier genau die Situation, die mein Schwager hatte. Gut auch für mich, diese Infos hier zu finden. Er wandte sich dann an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der ihm schnell weiterhelfen konnte.