Muss eine seriöse Abmahnung immer per Einschreiben verschickt werden?
Die moderne Technik – besonders das weltweite Internet – stellt für viele Menschen geradezu eine Einladung zu Downloads ohne Ende dar. Denn hier gibt es Filme, Videos, eBooks und Musik aller nur erdenklicher Sparten.
Ob all diese verlockenden Angebote kostenpflichtig sind, ist oftmals gar nicht so deutlich ersichtlich. Da verwundert es einige Nutzer eher nicht, wenn eines Tages eine Abmahnung per Post nach Hause kommt.
Aber bei wem liegt hier die Beweispflicht, dass tatsächlich etwas Unrechtmäßiges geschehen und vor allem das Abmahnschreiben überhaupt richtig zugegangen ist? Und sind Abmahnungen, die nicht per Einschreiben kommen überhaupt gültig?
Inhalt
Grundsätzlich gilt: Abmahnungen sind immer wirksam, egal ob diese per Einschreiben, per Post oder sogar per E-Mail zugestellt werden. Einschreiben sind nicht zwingend erforderlich. Vor Gericht besitzen alle Formen einer Abmahnung Gültigkeit – vorausgesetzt, sie sind gerechtfertigt und enthalten keine Formfehler.
Was müssen Abmahnungen enthalten?
Entgegen der landläufigen Meinung muss dem Abmahnschreiben keine Vollmacht seines Auftraggebers beiliegen. Es reicht völlig aus, wenn der Anwalt versichert, dessen Rechte im Auftrag zu vertreten. Es kann aber eine Unterlassungserklärung beigefügt sein. Diese dient der Vermeidung eines noch aufwändigeren gerichtlichen Verfahrens.
Eine Unterlassungserklärung, die eventuell der Abmahnung, die per Einschreiben kommt, beiliegt, soll außerdem eine Wiederholung des abgemahnten Verhaltens unterbinden. Solche Post vom Rechtsanwalt nun aber unbesehen zu unterschreiben und zurückzusenden, ist jedoch nicht ratsam. Es bietet sich hier an, eine modifizierte Unterlassungserklärung anzufertigen – das können Sie selbst oder mit Hilfe eines Anwalts tun.
Welche Informationen müssen neben der Abhmahnung an sich noch im Abmahnschreiben enthalten sein? Hier gibt es für die verschiedenen Formen auch unterschiedliche Anforderungen. Je nach dem wofür eine solche Abhmanung ausgesprochen wird, muss ein Schreiben noch weitere bestimmte Informationen beinhalten. Nachfolgend, am Beispiel einer Abmahnung wegen illegalen Downloads im Internet, sind weitere wichtige Punkte aufgeführt:
- Die IP-Adresse
- Datum und Zeitpunkt oder -raum des Downloads
- Genaue Bezeichnung des Downloads
- Name des Urhebers
Im Weiteren wird im Brief in der Regel auch die Summe genannt, die innerhalb einer bestimmten Frist zu bezahlen ist. Dies soll geschehen, um den Schaden auszugleichen, den der betroffene Urheber durch den illegalen Download erlitten hat. Dazu kommen natürlich noch die Kosten für den Anwalt laut der aktuellen Gebührenordnung.
Ist die Abmahnung per Post überhaupt zugegangen?
Abgemahnten steht es frei zu behaupten, sie hätten die Abmahnung nicht erhalten. Dafür den Beweis zu erbringen, wird ihnen jedoch schwer fallen.
Denn jeder seriöse Anwalt führt in seiner Kanzlei ein Postausgangsbuch, anhand dessen er zweifelsfrei belegen kann, dass der Brief mit dem Abmahnschreiben seine Räume verlassen hat. Verschickt der Rechtsanwalt seine Abmahnungen per Einschreiben, kann sich der Abgemahnte nur schwer herausreden, das Schreiben nicht erhalten zu haben.
Versenden Rechtsanwälte die Abmahnung per Einschreiben, haben sie zwei Möglichkeiten dies zu tun. Zum einen kann das Einwurf-Einschreiben gewählt werden. Es gilt zu dem Zeitpunkt als zugestellt, wenn der Empfänger mit dem Eingang der gewöhnlichen Postsendungen in seinen Briefkasten rechnen kann. Der Postbote vermerkt Datum und Uhrzeit des Einwurfs als zusätzliches Beweismittel.
Zum anderen kann der Anwalt die Abmahnung als Einschreiben mit Rückschein versenden. Hier erhält er eine Karte zurück, auf der der Empfänger durch eigenhändige Unterschrift den Empfang bestätigt hat.
Natürlich kann der Empfänger diese Unterschrift und somit die Annahme verweigern. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Abmahnung per Einschreiben ordnungsgemäß zugestellt wurde.
Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung per Einschreiben
Wurde von einem Anwalt ein Abmahnschreiben zugestellt, verfallen die meisten Menschen in Panik und reagieren überhaupt nicht. Demgemäß wird die Angelegenheit unweigerlich vor einem Richter landen, was das Ganze nur noch teurer und für beide Seiten ärgerlicher macht. Denn der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass eine Antwort auf jeden Fall erfolgen muss (BGH GRUR 1990, 381).
Am besten suchen Betroffene die Hilfe eines Anwalts, der sich auf Abmahnungen und Unterlassungserklärungen spezialisiert hat. Dieser kann Abgemahnte am besten beraten und ihnen kompetent beim weiteren Vorgehen helfen. Und sollte es hart auf hart kommen, kann er Betroffene auch vor Gericht unterstützen.
Klaus meint
6. August 2019 at 16:22
Es ist eine Abmahnung in der falschen Post zu einem Kollegen geschickt worden. D.h. diese Abmahnung ist somit nicht beim richtigen Empfänger gelandet. Ist diese Abmahnung jetzt trotzdem als gemacht und zugestellt zu akzeptieren?
Muss der nicht mehr im Betrieb befindliche Kollege dem Versender die Post zurückschicken?
Was passiert, wenn der falsche Empfänger die Post einfach entsorgt hat, weil er mit dem Unternehmen nichts mehr zu tun haben will?
Wie ist es in diesem Fall zu sehen? Ist diese Abmahnung wirksam oder nicht?
Vielen Dank für eure kurze Rückmeldung.
Klaus
abmahnung.org meint
12. August 2019 at 16:31
Hallo Klaus,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Monica meint
2. September 2018 at 5:47
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin alleinerzieher und erst seit Frei Monaten in Deutschland. Meine Kinder (15,16) haben einen Film runtergeladen,der Uhrheberrechtlich geschutzt war.
Ich habe Leider Meine Kinder nicht darüber aufgeklärt. Jetzt haben wir eine Abmahnung bekomme und sollen einen Betrag con 915 Euro zahle.
Was soll ich machen? An wem
kannst ich mich wenden?
Meine Kinder hatten das nicht mit Absicht gemacht.
abmahnung.org meint
3. September 2018 at 8:37
Hallo Monica,
in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Urheberrecht wenden. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Riccardo meint
12. September 2017 at 14:53
Sehr geehrte Damen und Herrn
Wollte Hiermit auf dem Wege fragen ,ob mein Chef mir eine Abmahnung schreiben kann ,ob wohl ich ihm gesagt habe das ich zu diesem Zeitpunkt kein Fahrgeld habe ,ob wohl er mir 6 Tage im Voraus zu gesagt hatte das er mir mein Fahrgeld zahlen würde was bis jetzt allerdings immer noch nicht eingegangen ist
bitte um einen Rat ,ich selber weiß das es nicht Rechtens ist
abmahnung.org meint
21. September 2017 at 12:25
Hallo Riccardo,
auch ohne Fahrgeld sind Arbeitnehmer verpflichtet, wie vertraglich vereinbart auf Arbeit zu erscheinen. Tun sie dies nicht, kann eine Abmahnung gerechtfertigt sein. Es ist jedoch möglich, eine Gegendarstellung dazu zu verfassen.
Hier erhalten Sie Informationen dazu: https://www.abmahnung.org/gegendarstellung/
Abmahnung.org
Dragan C. meint
17. Oktober 2016 at 17:01
Ich arbrite als Wertstoffhof Leiter,
Habe von einen Kunde gebrauchtes Fahrrad bekommen und habe mit nachhause genommen.
Kunde wollte das Fahrrad NICHT an wertstoffhof abgeben da im zu schade wäre. Der Kunde weist das ich einen Sohn habe und hat gesagt nehmen Sie bitte für Ihren Sohn.
Ich habe nach Feierabend mit genommen.
Jetzt weit die firma Bescheid und ich bekomme Kündigung.
Darf mich firma kündingen?
abmahnung.org meint
20. Oktober 2016 at 9:15
Hallo,
da wir keine Rechtsberatung bieten können verweisen wir in spezifischen Fällen auf einen Anwalt.
Abmahnung.org