Kostenlose Bücher – Downloads bergen rechtliche Risiken
eBooks gehören für die meisten Leseratten zum täglichen Leben dazu. Da klingt es manchmal nur allzu verlockend, wenn die Möglichkeit besteht, kostenlose Bücher zu bekommen oder einfach mal ohne weitere Verpflichtungen einen eBook-Download zu starten.
Das Internet ist voll von diesen Angeboten. Doch leider ist es unter Umständen illegal, urheberrechtlich geschützte eBooks kostenlos herunterzuladen. Was viele nicht wissen, der illegale eBooks-Download ist in Deutschland schon lange kein Kavaliersdelikt mehr und wird entsprechend auch mit Post vom Rechtsanwalt und Abmahnungen geahndet. Denn wird das Urheberrecht verletzt, gehen Verleger und Rechteinhaber strenger dagegen vor. Nicht nur Abmahnungen können für den Betroffenen die Folge einer Urheberrechtsverletzung sein, sondern auch Kosten über mehrere Tausend Euro.
Inhalt
Ist jeder eBook-Download illegal?
Es ist wirklich nicht ganz einfach zu unterscheiden, ob ein eBook-Download illegal ist oder nicht. Folgende Punkte sollte aber dennoch beachtet werden, wenn man auf der Suche nach einem Buch im Internet ist. Zwar sind auch diese Punkte nicht wirklich ein Garant dafür, dass das e-Book dann illegal angeboten wird, aber in diesen Fällen sollte man zumindest ein wenig aufmerksamer sein, um sich keine Abmahnung vom Rechtsanwalt einzuheimsen.
Bei den folgenden Punkten besteht die Möglichkeit, dass der beabsichtige eBook-Download illegal ist:
- das eBook wird zeitgleich bei anderen Online-Händlern nur gegen einen Kaufpreis angeboten
- der Download findet über ein Filesharing-Netzwerk statt
- das Format ist ein Bildformat wie beispielsweise JPED oder GIF
- das eBook befindet sich auf der Bestseller-Liste
- in dem ebook findet sich weder ein Inhaltsverzeichnis, noch ein Impressum
- dem eBook fehlt ein Cover
- vor Verwendung muss ein Kopierschutz entfernt werden
- das eBook ist unleserlich und zudem fehlen Umlaute oder Sonderzeichen
- das angebotene eBook ist ein Scan in einer sehr schlechten Qualität
Wenn das e-Book unter diesen Vorraussetzungen angeboten wird, handelt es sich in den meisten Fällen um einen eBook-Download, der illegal ist. Entsprechend sollten Nutzer die Finger von diesen Downloads lassen, um eine Abmahnung der Rechtsanwälte für das eBook zu vermeiden.
Das Lesen von illegalen eBooks
Es gibt mittlerweile einige Foren, die verschiedene Bücher zum illegalen Download aber auch zum Online-Lesen anbieten. Doch beim Lesen der Bücher in dem jeweiligen Forum befinden sich die Internetnutzer in einer rechtlichen Grauzone, da das jeweilige Werk dabei nicht unbedingt heruntergeladen wird. Das alleinige Lesen dieser Bücher kann dann auch nicht bestraft werden.
Wer ein eBook jedoch tatsächlich aus dem Internet lädt (bewusst oder unbewusst), macht sich auf jeden Fall wegen einer Urheberrechtsverletzung strafbar und muss mit einer Abmahnung rechnen. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Schadensersatzforderung durch Rechtsanwälte oder auch zu einer Gerichtsverhandlung, die mit einem Urteil endet.
Die Versuchung ist natürlich sehr groß, sich einfach ein eBook im Internet herunterzuladen und dieses dann zu lesen. Hierbei handelt es sich, wie bereits beschrieben, um ein Vergehen, die auf jeden Fall mit einer Abmahnung geahndet wird. Auch wird unter Umständen eine Unterlassungserklärung gefordert.
Denn der Urheber dieses eBooks hat dem Nutzer, der sich das eBook illegal heruntergeladen hat, nicht seine Zustimmung für diesen Download gegeben. Genau aus diesem wird beim eBook-Download das Urheberrecht verletzt, was Abmahnungen wiederum rechtfertigt.
Diese Tatsache sollte man sich immer vor Augen halten. Denn wer sich Mühe und Arbeit mit einem eBook oder Buch macht, sollte dafür auch entsprechend belohnt werden. Der illegale Download oder das Lesen dieser Bücher, bedeuten für den Urheber auch immer einen finanziellen Schaden.
Wenn die Abmahnung ins Haus kommt
Sollten Sie dennoch ein eBook illegal heruntergeladen haben, könnte es durchaus passieren, dass bereits kurze Zeit später Abmahnungen im Briefkasten liegen. In diesen stehen dann sehr genau, was den Betroffenen vorgeworfen wird. In der Regel findet sich der Name des Werkes und auch die entsprechenden Daten, wie IP-Adresse, die übermittelt wurden.
Es ist wichtig, bei den Abmahnungen darauf zu achten, dass hier auch wirklich der richtige Empfänger angegeben wurde. Wer sich keiner Schuld bewusst ist, sollte direkt auf eine Abmahnung reagieren und den Sachverhalt klarstellen. Denn wird das Urheberrecht verletzt, kann es unter Umständen sehr teuer für den Betroffenen werden.
Kosten für einen illegalen eBook-Download
Wer sich beim Download von illegalen e-Book ertappen lässt, muss auf jeden Fall mit Strafen rechnen. Die Abmahnung kann unter Umständen auch eine Schadensersatzforderung enthalten. Die Höhe dieser Forderung richtet sich immer nach dem entsprechenden Werk.
Wer ein sehr bekanntes und vor allem auch beliebtes eBook heruntergeladen hat, muss mit einer höheren Schadenssumme rechnen als nun beispielsweise bei einem eBook, das weniger bekannt und populär ist. Kann dann auch noch ein gewerbliches Handeln nachgewiesen werden, wird es für den Betroffenen sehr teuer. Die Rede ist in diesem Fall von mehreren tausend Euros.
Denn die Verlage und vor allem auch die Urheber bzw. die Rechteinhaber der eBooks gehen in den letzten Jahren immer massiver gegen die illegalen Downloads der Bücher vor.
Warum darf man keine Bücher illegal downloaden?
Der illegale Download der eBooks ist natürlich aus einem ganz besonderen Grund verboten. Wie bereist ausgeführt, steckt hinter jedem eBook eine Leistung, die vollbracht wurde und der eine entsprechende Vergütung zukommt. Macht jemand von dem eBook Gebrauch und zieht seinen Nutzen, zum Beispiel durch Filesharing, ohne für die entsprechende Vergütung aufzukommen, gleicht es einem Diebstahl, auch wenn dieser für den Nutzer nicht als solcher abgesehen wird.
Denn tatsächlich handelt es sich bei dem eBook um das geistige Eigentum des Verfassers, das entsprechend durch das Urheberrecht geschützt ist. Deshalb wird der illegale Download von eBooks vom Rechtsanwalt verfolgt und ist entsprechend vom Gesetzgeber verboten worden. Wer dennoch in den Genuss eines eBooks kommen möchte, hat im Internet einige Möglichkeiten, sich verschiedene eBooks legal herunterzuladen. Mehr dazu gibt es hier auf heimhelden.de.
Das Entgelt ist jedoch in den meisten Fällen sehr viel niedriger, als beim Kauf eines „echten“ Buches. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte somit immer lieber ein paar Euros für ein eBook ausgeben und sich Abmahnungen der Rechtsanwälte ersparen.
Christoph meint
2. Oktober 2022 at 16:02
Ich möchte anmerken, dass für Blinde Menschen der Erwerb eines Ebooks weitaus komplizierter ist. In den gekauften Ebooks befindet sich meistens ein Kopierschutz, der verhindert, dass man sich das Ebook so vorlesen lassen kann. Zumindest kann man darin nicht so schön hin und herspringen. Es ist sehr unangenehm und kompliziert. Nebenbei gibt es nicht alle Bücher als käufliche Ebooks. Man muss sie also noch umständlich scannen lassen. Im Ergebnis befinden sich meistens arge Fehler. Eben OCR-Ergebnis. Das ist nie so perfekt wie ein gekauftes Ebook. Blinde Menschen kommen bei dieser Ebookdiskussion kaum bis gar nicht vor. Das ist sehr schade.
Eduard meint
5. August 2022 at 22:13
Ich lese sowieso gerne „richtige“ Bücher aber ich frage mich wie so ein Download denn zurückverfolgt werden soll? Auch kenne ich noch keinen Menschen der für illegales Downloaden von E-Books belangt wurde. Ich danke für diesen Beitrag, den ich zu Recherchezwecken genutzt habe und hierrauf auch verwiesen habe.
Peppa meint
5. April 2019 at 17:07
Der Autor schreibt ein, zwei Jahre an seinem Buch, überarbeitet, schreibt neu, löscht Kapitel, schreibt neu, wälzt sich nachts ruhelos umher, bekommt Zweifel und schreibt trotzdem weiter. Sein Sozial- und Familienleben lässt er links liegen, bis er endlich ENDE unter das Manuskript tippen kann.
Das Buch wird veröffentlicht. (Dem Autor ist es übrigens egal, ob als eBook oder Print; er hat so oder so die gleiche Arbeit reingesteckt, evtl. Lektorat, Korrektorat, Coverdesign, Satz und Formatierung aus eigener Tasche bezahlt. Der Buchdruck kostet je nach Auflage um die 2,- bis 4,-€ pro Exemplar).
Das eBook wird von Karl Pirat gezogen und auf einer illegalen Plattform für andere „Leser“ zur freien Verfügung gestellt. „Der Autor soll mal nicht jammern, ich mache ja Werbung für ihn“, sagt er. „Viele Leute lesen sein Buch; das wollte er doch.“
Leider weiß er davon nix, da Klauer sich selten beim Autor melden und sagen: „Hey, ich habe mir dein Werk gezogen. Es ist geil, aber ich zahle trotzdem keinen Cent dafür. Deine nächsten Bücher werde ich mir übrigens auch illegal ziehen. Freu dich gefälligst und sieh zu, dass du bald den nächsten Schmöker auf den Markt bringst. Ich brauche Nachschub!“
Der Autor betrachtet seine Tantiemenabrechnung, auf deren Zahlung er im Schnitt 60 Tage wartet. Sie ist mickrig. Die Arbeit an seinem Buch hat nicht mal die Kosten fürs Korrektorat oder das Cover eingebracht. Rote Zahlen. Der Autor hat keinen Bock, für A….löcher zu zahlen, die seiner Arbeit nicht mal einen Funken Respekt entgegenbringen. Sollen andere sich beklauen lassen.
Er kehrt zurück in seinen Brotjob und wird die Fantasy-Reihe mit einem fiesen Cliffhanger enden lassen, den er nie auflösen wird. Wenn er schreibt, dann nur noch für die Schublade.
Unterm Strich lohnt es dank der Piraten nicht mehr, Kreativität und Energie in ein Manuskript zu stecken. Wenn überhaupt, hackt man höchstens noch billige Einhand-Literatur runter, für die man sich auch gleich das Korrektorat spart. Der Scheiß wird eh geklaut.
Für einen Autor ist Piraterie die höchstmögliche Form, seine Arbeit zu verachten.
Andreas meint
12. Juli 2017 at 12:41
Unter *Link entfernt* werden drei Werke von mir zum (kostenpflichtigen) Download angeboten, dafür habe ich niemals eine Genehmigung erteilt. Meine Bücher sind dort inzwischen 300 Mal heruntergeladen worden. Das ist doch kriminell – oder?
Sollte man dagegen gerichtlich vorgehen?
abmahnung.org meint
18. Juli 2017 at 11:43
Hallo Andreas,
Wenden Sie sich an einen Anwalt für Urheberrecht. Dieser kann Sie zu Ihren Handlungsoptionen beraten.
Abmahnung.org
Becker meint
28. Februar 2017 at 19:45
Sobald in Deutschland endlich die Buchpreisbindung fällt, werden solche Seiten wahrscheinlich auch nicht mehr so relevant sein.
Ein ebook zum gleichen Preis wie ein Printbook verkaufen zu müssen, ist mehr als unverständlich. Es fallen keine Printkosten an, keine Verteilzentren müssen vorhanden sein, keine Lagerware und und und…
Eine echte Frechheit.
Alex meint
3. Mai 2019 at 3:26
Was mich interessieren würde ist, ob der Verkauf von Zusammenfassungen von Büchern erlaubt ist. Das habe ich gesehen und mal was von einer Seite die Fachbuchzusammenfassungen anbietet gehört. Keine Ahnung ob das legal ist, vielleicht geben die Verlage teils Lizenzen dafür, was ich kaum glauben kann. Das Portal wurde mal, glaube ich, im Fernsehen beworben. Leider fällt mir der Name nicht mehr ein. Soweit ich es gehört habe werden Bücher eh nur aus ein paar Thesen oder Tipps auf hunderte Seiten gebracht, weil keiner Geld für Broschüren ausgeben will bzw. würde. Da finde ich Zusammenfassungen sehr praktisch. Und solange man zu der gedruckten Ausgabe die digitale Version, wir sind im 21. Jahrhundert, nicht automatisch dazu bekommt, dann würde ich die Zusammenfassung bevorzugen. Natürlich nur soweit es ein legales Angebot ist. Vielleicht kann der Betreiber der Seite ein Artikel zu diesem Thema schreiben, falls Interesse besteht.
Ich fände es super, wenn man zum gedruckten Buch die digitale Ausgabe kostenlose dazu bekommen würde. Das wäre sehr praktisch und verkaufsfördernd. Ab und zu habe ich es gesehen, aber es kommt noch kaum vor, was ich sehr schade finde.
P.S.: Da ich festgestellt habe, dass aus Kommentaren E-Mail-Adressen rausgefischt bzw. geklaut werden und für Spamversand missbraucht werden, habe ich nicht meine beste Mail-Adresse eingetragen, auch auf die Gefahr hin dass mein Kommentar deswegen evtl. nicht veröffentlicht wird.
abmahnung.org meint
10. Mai 2019 at 15:20
Hallo Alex,
eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich, da wir die Hintergründe dieses Geschäftsmodells nicht kennen.
Ihr Team von abmahnung.org
Leserin meint
20. November 2016 at 16:48
Ich habe eine Nach darüber geschlafen und ich glaube, ich beiße gleich in die Schreibtischecke!
Wir haben 4 Formen der Literatur:
1. Papierwerk
2. ebook
3. Audiobook
4. Verfilmung
Betrachten wir alle vier in Verbindung mit einer miesen Tat, die man Diebstahl nennt.
1. das Buch geklaut aus der Bibliothek – nicht schlimmer als der Diebstahl einer Lampe aus derselben.
2. ein ebook gedaunloadet aus dem Internet, von einer Seite, wo es von Buchliebhaber angeboten wird (niemand bereichert sich daran) – man wird abgemahnt und zur Kasse gebeten. Plötzlich ist es ein geistliches Eigentum.
3. ein Audiobook gedaunloadet aus dem Internet, von einer Seite, wo es von Buchliebhaber angeboten wird (niemand bereichert sich daran) – man wird abgemahnt und zur Kasse gebeten. Plötzlich ist es ein geistliches Eigentum.
4. eine Verfilmung gedaunloadet aus dem Internet, von einer Seite, wo es von Buch-/Filmliebhaber angeboten wird (niemand bereichert sich daran) – man wird abgemahnt und zur Kasse gebeten. Plötzlich ist es ein geistliches Eigentum
Jetzt betrachten wir alle vier Fälle aus der Sicht des geistlichen Eigentums.
Man kauft sich ein Buch und somit wird eine „Lizenz zum Lesen“ erworben. Ältere Leute haben hunderte solche Lizenzen in Regalen stehen, über Jaaaahre gesammelt und gepflegt. Diese Jahre aber waren nicht nett und haben das Augenlicht schwächer werden lassen. Jetzt wäre an der Zeit zu einem eBookreader zu wechseln, um die Schrift größer machen zu können um überhaupt lesen zu können. Also muss man sich das Buch als eBook besorgen.
Eines Tages versagen aber die Augen ganz.
Es ist nicht schlimm, da es viele Bücher als Audiobooks gibt.
Das schlimme ist nur – viele entsprechen nicht dem Original, sie sind verkürzt.
Also kauft man sich jetzt diese Version.
Somit hat man von einem Autor zwei bis drei Versionen des gleichen Werkes. Der autor hat damit 2-3x Geld eingestrichen ohne sich 2-3x kreative Mühe machen zu müssen.
DAS finden Autoren völlig in Ordnung, aber wenn man ihre Bücher kostenlos (illegal?!) herunterladen tut und Kund tut, wie gut (oder schlecht) sie sind (Rezensionen sind so wichtig, dass es Firmen gibt, die fürs Geld welche schreiben!) – das muss bestraft werden.
Leserin meint
19. November 2016 at 16:53
Um ehrlich zu sein verstehe ich hier überhaupt nichts mehr.
1. es gibt andere eBook-Anbieter als nur Amazon, warum soll also Amazon irgendwelches Geld bekommen. Amazon nimmt keine 50% für sich. Je nach dem, wie man das Buch deklariert.
2. eBooks brauchen so gut, wie kein Platz – die paar KB pro Buch kann man fast übersehen. Verkauft wird doch nur eine Kopie.
3. die Punkte für ein illegales Download müssten evtl. angepasst werden. Was ist das für ein eBook in Formaten JPED oder GIF??? Niemand möchte sowas herunter laden, was dort aufgezählt wird.
4. Was ist, wenn man das Buch in Papierform im Regal stehen hat und stellt fest, die Buchstaben sind mit der Zeit kleiner geworden? Da hat man doch schon mal für das gestige Eigentum bezahlt, kann es aber nicht nutzen. Wo gibt es die Möglichleit solche Bücher gegen eBooks zu tauschen?
5. Was ist mit Onleihen (hier Sammelbegriff für Bibliotheken mit Internet-Download-Büchern)? Ich habe irgendwo gelesen, dass die Büchermenge genau so gehandelt wird wie Papierbücher: was ausgeliehen (gedownloadet) wird verschwindet von der Festplatte. Hätte man hier die Möglichkeit einfach Kopien zu holen, was sich nie erschöpft, würden illegale eBookquellen austrocknen.
Tatsache ist, dass die Onleihe alte Kamele anbieten. Es wäre nötig eine Regel einzuführen: 4 Monate nach dem Erscheinen ist ein Buch ausleihbar.
6. Tatsache ist, dass es immer noch sehr viele Menschen gibt, die denken, dass sie von einem ebookreader einen Stromschlag bekommen (das ist ein Scherz!) und die werden immer den Papierbüchern treu bleiben (und „fetten“ Umsatz machen. Ein Autor bekommt für sein gebundenes Fachbuch mit Ladenpreis 19,99 € satte! 1,99€). Aber wenn man dauernd ins Krankenhaus oder zu Kur muss, kann man niemals einen Extrakoffer mit Bücher mit sich führen.
Die Autoren sollen bedenken, dass wenn das Buch gut ist, egal wie der Leser zu dem Buch gekommen ist (zB. 5 Freundinen kaufen sich ein einziges Exemplar) spricht sich diese Tatsache wie Lauffeuer rum.
Auch bei den illegalen Plattformen hat sich jemand die Mühe gemacht irgendein Buch zu „bearbeiten“ (zu entschärfen?) und streut es in die Menge, weil er meinte, das Buch ist es wert. Es ist also eine DIREKTE Empfehlung.
Peppa meint
5. April 2019 at 17:29
„Auch bei den illegalen Plattformen hat sich jemand die Mühe gemacht irgendein Buch zu “bearbeiten” (zu entschärfen?) und streut es in die Menge, weil er meinte, das Buch ist es wert. Es ist also eine DIREKTE Empfehlung.“
Warum fragt der „Entschärfer“ denn nicht vorher den Autor, ob er dessen Buch „empfehlen“ darf? haha.
Es macht übrigens weitaus mehr Mühe, so ein Buch erst mal zu schreiben. Und es ist extrem verheerend für die zukünftige Motivation, erleben zu müssen, dass ein paar Diebe sich für die eigene Arbeit die Federn an den Hut stecken.
Ich klaue beim Bäcker ja auch keine Körbe voller Brot und verkloppe sie auf den Marktplatz für zwei Cent das Stück, um seine Handwerkskunst zu „empfehlen“.
Uploader handeln nicht selbstlos. Sie stehlen bewusst fremde Arbeit, weil sie zu blöd oder zu träge sind, selbst etwas Gutes zu erschaffen, aber unbedingt Anerkennung und/oder Kohle haben wollen, und sie scheren sich einen Dreck um den Urheber. Punkt.
Tom meint
3. November 2015 at 18:42
Hallole,
Möchte ein Religionskritisches ebook veröffentlichen. Jedoch müsste ich dazu meine Privatadresse ins ebook Impressum eintragen was ich zur Zeit aber als sehr Gefährlich erachte bei all den radikal religiösen Mitmenschen. Hat jemand ein Tipp wie ich legal meine Adresse unerwähnt lassen kann? Sonst ist mir die Veröffentlichung zu unsicher.
Danke schon mal
LG Tom
abmahnung.org meint
9. November 2015 at 10:41
Hallo Tom,
wenn Sie ein Buch herausgeben wollen, muss dieses ein Impressum haben. Das Impressum muss den Namen und die Anschrift des Verlegers, Verfassers oder Herausgebers und den Namen sowie die Anschrift des Druckers beinhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Abmahnung.org
Uwe K. Alexi meint
1. September 2015 at 12:20
Leider gibt es inzwischen vermehrt Seiten, in denen die eBooks mit einem Preis versehen sind, und somit einigen unbedarften Lesern den Eindruck vermitteln, dass es sich hierbei um legale Downloadmöglichkeiten von eBooks handelt. Diese Seiten bieten eBooks oft für ein paar Cent an! So hatte ich meinen Thriller vor einiger Zeit für 12 Cent entdeckt und bin dagegen vorgegangen.
Auch eBooks unterliegen der Buchpreisbindung, somit sind sie überall zum gleichen Preis zu verkaufen. Ein Preisvergleich mit einer der großen Onlinehändler liefert meist Klarheit darüber, dass es sich um eine illegale Seite handelt. Wäre schön, wenn in dem Artikel noch auf diese vermeintlichen „Schnäppchen“ hingewiesen würde, weil das Unwissen über illegale eBook-Downloads leider erschreckend hoch ist.
Beste Grüße
Uwe Alexi
Ein Leser meint
8. September 2015 at 13:04
Grundsätzlich stimme ich den rechtlichen Ausführungen dieses Artikels vollständig zu und verstehe, dass die Autoren ihr geistiges Eigentum geschützt sehen wollen.
Auf der anderen Seite stellt sich mir als Leser jedoch die Frage, wie die teilweise extrem hohen Preise für ebooks begründet sind.
Meist liegen die ebook-Preise nur ein oder zwei Euro unter dem Preis des gebundenen Werkes oder sind sogar gleich teuer. Wenn ich bedenke, dass bei einem gebundenen Buch mit Sicherheit 4-5 € für Druck und Herstellung zu berechnen sind (wenn nicht mehr), Versandkosten hinzukommen (sicherlich min. 1 €) und auch der Buchhandel noch verdient, ist diese Preisdifferenz irgendwie lachhaft. Ich frage mich, wer bekommt den zusätzlichen Gewinn, der nach dieser Rechnung bei ebooks anfallen müsste?
Ich denke, wenn die Autoren und Verlage ihre ebooks mit realistischeren Preisen anbieten würden (min. 25-50% unter dem Preis der gebundenen Werke), gäbe es eine Menge ehrlicher Käufer mehr!
Hanna meint
27. Oktober 2015 at 10:49
4-5 Euro für den Druck sind übertrieben.
Bei einem Buch fallen folgende Kosten an: Autorenhonorar, Honoraf für die Agentur, die das Buch an den Verlag vermittelt hat, Lektorenhonorar, Korrektorenhonorar, Grafikerhonorar für das Cover, Honorar für die Werbeabteilung, die Klappentexte gestaltet und dafür sorgt, dass Kataloge für die Bücher gedruckt werden und Werbetexte im Internet erscheinen, Honorar für die Buchhaltung, die dafür sorgt, dass das Buch mit all den Daten wie ISBN und so weiter gelistet wird. Weiterhin müssen all diese Leute Steuern auf ihre Einkommen zahlen. Außerdem benötigt der Verlag Räumlichkeiten, in denen seine Leute sitzen können, die mit Wasser für die Klospülung versehen sein sollten und im Winter sogar beheizt werden müssen. Diese Kosten existieren unabhängig von Layout, Druck, Lagerkosten und Auslieferung.
Bei Titeln aus dem Ausland (und seien wir ehrlich, viele Bücher in Deutschland, die als E-Book immer noch recht teuer sind, sind Übersetzungen englischer Titel) kommt statt dem Lektorenhonorar das Honorar für den Übersetzer hinzu – und eine vier- bis fünfstellige Lizenzgebühr an den amerikanischen Verlag, bei dem das Buch zuerst erschien.
Das bedeutet, der Löwenanteil der Kosten für ein Buch entsteht lange vor dem Layout und dem Druck. Die Druckkosten für die Bücher, die du normalerweise im Laden liegen siehst, sind extrem gering, weil die Großverlage sehr große Auflagen drucken lassen, wodurch sich die Kosten für ein Buch wirklich in Grenzen halten.
Der letzte von dir genannte Punkt: Buchhändlerhonorare, Gewinnspanne, Lieferungskosten. Die fallen bei einem E-Book tatsächlich weg, da hast du recht.
Im Austausch dafür fällt bei einem E-Book zu einem Verlagstitel inzwischen aber stattdessen etwas anderes an: 50% von dem, was nach Abzug der Steuern vom Verkaufspreis bleibt, muss der Verlag an Amazon oder die anderen großen Verkaufsportalbetreiber zahlen. Rechne das mal aus. Da kommst du locker auf die drei, vier Euro pro 10-Euro-Buch, die du für Versand- und Druckkosten kalkuliert hast. Und damit sind die Kosten für den Verlag inzwischen für ein E-Book und für ein Taschenbuch gar nicht mehr so weit voneinander entfernt.
Wenn dich das stört, gibt es für dich die Möglichkeit, E-Books direkt bei Verlagen zu kaufen. Damit bekommt der Verlag eher die Möglichkeit, in Zukunft noch viele weitere schöne Bücher rauszubringen, und der Autor kriegt auch mehr. Böse gesagt: Wenn du für jedes gestohlene E-Book dafür ein weiteres direkt auf der Homepage des Verlages kaufst, kriegen all die Menschen, die mitgeholfen haben, dieses Buch zu erstellen, dafür genauso viel Honorar, wie wenn du beide Bücher bei Amazon gekauft hättest.