Abmahnung für eBay-Nutzer
Ohne Zweifel ist das Internet praktisch: Immer mehr Menschen gehen dazu über, Waren im World Wide Web (WWW) zu bestellen. Dort ist nicht nur die Auswahl größer, Käufer müssen sich zudem nicht aus den eigenen vier Wänden bewegen, um Einkäufe zu tätigen.
Ein Online-Auktionshaus wie eBay verbindet dies mit dem ganz eigenen Thrill von Ersteigerungen: Das Schnäppchen lauert hinter jedem Angebot.
Doch bei allem Spaß vergessen viele Nutzer, dass es sich bei den Auktionen um Rechtsakte handelt, bei welchen gültige Verträge geschlossen werden. Aus diesem Grund sind Abmahnungen bei eBay leider keine Seltenheit: Viele Nutzer richten sich nicht nach den gesetzlichen Vorgaben des Onlinehandels. Gerade im Kontext von Gesetzesänderungen bricht meist eine regelrechte Abmahnwelle über eBay-User herein.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, worin die häufigsten Gründe liegen und wie sie sich vor einer Abmahnung auf eBay als Privatverkäufer oder Händler schützen können.
Inhalt
Aufgepasst: Dies sind die häufigsten Gründe einer Abmahnung bei eBay
Da sich viele Regelverletzungen auf der Plattform zusammenfinden, spezialisierte sich mehr als ein Anwalt auf eBay-Abmahnungen.
- Zu großer Verkaufsumfang: Da private Verkäufer ab einem gewissen Verkaufsvolumen rechtlich gesehen zum eBay-Händler werden, müssen sie den entsprechenden Regelungen folgen.
- Verstoß gegen die Informationspflicht
- Irreführende Formulierungen
Spezifische Ratgeber zur Abmahnung bei eBay
Die eBay-Abmahnung an Privatverkäufer: Die Grenzen sind fließend
Es gibt keine Faustregel, ab welchem Verkaufsvolumen ein Benutzer der Plattform als gewerblich gilt. Auch das Recht ist an dieser Stelle nicht eindeutig – davon profitieren die Abmahner. Bereits 20 Transaktionen monatlich können dazu führen, dass eine eBay-Abmahnung den privat agierenden Nutzer trifft.
Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie vermehrt ähnliche Artikel einstellen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in Ihrem Bücherregal etwas Luft schaffen wollen und viele gebrauchte Bücher über die Online-Plattform verkaufen.
Auf diese Informationen achtet ein Anwalt für eBay-Abmahnungen
Gewerbliche Onlinehändler unterliegen der „BGB-Informationspflichten-Verordnung“: Bestimmte Informationen müssen für ihre Kunden leicht einsehbar sein – ansonsten drohen Abmahnungen.
Folgende Elemente muss der Onlineauftritt auf der Verkaufsplattform unter anderem enthalten:
- Aktuelle Widerrufsbelehrung inklusive Widerrufsmuster
- AGB
- Impressum
- Genaue Preisangaben
- Genaue Lieferzeiträume
- Genaue Produktbeschreibung
Die Markenrechtsverletzung auf eBay
Auf einer Plattform, auf welcher viele Händler und Privatverkäufer zusammentreffen um verschiedenste Waren anzubieten, muss der Betreiber des Onlineangebots auch darauf achten, nicht selbst haftbar gemacht zu werden.
Auf diesem Grund handelt eBay bei einer Markenrechtsverletzung vergleichsweise rabiat: Der Bundesgerichtshof entschied nämlich, dass der Betreiber eine Teilverantwortung trägt, wenn Fälschungen über das Portal verkauft werden.
Was führt zur Abmahnung auf eBay-Kleinanzeigen?
Die genannten Punkte gelten nicht nur für die Auktionsplattform. Verstoßen Sie gegen diese Bestimmungen, droht auch beim Ableger eBay-Kleinanzeigen eine Abmahnung. Auch hier müssen Händler ihren Informationspflichten in vollem Umfang nachkommen.
Im Gegensatz zur Hauptplattform bietet das Kleinanzeigenformat jedoch nur begrenzte Möglichkeiten zu sinnvollen Integration all der notwendigen Informationen. Ein eigener Platz für die AGB oder eine Widerrufsbelehrung ist nicht vorgesehen – Anwälte haben hier ein leichtes Spiel.
Ein Link zu einer externen Seite, auf welcher die Daten zu finden sind, reicht nicht aus. Aus diesem Grund gestaltet sich der gewerbliche Verkauf über eBay-Kleinanzeigen schwierig, ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht passiert schnell.
eBay Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig
Zuallererst heißt es: Ruhe bewahren. Viele geraten angesichts der stattlichen Forderungen und den angsteinflößenden Formulierungen in Panik und zahlen den Betrag so schnell wie möglich, um vermeintlich Schlimmeres zu verhindern.
Doch als erste Maßnahme sollten Sie die Abmahnung überprüfen lassen, am besten von einem Anwalt für eBay-Recht.
Dieser kann kontrollieren, ob die Abmahnung überhaupt zulässig ist und gegebenenfalls dagegen vorgehen.
Die Konkurrenz auf der Internetplattform ist hoch. Nicht nur Abmahnanwälte führen zu unliebsamen Abmahnungen: Auch gewerbliche Verkäufer versuchen teilweise, private Konkurrenten – also Gelegenheitsverkäufer und –käufer durch eine Abmahnung abzuschrecken.
Doch auch wenn ein Abmahner ein eigenes Interesse verfolgt: Liegt ein tatsächlicher Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, muss die Abmahnung bezahlt werden. Dennoch sollte die Höhe der Forderung von einem Anwalt überprüft werden.
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