Downloads ohne Umwege
Viele Nutzer sehen das Internet als einen quasi rechtsfreien Raum an. Dabei treten, vor allem beim Herunterladen von Dateien aller Art, urheberrechtlich Probleme auf.
Filesharing-Communities finden sich in allen Ecken des World Wide Web wieder. Vor allem
Direct Downloads erfreuen sich immer noch größter Beliebtheit.
Es stellt sich die Frage: Kann auf einen Direct Download (DDL) eine Abmahnung folgen? Um darauf eine Antwort zu geben, erläutert dieser Ratgeber nicht nur die Natur dieser Art der Datenspeicherung genau, es wird auch der Unterschied zu Peer-to-Peer (P2P) aufgezeigt.
Inhalt
So funktioniert die lineare Datenspeicherung
Bis vor einiger Zeit erfreuten sich Peer-to-Peer-Netzwerke großer Beliebtheit. Bei dieser Variante des Datenaustauschs findet kein reines Herunterladen statt. Derjenige, der sich eines Downloads über P2P bedient, lädt gleichzeitig auch immer Daten von seinem eigenen Computer hoch, die anderen Nutzern des Netzwerks wieder zum Download zur Verfügung stehen. Der Name Tauschbörse ist deshalb sehr passend.
Beim Direct Download im Internet findet kein zusätzlicher Upload statt. Es werden Links zur Verfügung gestellt, über die Daten direkt mithilfe sogenannter One-Click-Hoster heruntergeladen werden können. Das „Saugen“ der Dateien verläuft dabei nur in eine Richtung, vom Anbieter zum Nutzer.
Verfolgung und Abmahnvorgang
Die Server der One-Click-Hoster sind oft außerhalb Deutschlands zu finden sind und speichern die IP-Adressen generell nur für kurze Zeit. Dies erschwert die Verfolgung. Trotzdem sind sowohl Uploader als auch Downloader dauerhaft in Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten. Dieser liegt oft eine strafbewährte Unterlassungserklärung und eine Zahlungsforderung bei. Sollte Sie Post dieser Art bekommen, lohnt sich der Weg zum Rechtsanwalt. Dieser kann dabei helfen, nach getätigtem Direct Download Folgen der Abmahnung zu schmälern.
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