Arbeitsrechtliche Abmahnung wegen Stehlens
Diebstähle sind keine Kavaliersdelikte und können sogar eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben.
Handelt es sich bei einem vorliegenden Diebstahl jedoch um einen sogenannten Bagatellfall, darf der Arbeitgeber keine fristlose Kündigung mehr aussprechen.
Ist es ein Ausrutscher? War es ein Versehen des Arbeitnehmers? All diese Dinge sollten vom Arbeitgeber erst geklärt werden, bevor es zu einer Abmahnung wegen Diebstahl oder gar einer Kündigung kommt.
Inhalt
Was sieht das Arbeitsrecht bei Diebstahl vor?
Im Arbeitsrecht sind die Schritte sehr genau formuliert, die bei einem Diebstahl auf der Arbeit vom Arbeitgeber eingeleitet werden sollten. Auch bei einer Abmahnung wegen einer Kassendifferenz ist grundlegend auf die Höhe dieser und den Umstand zu achten. Ein Diebstahl auf der Arbeit geht immer zulasten des Arbeitgebers, des Betriebes, eines Betriebsangehörigen oder sogar zulasten eines Kunden.
Mit dem Diebstahl werden vom Arbeitnehmer ganz klar die arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Sind die Beschuldigungen ausreichend, kann der Arbeitgeber sogar eine außerordentliche Kündigung wegen Diebstahl ausgesprochen werden, wobei eine vorherige Abmahnung dann nicht zwingend erforderlich ist.
Muster einer Abmahnung wegen Diebstahl
Mit einer Abmahnung wegen Diebstahl am Arbeitsplatz soll der betroffene Mitarbeiter jedoch darauf hingewiesen werden, dass sein Verhalten nicht rechtens war und dass ihm oder ihr eine Chance gegeben wird, sich an die Pflichten dem Arbeitgeber gegenüber zu erinnern. In der Abmahnung muss immer eine genaue Beschreibung des Sachverhaltes enthalten sein (Ort, Datum, Uhrzeit) und natürlich die Wertung, dass es sich laut Arbeitsrecht um eine Vertragsverletzung handelt.
Weiterhin sind genau die verletzten Pflichten aufzuzählen und die Tat exakt zu beschreiben. Dabei darf natürlich nicht vergessen werden, anzugeben, was gestohlen wurde. Eine Kündigung wegen Diebstahl kann ebenfalls angesprochen werden, sofern nach der Abmahnung weitere Diebstähle am Arbeitsplatz auftreten. Im Abmahnschreiben darf aber nicht gleichzeitig die Kündigung enthalten sein, sondern nur der Hinweis, dass bei Wiederholung eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird.
Muster: Abmahnung wegen Diebstahls
Sehr geehrte(r) Frau/Herr…
zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen haben. Daher sehen wir uns veranlasst, Sie auf Ihre vertraglichen Pflichten hinzuweisen.
Am (Datum) haben Sie die Nachtschicht in der Abteilung (Ort) übernommen. Mithilfe unserer Videoaufzeichnungen haben wir bei der Auswertung feststellen müssen, dass Sie während Ihrer Schicht einen Lippenstift aus dem Regal entwendet und in Ihre Hosentasche gelegt haben, ohne diesen vorher oder danach käuflich erworben zu haben.
Ein solches Verhalten gilt als Diebstahl und widerspricht nicht nur Ihrem Arbeitsvertrag, sondern kann weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.
Da es sich bei diesem Vorfall bei Ihnen um den ersten dieser Art handelt, sind wir bereit, es bei einer Abmahnung zu belassen. Allerdings erwarten wir, dass Sie in Zukunft von solch einem Verhalten ablassen. Andernfalls behalten wir uns vor, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen.
Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Bestätigung Arbeitnehmers:
Die Abmahnung habe ich erhalten.
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
Muster für Abmahnung wegen Diebstahls (.doc)
Muster für Abmahnung wegen Diebstahls (.pdf)
Richtige Reaktion der Betroffenen bei einer Abmahnung wegen Diebstahls
Der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit erhalten und hat auch das Recht, sich gegen die Abmahnung wegen Diebstahl zu wehren, beispielsweise mit einer Stellungnahme, welche in der Personalakte danach hinterlegt werden muss. Der Erhalt der Abmahnung ist zu unterzeichnen, damit das Arbeitsverhältnis wieder in die richtigen Bahnen gelenkt werden kann. Sind die Anschuldigungen nicht gerechtfertigt oder sind die Betroffenen mit der Kündigung nicht einverstanden, sollte unbedingt ein Anwalt für Arbeitsrecht aufgesucht werden.
Der Rechtsanwalt kann weitere Tipps geben, wie sich beispielsweise bei einer Abmahnung wegen Kassendifferenz zu verhalten ist. Außerdem kann der Anwalt für Arbeitsrecht den abgemahnten Mitarbeiter auch im Falle einer Klage vor Gericht vertreten.
Laura meint
29. April 2021 at 14:16
Mein Onkel hat einen eigenen Betrieb und in den letzten Wochen fehlen immer wieder dreistellige Geldbeträge in der Kasse. Bisher weiß er nicht, welcher Mitarbeiter dafür verantwortlich ist. Da ein Mitarbeiter gegen eine Abmahnung vorgehen kann, werde ich meinem Onkel raten, eine Detektei für Firmen zu beauftragen, um herauszufinden, wer für die Diebstähle verantwortlich ist und die richtige Person abzumahnen.
Carsten B. meint
9. Januar 2018 at 22:04
Hallo Ich habe gestern meine Kündiung bekommen.
Vorfall:
Wir haben an der Tankstelle eine Wechselgeldkasette und eine Devisen für Ausländisches Geld.
Was ist passiert
Am morgen kam jeder wollte geld Wechseln für das Raststätte und Co
Ich hatte die Kassetten leider vorher nicht alle gezählt da dies eigentlich zur Sicherheit des Eigenschutzes und des Chefes geschehen muss.
Nun ja Später hatte ich mal die Kassette gezählt erst die Wechselgeldkassette dann erkannte ich das 100 zu viel drin waren.Frau Metzler Rechte Hand vom Chef sagte zu mir das mein Vorgänger Divis hatte dachte ich ok dann sind das schon mal ein Teil davon. und unten wiederum waren auch divis und genau die 100 euro zusammen hatten gefehlt.
Später gegen mittag fehlte in Der Wechselgeldkassette der Raststätte 100 euro ich mir nichts dabei gedachte weil alle kassen bei mir ok waren.
Als ich dann GESTERN beim chef mit der Obhut der Frau Metzler musste ,sagte man mir das ich Geld entwendet hatte und jetzt die chance habe weil die bänder altes beweisen das zu erklären .Sonst bekomm ich eine Anzeige und ne Sofortige Kündigung.
Ich Ihn erklärt was ich gemacht habe und dann auch sagte das ich unten aus der Devisen 50 euro genommen habe nur leider sagte ich Ihn nicht das es Schweizer Franken waren weil da lag ja auch ein Zettel drin und ich fühlte mich unter druck gesetzt .Angst weil ich ne Familie habe.
Ich sagte ja ich musste was bezahlen deswgen leider habe ich nicht überlegt das ich das bei der Bank ja immer wechsel und dann wiederum rein packe und ja das habe ich nach 4 Tagen auch wieder getan.
Nun ja er sagte mir so sie untwrschreiben das wegen diebstahl und dann bekomm sie am 15.1 die kündigung.
Aus Angst habe ich dies getan.
mein Scheiss geständtniss.
Ich habe nichmals die Bänder gesehen.
Heute die Papiere Angeholt und dann sagte er noch dann können Sie ja in April mal wieder fragen.
Zumal ich ihn auch noch sagte was genau war in ruhigen ohne Unter druck zu sein und bitte Ihn nochmals die Bänder zu sehen ob es den 50 Euro waren oder scheizer Franken.
Ich bitte Sie um hilfe
abmahnung.org meint
15. Januar 2018 at 18:43
Hallo Carsten,
leider ist es uns nicht erlaubt, Ihnen eine Rechtsberatung zu erteilen. So wie Sie Ihren Fall schildern, kann Ihnen nur ein Anwalt helfen.
Abmahnung.org
Manu meint
26. Juli 2017 at 8:49
Hallo,
unser Arbeiter hat gestern einfach unseren Benzinkanister mit Benzin genommen und sein privates Auto getankt.
Erst hat er es verweigert, dann jedoch zugegeben.
Kann ich ihn sofort Kündigungen oder soll ich ihn erstmal abmahnen?
abmahnung.org meint
7. August 2017 at 12:19
Hallo Manu,
Diebstahl kann einen triftigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Wenden Sie sich für eine rechtliche Einschätzung Ihres Einzelfalls bitte an einen Anwalt.
Abmahnung.org
Ceyda meint
25. November 2016 at 17:21
Hallo , mir wurde heute eine Abmahnung geben, weil ich im Monat Oktober 3 mal ab 10€ und einmal ab 160€ eine kassendiffernz hatte. Ich hab aber wirklich nicht gestohlen . . Deshalb finde ich die Abmahnung nicht gerecht ..
Gioele meint
22. Oktober 2016 at 21:10
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kann ich eine Kündigung bekommen, wenn ich aus ‚Spass‘ sage, dass ich mir eine Kiste (z.B. Fleisch, Fisch oder Gemüse) mit nach Hause nehme. Das ganze ist heute gegen 11:00 geschehen.
Ich arbeite seit 8 Monaten in diesem Unternehmen und mit meinem Vorgesetzten mache ich ab und zu während der Pause Spass. Mein Vorgesetzter kennt auch schon meinen Humor, dennoch bin ich zu ihm gegangen und habe ihn gesagt, dass ich nur Spass gemacht habe.
Muss ich eine Kündigung befürchten ?
Freundliche Grüsse
abmahnung.org meint
27. Oktober 2016 at 8:20
Hallo,
die von Ihnen geschilderte Situation sollte nicht zu einer Kündigung führen.
Abmahnung.org
Ilker meint
24. April 2016 at 4:01
Hallo
Wir haben in der Firma spinnte wo die Kleidung reinkommt dritte haben einen Schlüssel zum Auffüllen der Bekleidung
Bei der Öffnung meines spinndes als ich im Urlaub war lag dort eine kleine Uhr Wecker Größe jetzt wird mir Diebstahl vorgeworfen
Wie kann und soll ich reagieren
abmahnung.org meint
28. April 2016 at 9:17
Hallo Ilker,
in diesem Fall kann Ihnen ein Anwalt sicherlich weiterhelfen.
Abmahnung.org