Experten empfehlen, nicht die gegebenenfalls vom Rechtsanwalt beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben
Das Tauschen urheberrechtlich geschützten Materials, seien es Musiktitel, Filme, Bücher oder bestimmte Software über Peer-to-Peer-Netzwerke (Filesharing) im Internet ist verboten. Das bezieht sich sowohl auf das Hoch- wie das Runterladen. Die Rechteinhaber verlieren hierdurch viel Geld, weshalb Rechtsanwälte wie Daniel Sebastian beauftragt werden, diesen Rechtsverstößen nachgehen.
Eine Kanzlei, die sich in diesem Bereich bereits bundesweit hervorgetan hat, sind die in Berlin ansässigen Rechtsanwälte rund um Daniel Sebastian. Sie haben sich auf Vertragsrecht, speziell Medien- und Urheberrecht wie IT-Recht spezialisiert und verschickt Abmahnungen unter anderem für die DigiRights Administration GmbH.
Neben der Abmahnung und Zahlung von Schadenersatz wie den Rechtsanwaltskosten verlangt Daniel Sebastian häufig auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese ist in der Regel schon beigefügt und soll nur noch mit einer Unterschrift des Abgemahnten versehen werden. Und genau hier sollten Sie als Beschuldigter vorsichtig werden.
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Die von Daniel Sebastian erhaltene Unterlassungserklärung nicht unbesehen unterschreiben
Nimmt Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit Ihnen Kontakt auf und fordert, dass Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben, dann ist diese zunächst eingehend zu prüfen – am besten mit einem Anwalt des Vertrauens.
Auf keinen Fall sollten Sie, um die Angelegenheit schnell vom Tisch zu haben, dieses Dokument schnell auf eigene Faust unterschreiben und hoffen, dass alles gut wird. Denn:
Rechtsanwälte wissen genau um spezielle rechtliche Formulierungen. Unterzeichnen Sie die Daniel-Sebastian-Unterlassungserklärung unbesehen, kann das ein Schuldeingeständnis darstellen und gegebenenfalls auch dazu führen, dass Sie hohe Vertragsstrafen zahlen müssen. Vielleicht sogar höhere als eigentlich nötig.
Deshalb: Wie Sie sich richtig verhalten, ist immer abhängig von Ihrem konkreten Fall, weshalb hier keine pauschale Antwort möglich ist. Deshalb gehen Sie mit der Hilfe eines erfahrenen Anwalts meistens auf Nummer sicher.
Ignorieren Sie die Daniel-Sebastian-Unterlassungserklärung nicht, sondern erörtern Sie mit Ihrem rechtlichen Beistand, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung das Mittel der Wahl ist. Auf diese Weise umgehen Sie die Anordnung einer einstweiligen Verfügung und sparen Bares.
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