Die schwammige Cookie-Richtlinie in Deutschland
Cookies gehören in der heutigen Welt des Internets zum Alltag. Dabei handelt es sich um kleine Datenpakete, die bezogen auf eine Webseite gespeichert werden.
Diese ermöglichen es unter anderem, dass nicht bei jedem Besuch Login-Daten mühselig neu eingegeben werden müssen. Aber auch personalisierte Werbung wird durch Cookies ermöglicht.
Es stellt sich die Frage, inwieweit der Datenschutz dabei angegriffen wird. Gibt es ein Cookie-Gesetz? Ist es möglich, eine schriftliche Abmahnung wegen illegaler Cookies zu bekommen? Dieser Ratgeber beschäftigt sich mit diesen Fragen, klärt über die geltende Cookie-Richtlinie in Deutschland sowie die Verbindung zur EU-Vorgabe auf und beschreibt die Forderungen, die 2015 vom Großkonzern Google gestellt wurden.
Inhalt
Der Datenschutz bei Cookies und das Gesetz
Innerhalb der EU gilt eine Richtlinie zu Cookies und deren Verwendung. Diese sieht vor, dass von den Nutzern eine Einwilligung vorliegen muss, bevor diese verwendet werden dürfen. EU-Richtlinien gelten für die Mitgliedstaaten aber nicht zwingend als feste Gesetzesvorgabe. Die einzelnen Länder kümmern sich eigenständig um die Umsetzung der jeweiligen Richtlinie. Die Cookie-Richtlinie der EU ist da keine Ausnahme.
Die Umsetzung in der deutschen Bundesrepublik lässt aber auf sich warten. Zwar schreibt § 15 Absatz 3 des Telemediengesetzes (TMG) vor, dass Nutzer zu unterrichten und auf ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen sind – das kann so aber auch in einer einfachen Datenschutzerklärung geschehen.
Google schreitet ein
Recht überraschend mischte sich im Sommer 2015 der Suchmaschinen-Riese in die Diskussion mit ein. So forderte der Online-Gigant, dass alle Betreiber, die auf ihren Domains Google AdSense, DoubleClick for Publishers und DoubleCLick Ad Exchange nutzen, eine Zustimmung der Endnutzer einholen müssen. Erst dann dürfen auf diesen Seiten Cookies verwendet werden.
Wer diese Zustimmung nicht einholt, ist nicht nur dauerhaft der potentiellen Gefahr eine Abmahnung wegen Cookies ausgesetzt, sondern wird über kurz oder lang auch von Google abgestraft, wodurch womöglich der Zugang zu genannten Diensten verweigert wird. Der große Player im Online-Bereich möchte sich auf diese Weise hauptsächlich selbst schützen. Denn Datenschützer beobachten diesen schon länger.
Wie vermeide ich eine Abmahnung wegen Cookies?
Um völlig auf Nummer sicher zu gehen, sollten Betreiber das Einverständnis der User einholen und die Hinweispflicht befolgen. Diese haben mit dem Bestätigen der Zustimmungserklärung oft auch gar kein Problem. Es ist zwar auch der Mittelweg der generellen Information über Verwendung der Datenspeicherungen möglich (ohne Einwilligung), ein geringes Risiko bleibt dabei jedoch bestehen.
Kommentar hinterlassen