Mit einer Filesharing-Abmahnung wegen Black Mass ist nicht zu spaßen
Drogen, Korruption und der Aufstieg eines Gangsterbosses: Darum geht es in dem Film „Black Mass“, welcher Ende 2015 in die deutschen Kinos kam.
Nicht jeder möchte sich den Film jedoch in einem Kinosaal ansehen. Internetaffine Filmenthusiasten laden sich das entsprechende Material kurzerhand via Filesharing aus dem Netz herunter.
Dabei begehen sie im Falle von Black Mass allerdings einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Dafür kann eine Abmahnung drohen.
FAQ: Abmahnung für Black Mass
Ja, das ist möglich, Laden Sie Black Mass illegal herunter oder teilen Sie das Material unerlaubt mit anderen, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung. In diesem müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen.
In der Regel sprechen die Rechteinhaber eine Abmahnung sowie meist auch eine Unterlassungserklärung aus. Was eine solche Abmahnung noch beinhalten kann, lesen Sie hier.
Ignorieren sollten Sie das Schreiben nicht. Lassen Sie es und die enthaltenen Forderungen (z. B. die Höhe des Schadensersatzes) von einem Anwalt für Internetrecht prüfen. Darüber hinaus ist eine rechtloche Beratung zum richtigen Vorgehen ebenfalls empfehlenswert.
Inhalt
Wer mahnt eine illegale Nutzung von Black Mass ab?
Warner Bros. Entertainment GmbH hält in Deutschland die Rechte an „Black Mass“. Laden sich Internetnutzer den Film illegal aus dem Netz herunter, entgeht der Firma ein gewisser Profit. Aus diesem Grund mahnt die Film- und Fernsehgesellschaft die Urheberrechtsverstöße ab.
Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt die entsprechenden Abmahnungen im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH.
So gehen Sie richtig mit den Forderungen um!
Besondere Vorsicht bezüglich der Forderungen der Waldorf-Frommer-Kanzlei sollte bei der Unterlassungserklärung gelten.
Unterschreiben Sie diese, ohne den Wortlaut anzupassen, verpflichten Sie sich dazu, diesen Verstoß mindestens 30 Jahre lang nicht zu wiederholen. Halten Sie sich nicht daran, droht eine saftige Vertragsstrafe.
Dies kann mitunter auch bei Verstößen greifen, die Sie im Zeitraum zwischen dem ersten Verstoß und dem Eintreffen der Abmahnung begangen haben. Es lohnt sich daher, die Unterlassungserklärung von einem kompetenten Anwalt umschreiben zu lassen.
Die Höhe des Schadensersatzes
Neben der Unterzeichnung der strafbewährten Unterlassungserklärung verlangen die Waldorf-Frommer-Rechtsanwälte nach einem Schadensersatz in Höhe von 600 Euro. Dazu addiert sich der Betrag von 215 Euro für Anwaltskosten und Aufwandsentschädigung.
Insgesamt 815 Euro sind also von Filesharing-Sündern zu begleichen.
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