Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung bei Bildern und Fotos
Bilder gehören heute für viele im Internet einfach dazu. Und für die meisten Internetnutzer ist auch nichts dabei, einfach ein Bild oder Foto zu posten. Was vielen dabei jedoch nicht bewusst ist: Viele Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen daher nicht einfach weiter verbreitet werden, denn der Verbreiter begeht in diesem Fall nicht nur Bilderklau, sondern eben auch eine Straftat, die mit einer Abmahnung geahndet werden kann.
Im schlimmsten Fall muss der Betroffene dann sogar einen saftigen Schadensersatz zahlen. Wer also beispielsweise auf Facebook Internet-Bilder in der eigenen Chronik veröffentlicht, begeht bereits einen Verstoß gegen das Urheberrecht bei den Bildern.
Die Verwendung dieser Fotos ist ohne Zustimmung des Urhebers nämlich nicht gestattet und wird daher auch zu Recht nicht gern gesehen. Vor allem in den letzten Jahren wurde das Urheberrecht für Bilder immer ernster genommen und Urheberrechtsverletzungen bei Bildern immer mehr mit Post vom Rechtsanwalt geahndet.
Inhalt
Spezielle Bilderthemen genauer beleuchtet
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung mit Unterthemen.
Was gilt bei einem Foto im Internet?
Bilder aus dem Internet kopieren gehört heute in der multimedialen Welt schon ein wenig dazu. Denn schließlich werden Inhalte durch die Verwendung passender Bilder noch ein wenig lebendiger und können einfach besser auf den Leser oder Zuschauer wirken. Dabei vergessen die meisten Menschen aber die Tatsache, dass ein Urheberrecht für Fotos und Bilder besteht und das das Bild, welches sie verwenden wollen, höchstwahrscheinlich urheberrechtlich geschützt ist.
Das bedeutet, wer das Bild oder Foto nicht selbst angefertigt hat, hat nicht die Rechte daran und kann die Fotos auch nicht einfach benutzen. Ansonsten kann es zu einer Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke kommen.
Diese Abmahnung der Bilder führt dann häufig zu einer Schadensersatzforderung, sofern der Urheber nicht seine Einwilligung für die Verwendung der Bilder erteilt hat. Natürlich bestehen heute auch Möglichkeiten, Internet-Bilder mit den entsprechenden Bildrechten zu erwerben.
Denn schließlich kann der eigene Fundus an Bildern und Fotos nicht immer komplett ausreichen. Dennoch muss auch bei einem kostenpflichtig erworbenen Bild in der Regel immer der Urheber angegeben werden. Vor der Veröffentlichung eines Bildes oder Fotos im Internet muss also immer geklärt werden, ob die Rechte am Werk auch wirklich vorhanden sind. Denn das Urheberrechtsgesetz (Urhg) darf unter keinen Umständen verletzt werden.
Bilder vom Fotografen
Ein Fotograf, der Bilder oder Fotos anfertigt, darf diese natürlich auch verwenden und beispielsweise im Internet präsentieren. Wenn nun aber eine Person bei einem Fotografen Fotos anfertigen lässt und dieser ganz klar sagt, dass die Werke nur für private und nicht öffentliche Nutzung verwendet werden dürfen, dann muss sich der Kunde auch daran halten.
Denn das Urheberrecht liegt in diesem Fall immer noch beim Fotografen, da dieser diese Fotos angefertigt hat. Die eigentlichen Rechte liegen nämlich immer beim Urheber. Der Fotograf kann jedoch Nutzungsrechte für Fotos gewähren. Dazu besteht für den Fotografierten auch das Recht am eigenen Bild.
Die Nutzung von Bildern im Internet
Das Internet kommt heute natürlich gar nicht mehr ohne Bilder aus. Es ist auch keine Frage, dass Bilder meist mehr Wirkung erzielen, als beispielsweise nur ein Text. Dennoch ist es wichtig, eines niemals zu vergessen: das Urheberrecht. Bilder dürfen nicht einfach wahllos im Internet genutzt werden. Ansonsten kommt es meist zu einer Abmahnung wegen Bilderklau. Diese Abmahnung wird dann von einem Rechtsanwalt an die entsprechende Person geschickt, die die Urheberrechtsverletzung der Bilder begangen hat.
Wer dennoch nicht auf Bilder aus dem Internet verzichten möchte, kann sich urheberechtsfreie Bilder suchen. Es finden sich einige Seiten im Internet, die diese Bilder und Fotos kostenlos anbieten. Natürlich ist in diesem Fall die Auswahl nicht besonders groß und die Nutzungsrechte sind oft beschränkt. Zudem kann man dabei nie wirklich sicher sein, dass es sich dabei tatsächlich um legale Bilder handelt und man nicht beim Download doch eine Urheberrechtsverletzung begehen würde.
Eine bessere Alternative sind spezielle Bilddatenbanken. Hier stehen unterschiedliche Bilder und Fotos zur Verfügung, die vielseitig genutzt werden können.
Der Internetnutzer muss für diese Bilder dann die entsprechenden Lizenzen kaufen und erhält auf diese Weise dann das Recht, die Bilder und Fotos auch im Internet zu nutzen.
Aber Vorsicht: Auch hier gibt es Einschränkungen, die man beachten sollte. Denn einige Bilder, die auf diesen Plattformen angeboten werden, dürfen zum Beispiel nur für redaktionelle Zwecke genutzt werden.
Das heißt, hier ist nur eine begrenzte Nutzung des Bildmaterials möglich. Bilder im Internet müssen zudem auch immer mit dem entsprechenden Copyright der Bilder gekennzeichnet werden. Es ist also nötig, dass eine Kennzeichnung mit dem Hinweis des Fotografen oder Urhebers erfolgt.
Urheberrecht und Bilder – Wenn es schon zu spät ist
Wer Bilder aus dem Internet nutzt, die ihm eigentlich nicht gehören, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Es wird dann von einem Anwalt oder einer Kanzlei eine Abmahnung ins Haus kommen. Die Frage ist dann nicht, ob es zu einer Geldbuße kommt, sondern in welcher Höhe. Denn nur die wenigsten Abmahner verzichten auf einen Schadensersatz. Sollte das Ganze dann auch noch vor ein Gericht gehen, können das Urteil und die damit verbundenen Kosten sehr hoch ausfallen.
Wer das Urheberrecht der Bilder im Internet verletzt, selbst wenn dies nicht mit Absicht passiert ist, muss immer damit rechnen, dass enorme Kosten entstehen. Denn nur die Abmahnung reicht einigen Urhebern und Anwälten nicht aus. Deshalb ist wirklich nur jedem anzuraten, genau zu prüfen, ob die Rechte an den Bildern oder Fotos auch wirklich vorhanden sind. Noch viel wichtiger ist allerdings, zu prüfen, ob die Werke dann auch wirklich in dem Umfang genutzt werden dürfen, wie man es möchte.
Auf Nummer sicher gehen
Wer eine Website oder einen Blog betreibt, kommt natürlich nicht umhin, Bilder zu verwenden. Denn ohne Bilder würde jeglicher Inhalt einfach nur sehr langweilig ausfallen. Deshalb ist die Verwendung von Bildern und Fotos eigentlich Pflicht.
Der sicherste Weg einer Urheberrechtsverletzung wegen Bilder aus dem Weg zu gehen und das Urheberrecht der Bilder zu wahren, ist nur eigene Bilder oder Fotos zu verwenden und so selbst zum Urheber zu werden. Das selbst geschossene Fotos muss dann auch nicht unbedingt als solche gekennzeichnet werden, da das Recht an dem Werk gemäß Urhg. bei einem selbst liegt.
Selbst erstellte Bilder und Fotos sind also immer noch der beste Schutz vor einer Abmahnung im Internet. Sollte es einem Website-Betreiber nicht möglich sein, alle benötigten Bilder selbst zu erstellen, so sollten nur Bilder aus dem Internet genutzt werden, sofern dafür auch die Einwilligung des Urhebers vorliegt. Im Zweifelsfall sollte hier lieber noch einmal nachgefragt werden.
Dies betrifft vor allem auch die Nutzung der Bilder im Internet. Denn nicht alle Bilder und Fotos, die angeboten werden, können auch in vollem und vor allem gewünschtem Umfang genutzt werden, ohne dass sich daraus dann auch rechtliche Konsequenz für den Nutzer ergibt. Sich zu informieren zahlt sich in diesem Fall also aus. Auch wenn das Kopieren von Bildern der leichteste Weg ist, so ist dieser nicht immer der Sicherste.
Mario meint
3. Januar 2024 at 9:33
Hallo
mir ist es heue passiert, dass ich auf der Google-Suche nach einem neuen Desktop-Hintergrund ein Bild mit rechtem Mausklick angeklickt habe, um es in der größeren Ansicht zu betrachten. Just in diesem Moment startete der Download. Ich hatte gar nicht die Absicht, das Bild herunterzuladen. Ich habe das Bild auch sofort wieder gelöscht. Habe ich jetzt eine Urheberrechtsverletzung begangen und muss mit einer Abmahnung rechnen? Hat der Bildanbieter meinen Namen und meine Anschrift aufgrund der IP-Adresse bereits automatisch vorliegen? Was kann ich tun? haben Sie einen Tipp für mich?
Vielen Dank im Voraus
Julian D. meint
25. September 2021 at 21:45
Guten Tag,
Ich habe eine kleine Szene von einem Bundesliga-Spiel (ca 6 bis 13 Sekunden) auf Twitter geteilt. Darauf hin erhielt ich eine Mitteilung, dass der Inhalt vom Rechteinhaber (Athletia Sports GmbH) gemeldet wurde auf Grund der Urheberrechtsverletzung (und gelöscht wurde).
Nun hätte ich eine Frage zu den Folgen:
A) ist bekannt ob Athletia Sports neben dem take down denn auch Abmahnungen oder weitere Rechtsmittel folgen lässt?
B) Und falls es zu einer Abmahnung oder ähnlichem kommt, mit welchem Strafmaß muss man vermutlich rechnen?
Vielen Dank und viele Grüße
abmahnung.org meint
27. September 2021 at 9:04
Hallo Julian,
in der Regel werden Urheberrechtsverletzungen mithilfe einer Abmahnung außergerichtlich geklärt. Diese geht üblicherweise mit einer Forderung auf Schadensersatz einher. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich für eine individuelle Rechtsberatung an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Chris meint
9. August 2021 at 18:18
Hallo!
Wie haben eine online-Plattform zur Vermietung von Ferienwohnungen. Wir bekommen die Bilddaten und Beschreibungen der Häuser von den Veranstaltern und stellen sie auf unserer Seite den Kunden zur Verfügung.
Heute haben wir eine Abmahnung wegen eines Bildes bekommen, das uind der Veranstalter so zur Verfügung gestellt hat. Wir haben ca 60000 verschiedene Objekte auf unserer Seite und können die Bilder gar nicht alle kontrollieren.
Wie gehe ich mit dieser Abmahnung um, muss ich bezahlen? Muss ich antworten? Muss ich einen Anwalt hinzu ziehen?
Beste Grüße Chris
abmahnung.org meint
31. August 2021 at 9:40
Hallo Chris,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Ronny meint
30. Januar 2020 at 14:25
Vor meiner Pensionierung war ich Fotojournalist. Jetzt schreibe und fotografiere ich in der Wiener Kunstszene kleinere Artikel, die bei FB erscheinen. Natürlich sind meine Fotos mit einem Wasserzeichen versehen und genau hier scheiden sich die Geister. Ich dürfe kein Copyright auf meinen Bildern anbringen, wenn ich das Kunstwerk eines Malers/einer Malerin fotografiere um meinem Bild/Textbeitrag mehr Aussage zu verleihen. Denn ich würde damit, heißt es weiter, die Urheberrechte der Künstler verletzen. Vor allem hätte ich an dem Foto aus meiner Kamera KEIN Urheberrecht.
Die Künstler wissen Bescheid, jedoch gibt es keine schriftliche Vereinbarung mit ihnen. Meistens erhalte ich aber Dankesschreiben.
Ron B., Wien
Stefan meint
13. Februar 2019 at 16:42
Hallo,
ich habe eben entdeckt, dass das Smithsonian Institute einige Bilder von mir verwendet, was von mir nicht authorisiert wurde. Meine Bilder waren für eine andere Webseite freigegeben. Diese und mein Name werden als Quelle auch genannt.
Da die Verwendung der Bilder von mir für das Smithsonian Institute nicht freigegeben wurden, würde ich gerne wissen, ob bzw. wie ich Lizenzgebühren dafür einfordern kann.
Vielen Dank,
S.
abmahnung.org meint
15. Februar 2019 at 17:10
Hallo Stefan,
als Urheber können Sie gegen die unerlaubte Nutzung Ihrer Werke vorgehen. Was es dabei zu beachten gilt und ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt für Urheberrecht besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Rudi meint
23. September 2018 at 16:02
Hallo,
Ich habe bei Facebook Fotos eines Tattoo eingestellt, ein Tätowierer hat diese heruntergeladen und vor einem neuen Tattoo das er daneben und herum gemacht hat auf seiner Facebook Seite veröffentlicht. Verstößt er hier gg. meine Bildrechte? Lg
abmahnung.org meint
28. September 2018 at 11:29
Hallo Rudi,
eine pauschale Einschätzung ist uns anhand Ihrer Angaben nicht möglich. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
K. meint
11. Juni 2018 at 10:52
Hallo
ich habe eine Fragen zu der Veröffentlichung von Konzertfotos
Wie verhält sich das mit den Urheberrechten ,wenn ich auf meinem Blog z.B Handyfotos von mir ,von einer Band veröffentliche ?
Ist das erlaubt oder muss ich die Band erst fragen ?
abmahnung.org meint
14. Juni 2018 at 15:51
Hallo K.,
eine pauschale Antwort kann hierauf nicht gegeben werden, weil hierbei u. a. die Art der Veranstaltung, der Inhalt des Bildes und der Bekanntheitsgrad der Band berücksichtigt werden muss, um die Rechtslage zu klären. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Stefan meint
10. März 2024 at 11:49
Schönes Beispiel.
Meine Meinung:
für das Bild selbst liegt das Urheberrecht beim Fotografen = keine Abmahnung.
ABER(!)
– AGB des Veranstalters = Abmahnung möglich
– Persönlichkeitsrechte des Künstlers = Abmahnung möglich
– Urheberrecht am Bühnenbild = Abmahnung möglich
– enthaltene Markenzechen = Abmahnung möglich
to be continued…
Abmahnungen sind nicht nur für das Foto selbst, sondern auch deren Inhalte möglich und da möchte ich ausdrücklich auch auf KI generierte Inhalte hinweisen. Auch dort sind Abmahnungen möglich!
Melody meint
25. April 2018 at 11:23
Hallo,
wie ist es wenn man Bilder aus dem Internet per Screenshot in meiner Email an eine Person schicke? Es wird nichts veröffentlich und nur an einzelne Personen geschickt. Fällt dies unter Urheberrechtsverletzung bzw. kann man abgemahnt werden?
Vielen Dank und liebe Grüße
Melody
abmahnung.org meint
11. Mai 2018 at 9:28
Hallo Melody,
sofern keine Veröffentlichung stattfindet, ergibt sich durch einen Screenshot in der Regel keine rechtlichen Probleme.
Ihr Team von abmahnung.org
Ellie meint
26. März 2018 at 12:46
Hallo, guten Tag!
Meine Frage: Das Zweifamilienhaus in dem ich miete, sollte verkauft werden. Vor einem Jahr wurden von der Maklerin Ohne mein Einverständnis Fotos meiner Wohnung gemacht, als ich nicht da war. Nach einem Anruf meinerseits nahm sie dir Fotos aus dem öffentlichen Exposé . Nun war eine Begehung, um den Auszug zu dokumentieren. Ich wohne allerdings noch dort – eben zwischen Kisten , daher erlaubte ich zwar, dass sie schauen dürfe, allerdings machte sie wieder unerlaubte Fotos, die sie auch gleich über whatsApp weitersendete.
Welche Möglichkeit habe ich, meine Privatsphäre zu schützen?
Kann ich die Maklerin für so Etwas anzeigen?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
freundlichst,
Ellie
abmahnung.org meint
5. April 2018 at 11:42
Hallo Ellie,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Nur ein Anwalt kann Ihnen sagen, ob und auf welcher Grundlage eine Anzeige möglich ist.
Ihr Team von abmahnung.org
Melanie meint
17. Februar 2018 at 22:40
Hallo,
ich arbeite im Nebengewerbe als Fotomodel. Überwiegend werde ich für Aktfotografie gebucht und bezahlt. Da die meisten meiner Fotografen aus dem Hobbybereich kommen, habe ich eigene Verträge die ich mit den Fotografen bei jedem Shooting abschließe. Der wesentliche Teil der Verträge bezieht sich auf die Verwendung der Bilder.
Im konkreten Fall hatte ich ein Akt-Shooting mit einem semiprofessionellen Fotografen. Die Bilder sind recht außergewöhnlich und somit auch ohne Wasserzeichen eindeutig zu erkennen und ich kann diese Bilder auch mit 100% Sicherheit dem einen Fotografen zuordnen. Also Name und Adresse sind aus dem Vertrag bekannt.
Vertraglich geregelt ist, dass die Bilder nur zum Zweck der Eigenwerbung und auf nicht kommerziellen Fotografie-Plattformen (z.B Fotocommunity, Model-Kartei, Stern-View usw. ) veröffentlicht werden dürfen. Ein Verkauf der Bilder und eine Veröffentlichung auf Internetseiten mit pornographischen Hintergrund ist expliziet untersagt.
Nun habe ich durch einen ganz dummen Zufall über 100 Bilder von mir auf einer Plattform entdeckt, die ausschließlich dem kostenpflichtigen Download von Fotos und Videos aus dem pornographischen Bereich dient. Der Fotograf nutzt dort zwar ein Phseudonym, aber wie gesagt ich kann die Bilder mit Sicherheit zuordnen. Ein Bekannter hat sich auf mein bitten dort angemeldet und meine Bilder „gekauft“, als Beweiß sozusagen.
Von welcher Höhe an Schadensersatz / Schmerzensgeld kann ich in solch einem Fall pro Foto ausgehen? Ich hab 3 Meinungen von Anwälten, von das kannst du vergessen – du bekommst nichts bis 1000€ pro Foto reicht die Spanne. Gibt es Urteile zu vergleichbaren Fällen?
LG Melanie
abmahnung.org meint
19. Februar 2018 at 10:01
Hallo Melanie,
da in Deutschland alle Fälle einzeln beurteilt werden, kann hier keine Prognose angestellt werden, ob oder mit welchem Erfolg zu rechnen ist. Um Ihre Rechte durchzusetzen und den entstandenen Schaden ersetzen zu lassen, müssen Sie wahrscheinlich den Weg mit dem Anwalt Ihres Vertrauens vor Gericht gehen.
Ihr Team von Abmahnung.org
Valerie meint
7. Januar 2018 at 11:58
Hallo,
habt Ihr einen Tipp, wie ich den Urheber eines Bildes finden kann?
Ich habe ein Bild das ich gerne verwenden möchte, von einer Seite die es frei zum Download angeboten hat, heruntergeladen. Ich zweifle aber an der Legalität der Seite.
Bei den Eigenschaften des Bildes kann ich keinen Hinweis finden….
abmahnung.org meint
15. Januar 2018 at 13:05
Hallo Valerie,
eine Möglichkeit ist die Google-Bildersuche. Dort können Sie Bilder hochladen und die Suchmaschine verrät Ihnen, auf welchen Seiten das Bild auftaucht. Möglicherweise können Sie so den Inhaber des Urheberrechts ermitteln.
Ansonsten kann ein Anwalt Sie beraten, ob Sie das heruntergeladene Bild ohne Bedenken benutzen dürfen.
Abmahnung.org
Robert meint
23. Oktober 2017 at 13:33
Hallo
Sind digital bzw photoshop bearbeitete Produktfotos aus einem Onlineshop schutzfähig ? Oder sind nur original Lichtbilder urheberrechtlich zu schützen ? Auf allen Produktfotos wurde der Hintergrund auf reinweiss getauscht und auch die natürlichen Schatten stimmen nicht mehr. Es wurde also das REINE Produkt auf eine weisse Seite kopiert. Ist sowas dann auch noch ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbild ?
abmahnung.org meint
1. November 2017 at 15:48
Hallo Robert,
grundsätzlich gilt: Wer ein Bild nicht angefertigt bzw. keine Nutzungsrechte hieran erworben hat, darf dies auch nicht benutzen. Anderenfalls drohen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.
Bitte wenden Sie sich zu Einzelfragen an einen Rechtsanwalt.
Abmahnung.org
Yana meint
10. Oktober 2017 at 18:25
Guten Abend,
wir wohnen in einem Zweifamilienhaus und eine Wohnungseinheit soll verkauft werden. Der Makler hat Fotos vom Grundstück und Haus erstellt, auf denen fast ausschließlich unser Teil des Hauses und Gartens abgebildet ist und bei verschiedenen Immobilienportalen verwendet. Trotz mehrmaliger Aufforderung die Bilder von unserem Teil zu entfernen, entfernt er die Fotos nicht, wahrscheinlich da es der schönere Teil des Hauses und Gartens ist. Wir haben ihm keine Erlaubnis erteilt. Fällt das unter eine Urheberrechtsverletzung?
abmahnung.org meint
17. Oktober 2017 at 16:55
Hallo Yana,
hierzu sollten Sie am besten einen versierten Rechtsanwalt konsultieren. Denn es lässt sich nicht völlig ausschließen, dass hier verschiedene Gesetzesvorgaben aufeinander treffen. Daher ist eine detaillierte Rechtsberatung notwendig, welche wir leider nicht geben dürfen.
Abmahnung.org
Christina meint
7. Oktober 2017 at 10:39
Hallo
Ich würde gerne wissen , wie das ist wen man für veröffentlichte eigene Bilder sowohl Gruppen Bilder, wo man abgebildet wird als auch Einzel oder zu zweit auf Fotos zu erkennen Ist. Die Bilder sind halbes Jahr bis ca. 7 Jahre alt die Bilder und die Person hat mündlich zu gestimmt. Die Fotografin und die Designerin der Klamotten die die Person auf den Bilder an hat, wollte wenn die Fotos verwendet werden das ihr Name vollständig (makiert) angemerkt wird ,das sie die schneiderin der dargestellten Klamotten ist. Doch da die Person aus der Gruppe gegangen ist hat er nur ein Vornamen angemerkt und das nur weil die Designerin die Person nochmal drauf aufmerksam gemacht hat. Daraufhin gab es Streit und die Person wollte das man die Bilder wo man die Person zu sehen ist entfernt. Doch die Bilder von denn Fan Seiten sind alle geliket und selber verwendet von der jenigen Person.
Frage :Muss man die bilder jetzt entfernen aus dem Netz und / oder unkenntlich machen (bei Gruppen Bildern ,der gruppe)
Wäre schön wenn sie schnellstmöglich antworten könnten.
Lg und ein liebes Dankeschön im voraus.
abmahnung.org meint
17. Oktober 2017 at 16:50
Hallo Christina,
sind die Bedingungen nicht erfüllt, unter denen die Veröffentlichungserlaubnis gegeben wurde, sollten die entsprechenden Bilder besser entfernt werden. Andernfalls könnte es irgendwann zu einer Abmahnung kommen.
Abmahnung.org
Basti meint
24. Juli 2017 at 17:10
Wie findet man heraus, dass ein Bild illegal benutzt wird? Beispielsweise benutzen riesen Blogs unendlich viele Bilder. Woher wissen dann die Foto ,,Bereitsteller“, dass diese illegal genutzt werden? Wie findet man so etwas heraus?
abmahnung.org meint
2. August 2017 at 10:47
Hallo Basti,
es gibt verschiedene Möglichkeiten herauszufinden, ob eigene Bilder im Internet benutzt werden. Eine davon ist die Google-Bildersuche. Ob eine Erlaubnis erteilt wurde, weiß der Urheber natürlich selbst am besten.
Abmahnung.org
Arti meint
31. Januar 2017 at 17:20
Hallo,
Ich habe für die Firma (xxx) im Jahr 2015 eine Website erstellt und das Bild als Referenz seit Herbst letzten Jahres gezeigt. Das streitgegenständliche Bildmaterial wurde unverzüglich am 19.01.2017 entfernt. Das Bild wurde nicht in Print verwendet. Das Bildmaterial wurde mir seitens der Agentur (XXX) zur Verfügung gestellt.
Insofern bin ich davon ausgegangen, dass sämtliche Bildrechte bei der Agentur liegen und er das Bild insofern rechtmäßig als Referenz verwenden kann.
Brauche Rat wie ich jetzt weiter vorgehen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Arti
abmahnung.org meint
2. Februar 2017 at 10:11
Hallo,
leider können wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen daher an einen Anwalt.
Abmahnung.org
Jochen meint
14. Januar 2017 at 8:52
Ich sehe diese Seite ist recht aktuell und erhoffe mir ein kleinen Lichtblick.
1. Für eine nicht öffentliche „Schnellstartseite“ beim öffnen eines neuen Tab im Browser benötige ich für die jeweiligen verlinkten Internetseiten ein aussagekräftiges Photo oder Logo, darf ich mir diese dafür downloaden? Weil es ja teils geschützte Sachen sind, z.B. auch von Ämtern oder Stadtseiten. Und jeden anzuschreiben ist des Aufwandes dann doch nicht wert.
2. Amateur Photos, ob pornographisch oder mit einem x-beliebigen anderen Thema darf ich ja bedenkenlos downloaden und eine private Datenbank anlegen soweit ich das weiß. Aber was deutet darauf hin das ich das nicht machen darf? Denn auch private Photos werden ohne großes Können ja immer professioneller.
mfg Jochen
abmahnung.org meint
19. Januar 2017 at 9:51
Hallo Jochen,
auch Amateurphotos – sogenannte „Lichtbilder“ sind urheberrechtlich geschützt. Stellt der Urheber einen Verstoß fest, kann er eine Abmahnung versenden und eine Unterlassung der Nutzung beantragen. Nutzen Sie hingegen professionelle Bilder – sogenannte „Lichtbildwerke“ – können die Urheber zusätzlich einen Schadensersatz geltend machen.
Abmahnung.org
F. Marion meint
8. Dezember 2016 at 15:08
Hallo, meine Frage bezieht sich auf Bilde rdie ich selbst gemalt habe und die dann auf meiner Hompage ins Netz gestellt wurden.
Ich habe auf einer anderen Internetweite entdekt, dass drei meiner Bilder von meiner Hompage auf der fremden Internetseite gezeigt werden. Es ist zwar die URL Adresse angegeben aber ich habe keine Erlaubniss dazu gegeben.
Was kann ich da machen?
MFG
Marion
abmahnung.org meint
22. Dezember 2016 at 10:25
Hallo,
Sie können dem Betreiber der Homepage eine Abmahnung zukommen lassen, bei welcher Sie einen Beseitigungsanspruch deutlich machen, sodass die Bilder von der Website genommen werden müssen.
Abmahnung.org
Simone F. meint
8. November 2016 at 23:44
Hallo zusammen,
wie verhält es sich, wenn ein Fotograf mit dem Handy der zu fotografierenden Person, Fotos macht und die fotografierte Person diese Bilder geschäftlich für unternehmerische Zwecke, ohne Zustimmung des Fitografen, gewerblich nutzt?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
abmahnung.org meint
10. November 2016 at 10:50
Hallo Simone,
hier liegt ein Verstoß gegen das Urheberrecht des Fotografen vor.
Abmahnung.org
Birgit meint
30. Oktober 2016 at 20:54
Hallo
meine Frage bezieht sich auf Bilder von an Demenz erkrankten Menschen, oder auch Menschen im Sterbeprozess.
Ist es erlaubt solche Bilder im Netz, in einer geschlossenen Gruppe mit über 5000 Mitgliedern zu posten?
Also wie schaut es aus, wenn Angehörige Bilder von dem Erkranktem machen und diese in die Gruppe stellen. Da er selbst ja nicht mehr in der Lage ist dies wirklich zu erlauben und oft andere, oder die angehörigen selbst ja die Betreuer sind.
Ist es rechtlich ok? Von der moralischen mal ganz abgesehen.
Danke für Ihre Hilfe
Mfg
Birgit
abmahnung.org meint
3. November 2016 at 9:53
Hallo,
bei über 100 Mitgliedern handelt es sich bei der Gruppe um einen öffentlichen Raum, auch wenn diese geschlossen ist. Bilder dürfen dort nur mit der Einwilligung der Betroffenen bzw. derer gesetzlichen Vormunde veröffentlicht werden. Besitzen die Angehörigen oder Betreuer also keine Vormundschaft, ist dies nicht rechtens.
Abmahnung.org
Michael B. meint
9. Oktober 2016 at 12:57
Hallo, eine Frage von mir: Wir haben gerade ein Schreiben eines Herren aus Österreich bekommen, in dem er behauptet, dass wir eines seiner Bilder auf der Homepage unseres Musikvereins nutzen bzw. genutzt haben. Das Bild war vor etwa 1,5 Jahren auf unserer Hauptseite abgebildet und wurde nach 1-2 Tagen wieder heruntergenommen (wir hatten schon einmal einen Urheberrechtsstreit und einer meiner Vorstandskollegen bat mich, das Bild wieder schnell wieder zu löschen!) . Man hat uns in dem Schreiben einen Screenshot unserer Homepage mit dem besagten Bild mitgeschickt. Das Schreiben ist eigentlich keine Abmahnung über einen Anwalt, sondern eine Aufforderung des Bildeigentümers selber, binnen 7 Tagen mit ihm Kontakt aufzunehmen, um Zitat: “ … den Sachverhalt zu klären und weitere anwaltliche Schritte und damit verbundene Kosten zu vermeiden“. Meine eigentliche Frage: Falls es nach unserer Kontaktaufnahme hart auf hart kommt – kann der Herr im Nachhinein (1,5 Jahre) noch mit einer Abmahnung durchkommen? MfG. Michael
abmahnung.org meint
20. Oktober 2016 at 9:22
Hallo,
bei Urheberrechtsverstößen beträgt die Verjährung in der Tat drei Jahre – es kann demnach eine Abmahnung auf Sie zu kommen.
Abmahnung.org
Andreas meint
23. August 2016 at 21:00
Frage:
Ich betreue demenzkranke Menschen in einer Senioren-Einrichtung. Diese Menschen reagieren positiv auf Fotos von Tieren, Blumen, Landschaften etc. Mache ich mich strafbar, wenn ich solche Bilder aus dem Internet herunterlade und sie dann zusammen mit einzelnen Patienten auf meinem Laptop anschaue? Und wie verhält es sich mit Musik aus YouTube?
Vielen Dank!
abmahnung.org meint
25. August 2016 at 9:40
Hallo Andreas,
sofern Sie die Bilder und Videos mit Ihren Kunden im Internet ansehen, riskieren Sie keine Abmahnung. Bei einem Download müssen Sie hingegen auf die jeweiligen Lizenzen achten.
Abmahnung.org
Christian S. meint
17. Juni 2016 at 8:05
Guten Tag – ich weiss zwar nicht ob meine frage da beantwortet wird, aber es wäre mir eine große Hilfe.
Meine Frage bezieht sich auf eine Facebook Seite:
Es wurde vom verein eine chor – facebookeseite gegründet diese wurde von einer dame betreut die im vorstand Öffentlichkeit übet hatte. Sie ist vor einem jahr vom chor ausgestiegen und hat die admin rechte an mich übergeben.
Natürlich sind auch viele Schnappschüsse und fotos die im Sinne des vereins von der dame gemacht worden und sie auch öffentlich auf die Chor seite gepostet hat.
Nach diesem einem Jahr meint sie jetzt wir müssen alle Fotos von der seite nehmen die sie gemacht hat. Obwohl sie uns die Fotos zur Verfügung gestellt und ihe einwilligung zur verwendung gegeben hat. und quasi im auftrag vom verein bzw. Als vereins und Vorstandsmitglied fotografiert hat…
Sie war chormitglied und hat von allen Auftritten Fotos gemacht – das heisst nur weil sie aufgehört hat müssen wir auch alle Fotos verlieren? Sie hat das für und vom chor gemacht. . Die fotos wo sie darauf war wurden entfernt. Das wollte sie gleich und verstehe ich auch.
Herzlichen Dank für ihre Auskunft.
Vielleicht können Sie uns helfen!
Es ist für uns ganz wichtig da wir ja quasi unsere ganze bzw. den Großteil unsrer vereinschronik und konzertrückblick löschen müssten.
Beste Grüße
Christian S.
abmahnung.org meint
20. Juni 2016 at 9:30
Hallo Christian,
haben Sie keine schriftliche Einwilligung der Fotografin zur Nutzung ihrer Bilder, darf sie verlangen, dass die Bilder entfernt werden.
Abmahnung.org