Abmahnung für den Lehrling: Das Berichtsheft fehlt oder ist fehlerhaft
Auszubildende (kurz oft auch als Azubis bezeichnet) müssen in ihrer Ausbildungszeit einige Vorgaben erfüllen. Allen voran stehen die festgelegten Regeln im Ausbildungsvertrag.
Arbeitgeber dürfen einen Azubi mit einer Abmahnung strafen, wenn dieser vermehrt gegen die vertraglich festgelegten Punkte verstößt – dieses Recht gesteht ihnen das Gesetz zu.
Doch wie sieht es in Bezug auf das Berichtsheft aus? Kann eine Abmahnung einen Azubi wegen abwesendem Berichtsheft oder nicht angemessener Führung dessen ereilen? Ist eine fristlose Kündigung eine mögliche Konsequenz?
Inhalt
Die Pflicht der Berichtsheftführung
Innerhalb der Ausbildung sind Lehrlinge dazu angehalten, Berichtshefte zu führen. Der Grundgedanke dabei ist es, Form und Inhalt der Lehre zu dokumentieren und durch den Vorgang an sich auch die eigenen Kompetenzen zu festigen. Aus der Führung des Heftes ergeben sich zwei sogenannte Eckpfeiler der Ausbildung:
- Die sachliche Dokumentation: Alle Tätigkeiten innerhalb der Lehre werden zeitlich und inhaltlich im Berichtsheft festgehalten. In Bezug auf den Ausbildungsplan sollen dafür die unterschiedlichen Abschnitte der Lehre detailliert festgehalten werden.
- Der pädagogische Effekt: Durch die Führung des Berichtshefts erhält ein Azubi die Möglichkeit, die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse aus persönlicher Perspektive zu beschreiben und damit den Ausbildungsstand subjektiv zu dokumentieren. Dabei wird es ermöglicht, die eigene Vorgehensweise kritisch zu reflektieren und zu hinterfragen.
Doch nicht nur Arbeitnehmer müssen bezüglich der Berichtsheftführung gewisse Vorgaben erfüllen. So muss die Unternehmensleitung in fast allen Berufsgruppen dafür sorgen, dass Azubis das Berichtsheft während der Ausbildungszeit (also während der Arbeitszeit) führen können. Das schreibt in den jeweiligen Fällen die Ausbildungsordnung vor.
Auch dürfen Lehrlinge innerhalb der Ausbildung nicht dazu gezwungen werden, im Berichtsheft falsche Angaben zu machen. Tritt dieser Fall ein, liegt der Verdacht nahe, dass die Ausbildung von mangelhafter Qualität ist bzw. häufig ausbildungsfremde Tätigkeiten durchgeführt werden müssen. Azubis besitzen das Recht, sich gegen solche unrechtmäßigen Forderungen zur Wehr zu setzen und sollten dies nach der Probezeit auch tun.
Auch dabei hilft das Berichtsheft: Wer später Schadensersatz wegen mangelhafter Ausbildung einfordern möchte, besitzt mit dem Heft den wichtigsten Nachweis.
Die Abmahnung wegen fehlendem Berichtsheft – Ein Muster
Sehr geehrte(r) Frau/Herr „Muster-Lehrling“,
wie es im 1. Abschnitt ihres Ausbildungsvertrags festgelegt wurde, sind Sie dazu verpflichtet, ein Berichtsheft zu führen und dieses in regelmäßigen Abständen monatlich vorzulegen.
In den letzten Wochen wurden Sie des Öfteren wegen fehlendem Berichtsheft ermahnt. Bis heute zeigte sich jedoch keine Besserung. Das Heft und die geforderten Aufzeichnungen fehlen weiterhin. Da Sie mehrfach gegen Ihre vertraglichen Pflichten verstoßen haben, sieht sich die Unternehmensleitung zu weiteren Schritten gezwungen.
Aus diesem Grund erhalten Sie eine Abmahnung wegen fehlendem Berichtsheft.
Sollte sich auch weiterhin keine Besserung einstellen, behält sich die Unternehmensleitung weitere Schritte vor. Neben weiteren Abmahnungen ist dann auch eine fristlose Kündigung eine mögliche Konsequenz.
Eine Kopie dieses Abmahnschreibens wird Ihrer Personalakte beigelegt.
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Bestätigung des Arbeitnehmers:
Hiermit bestätige ich, die vorliegende Abmahnung am TT.MM.JJJJ erhalten zu haben.
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
Muster für Abmahnung wegen fehlendem Berichtsheft (.doc)
Muster für Abmahnung wegen fehlendem Berichtsheft (.pdf)
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