Arbeitsrechtliche Abmahnung wegen beleidigender Aussagen
Beleidigungen am Arbeitsplatz sind immer eine Belastung für das Arbeitsverhältnis. Dabei ist es irrelevant, ob die Beleidi
gung einem Mitarbeiter, dem Vorgesetzten oder einem Kunden galt. Denn, ganz gleich wer von der Beleidigung betroffen ist, es ist laut Arbeitsrecht ein Grund für eine Abmahnung.
Bei schwersten Beleidigungen ist sogar nicht nur eine Abmahnung, sondern laut Arbeitsrecht auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Inhalt
Beleidigungen, die zu Abmahnungen führen
Allgemeine Äußerungen, wie „die Hirnis“ oder „mich können alle mal kreuzweise“ können durchaus schon als Beleidigung angesehen werden. Jedoch sind immer die Umstände, unter denen eine beleidigende Aussage getätigt wurde zu beachten.
Allgemein gibt es zwei Arten von Beleidigungen, die eine Abmahnung nach sich ziehen können.
- Beleidigungen, die sich aus dem Inhalt des Gesagtem ergeben
- Formalbeleidigungen, deren Ehrkränkung sich aus den Umständen und der Art und Weise, wie die Beleidigung geäußert wurde, ergeben.
Wird eine Formalbeleidigung getätigt, kann nicht nur laut Arbeitsrecht auch eine wahre Behauptung zu einer Abmahnung führen. Wer beispielsweise den Sohn einer Prostituierten als „Hurensohn“ bezeichnet, tätigt zwar eine wahre Äußerung, dennoch stellt diese Aussage eine Ehrverletzung dar.
Ob es sich jedoch bei gewissen Gesten und/oder Ausdrücken tatsächlich um eine Beleidigung handelt und diese eine Abmahnung wegen Beleidigung rechtfertigt, hängt grundlegend vom allgemeinen Umgangston im Betrieb ab. In einem Büro ist ein eher friedlicher Umgangston anzunehmen, während es auf einer Baustelle normal ist, dass ein rauer Ton herrscht, wodurch dort gewisse Äußerungen nicht als Beleidigung am Arbeitsplatz anzusehen sind.
Bevor deshalb eine Abmahnung wegen Beleidigung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgesprochen oder verschriftlicht wird, sind daher die allgemeinen Umstände genau zu überdenken.
Ein guter Rat ist sicher auch, zum Beispiel bei einer Beleidigung durch Kollegen, den Sachverhalt zunächst untereinander versuchen zu klären. Ist dies nicht möglich, sollte das Gespräch mit dem Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber gesucht werden, der dann eine Abmahnung wegen Beleidigung gemäß dem Arbeitsrecht eingeleiten kann.
Ist der Fall vorhanden – der Chef beleidigt Mitarbeiter – sollte die Abmahnung mithilfe des Betriebsrates oder eines höhergestellten Geschäftsführers erfolgen. Wenn alle Stricke reißen und vielleicht sogar die Kündigung droht, sollte ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufgesucht werden.
Werden allerdings Kunden beleidigt, egal in welcher Form, ist grundsächlich vom Arbeitgeber mit einer Abmahnung aufgrund der Beleidigung zu rechnen.
Muster einer Abmahnung wegen Beleidigung
In einer Abmahnung wegen Beleidigung sollten die genauen Angaben der Beleidigung aufgeführt werden. Detaillierte Angaben zu Ort und Zeit sind dabei nicht zu vergessen. In der Abmahnung ist auch immer der genaue Hergang zu erläutern und natürlich auch die Art der Beleidigung. Außerdem sollte im Abmahnschreiben natürlich auf sowohl auf die arbeitsvertraglichen Pflichten als auch auf die zukünftige Unterlassung ehrkränkender Äußerungen hingewiesen werden. Zudem kann auch eine Kündigung aufgrund Beleidigung bei wiederholtem Vorkommen angedroht werden.
Muster: Abmahnung wegen Beleidigung
Sehr geehrte(r) Frau/Herr…
am (Datum) wurden Sie von Ihren Arbeitskollegen (Name) gefragt, ob Sie mit dem erwarteten Schriftstück fertig sein würden. Daraufhin entgegneten Sie ihm, dass nur weil er schwul sei, sich nicht auch „so zickig wie eine Frau aufführen“ müsse. Beleidigende Äußerungen, die sich gegen die sexuelle Orientierung unserer Mitarbeiter oder etwaiger persönlicher Verhältnisse richten, dulden wir nicht an unseren Arbeitsplatz.
Dieses Verhalten widerspricht Ihren arbeitsrechtlichen Pflichten. Sie sind dazu angehalten, gegenüber Ihren Kollegen und Vorgesetzten einen höflichen Umgang zu pflegen. Die Äußerung, ihr Kollege (Name) solle sich nicht so zickig wie eine Frau aufführen, nur wer er schwul sei, fällt eindeutig unter den Bereich beleidigender Formulierungen. Wir missbilligen Beleidigungen jedweder Art und fordern Sie auf, diese zu unterlassen. Andernfalls drohen Ihnen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung.
Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Bestätigung Arbeitnehmers:
Die Abmahnung habe ich erhalten.
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
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Muster für Abmahnung wegen Beleidigung (.doc)
Muster für Abmahnung wegen Beleidigung (.pdf)
Richtige Reaktion der Betroffenen auf die Abmahnung
Arbeitnehmer, die eine Abmahnung aufgrund einer Beleidigung erhalten, sollten nie mit Übermut reagieren. Eine gute Überlegung der folgenden Schritte ist nun wichtig. Sind die Anschuldigungen gerechtfertigt, sollte jedoch über eine Entschuldigung nachgedacht werden.
Wurde der Chef beleidigt, ist das Zeigen von Reue ein guter Weg. Wurde eine Kollegin oder ein Kollege beleidigt – auch wenn es für den Betroffenen nicht als eine eine Beleidigung gemeint war – hilft ebenfalls eine ernst gemeinte Entschuldigung.
Sind keine dieser Einlenkversuche angenommen, kann, wenn vorhanden, der Betriebsrat zurate gezogen werden. Auch dieser kann eine Schlichtung erreichen und das Betriebsklima durch bestimmte Maßnahmen wieder herstellen. Sind jedoch Kunden beleidigt worden, ist dies mit enormen Schwierigkeiten für den Betroffenen verbunden.
Hilft alles nichts, sollte ein Rechtsanwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, kontaktiert werden. Denn, um gegen eine Abmahnung vorzugehen, kann am Ende nur der Gang zum Anwalt helfen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Anschuldigungen überprüfen und die Abgemahnten auch im Falle einer Klage vor Gericht vertreten. Eine Klage sollte jedoch der letzte Weg sein, da diese das Arbeitsverhältnis stark belastet und später auch zu einer Kündigung führen kann.
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