FAQ: Abmahnung wegen Belästigung
Betroffene Arbeitnehmer haben ein Beschwerderecht. So können Sie Belästigungen am Arbeitsplatz dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten mitteilen. Diese sind zur Prüfung verpflichtet. Welche rechtliche Grundlage gilt, lesen Sie hier.
Ja, das ist durchaus möglich. Eine Belästigung kann ein Abmahnungsgrund sein. Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Abmahnung auszusprechen und zur Unterlassung aufzufordern. Beispiele für sexuelle Belästigungen haben wir hier zusammengefasst.
Auch das ist möglich. Bei einer schweren Form der Belästigung kann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es zu körperlichen Übergriffen kommt, die dann auch einen Tatbestand erfüllen.
Inhalt
Was ist eine Belästigung?
Um zu klären, wann eine Abmahnung wegen einer Belästigung im Arbeitsrecht ausgesprochen werden kann, ist zunächst zu bestimmen, wann es sich überhaupt um eine Belästigung handelt. Es gibt verschiedene Arten von Belästigung. Je nach Schwere kann es sich rechtlich um eine Ordnungswidrigkeit handeln oder einen Straftatbestand erfüllen.
Durch eine Belästigung soll meist erreicht werden, dass die Würde der so angegriffenen Personen verletzt wird und eine Benachteiligung entsteht. Oftmals sind Einschüchterung und Erniedrigung das Ziel. Die Gründe für ein belästigendes Verhalten können vielfältig sein. Diskriminierung aus rassistischen oder sexistischen Beweggründen ist nur einer davon.
Aber ab wann fängt die Belästigung an? Und wann handelt es sich um eine sexuelle Belästigung? Grundsätzlich wird eine Belästigung als Handlung definiert, die andere unmittelbar stört oder beeinträchtigt. Das kann sowohl einzelne Personen als auch die allgemeine Öffentlichkeit betreffen.
Wird das Verhalten als Belästigung der Allgemeinheit nach § 18 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) eingestuft, handelt es sich in der Regel um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Die Höhe von diesem hängt von der Schwere des Verstoßes ab.
Eine solche Belästigung liegt nach gängiger Rechtsprechung zum Beispiel vor, wenn:
- Autofahrer Passanten durch das Fahren durch Pfützen bespritzen
- missbräuchlich Hilfe gerufen wird
- die Öffentlichkeit durch falsche Pressemitteilungen in Unruhe versetzt wird
- Personen in der Öffentlichkeit urinieren
Zu einer Straftat wird Belästigung zum Beispiel dann, wenn körperliche oder psychische Gewalt ausgeübt werden, sexuelle Übergriffe oder verbale Angriffe stattfinden. Bei einer sexuellen Belästigung greift unter anderem § 184i Strafgesetzbuch (StGB). Das Strafmaß liegt bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.
Wann handelt es sich um Belästigung am Arbeitsplatz?
Neben den rechtlichen Konsequenzen können Belästigungen auch im Arbeitsrecht Folgen haben. Eine Abmahnung wegen einer Belästigung ist dann ebenso möglich wie eine Kündigung. Grundsätzlich ist jede Form sexueller Belästigung am Arbeitsplatz verboten.
Die rechtliche Grundlage, anhand derer Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte handeln können, findet sich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Insbesondere § 3 AGG ist hier von Bedeutung. In diesem finden sich die wichtigen Begriffsbestimmung, die in Bezug auf eine Belästigung am Arbeitsplatz zur Anwendung kommen. Auf dieser kann dann auch eine Abmahnung wegen Belästigung beruhen.
So ist unter anderem Folgendes definiert:
3) Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Doch wann ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung erfüllt? Die Grenzen, ab wann eine Belästigung vorliegt, sind recht eindeutig definiert. Hier kommt § 3 Abs. 4 AGG zum Tragen. Auch eine sexuelle Belästigung hat eine Erniedrigung und Abwertung zum Ziel. Dies wird durch sexistisch motivierte und geschlechtsbezogene Handlungen und Äußerungen erreicht. Dazu zählen neben unerwünschten Berührungen und Bemerkungen unter anderem auch das unerwünschte Zeigen oder Verschicken pornographischer Darstellungen.
Als Belästigung, ob sexuell oder allgemein, gelten Handlungen oder Äußerungen immer dann, wenn sie einseitig sind und eine Grenzüberschreitung darstellen. Drohen Handelnde Nachteile bei einer Verweigerung an oder versprechen Vorteile im Beruf, wenn Handlungen zugelassen werden, gilt das ebenfalls als Belästigung. Ein solches Verhalten kann eine Abmahnung wegen einer Belästigung rechtfertigen.
Was sind Beispiele für Belästigung am Arbeitsplatz?
Sowohl physische als auch verbale Belästigung am Arbeitsplatz kann zu einer Abmahnung führen. Nachfolgend haben wir für verschiedenen Arten von Belästigung am Arbeitsplatz einige Beispiele zusammengefasst:
verbale Belästigung:
- anzügliche Bemerkungen und Witze
- zweideutige Kommentare
- anzügliche Kommentare über Kleidung oder Körper bzw. Aussehen
- Fragen zum Privatleben (z. B. Sexualpraktiken, Intimsphäre)
- Aufforderungen zu sexuellen Handlungen („Gib mir einen Kuss“, Setzt dich auf meinen Schoß“)
nonverbale Belästigung:
- Starren, anzügliche Blicke
- Catcalling (Pfeifen, Rufen usw.)
- Nachrichten mit sexuellem Bezug (Bilder, Videos per E-Mal, SMS usw.)
- Verbreiten von Pornographie (öffentlich, im Sichtfeld, auf dem Schreibtusch usw.)
- Entblößen
physische Belästigung:
- unerwünschte Berührungen (z. B. Umarmungen, Küsse, Streicheln, Hand auflegen usw.)
- Herandrängen, mit dem Körper einengen und Weg versperren
- körperliche Distanz wiederholt ignorieren
- körperliche Gewalt (z. B. Schlagen, sexuelle Übergriffe bis zur Vergewaltigung)
Was kann man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz tun?
Sind Arbeitnehmer Opfer einer Belästigung am Arbeitsplatz, haben sie einige Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Zum einen kann Beschwerde bei Vorgesetzten bzw. dem Arbeitgeber eingereicht werden. Diese sind nach § 13 AGG verpflichtet, dieser nachzugehen und entsprechend zu handeln oder Maßnahmen zu ergreifen.
Arbeitgeber sind darüber hinaus verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Verhalten eingestellt und die Belästigung sich nicht wiederholt. Dazu heben Arbeitgeber folgende Mittel zur Verfügung:
- Ermahnung Verhalten zu unterlassen (z. B. keine sexuellen Witze, keine Kommentare zum Aussehen usw.)
- Abmahnung wegen der Belästigung (z. B. bei unerwünschtem Körperkontakt, Pfeifen, eindeutig sexuelle Anspielungen, Drohungen usw.)
- ordentliche Kündigung (bei wiederholten Vorkommnissen und trotz Abmahnung kein Unterlassen)
- außerordentliche Kündigung (wiederholte Belästigung und Provokation, sexuelle Übergriffe)
Erfüllen Arbeitgeber die Prüfungspflicht nicht oder ergreifen keine Maßnahmen, haben Betroffene ein Zurückbehaltungsrecht bzw. ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 14 AGG. In diesem Fall müssen sie nicht arbeiten, erhalten jedoch weiterhin ihr Arbeitsentgelt. Darüber hinaus können Betroffene gemäß § 15 AGG Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ob auf eine sexuelle Belästigung eine Abmahnung oder die Kündigung folgt, hängt von der Schwere des Verhaltens oder der Handlungen ab. Die ergriffene Maßnahme muss zudem verhältnismäßig sein. Handelt es sich um eine schwere Verfehlung oder eine strafbare Handlung, ist es durchaus möglich, dass Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung aussprechen. Die Belästigung macht dann eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar.
Abmahnung für „sexuelle Belästigung“ als Muster
Auch für eine Abmahnung wegen Belästigung gibt es bestimmte Voraussetzungen, wie sie formuliert sein sollte. Formfehler können zur Unwirksamkeit führen. Es sollte immer der genaue Abmahngrund benannt und mit Nachweisen belegt sein.
Nachfolgend haben wir für eine Abmahnung wegen Belästigung eine Muster-Vorlage eingefügt. Diese können Sie sich kostenlos herunterladen und individuell anpassen.
Jetzt das Muster zur Abmahnung wegen einer Belästigung herunterladen!
Muster für Abmahnung wegen einer Belästigung (.doc) Muster für Abmahnung wegen einer Belästigung (.pdf)
Zu Unrecht beschuldigt: Was ist dann zu tun?
Wie sollten Arbeitnehmer vorgehen, wenn sie zu Unrecht wegen einer sexuellen Belästigung beschuldigt wurden? Gibt es einen Betriebsrat, sollten Betroffene das Gespräch suchen und Ruhe bewahren. Allerdings sollten sie keine Aussagen tätigen, sondern auf eine Klärung des Sachverhalts bestehen. Unbedachte Äußerungen können die Situation durchaus verschlimmern.
Es ist zudem ratsam, sich rechtlich von einem Anwalt beraten zu lassen. Gibt es Beweise für die Unschuld bzw. dafür, dass die Vorwürfe zu Unrecht erhoben werden, sollten diese immer dem Anwalt mitgeteilt werden.
Betroffene sollten dann auch auf die Rücknahme einer entsprechenden Abmahnung und die Entfernung aus der Personalakte bestehen. Gab es eine Kündigung, sollten sie immer abklären, ob eine Rückkehr machbar und zumutbar ist. Eine Rücknahme der Kündigung sollte aber dennoch angestrebt werden. Des Weiteren ist ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung eine Option. Das ist dann eine gute Möglichkeit, wenn das Vertrauensverhältnis beschädigt wurde.
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