P2P-Filesharing-Client nur für Musik
Mit dem Teilen von kleinen Musik-Dateien hat das Filesharing erst so richtig angefangen. Bevor Filme und Serien zwischen Nutzern hin und her geschickt wurden, war es die Musik, welche in den Netzwerken neue Liebhaber fand. BearShare war zeitweise eines der beliebtest Filesharing-Programme und ermöglichte Nutzern den Zugang zum sogenannten Gnutella-Netzwerk.
Doch war und ist die Nutzung von BearShare legal? Ist eine Abmahnung beim Herunterladen von Musik wahrscheinlich? Warum es hier eine kuriose Entwicklung gab und was Nutzer in Bezug auf einen BearShare-Download beachten sollten, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
FAQ: BearShare
BearShare ist ein Filesharing-Programm mit dem Musik-Dateien erworben und getauscht werden können.
Die älteren Varianten des Programms waren reine Peer-to-Peer-Clients zum Filesharing. Hier wurden die Daten nur zwischen den Nutzern geteilt. Inzwischen ist BearShare auch an einen Server angeschlossen, von dem aus die Daten heruntergeladen werden.
Die Nutzung der neuesten Version ist in der Regel legal, da das Tauschen von den Rechteinhabern kontrolliert wird. Nutzen Musikliebhaber eine ältere Version und begehen mit dieser eine Urheberrechtsverletzung, kann das eine Abmahnung zur Folge haben
Inhalt
Wie funktioniert BearShare?
Ursprünglich war BearShare ein sogenannter P2P-Client im Gnutella-Netzwerk, über den Musik erworben und getauscht werden konnte. P2P steht für „Peer to Peer“ und bedeutet, dass Daten direkt zwischen den Nutzern (Peer) getauscht und nicht über einen Server geleitet werden.
Um über BearShare Musik herunterladen zu können, musste bzw. muss das Programm installiert sein. Die gewünschten Inhalte werden dann im Programm gesucht und von den verfügbaren Quellen heruntergeladen. Damit nicht eine große Datenmenge von einem einzelnen Nutzer gezogen wird, sucht das Programm alle Anbieter im Netzwerk und lädt Teilstücke herunter. Sind alle Teilstücke vorhanden, setzt BearShare diese zur eigentlichen Datei wieder zusammen. Nutzer wurden mit dem Herunterladen über den Client dann auch zum Anbieter dieser Inhalte.
In den früheren Versionen von BearShare war der Download von DRM-Musik (Digital Rights Management bzw. Digitale Rechteverwaltung) und in geringem Umfang auch MP3-Dateien möglich. Die drei Varianten (BearShare Pro, BearShare und BearShare Lite) boten die Möglichkeit, auch urheberrechtlich geschützte Inhalte zu teilen. Dies ist mit der Übernahme durch den neuen Eigentümer und der Verbindung mit dem iMesh-Server ab der BearShare-Version 6.0 nicht mehr möglich.
BearShare: Legal oder illegal?
Nach einer Klage durch Musikunternehmen in den USA ist das Tauschen nur noch unter Aufsicht der Rechteinhaber möglich. Seitdem gilt BearShare als sogenanntes „legal P2P“. Die Inhaber der Rechte bestimmen die Regeln des Datentausches und auch der Kauf von Musik ist nun möglich. Versuchen Nutzer geschützte Inhalte zu erhalten, wird ein Hinweis diesbezüglich eingeblendet und weitere Transfers unterbunden. Auch sind die BearShare Versionen ab 6.0 keine reinen P2P-Clients mehr, da sie zentral über einen Server laufen.
Allerdings sind die älteren Versionen des Programms, welche von den früheren Besitzern entwickelt wurden, weiterhin verfügbar und ermöglichen so das Teilen über die Tauschbörsen im Gnutella-Netzwerk ohne diese Kontrolle. Das bedeutet, dass es praktisch zwei Varianten des Programms gibt, wovon eine weiterhin für das Tauschen von geschützten Inhalten verwendet werden kann und dessen Nutzung dann illegal ist.
BearShare: Ein Urteil zum Filesharing
Nutzer der älteren Versionen von BearShare, die online sind, sollten sich bewusst sein, dass eine Abmahnung auch heute noch möglich ist. Auch wenn die Entwicklung und Unterstützung für diese schon lange eingestellt wurde, ist der Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Dateien weiterhin möglich. Laden Nutzer diese herunter und verbreiten sie via P2P, stellt das üblicherweise eine Urheberrechtsverletzung dar.
Können die Nutzungsdaten z. B. durch eine Nachverfolgung der IP-Adresse ermittelt werden, ist nicht nur eine strafrechtliche Verfolgung möglich, sondern auch eine Abmahnung sowie Schadensersatzforderungen durch die Rechteinhaber. Ignorieren sollten Betroffene solche Schreiben nicht, sondern sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt suchen.
Noch eine interessante Information zu BearShare: Die älteren Versionen des Programms waren 2014 auch Mittelpunkt eines Urteils des Bundesgerichtshofes zum Filesharing (BGH, 08.01.14, Az.: I ZR 169/12). Im Urteil ging es jedoch nicht explizit um das Tauschen der geschützten Inhalte, sondern um die Haftung für ein solches Vorgehen. Bestimmt wurde Folgendes:
Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
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