Kaum eine Beziehung ist so komplex wie die zwischen Arbeitnehmer und -geber. Das Arbeitsrecht definiert aus diesem Grund vielerlei Regeln, welche von beiden Seiten aus eingehalten werden müssen – unter Androhung einer Abmahnung. Hier finden Sie die beliebtesten Ratgeber zu Abmahnungen am Arbeitsplatz:
Wenn es in einem Unternehmen zu Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und seinem Arbeitnehmer kommt und der Arbeiter vielleicht auch schon eine Abmahnung erhalten hat, dann kommt eines der richtig großen Rechtgebiete zum Einsatz, nämlich das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist eine komplexe Thematik. Es ist in viele Gesetze aufgesplittet, die sowohl dem Privatrecht als auch dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind.
Die wichtigsten Gesetze und Rechtsverordnungen im Arbeitsrecht sind für Sie in den folgenden Abschnitten aufgeschlüsselt. Weiterhin haben wir beschrieben, welche Sachverhalte eine Abmahnung mit sich bringen kann. All das können Sie in weiteren Ratgebern herausfinden!
FAQ: Arbeitsrecht
Ja. Neben dem Arbeitszeitgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz gehören unter anderem auch das Mindestlohn- sowie Mutterschutz- und Bundesurlaubsgesetz zu den wichtigsten Bestandteilen des Arbeitsrechts. Was das Kündigungsschutzgesetz beinhaltet, haben wir hier zusammengefasst.
Ja. Auch in Bezug auf Abfindungen und Aufhebungsverträgen gibt es einiges zu beachten. Welche Regelungen diesbezüglich wichtig sind, erfahren Sie hier.
Ja. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Was hier zu beachten ist bzw. welche Vorgaben bei der Formulierung gelten, lesen Sie hier.
Inhalt
Abfindung trotz vorheriger Abmahnung – Wann ist das möglich?
Mit einer Abfindung sollen Personen, denen gekündigt wird, entschädigt werden. Doch wie steht es um diese Einmalzahlung, wenn es vor der Kündigung zur Abmahnung kam?
Alkohol: Betrunken am Arbeitsplatz?
Ein Bierchen am Arbeitsplatz? Ist das erlaubt? Auch wenn der Alkoholkonsum am Arbeitsplatz nicht zwingend verboten ist, kann er trotzdem ein Grund für eine Abmahnung sein. Warum, erfahren sie hier!
Arbeitsverweigerung: Eine Aufgabe passt Ihnen nicht?
Ein Angestellter hat in der Regel den Weisungen seines Chefs Folge zu leisten. Doch können solche Arbeitsanweisungen auch verweigert werden, ohne, dass dies gleich eine Abmahnung mit sich bringt?
Arbeitszeitbetrug: Schummeln bei der Arbeitszeit?
Ein schnelles privates Telefonat am Arbeitsplatz und eine kurze E-Mail während der Arbeitszeit – solch ein Verhalten gilt als Arbeitszeitbetrug. Führt das zur fristlosen Kündigung?
Beleidigung: Das sind doch nur Idioten!
Manchmal ist solch eine Äußerung schnell getätigt, doch diese Beleidigung kann alsbald dazu führen, dass das Betriebsklima gestört ist. Das kann zu einer Abmahnung führen, aber etwa auch zu einer Kündigung? Wie Sie am besten reagieren, können Sie hier nachlesen!
Diebstahl am Arbeitsplatz: Kein Kavaliersdelikt!
Diebstahl ist nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch im strafrechtlichen Sinn zu sehen. Bestiehlt ein Angestellter also seinen Arbeitgeber oder einen Kollegen, ist eine Abmahnung nur ein geringer Teil der Konsequenzen!
Fehlverhalten: Abmahnung wegen eines verhaltensbedingten „Ausrutschers“?
Der Arbeitgeber erwartet von seinen Beschäftigten ein bestimmtes Verhalten. Dazu zählt die Wahrung des Firmeneigentums oder Kundenfreundlichkeit – sonst droht eine Abmahnung!
Krankheit: Ist eine Krankschreibung ein Kündigungsgrund?
In besimmten Fällen muss ein arbeitsunfähiger Mitarbeiter neben einer Abmahnung sogar mit einer fristlosen Kündigung rechnen! Wann das der Fall ist, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Mobbing: Ein Stich in die Seele
Mobbing ist lange kein Fremdwort mehr. Auch am Arbeitsplatz kann ein solches Verhalten fatale Folgen haben, besonders für das Mobbingopfer. Aber auch für den Täter kann das Mobbing böse enden – welche Folgen drohen, erklärt dieser Ratgeber!
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist heute nicht mehr ungewöhnlich. Viele Arbeitgeber erlauben es, weil sie ein modernes Unternehmen führen wollen. Doch was passiert, wenn das Internet ohne Erlaubnis privat genutzt wird? Droht eine Abmahnung?
Rauchen: Ist ein Rauchverbot am Arbeitsplatz legitim?
Rauchen oder nicht rauchen – das ist hier die Frage! Darf der Chef eine Abmahnung wegen Rauchens aussprechen? Was droht fürs Überziehen der Raucherpause und das Rauchen in Büroräumen?
Schlechtleistung: Kündigung wegen miserabler Arbeitsleistung?
Eine schlechte Arbeitsleistung erkennt ein Chef sofort, doch kann dies wirklich eine Kündigung nach sich ziehen oder bedeutet es lediglich eine Abmahnung? Dieser Ratgeber erläutert es!
Störung des Betriebsfriedens: Streitsüchtige Mitarbeiter behindern das Arbeitsklima
Lästereien, Beleidigungen, Vorwürfe – Beschäftigte, die oft Auseinandersetzungen mit ihren Kollegen haben, stören das Betriebsklima. Dies kann eine Abmahnung nach sich ziehen!
Unentschuldigtes Fehlen: Einfach keine Lust gehabt, zur Arbeit zu gehen?
Bleibt ein Beschäftigter unentschuldigt vom Arbeitsplatz fern, verstehen Kollegen und Chefs dies meist als Respektlosigkeit. Wie kann ein Arbeitgeber mit diesem Verhalten umgehen?
Zu spät kommen: Wenn der Wecker nicht klingelt
Unvorhergesehene Vorkommnisse können schnell dazu führen, dass sich ein Mitarbeiter einmal verspätet, sei es, weil die Bahn nicht pünktlich fährt oder der Wecker versagt hat – trotzdem darf dies nicht zur Gewohnheit werden. Sonst droht eine Abmahnung!
Gesetze im Arbeitsrecht
Kernpunkt im Arbeitsrecht ist dessen Pflicht, den unselbstständigen Arbeiter in seiner Position zu stärken. Deshalb ist es die Hauptaufgabe dieses Rechtsgebietes, das rechtliche Verhältnis zwischen einem Chef oder auch Arbeitgeber und seinem Angestellten zu regeln. Allgemeinhin ist diese Beziehung als Individualrecht bekannt.
Zudem gibt es noch das kollektive Arbeitsrecht, welches den Bezug zwischen dem Arbeitgeber und Vertretern der Arbeiter (z.B. Gewerkschaft) klärt.
Im Dienste der Arbeit ist allerdings zunächst einmal der Beschäftigte selbst in der Pflicht, Leistungen von unselbstständiger, weisungsgebundener und fremdbestimmter Arbeit gegen ein Entgelt (Arbeitslohn, Gehalt) zu erbringen. Diese Pflicht kommt ihm aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zu – dem Arbeitsvertrag.
Um das Arbeitsrecht besser verstehen zu können, kann es sich lohnen, sich mit einigen der wichtigsten Gesetze vertraut zu machen. Daher haben wir in diesem Ratgeber zur Thematik Arbeitsrecht einmal die relevantesten Rechtsverordnungen herausgesucht und in einer verständlichen Weise im kurzen und knappen Überblick erläutert.
Nachweisgesetz (Arbeitsvertrag)
Um ein Arbeitsverhältnis im Arbeitsrecht zu besiegeln, ist es notwendig, eine rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des Arbeitnehmers zu schaffen. Dies wird durch den Arbeitsvertrag erreicht. Das sogenannte Nachweisgesetz regelt dafür im Arbeitsrecht, dass der Arbeitsvertrag spätestens einen Monat nach dem Arbeitsbeginn in Schriftform vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu überreichen ist. In ihm sind die wichtigsten Vertragsbedingungen zum Beschäftigungsverhältnis festgehalten.
Mindestlohngesetz
Seit Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn, der von allen Firmen eingehalten werden muss. Auch Mitarbeiter, die in Teilzeit arbeiten oder einen Minijob bzw. Nebenjob ausüben, haben normalerweise ein Recht auf die aktuell vorgeschriebenen 12,41 Euro brutto als Stundenlohn (Stand: Januar 2024). Die Kontrolle der Einhaltung obliegt den Behörden der Zollverwaltung.
Nur wenige Ausnahmen beinhaltet das Gesetz zum Mindestlohn. So haben zum Beispiel Praktikanten, die bis zu drei Monate lang in einem Unternehmen sind, keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Doch Praktika, die länger als drei Monate andauern, müssen nun auch mit dem Mindestlohn entlohnt werden. Sollte Ihre Firma keinen Mindestlohn zahlen, obwohl Sie Anspruch darauf haben, so können Sie den Kontakt zu einem Rechtsanwalt suchen, der Ihnen bei der Durchsetzung hilft und wertvolle Tipps gibt.
Arbeitszeitgesetz
Die Arbeitszeit beschreibt im Arbeitsrecht die Dauer, die zur Verrichtung einer Tätigkeit gegen ein Entgelt genutzt wird. Innerhalb der Arbeitszeit arbeitet ein Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrages für eine Firma.
In das Arbeitszeitgesetz eingeschlossen sind die tägliche, wöchentliche sowie jährliche Arbeitszeit. Aber auch die Unterbrechungen, wie etwa Pausen oder Urlaub und der Beginn und das Ende der Arbeitszeit, welche oft auch im Arbeitsvertrag festgelegt sind.
Weiterhin wird in diesem Gesetz die rechtliche Höchstarbeitszeit geregelt. Sie umfasst maximal zehn Stunden, im Normalfall allerdings acht. Diese Regelungen gelten für Werktage, also Montag bis Samstag. Arbeitet aber ein Arbeitnehmer zehn Stunden, so müssen diese innerhalb von sechs Monaten so ausgeglichen werden, dass im Durchschnitt acht Stunden pro Tag nicht überschritten wurden.
Zudem regelt das Arbeitszeitengesetz die Ruhepausen:
- Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden: 30 Minuten Pause
- Über neun Stunden Arbeitszeit: 45 Minuten Pause
Die Pausen dürfen in je 15-Minuten-Pausen gegliedert werden. Es ist dazu gesetzlich vorgeschrieben, dass zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der arbeitlichen Tätigkeit mindestens elf Zeitstunden liegen müssen. In der Regel sollten auch wenigstens 15 Sonntage im Jahr frei sein.
Übrigens: Das Arbeitszeitengesetz regelt weder Überstunden noch Kurzarbeit, da diese Aspekte unter sogenannte Anpassungsreaktionen fallen, die mit der derzeitigen Auftragslage der Firma zu tun haben.
Entgeltfortzahlungsgesetz
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt im Falle der Arbeitsunfähigkeit, also beispielsweise im Krankheitsfall die Fortzahlung von Lohn und Gehalt, also des Arbeitsentgelts. Auch an gesetzlichen Feiertagen wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt.
1994 trat das Entgeltfortzahlungsgesetz in Kraft. Mit diesem sind alle Arbeiter angesprochen, die wegen einer nicht selbst verschuldeten Erkrankung für eine gewisse Zeit (in der Regel sechs Wochen) lang arbeitsunfähig sind. Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die über die sechs Wochen hinausgeht, haben Betroffene das Recht auf Krankengeld, welches maximal 78 Wochen lang gezahlt werden kann.
Um Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung zu besitzen, muss das Beschäftigungsverhältnis seit wenigstens vier Wochen Bestand haben. Unter Umständen kann die Entgeltfortzahlung vom Betrieb sogar verweigert werden, wenn beispielsweise kein ärztliches Attest vorliegt.
Handelt es sich um eine Entgeltfortzahlung aufgrund der gleichen Krankheit, so kann bzw. muss diese nur gezahlt werden, wenn die erste Erkrankung seit mindestens sechs Monaten vergangen ist.
Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz hat die Aufgabe, den Arbeitnehmer vor allen, möglicherweise entstehenden Gefahren und Schädigungen von Gesundheit und Leben zu beschützen, welche ihm aus seinem Arbeitsverhältnis heraus entstehen könnten. Dafür wurden entsprechende technische und sozialpolitische Schutzmaßnahmen entwickelt, die das Gesetz beschreibt.
1996 hat sich das Arbeitsschutzgesetz aus verschiedenen EG-Richtlinien (Europäische Union) entwickelt. Das Gesetz beinhaltet Bestimmungen, die Grundpflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers beschreiben. Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Einhaltung des Arbeitsschutzes. Dazu gehört:
- Unfälle vorbeugen
- Kündigungsschutz einhalten
- Arbeitszeitenregelungen beachten
Arbeitsunfall
Als Arbeitsunfall wird ein Unfall bezeichnet, der bei der Verrichtung einer arbeitstechnischen Tätigkeit passiert. Der Betroffene hat Ansprüche auf Entschädigung, da er im Regelfall Versicherter einer gesetzlichen Unfallversicherung ist. Allerdings steht ihm diese Entschädigung nur zu, wenn der Arbeitsunfall bei einer versicherten Arbeitstätigkeit geschah. Aber das trifft auch zu, wenn der Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeit und vom Betrieb weg, also auf dem Heimweg (Wegeunfall) eintrat.
Bundesurlaubsgesetz
Jeder Arbeiter hat auch einen Urlaubsanspruch zum Zweck der Erholung. Dieser Urlaubsanspruch wird im Arbeitsrecht als Befreiung von den Arbeitspflichten angesehen, allerdings unter der Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Das Bundesurlaubsgesetz regelt dafür einen gesetzlichen Mindesturlaub, der vom Unternehmen je Kalenderjahr gewährt werden muss. Mehr Urlaubstage sind immer möglich, weniger allerdings sind rechtswidrig.
So hat der Urlaub mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche zu betragen und 24 bei einer 6-Tage-Woche. Denn vollen Urlaubsanspruch haben Mitarbeiter, deren Beschäftigungsverhältnis bereits wenigstens sechs Monate bestand hat. Das ist in der Regel die Dauer der Probezeit, welche üblicherweise höchstens sechs Monate betragen sollte. Übrigens ist eine Probezeit nicht zwingend gesetzlich festgeschrieben.
Mutterschutzgesetz
Der Mutterschutz beschreibt arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen für werdende Mütter. Sechs Wochen vor dem Entbindungstermin darf eine Schwangere dann nicht mehr arbeiten. Weiterhin regelt der Mutterschutz, dass die Frau nach der Geburt im Wochenbett acht Wochen nicht zur Arbeit kommen sollte. Es sind sogar zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten.
Der Betrieb ist dann verpflichtet, Mütter an ihrem Arbeitsplatz zu schützen. Daher steht eine Frau auch während der Schwangerschaft sowie vier Monate nach der Entbindung unter dem Kündigungsschutz. Während der Zeit im Mutterschutz hat die Frau Anspruch auf das sogenannte Mutterschaftsgeld.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Der Begriff Elternzeit definiert den Urlaubsanspruch von Eltern mit dem Zweck, Kleinkinder in ihrer ersten Lebensphase zu erziehen, betreuen oder zu fördern. Begleitend erhält der Elternteil in dieser Zeit das sogenannte Elterngeld, für welches das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz die Gesetzesgrundlage bildet.
Der Anspruch zur Elternzeit besteht jedoch nur solange bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Sowohl Vater als auch Mutter des Kindes können die Elternzeit beantragen. Dabei ruht das Arbeitsverhältnis. Möglich ist aber auch eine Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden. Während der Elternzeit befindet sich der betroffene Arbeiter im Kündigungsschutz.
Betriebsverfassungsgesetz
Auf der Rechtsgrundlage des Betriebsverfassungsgesetzes können Arbeitnehmer ein Interessensvertretungsorgan für sich wählen – den Betriebsrat. Doch dafür müssen mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte im Unternehmen sein. Dies berechnet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter und staffelt sich je mehr es sind. Bei 21 bis 50 Mitarbeitern sind beispielsweise nur drei Personen wahlberechtigt und bei 51 bis 100 Beschäftigten sind es fünf Wahlberechtigte. Leitende Angestellte dürfen allerdings nicht in den Betriebsrat gewählt werden und sie dürfen auch nicht mitwählen.
Als Betriebsratsmitglied besetzt man ein unentgeltliches Ehrenamt. Sitzungen werden während der Arbeitszeit abgehalten. Auch Mitglieder des Betriebsrats unterstehen im Arbeitsrecht einem gesonderten Kündigungsschutz. Zu den allgemeinen Aufgaben vom Betriebsrat gehören u. a.:
- Die Friedenspflicht zu wahren
- Die Gleichstellung zwischen Mann und Frau zu fördern
- Bei der Eingliederung von Schutzbedürftigen und Schwerbehinderten zu helfen
- Bei der Beschäftigung älterer Mitarbeiter Unterstützung zu leisten
Kündigungsschutzgesetz
Im Arbeitsrecht gilt die Kündigung als eine zumeist einseitige Willenserklärung, welche das Ziel hat, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Das kann auch gegen den Willen einer der beiden Parteien geschehen. Daher muss sie nicht einverständlich sein. Der Kündigende hat dabei die Pflicht, zu beweisen, dass das Schreiben dem Betroffenen auch zukam.
Befristete Arbeitsverhältnisse enden sogar ohne eine vorherige Kündigung. Das Ende tritt ein, wenn entweder der Endzweck oder der Endtermin erreicht ist.
Ein Kündigungsschreiben ist seit 2000 nur in Schriftform zulässig und bedarf einer Originalunterschrift. Zudem muss der Kündigungswille eindeutig zum Ausdruck gebracht werden, jedoch im Regelfall nicht unbedingt der Kündigungsgrund. Kündigungen per E-Mail oder Fax sind ungültig. Daneben hat sich der Kündigende an die gegebenen Kündigungsfristen zu halten. Diese finden ihre Regeln in § 622 Abs. 4 BGB und richten sich insbesondere nach der Dauer der Beschäftigung.
Es gibt zwei Formen der Kündigung:
- Die an Fristen gebundene ordentliche Kündigung
- Die außerordentliche/fristlose Kündigung, die aus einem wichtigen Grund heraus getätigt wird (Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit sofortiger Wirkung)
Eine Entlassung kann laut Arbeitsrecht aber auch beschränkt sein. Nämlich dann, wenn der betroffene Arbeiter unter einem gesonderten Kündigungsschutz steht. In der Regel stehen alle Beschäftigen unter dem Kündigungsschutz, wenn sie laut Kündigungsschutzgesetz länger als sechs Monate im Betrieb arbeiten. Ansonsten könnten Betroffene gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorgehen, indem sie zum Beispiel einen Fachanwalt für Arbeitsrecht um Hilfe bitten und sich bei diesem Informationen einholen, welche weiteren Möglichkeiten sie haben.
Dazu gibt es verschiedene Arten von Kündigungsgründen, die eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters unzumutbar machen:
- Personenbedingte Gründe: z. B. Leistungsmängel oder eine Krankheit mit negativer Zukunftsprognose und dadurch entstehender Leistungsminderung
- Verhaltensbedingte Gründe: z. B. Arbeitsverweigerung, Beleidigung, Überziehen der Pausen (erfordern mindestens eine vorherige Abmahnung)
- Betriebsbedingte Gründe: Umsatzrückgänge, Abteilungsschließung, Betriebsstilllegung (wenn kein Bedarf mehr für den Betriebsangehörigen vorhanden ist; zunächst müssen allerdings mildere Mittel in Betracht gezogen werden, etwa eine Versetzung oder Verkürzung der Arbeitszeit)
Abfindung und Aufhebungsvertrag
Die sogenannte Abfindung kann einem Mitarbeiter bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden. Das ist ein bestimmter Geldbetrag, der üblicherweise bei einer ungerechtfertigten Kündigung gezahlt wird oder aber Mitarbeitern, die sehr lange im Unternehmen arbeiteten. Eine Abfindung muss besteuert werden.
Soll eine Kündigung vermieden werden, so ist es generell auch möglich einen Aufhebungsvertrag zu formulieren. Hierbei geschieht die Arbeitsverhältnisbeendigung im beidseitigen Einverständnis. Aber auch ein Aufhebungsvertrag hat laut Arbeitsrecht schriftlich verfasst zu sein.
Doch ein Aufhebungsvertrag bringt für den nun ehemaligen Arbeiter unter Umständen Nachteile mit sich, da durch die Nichtbeachtung der Kündigungsfristen eine Sperrfrist den Bezug des Arbeitslosengeldes verhindert.
Arbeitszeugnis
Am Ende eines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht auf ein Arbeitszeugnis (§ 109 Gewerbeordnung). Dieses ist eine Art Urkunde, die der Betrieb verfasst. Darin enthalten sind Aussagen zum Dienst- und Leistungsverhältnis des Arbeiters. Diese Aussagen müssen wahrheitsgemäß, vollständig und wohlwollend formuliert sein. Außerdem muss das Arbeitszeugnis alle wichtigen Führungen und Leistungen des ehemaligen Mitarbeiters enthalten.
Obendrein sind negative Beurteilungen nicht zulässig, es sei denn sie haben den gesamten Tätigkeitszeitraum charakteristisch beeinflusst. Einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben Beschäftigte, die eine geringfügige Beschäftigung als Nebenjob ausführen genauso wie Vollzeitbeschäftigte, Auszubildende, Aushilfen oder Beamte. Denn dieses Arbeitszeugnis können Sie dann ihrer Bewerbung beilegen und sich auf eine neue Stelle bewerben.
Jade meint
29. März 2022 at 14:30
Vielen Dank für die gute Übersicht! Zum Mutterschutz musste ich leider in der Vergangenheit auch schon einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beauftragen. Der Arbeitgeber wollte mich erst vier Wochen vor dem Entbindungstermin freistellen. Hier hat mit der Rechtsbeistand auf jeden Fall geholfen.
Lena meint
28. September 2021 at 11:39
Danke für den informativen Beitrag zum Thema Arbeitsrecht. Mein Onkel hat eine Kündigung erhalten und wendete sich bereits an die Gewerkschaft. Jetzt überlegt er einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen. Ich wusste gar nicht, dass es das kollektive Arbeitsrecht betrifft, wenn es um den Bezug zwischen dem Arbeitgeber und Vertretern der Arbeiter geht.
Leviticus meint
8. Januar 2021 at 22:58
Mein Onkel hat mich letztens zum Thema Arbeitsrecht etwas gefragt, aber ich wusste darüber nichts. Deswegen bin ich echt froh, dass ich diesen Beitrag gefunden habe. Nächstes Mal, wenn ich ihn sehe, kann ich ihm erzählen, was ich hier gelesen habe.
Otto meint
5. Oktober 2020 at 16:53
Danke für den Beitrag zum Thema Arbeitsrecht. Ich bin schon länger auf der Suche nach weiteren Informationen hierzu.
Steele meint
29. September 2020 at 20:37
Was für ein hilfreicher Artikel zum Thema Anwalt für Arbeitsrecht! Das ist alles echt gut zu wissen. Die Informationen werde ich mir zu Herzen nehmen für die Zukunft.
Noah meint
25. September 2020 at 13:00
Vielen Dank für die Aufklärung. Meiner Freundin steckt gerade in einer nicht so schönen Situation auf ihrer Arbeit. Sie hat sich bereits dazu entschlossen, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, dennoch schaue ich im Internet weiter für hilfreiche Tipps. Sie haben wohl Recht, dass das Arbeitsgesetzt eine komplexe Thematik ist!
Joachim meint
26. August 2020 at 19:15
Ich bin froh, dass ich diesen Artikel über Arbeitsrecht gefunden habe. Mein Bruder erzählte mir von einigen rechtlichen Bedenken, die sich dort, wo er arbeitet, ergeben haben. Ich werde meinen Bruder bitten, mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu sprechen.
Hanna meint
21. August 2020 at 10:31
Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Arbeitsrecht. Unserer Nachbarin hat eine Abmahnung erhalten, weil sie sich nicht an die vereinbarten Arbeitszeiten hält. Gut zu wissen, dass verhaltensbedingte Gründe wie Beleidigungen auch zu einer Abmahnung führen.
Dietrich meint
28. Juli 2020 at 18:35
Danke für den Artikel und die Erklärungen über Arbeitsrecht Gesetze. Da es so viele Bereiche von Arbeitsrecht gibt, lohnt es sich, einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht zu haben meiner Meinung nach. Ich kenne mich so wenig mit diesem Thema aus, daher suche ich einen Anwalt für mein Unternehmen.