Die Abmahnung bei Amazon
Das Internetkaufhaus amazon.de bietet, ähnlich wie beispielsweise eBay, seinen Kunden die Möglichkeit, über den hauseigenen Online-Marktplatz eigene Waren zu verkaufen. Die verschiedensten Konsumgüter werden hier verkauft: Bücher, Filme, Spiele und vieles mehr. Kommentare und die Bewertungsfunktion ermöglichen es dabei, schnell zu erkennen, welche Privathändler besonders beliebt und zuverlässig sind.
So verlockend diese Plattform auch ist, so droht doch einem Händler auf Amazon schnell eine Abmahnung, wenn er beim Anbieten seiner Ware einen Rechtsverstoß begeht. Nicht nur wegen nicht angemessener Belehrung über das Widerrufsrecht ist eine Abmahnung bei Amazon schnell geschehen. Dieser Ratgeber klärt über mögliche Abmahnfallen auf und liefert so Hinweise dazu, wie eine Abmahnung auf Amazon vermieden werden kann.
Inhalt
Ursachen für Amazon-Abmahnungen – Darauf müssen Sie achten
Wer intensiv auf dem Amazon-Marketplace handelt, kann schon einmal eine Mail mit einer Abmahnung von Amazon im elektronischen Briefkasten auffinden. Doch aus welchen Gründen kann das passieren? Im Folgenden werden die typischen Fälle im Detail erklärt.
Die Sache mit dem Widerrufsrecht
Laut Gesetz müssen Verbraucher vor dem Vertragsabschluss auf einer Online-Verkaufsplattform angemessen über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Das Feld, welches Amazon den Verkäufern dafür einrichtet, ist jedoch für die eingeführte Muster-Widerrufsbelehrung zu klein. Dadurch befinden sich die Privathändler in konstanter Gefahr. Eine Abmahnung durch eine Amazon-Rechtsverletzung dieser Art kann teuer werden.
Die Artikelbeschreibung
Auf der Amazon-Handelsplattform kann jedem Produkt eine sogenannte ASIN („Amazon Standard Identification Number“) zugewiesen werden. Dadurch erhält das Objekt die Artikelbeschreibung des schon vorhandenen und gleichwertigen Artikels.
Ändert sich jedoch die ASIN nachträglich, kann die Beschreibung nicht mehr zum Privatangebot passen, sie wäre dann irreführend. Außerdem kann es zu einer Markenrechtsverletzung kommen, wenn für No-Name-Ware die Identifikationsnummer des dazu passenden Markenprodukts verwendet wird.
Das Produktbild
Verwendet ein Privatverkäufer Produktbilder, die schon bei anderen Händlern sichtbar sind, kann es zu einer Abmahnung auf Amazon wegen Verletzung des Urheberrechts kommen. Ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, muss hier aber auch im Einzelfall festgestellt werden.
Generell gilt, dass der Upload ohne Zustimmung des Urhebers immer eine Verletzung des Urheberrechts darstellt. Daher ist auch hier der beste Tipp: Auf die Bilder von dritten verzichten und mit der eigenen Kamera ans Werk gehen. So kann auch solch eine Abmahnung umgangen werden.
Weitere Abmahnfallen
Eine Abmahnung auf Amazon kann nicht nur aus den oben genannten Gründen geschehen. Weitere Abmahnfälle können sein:
- Die Weiterempfehlungsfunktion: Eine Abmahnung kann auch daraus resultieren, dass Privathändler für die Weiterempfehlungs-Mails von Amazon (die eventuell als unverlangt versandte Werbung gewertet wird) mitbelangt werden.
- Preisangaben: Unverbindliche Preisangaben können auch zu Problemen führen. Da sich die Angaben der offiziellen Hersteller ändern können, kann eine falsche Angabe den Eindruck von Wettbewerbswidrigkeit erwecken. Um das Wettbewerbsrecht zu wahren, müssen vorhandene Preisangaben auch aktuell sein.
- Gesetzliche Informationspflichten: Die nicht angemessene Widerrufsbelehrung gehört genauso zu dieser Kategorie wie die Nichteinhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Von Rechtsstreitigkeiten wird in solchen Fällen aber teilweise auch abgesehen, da alle Händler auf Amazon davon gleichermaßen betroffen sind.
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