Tauschen von Daten über den Newzbin Usenet Index
Um im Usenet Inhalte leicht zu finden und herunterladen zu können, sind bestimmte Anwendungen und Programme notwendig. Die sogenannten Newsreader (Nachrichtenleser) bieten in den verschiedensten Formen Zugriff auf die umfangreichen Bereiche des Usenets. Alt.Binz ist ein bekannter Newsreader, der das Suchen und Herunterladen von Artikeln und Inhalten über Binärdateien ermöglicht?
Wie ein Download über den Alt.Binz-Newsreader funktioniert, was Nutzer in diesem Zusammenhang immer beachten sollten und ob sie bei der Nutzung des Programms mit einer Abmahnung rechnen müssen, betrachtet der nachfolgenden Ratgeber näher. Was zu tun ist, wenn Nutzer eine Abmahnung erhalten, ist ebenfalls Thema des Artikels.
FAQ: Alt.Binz
Alt.Binz ist ein Newsreader, der den Zugriff auf Newsgroups im Usenet ermöglicht. Mit dem Usenet-Programm können verschiedene Suchmaschinen genutzt werden, um Inhalte zu finden.
Ja, mit Alt.Binz können Artikel und Inhalte heruntergeladen werden. Vereinfacht betrachtet, handelt es sich im Filesharing im Usenet.
Eine Abmahnung aufgrund von Filesharing kann möglich sein, wenn Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begehen. Sind Inhalte urheberrechtlich geschützt, ist das Verbreiten und Tauschen über den privaten Gebrauch in der Regel untersagt.
Inhalt
Was ist Alt.Binz?
Als sogenannter binärer Newsreader verwendet Alt.Binz Binärdateien, um ein Teilen der verschiedensten Inhalte zu ermöglichen. So können an die eigentlichen News-Dateien Formate wie Videos, Audiodateien oder auch Texte oder Spiele angehängt werden. Ein solcher Newsreader ist in der Regel notwendig, um Inhalte im Usenet überhaupt lesen zu können. Alt.Binz ist kostenlos und läuft unter Betriebssystem Windows. Es bietet die Besonderheit, dass ein Download mit sogenannten NZBs möglich ist.
Ein NZB ist eine Datei, die auf XML basiert. Über diese können Downloads von Usenet-Servern (insbesondere NNTP) sowie Suchen über den von Newzbin.com erstellten Usenet-Index erfolgen. Sind Seiten im Usenet suchbar, erstellen diese NZB-Dateien für Inhalte, welche dann von Alt.Binz gefunden und heruntergeladen werden können. Diese Methode spart Zeit beim Suchen und Bandbreite bei einem Download.
Üblicherweise werden große Datenmengen in den Newsgroups in kleinere Nachrichten aufgeteilt. Jeder dieser Nachrichten hat ein eigene Identifikationsnummer (ID). In einer NZB-Datei sind die IDs zusammengefasst und können gemeinsam heruntergeladen werden. Alt.Binz setzt diese dann nach dem Download wieder in eine große Datei zusammen. Diese Funktionsweise ähnelt der von Torrents beim Filesharing im WorldWideWeb.
Das Usenet verfügt über keine zusammenhängenden Server, sodass immer die bei einer Suche angefragt werden, die gerade erreichbar sind. Alt.Binz nutzt die Verbindungen in der gleichen Art und Weise wie alle Newsreader. Das Schema für einen Download ist demnach folgendermaßen aus:
- Alt.Binz herunterladen
- Über die Suchfunktion Inhalte im Usenet suchen
- Auswahl der gewünschten Inhalte
- Binärdaten der Inhalte herunterladen
- Zusammensetzen der Teilstücke durch Alt.Binz
- Nutzen der Inhalte
Wann droht bei der Nutzung von Alt.Binz eine Abmahnung?
Wie auch im www kommt es im Usenet darauf an, welche Inhalte in den Newsgroups geteilt bzw. heruntergeladen werden. Die Nutzung von Alt.Binz für einen Download oder die Suche im Usenet ist nicht illegal. Problematisch wird es, wenn die urheberrechtlich geschützten Inhalte öffentlich geteilt werden, obwohl Nutzer nicht die Rechte an diesen besitzen.
Eine Vervielfältigung oder die Weiterverbreitung über den privaten Bereich hinaus, stellt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung dar. Können die Daten der Nutzer, ermittelt werden, sind neben den zivilrechtlichen Ansprüchen der Rechteinhaber auch strafrechtliche Folgen möglich. Erhalten Nutzer eine Abmahnung, sollten sie diese nicht ignorieren. Hier ist es empfehlenswert, sich an einen Anwalt zu wenden.
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