Kein grundsätzliches Alkoholverbot im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gibt kein allgemeines Verbot, was den Alkoholkonsum auf Arbeit betrifft. Solange Arbeitnehmer die volle Arbeitsleistung erbringen und gegen keine Pflichten im Arbeitsvertrag verstoßen, dürfen sie grundsätzlich Alkohol konsumieren.
Der Arbeitgeber kann jedoch aufgrund seines Weisungsrechtes ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz anordnen. Ist im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden, bedarf es seiner Zustimmung zum Alkoholverbot. Der Betriebsrat kann außerdem bei der Ausgestaltung der Betriebsvereinbarung zum Alkoholverbot mitbestimmen. Jeder Mitarbeiter bzw. Arbeitnehmer hat sich dann an diese Bestimmungen zu halten.
Inhalt
Abmahnung infolge von Alkohol bei der Arbeit
Missachtet ein Mitarbeiter diese Alkoholvorschrift und erscheint alkoholisiert zur Arbeit oder trinkt Alkohol im Dienst, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Verstößt der Mitarbeiter mehrfach gegen das Alkoholverbot am Arbeitsplatz ist sogar eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt.
Diese Abmahnung „Alkohol“ beziehungsweise auch die Kündigung wegen Alkohol ist im Arbeitsrecht niedergeschrieben. Hier sind auch die Rechte und Pflichten Aller aufgeführt.
Muster einer Abmahnung: Alkohol am Arbeitsplatz
Bei einer Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz muss sich der Vorgesetzte an gewisse Vorschriften halten.
In einer Abmahnung wegen Alkohol während der Arbeit muss zum einen die Anschrift des Mitarbeiters aufgeführt werden, der Ort und das Datum der Ausstellung sowie die erkennbare Benennung „Abmahnung“. Zudem ist ein genauer Vorfall aufzuführen, der nachweist, dass der Mitarbeiter gegen das Alkoholverbot verstoßen hat und am Arbeitsplatz Alkohol zu sich genommen hat.
Muster: Abmahnung wegen Alkohol
Sehr geehrte(r) Frau/Herr …zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen haben. Daher sehen wir uns veranlasst, Sie auf Ihre vertraglichen Pflichten hinzuweisen. Trotz vertraglich festgelegtem Alkoholverbot sind Sie am (Datum) unter Alkoholeinfluss zur Arbeit erschienen und konnten in diesem Zustand Ihre Arbeitsleistung nicht vollständig erbringen.
Wir fordern Sie hiermit ausdrücklich auf, das oben geschilderte Verhalten zukünftig zu unterlassen und Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.
Im Falle einer Wiederholung des oben geschilderten Verhaltens behalten wir uns vor, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses auszusprechen. Eine Durchschrift dieser Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Bestätigung Arbeitnehmers:
Die Abmahnung habe ich erhalten.
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
Muster für Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz (.doc) Muster für Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz (.pdf)
Eine Abmahnung soll grundlegend dem Betroffenen die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern. In dem Schreiben ist daher aufzuführen, dass eine Befolgung des Alkoholverbots erwartet wird. Es ist jedoch ebenfalls darauf hinzuweisen, das Alkoholkonsum am Arbeitsplatz ein Kündigungsgrund sein kann, insbesondere wenn gegen die Betriebsvereinbarung zum Alkoholverbot mehrmals verstoßen wurde.
Wie sollten Betroffene auf die Abmahnung reagieren?
Ganz gleich, aufgrund welcher Schwere die Beschuldigung und die Abmahnung ausgesprochen werden, Alkohol am Arbeitsplatz muss grundlegend nicht sein und der Konsum ist in bestimmten Berufen selbstredend nicht gestattet. Dazu zählen beispielsweise Piloten oder Busfahrer, da diese noch eine Garantenstellung gegenüber Passagieren haben. Bei diesen Berufsgruppen wird in den meisten Fällen gleich die Kündigung wegen Alkohol ausgesprochen.
Spontane Rechtfertigungen sind grundlegend zu vermeiden, ebenso wie schriftliche Stellungnahmen, die übereilt erstellt werden. Eine Bestätigung der Vorwürfe ist ebenfalls nicht anzugeben, selbst wenn der Abmahnungsgrund tatsächlich vorgelegen hat.
Alkoholismus am Arbeitsplatz beziehungsweise Alkohol im Dienst ist ein durchaus ernst zu nehmendes Thema. Wer sich ungerecht behandelt fühlt oder falls die Anschuldigungen nicht der Wahrheit entsprechen, sollte einen Anwalt aufsuchen, der sich auf das Thema Arbeitsrecht und Abmahnungen spezialisiert hat. Der Rechtsanwalt kann die Abmahnung überprüfen.
Bei Unternehmen, in denen ein Betriebsrat vorhanden ist, können Betroffene auch diesen kontaktieren und um Rat fragen.
Bei sehr hartnäckigen Vorwürfen kann von Abgemahnten auch durchaus der Klageweg eingeleitet werden. Als Betroffener ist aber immer zu überdenken, dass mit einer Abmahnung der Vorgesetzte ein Zeichen setzt und das es am Betroffenen selbst liegt, diese zu deuten und sein Verhalten entsprechend zu ändern.
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