Wenn Massenabmahnungen erfolgen
Für bestimmte Anwälte stellen Abmahnungen wegen Verstößen im Internet ein lukratives Geschäft dar. Sogenannte Abmahnanwälte durchforsten das World Wide Web nach (vermeintlichen) Fehlhandlungen.
Dabei stößt der eine oder andere immer wieder auf einen bisher nicht belangten Verstoß: Schon bahnt sich eine neue Abmahnwelle an.
Doch was hat es mit dem Massenphänomen auf sich? Wie sollten Betroffene einer Abmahnwelle reagieren? Sind die zahlreichen Abmahnungen meist gerechtfertigt?
In diesem Artikel finden Sie Informationen zum Geschäftsmodell der Abmahnwelle. Tipps zur richtigen Verhaltensweise nach Eintreffen einer solchen Abmahnung finden Sie hier ebenfalls.
- Popcorn Time
- Störerhaftung
- Abmahnung wegen Filesharing
Inhalt
Abmahnwelle im Internet: Häufige Gründe
Durch die Entwicklung des World Wide Webs in vielen Bereichen des Lebens und einer sich schnell ändernden Rechtslage ist das Internet eine Fundgrube für professionelle Abmahner. Diese Verstöße werden am häufigsten abgemahnt:
- Fehlendes Impressum
- Fehlendes Widerrufsrecht
- Falsch formulierte AGB
- Filesharing
Immer wieder aufs Neue: Abmahnwelle wegen Streaming
Kaum ein Vorgang ist im Internetrecht öfter diskutiert worden, als das Streaming von Filmen. Kaum ein Vorgang bleibt dabei jedoch so uneindeutig. Die Gesetzeslage ist in dieser Frage nicht abschließend geklärt.
Beim Streaming wird der Film nämlich kurzzeitig im Cache des Browsers gespeichert. Aktuell gehen Experten davon aus, dass diese kurze Zwischenspeicherung keinen Urheberrechtsverstoß darstellt.
Dubiose Streaming-Portale: Abmahnwelle garantiert!
Manche Streaming-Angebote nutzen jedoch eine andere Technik, bei welcher die entsprechenden Filme tatsächlich auf den Rechner des Nutzers heruntergeladen werden.
Dies betrifft zum einen Dienste, welche den DivX-Player nutzen. Dieser speichert die Daten auf der Festplatte des nichtsahnenden Zuschauers.
Zum anderen fanden Internetexperten heraus, dass manche Streaming-Portale im Hintergrund eine Filesharing-Software verwenden.
Das bedeutet, dass die Dateien mitnichten allein im Cache gespeichert werden. Durch die P2P-Technick laden Sie zum einen die Videos und Filme herunter, bieten diese aber zeitgleich weiter zum Download an.
Eine dieser Plattformen – „Popcorn Time“ – führte hierzulande zu einer Abmahnwelle wegen illegalem Filesharing.
Abmahnung im Zuge einer Abmahnwelle in Deutschland erhalten? Nicht den Kopf verlieren
Eine Massenabmahnung kann über Nacht entstehen. Stößt ein Anwalt auf einen vermeintlichen Verstoß, welcher häufig vorkommt, schickt er einige Probeabmahnungen heraus. Zahlen die Betroffenen, ist eine Abmahnwelle meist vorprogrammiert.
Bevor das Recht eindeutig definiert wird und die ersten Fälle vor Gericht landen, nutzen Abmahnanwälte meist das Überraschungsmoment aus, um möglichst viele Abmahnungen zu versenden.
Überrumpelt bezahlen viele Betroffene die geforderte Summe und unterzeichnen die beigefügte Unterlassungserklärung. Erst, wenn sich die Notion verbreitet, es handle sich um eine neue Abmahnwelle, konsultieren die meisten Abgemahnten einen Rechtsanwalt.
Opfer einer Abmahnwelle? Anwaltsbeistand ist ratsam
Trifft eine Abmahnung bei Ihnen ein, sollten Sie zuallererst einen eigenen Anwalt zu Rate ziehen. Oftmals sind formale Fehler enthalten, welche die Abmahnung ungültig werden lassen.
Auch eine Überprüfung und Umformulierung der Unterlassungserklärung durch einen Rechtsbeistand ist ratsam.
Beispiel: Die Redtube-Abmahnwelle
Die in Deutschland größte Abmahnwelle betraf Redtube – eine Streaming-Plattform mit pornographischem Inhalt. Mehrere Zehntausend Redtube-Nutzer erhielten Abmahnungen mit einer Zahlungsaufforderung über 250 Euro pro angesehenen Film und einer zu unterzeichnenden Unterlassungserklärung.
Experten gehen davon aus, dass die Mehrzahl der Abgemahnten die 250 Euro auch bezahlt hat.
Allerdings wehrten sich ebenfalls viele Betroffene bis vor Gericht. 2013 entschied das Landesgericht, dass die Abmahner vorerst keine weiteren Abmahnungen in diesem Kontext versenden dürfen.
Allerdings ist das Recht in diesem Zusammenhang noch nicht eindeutig geklärt.
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