FAQ: Abmahnung wegen Handy am Arbeitsplatz
Der Arbeitgeber hat durchaus ein Weisungsrecht und kann die private Handynutzung am Arbeitsplatz untersagen und einen Abmahngrund darstellen. Zudem können entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag enthalten sein. Was Gründe für ein Handyverbot sein können, haben wir hier zusammengefasst.
Ja. Verstoßen Mitarbeiter gegen die Weisung bzw. die arbeitsvertraglichen Regelungen zum Handyverbot, kann das eine Abmahnung zur Folge haben. Wie eine solche Abmahnung für die Handynutzung als Vorlage aussehen kann, zeigt unser Muster hier.
Ist die Abmahnung wegen dem Handy am Arbeitsplatz nicht gerechtfertigt, können Betroffene auch im Arbeitsrecht Widerspruch einlegen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhalt
Kann der Arbeitgeber ein Handyverbot erteilen?
Eine Abmahnung wegen privatem Handy am Arbeitsplatz? Ist das überhaupt möglich? Dürfen Arbeitgeber die Nutzung des Handys während der Arbeitszeit untersagen? Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber bis zu einem gewissen Maß bestimmen können, welche privaten Tätigkeiten am Arbeitsplatz geduldet werden bzw. zulässig sind.
Ein gesetzliches Handyverbot gibt es in Deutschland nicht. Arbeitgeber haben diesbezüglich jedoch ein Weisungsrecht und können die private Nutzung von elektronischen Geräten wie Handy, Tablet, Laptop usw. während der Arbeitszeit verbieten.
Die rechtliche Grundlage für dieses Weisungsrecht bildet § 106 Gewerbeordnung (GewO). In diesem ist Folgendes definiert:
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.
Gründe für ein Handyverbot am Arbeitsplatz
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Handyverbot am Arbeitsplatz ausgesprochen wird. Wichtig ist, dass ein Verbot auch begründet werden kann. In der Regel ist dies schon angesichts des Potentials der Ablenkung gegeben. Ob der erstmalige Verstoß dann eine Abmahnung wegen Handy am Arbeitsplatz rechtfertigt, hängt vom jeweiligen Einzelfall bzw. auch der Schwere der Pflichtverletzung ab.
Folgende Gründe werden häufig angeführt, wenn es um das Untersagen der privaten Handynutzung geht:
- Ablenkung von der eigentlichen Arbeit
- Arbeitszeitverlust
- Störung von elektrischen Geräten am Arbeitsplatz
- Erhöhung des Unfallrisikos durch Ablenkung
- Anstieg der Fehlerhäufigkeit
- Industriespionage / Weitergabe von Betriebsgeheimnissen
- Verletzung des Datenschutzes oder der Persönlichkeitsrechte (z. B. beim Erstellen von Fotos und Videos bzw. dem Teilen dieser)
Handelt es sich jedoch um einen Notfall, darf die Nutzung des Handys nicht generell untersagt werden. Hier ist eine Abmahnung wegen der Handynutzung in der Regel auch nicht gerechtfertigt. Darüber hinaus darf ein Handyverbot nicht in der Pausenzeit der Arbeitnehmer oder außerhalb der Betriebsräume gelten.
Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser einem Handyverbot zustimmen, da die Regelung die Ordnung im Betrieb betreffen und mitbestimmungspflichtig ist. Erhalten Arbeitnehmer eine Abmahnung wegen Handy am Arbeitsplatz, können sie sich dann auch an den Betriebsrat wenden.
Abmahnung wegen privater Handynutzung
Die Handynutzung am Arbeitsplatz kann eine Abmahnung rechtfertigen, wenn eine entsprechende Weisung vorhanden ist oder im Arbeitsvertrag das Unterlassen der privaten Nutzung vereinbart wurde.
Eine solche Abmahnung wegen einem Handy am Arbeitsplatz muss gut begründet sein und schriftlich erfolgen. Zudem muss dieses Vorgehen auch verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass bei einem geringfügigen Verstoß, z. B. das kurze Schauen auf das Handydisplay, eine Abmahnung unverhältnismäßig sein kann.
Es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Hat der betreffende Arbeitnehmer mehrmals gegen das Handyverbot verstoßen, kann eine Abmahnung wegen der Handynutzung deutlicher begründet sein.
Unterlässt der Arbeitnehmer das Verhalten trotz einer Abmahnung wegen Handy am Arbeitsplatz nicht, ist im letzten Schritt auch eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung möglich. Ist der Verstoß gegen das Handyverbot schwerwiegend und geht zum Beispiel mit einer Gefährdung anderer einher, ist unter Umständen auch eine fristlose Kündigung möglich. Darüber hinaus ist in bestimmten Fällen das Verhalten des Arbeitnehmer strafrechtlich relevant. Und zwar dann, wenn es sich bei der Erledigung privater Angelegenheiten um Arbeitszeitbetrug handelt.
Was tun bei einer Abmahnung wegen Handy am Arbeitsplatz?
Haben Sie eine Abmahnung wegen der Handynutzung am Arbeitsplatz erhalten, können Sie dieser widersprechen, wenn Sie diese für ungerechtfertigt halten. Zunächst können Gespräche mit dem Betriebsrat bzw. auch mit dem Vorgesetzten sinnvoll sein.
Im Zweifel sollten sich Betroffene rechtliche Unterstützung bei einem fachkundigen Anwalt suchen. Dieser kann nach Prüfung der Sachlage auch beurteilen, ob ein Widerspruch erfolgversprechend ist. Mehr zum Widerspruch gegen eine Abmahnung wegen Handy am Arbeitsplatz finden Sie in unserem Ratgeber “Widerspruch gegen eine Abmahnung einlegen: So geht’s”.
Abmahnung wegen Handy am Arbeitsplatz: Muster als Hilfestellung
Bei der Formulierung einer Abmahnung wegen der Handynutzung am Arbeitsplatz können Muster hilfreich sein. Online finden sich viele Varianten, die Sie herunterladen und individuell anpassen können.
Nachfolgend haben wir ein solches Muster zur Verfügung gestellt. Laden Sie sich die Abmahnung wegen der Handynutzung am Arbeitsplatz als Vorlage herunter und passen Sie diese entsprechend an.
Jetzt das Muster zur Abmahnung bei Handynutzung am Arbeitsplatz herunterladen!
Muster für Abmahnung bei Handynutzung (.doc) Muster für Abmahnung bei Handynutzung (.pdf)
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