Was Sie vor der Unterschrift wissen sollten
Eine Abmahnung ist ein äußerst wirkungsvolles Mittel, das dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, wenn er einen Mitarbeiter auf eine Verletzung des Arbeitsvertrages hinweisen möchte. Er spricht darin außerdem die deutliche Warnung einer Kündigung aus, sollte sich das abgemahnte Verhalten wiederholen.
Nun gibt es aber immer wieder Fälle, in denen Abmahnungen in ungerechtfertigter Weise ausgesprochen wurde. Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, auch eine Abmahnung unterschreiben zu müssen? Oder sollte hier nicht eher den Fachleuten Recht gegeben werden, die dem Betroffenen klar raten: „Eine solche Abmahnung nicht unterschreiben!“
Inhalt
Wann kann der Arbeitnehmer seine Unterschrift verweigern?
Obwohl heute jeder glücklich sein müsste, wenn er einen gesicherten Arbeitsplatz hat, kommt es doch in vielen Fällen zu Unstimmigkeiten mit dem Vorgesetzten. Sei es, dass die Arbeitsleistung und die nötige Konzentration mit der Zeit etwas nachgelassen haben oder es Ärger mit den Kollegen aus der Abteilung gibt. Solche Situationen können sich hochschaukeln, bis es letztlich zum Erhalt einer Abmahnung kommt.
Die erste Frage des betroffenen Arbeitnehmers ist oft: „Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?“ Oder verschlimmert ein solches Vorgehen die Sache nur noch mehr? Dies steht besonders dann zur Diskussion, wenn die Abmahnung in ungerechtfertigter Weise ausgestellt wurde. In der Regel gilt, dass ein Mitarbeiter nicht verpflichtet ist, eine Abmahnung zu unterschreiben, um das abgemahnte Verhalten zu bestätigen. Außerdem muss er eine Abmahnung auch nicht unterschreiben, wenn sie nicht gültig ist.
Damit eine Abmahnungen gültig ist, muss sie auf jeden Fall die folgenden Punkte beinhalten:
- Name und Vorname des abzumahnenden Mitarbeiters
- Genaue Schilderung der verletzten Pflichten mit Datum und Uhrzeit
- Eindeutiger Hinweis, dass die Bestimmungen des Arbeitsvertrages verletzt wurden
- Ausdrückliche Aufforderung, das beanstandete Verhalten zu beenden
- Androhung einer verhaltensbedingten Kündigung im Fall der Wiederholung
- Datum und Unterschrift des Arbeitgebers oder Weisungsberechtigten
Eine erhaltene Abmahnung unterschreiben: So verhalten Sie sich richtig!
Jeder betroffene Arbeitnehmer hat nämlich das Recht, ein Mitglied des Betriebsrates darum zu bitten, wenn der Arbeitgeber mit ihm über den Erhalt der Abmahnung sprechen möchte. Alternativ kann er einige Tage Bedenkzeit erbeten, bevor er sich zum Sachverhalt äußert. So hat er genügend Zeit und kann zum Beispiel die örtliche Niederlassung der zuständigen Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Denn vielleicht ist es angebracht, schriftlich eine Gegendarstellung zu formulieren. Diese findet dann zusammen mit der Abmahnung Eingang in die Personalakte . Wenn der Arbeitgeber also beispielsweise einen Mitarbeiter per E-Mail abmahnt und dies in die Personalakte aufnehmen will, muss laut Arbeitsrecht der Arbeitnehmer vorher zu dem Vorfall angehört werden. Dafür sollte sich der Arbeitnehmer auch unbedingt die Aussagen von so vielen Zeugen wie möglich sichern, um seiner Gegendarstellung mehr Gewicht zu verleihen.
Gleichwohl ist eine Unterschrift des Arbeitnehmers bei Erhalt der Abmahnung zwingend nötig. Mit dieser sollte er jedoch nur die Kenntnisnahme, nicht jedoch den Inhalt der Abmahnung bestätigen. Es ist das Recht jedes abgemahnten Arbeitnehmers, vor seine Unterschrift einen entsprechenden Passus zu formulieren.
Günther meint
9. Oktober 2017 at 18:19
Hallo,
ich bin 55 Jahre alt, gelernter Koch und arbeite nun seit 22 Jahren in einem großen Rehaunternehmen mit mehreren Hotels.
Vor 2 Jahren erlitt ich arbeitsbedingt einen Herzinfarkt. Ich war vorher nie länger krank oder bin nie anderweitig aufgefallen. Vor einigen Wochen kam es zu einem Gespräch mit der zuständigen Personalchefin, dem Hoteldirektor und dem Zentralküchenleiter. Dieser legte mir nahe „doch selbst zu gehen, wenn mir die Arbeit zu viel wird.“ Worauf es allen anwesenden die Sprache verschlug. Nun kam es heute zu einem weiteren Gespräch, aber dieses mal ohne den Hoteldirektor. Unter sechs Augen wurde mir vorgeworfen Betriebsschädigend zu sein, da ich Dressing (79 Cent pro Liter) für Salat vom Rücklauf genutzt habe. Meine Kollegen wollen angeblich nicht mehr mit zusammen arbeiten.
Die anwesende Personalchefin schrieb ein Protokoll über dieses Gespräch und würde in den nächsten Tage eine Abmahnung vorbereiten. Mir wurde gedroht „etwas würde passieren“ wenn ich bzgl dieser Abmahnung nun in Krankenstand gehen würde.
Wie würden Sie mir empfehlen weiter vorzugehen? Ich bin ja nun schon lange bei dem Betrieb und habe nicht vor von selbst zu kündigen. Doch finde ich dieses Verhalten, was schon sehr an Mobbing grenzt, des Küchenchefs mehr als dreist und möchte mir das nicht gefallen lassen. Zur Info, diese Person ist jetzt erst seit 5 Jahren als Küchenchef im Unternehmen tätig.
Mit freundlichen Grüßen
abmahnung.org meint
17. Oktober 2017 at 16:52
Hallo Günther,
Ihr komplexer Fall benötigt eine umfassende Rechtsberatung. Diese dürfen wir leider hier nicht anbieten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
Uwe meint
21. September 2017 at 10:18
Frage: Was heisst persönliche Übergabe.
Mein Chef hat mir eine Abmahnung in mein Firmenpostfach gelegt mit der Bitte das ich diese unterschreiben.
Ist das auch persönliche Übergabe.
Über den Inhalt dieser Abmahnung werde ich mit ihm persönlich reden, da verschiedene Punkte falsch und unvollständig sind.
Uwe
abmahnung.org meint
17. Oktober 2017 at 16:37
Hallo Uwe,
persönliche Übergabe bezeichnet ein Verfahren, welches dafür sorgt, dass das betreffende Schreiben direkt an den Empfänger übergeben wird. Haben nur Sie zum Postfach Zugang, sollte das auch bei Ihnen der Fall sein. Bei Problemen wenden Sie sich am besten direkt an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann die Abmahnung genau prüfen und auch anfechten.
Abmahnung.org
Anonym meint
5. September 2017 at 11:01
Hallo,
ich bin Auszubildender und wurde während der Arbeitszeit mit dem Handy erwischt. Nun habe ich eine schriftliche Abmahung erhalten in der nur steht, dass ich mich nach mehrfacher Aufforderung nicht an das Hadnyverbot während der Arbeitszeit gehalten habe. Dann steht des weiteren drin, dass ich den Anweisungen von Vorgesetzten zum Teil nicht nachkomme und hiermit eine Abmahung für Ausgesprochen. Ich habe auf der Homepage der IHK gelesen, dass eine Abmahung nicht wirksam ist, wenn nicht genau beschrieben drinsteht, wann das war also mit Datum und Uhrzeit. Ich selber weiß es auch nicht wann das war. Dann ist es laut der IHK auch nicht wirksam, da nicht drin steht, dass ich dieses Verhalten ändern soll. Wie gehe ich jetzt vor? Ist die Abmahnung trotzdem rechtens? Soll ich eine Gegendarstellung dazu verfassen, obwohl es stimmt, dass ich am Handy war? Aber dass ich den Vorgesetzten nicht nachkomme kann ich nicht nachvollziehen, da dort auch kein Beleg zu dabei ist was ich wann gemacht habe. Und soll ich die Abmahnung unterschreiben?
Mit freundlichen Grüßen
abmahnung.org meint
11. September 2017 at 10:57
Hallo Anonym,
das Entwerfen einer Gegendarstellung ist immer möglich. Diese wandert dann mit in die Personalakte. Aber Sie haben es schon richtig erkannt: Formfehler sorgen dafür, dass eine Abmahnung ungültig ist. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Dieser kann Ihnen dabei helfen, dagegen vorzugehen.
Abmahnung.org
Dani meint
4. September 2017 at 18:44
Hallo,
ich soll eine Abmahnung erhalten, da ich in der Nachtschicht weggenickt bin (max. 5min)
Jetzt ist meine Frage wie ich damit umgehen soll, da es sich wie folgt angespielt hat.
Ich habe mich wegen Kopfschmerzen kurz zurückgelehnt um diese unter Kontrolle zu bekommen.
Dabei hat mich ein Arbeitskollege fotografiert. Dazu ist zu sagen, dass in dem Arbeitsbereich/-Halle außer meinen Schichtkollegen keiner befugt ist diese zu betreten sowie ein absolutes Handyverbot im Produktionsbereich besteht, daher ist dieses Foto meiner Ansicht nach nicht rechtens, dazu würde der Privatbereich ja noch kommen mit „Recht am eigenen Bild“ und „Verletzung der intimen Privatsphäre“.
Muss ich eine Abmahnung die auf dieses Unerlaubte Foto gestützt ist akzeptieren und unterschreiben oder darf es nicht als Grundlage genutzt werden.
abmahnung.org meint
11. September 2017 at 10:53
Hallo Dani,
grundsätzlich können Sie immer eine Gegendarstellung entwerfen, die zusammen mit der Abmahnung in die Personalakte wandert. Wollen Sie jedoch stärker gegen die Abmahnung vorgehen, empfehlen wir Ihnen, den Kontakt zu einem Anwalt für Arbeitsrecht zu suchen. Dieser kann Sie zu allen Handlungsoptionen beraten. Außerdem kann er Sie dabei unterstützen, gegen die unrechtmäßige Bildaufnahme vorzugehen.
Abmahnung.org
Kyriakos meint
24. August 2017 at 23:31
ich bin ein Azubi im 4. Lehrjahr als Kfz-mechatroniker und habe heute eine Abmahnung wegen schlechter Leistung bekommen.
Ich habe bei der Bremsanlage hinten rechts vergessen einen Bremsbelag einzubauen und auf der linken Seite den Bremssattel nicht richitg festgeschraubt. Das Fzg. hat die Werkstatt nicht verlassen, da mir der Fehler aufgefallen ist, jedoch hab ich die Ursache nicht gefunden. (So ein gravierender Fehler ist mir zum ersten Mal passiert.)
Ist diese Abmahnung jetzt rechtens?
Loht es sich überhaupt da vorzugehen, da ich diesen Winter die Ausbildung beenden werde und ich mich auf einen Studienplatz bewerben möchte.
abmahnung.org meint
4. September 2017 at 10:29
Hallo Kyriakos,
Sie können in diesem Fall eine Gegendarstellung zur Abmahnung aufstellen, welche mit dieser zusammen in die Personalakte wandert. Das kann insofern wichtig sein, da Ihr Arbeitgeber die Verfehlung mit in das Arbeitszeugnis einfließen lassen kann. Sie sollten jedoch erst einmal das Gespräch mit diesem Suchen und darauf hinweisen, dass Sie bisher gute Arbeit geleistet haben und solche Fehler noch nie vorher vorgekommen sind. Demnach bestand immer ein gutes Verhältnis zum Betrieb. Dann wird aus der Abmahnung vielleicht eine „harmlosere“ Ermahnung. Auch ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, gegen eine Abmahnung vorzugehen.
Abmahnung.org
Enver meint
10. August 2017 at 23:07
Kann ich eine Abmahnung mit entgegen mit meiner Unterschrift abgeben .
abmahnung.org meint
14. August 2017 at 11:41
Hallo Enver,
natürlich können Sie eine Abmahnung einfach annehmen. Dann müssen Sie diese nur unterschreiben und abgeben.
Abmahnung.org
Albert meint
2. Juni 2017 at 23:42
Hallo,
ich hätte da eine Frage wie ich mich verhalten soll: Ich soll eine Abmahnung erhalten.
Grund: Ich habe als Fachkraft in der Pflege eine, nach Meinung meines Vorgesetzten falsche Entscheidung getroffen. Eine meiner Klienten (ich arbeite in einer Wohngruppe mit geistig behinderten Menschen) hatte auf der Toilette einen epileptischen Anfall und ist auf den Boden gefallen.Ich habe sie mit dem Gesicht nach unten aufgefunden. Sie hat sich dabei an Stirn und Nase verletzt. Nachdem der Anfall vorbei war und ich ihre Schürfwunden an Nase und Stirn versorgt hatte, ging es der Person wieder gut und ich entschied keinen Notarzt zu holen.Auch mit dem Hintergrund, dass es nicht der erste Vorfall dieser Art war. Ich habe alles nach Vorschrift dokumentiert und auch bei der Übergabe an die Nachtbereitschaft alles nach Vorschrift berichtet. Dazu muss man erwähnen, dass es Sonntagabend war.Die üblichen Stellen, wie Vorgesetzter, Hausarzt und gesetzliche Betreuung wollte ich am nächsten Tag verständigen. Meine Kollegin, die ab 6 Uhr (ich erst ab 16 Uhr) am nächsten Tag im Dienst war hat mir aber die Chance genommen, das selbst zu erledigen. Nun wird mir vorgeworfen, dass ich keinen Notarzt hinzugezogen habe und dass ich die gesetzliche Betreuung nicht sofort informiert habe. Deshalb soll ich nun eine Abmahnung erhalten.
abmahnung.org meint
6. Juni 2017 at 12:45
Hallo Albert,
Sie können hier eine Gegendarstellung formulieren und so gegen die Abmahnung vorgehen. Dabei kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht beratend zur Seite stehen.
Abmahnung.org
Edgar meint
6. April 2017 at 12:39
Mal ganz ehrlich, was is denn das hier für eine Seite???
Die Leute stellen Fragen, weil sie sich echt unsicher sind und jede zweite Antwort ist: fragen Sie einen Anwalt….
Ja da wäre man vermutlich nicht selbst drauf gekommen…
Danke für nichts würde ich sagen.
abmahnung.org meint
10. April 2017 at 11:50
Hallo Edgar,
wir helfen sehr gerne weiter, soweit es uns möglich ist. Aber alles, was einer anwaltlichen Rechtsberatung entspricht, ist uns nicht gestattet. Und viele Einzelfälle erfordern solch eine Beratung, da keine einfache gesetzliche Regelung die Lösung bereithält und abgewogen werden muss, welche Vorgehensweise für die Betroffenen am günstigsten ist.
Abmahnung.org
Mandy meint
24. März 2017 at 21:37
Hallo.hab da eine Frage.Vor 2 Jahren erhielt ich laut Aussage meines Chefs eine Aktennotiz. Diese habe ich nie durchgelesen,geschweige denn unterschrieben.Heute nun erhielt ich eine Abmahnung und er meinte,dies sei ein Warnschuss,da ich ja 2015 schon eine wegen eines anderen Sachverhaltes erhalten hätte,Ich war wie vor den Kopf gestoßen,da ich sowohl damals,als auch heute noch der Meinung bin,die Aktennotiz…jetzt plötzlich Abmahnung…von 2015,sei unrechtmäßig.Leider habe ich keine Zeugen für diese Gespräche.Nun bin ich total verunsichert.Wie verhindere ich,das aus dieser Aktennotiz eine Abmahnung wird.Ich hab keine Beweise…will den Chef nicht groß darauf ansprechen,da ich kein Öl ins Feuer gießen möchte..bin ratlos. Grüße
abmahnung.org meint
27. März 2017 at 12:44
Hallo Mandy,
wenn Sie sich allein unsicher fühlen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie eingehend beraten.
Abmahnung.org
Sabrina meint
19. März 2017 at 10:21
Ich arbeite in einem Büro (Zeitungsvertrieb) ich habe eine Verteilung kontrollieren lassen wo der Kunde nicht verteil hat. Das Ergebnis war Positiv. Mein Chef kam zu mit und bat um ein Gespräch. Er wirft mir Fälschung des Ergebnisses vor. Ich wusste nicht das der Kunde an diesem Wochenende nicht verteilen wollte. Muss ich mit einer Abmahnung rechnen?
abmahnung.org meint
20. März 2017 at 11:45
Hallo Sabrina,
Fehler im Arbeitsalltag passieren und rechtfertigen bei einmaligem Auftreten für gewöhnlich keine Abmahnung. Aber warten Sie erst einmal ab. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
markus meint
16. März 2017 at 23:50
Guten abend,folgender sachverhalt.eine kollegin hat eine beschädigte aufrichthilfe (stehlifter)benutzt,ich sah dies zufällig als sie fertig war. Ich habe ihr gesagt sie solle dies melden,ich dachte sie kümmert sich drum,was sie nicht tat.ich wurde von meiner vorgesetzten drauf angesproche .ich schilderte ihr den sachverhalt,die kollegin wollte es auf mich schiebe ,sie meinte sie wisse nicht wie man das meldet,obwohl sie es von verschiedenen kollegen gezeigt bekam unter anderem auch schon von mir.heut hat mich der chef angesprochen hnd gemeint das er uns da beide schriftlich abmahnen muss.die abmahnung muss noch geschrieben werden.muss ich diese abmahnung akzeptieren?vielen dank. P.s. diese kollegin ist schon mehrfach auch bei anderen kollegen wegen verschiedenen di gen aufgefallen(geht einfach wenn sie keine lust zu arbeiten hat,schnauzt patienten an, macht als ob sie kein deutsch versteht,trägt keine dokumentation ein,ging schon kollegen an die kehle,etc)die dafür zuständige vorgesetzte wurde über diese umstände mehfach informiert,die kollegin redete sich raus kejne würde mit ihr reden,obwohl wir das tun.die zust. Vorgesetzte meint dann immer nur wir müssen kommunizieren.bexchwerden verlaufen im sand.sie erledigt auch keine ihr aufgetragenen arbeitsanweisungen,weswegen es schon beschwerden gab.ich danke schonmal für die antworten.mit freundlichen grüßen,m.
abmahnung.org meint
20. März 2017 at 12:08
Hallo markus,
gegen eine unberechtigte Abmahnung können Sie in der Regel vorgehen. Es hilft zum Beispiel, wenn Sie eine Gegendarstellung vorlegen, die durch Zeugenaussagen von Kollegen gestützt ist. Ansonsten sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann den Fall genau analysieren und Sie kompetent beraten.
Abmahnung.org
Mandy meint
14. März 2017 at 21:40
Hallo,
Ich habe eine Frage.
Ich habe 2Abmahnungen bekommen ,musste diese jedoch nicht unterschreiben bis jetzt.Es gab vor den Abmahnungen kein Vorgespräch.Es geht um 10min.die ich früher gehen musste weil ich einen Handwerker zu hause hatte.ich informierte meine vorgesetzte per handy Nachricht .worauf sie mir erst sagte es geht nicht das ich früher gehen kann.im nächsten Moment sagte sie mir jedoch das ich gehen könne.während dem ganzen chat verlauf ärgerte ich mich sehr und schrieb meiner vorgesetzten etwas verärgert das sie auch nur eine angestellt e sei und ich den vorfall mit der Abteilungsleiter in klären würde.
Ich wurde dann krank und war 2wochen krank geschrieben,in dieser Zeit fand ein Gespräch zwischen meiner vorgesetzten und der Abteilungsleiter in statt ohne meiner Abwesenheit.Daraufhin bekamm ich am letzten tag meiner krankschreibung 2Abmahnungen zugleich.
1.Abmahnung ist wegen der Unhöflichkeit und respektlosifkeut mei er vorgesetzten
2.Abmahnung ist wegen zu früher dienstzeit Beerdigung.(es ging lediglich um 8min die ich früher aus stempelte.
Heute gab es ein Gespräch zwischen der vorgesetzten,der Abteilungsleiterin und mir.ich habe mich geäußert aber laut Abteilungsleiterin sind doe Abmahnungen berechtigt.
Ich bin verwirrt da ich weiß man muss Abmahnungen unterschreiben,jedoch wurde ich nicht dazu aufgefordert.
Ich würde mich freuen wenn ich ei e Antwort bekomme ,da ich nicht weiß wie ich mich verhalten soll.
abmahnung.org meint
20. März 2017 at 11:55
Hallo Mandy,
leider können wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihnen sagen, wie Sie am besten weiter vorgehen und ob die Abmahnungen nicht anfechtbar sind.
Abmahnung.org
Christian meint
14. März 2017 at 13:00
Hallo,
Mir wurde letzte Woche eine ermahnung erteilt ich würde betrug machen in dem ich auf meiner Tour mich 2 Std. Ausruhe lkw fahrer täglich Gera Kassel und zurück. Laut Vertrag habe ich eine 40std.woche Montag bis Samstag,Die Betriebsleiterin setzte mich unter Druck,beschimpfte mich usw.wenn ich nicht das mache was sie sagt kann ich gehen sofort.Blieb einfach ruhig.Heute kam mein Fuhrpark Leiter auf mich zu und sagte hier unterschreib mal,darauf ich kann ich es lesen…Er nein unterschreibe einfach,erwitterte nein ohne Prüfung unterschreiben ich es nicht,sagte noch das es auch der Betriebsrat lesen soll. Darauf er die Leitung schickt es mir per Post zu. Was kann ich jetzt erwarten bzw.muss ich es unterschreiben habe alle nachweise das ich mehr als 8std.und 10std. Arbeiten,somit ist es laut Amt für arbeitsschutz schon strafbar. Mfg christian
abmahnung.org meint
20. März 2017 at 12:01
Hallo Christian,
wollen Sie gegen die Abmahnung vorgehen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Sie haben üblicherweise das Recht, einige Tage Bedenkzeit in Anspruch zu nehmen, bevor Sie die Abmahnung unterschreiben. Das müssen Sie auch nur dann tun, wenn der Inhalt des Abmahnschreibens korrekt ist.
Abmahnung.org
Afrim L. meint
26. Februar 2017 at 13:36
Hallo, ich bin Busfahrer und habe auch eine Abmahnung erhalten, weil ich selbst ein Schaden, kleinen Unfall ohne Beteiligte hatte.Im Arbeitsvertrag wurde nichts festgehalten ,wenn ein Mitarbeiter Schäden an den Fahrzeugen entrichtet was er dann für Konsequenzen davon trägt.Ich habe meinen AG darauf hingewiesen,er meinte das ist so üblich und habe die Abmahnung unterschrieben.
Mfg
abmahnung.org meint
27. Februar 2017 at 10:53
Hallo Afrim,
eine Abmahnung bei Sachbeschädigungen ist durchaus üblich. Allerdings in der Regel nur dann, wenn diese mutwillig erzeugt wurde. Bei fahrlässigen Sachbeschädigungen ist der Einzelfall entscheidend.
Abmahnung.org
Martin meint
23. Januar 2017 at 20:29
Hallo,
habe eine Abhanung bekommen mit der Begründung das ich keine Krankmeldung für einen Tag eingereicht habe. Ich hatte aber angerufen und bescheid gegeben. Ich habe weder einen Vertrag noch ist es in den 4 Jahren die ich jetzt schon da bin ein Probelm gewesen, wenn ich mal einen Tag krank war. Ist die Abmahnung gültig
abmahnung.org meint
2. Februar 2017 at 9:53
Hallo,
ihr Vorgesetzter hat das Recht, auch ab dem ersten tag einer Krankheit eine Krankmeldung zu verlangen.
Abmahnung.org
Markus meint
21. Januar 2017 at 15:43
Ich habe als Abteilungsleiter eine Abmahnung bekommen weil meine Mitarbeiter einen Fehler gemacht haben sie haben gegen die Anweisung der Geschäftsführung verstoßen mir wird vorgeworfen dies geduldet zu haben.Ich selber war aber zu diesem Zeitpunkt nicht auf der Arbeit ich war Krankgeschrieben.
Mfg Markus
Knoll meint
20. Dezember 2016 at 23:05
guten tag
Müssen die Abmahnung nummeriert sein zb 1. 2. und 3. Abmahnung oder sind die auch ohne nummern gültig?
abmahnung.org meint
22. Dezember 2016 at 10:33
Hallo,
Abmahnungen müssen nicht nummeriert werden. Handelt es sich allerdings um die zweite oder dritte Abmahnung wegen demselben Verhalten, sollte dies aus dem Schreiben hervorgehen.
Abmahnung.org
Rafael meint
30. November 2016 at 23:47
Darf mein Teamleiter mit einem Kunden (selber Konzern) darüber reden, dass ich eine Abmahnung erhalten werde ohne mich vorher darüber überhaupt in kenntnis zu setzen? Es geht darum, dass ich die von ihm verlangen Messprotokolle noch nicht abgegeben habe, da der Chef mir dafür keine Arbeitszeit zur Verfügung stellt und mir dann Befiehlt, dass ich diese in meiner Freizeit auszufüllen habe.
abmahnung.org meint
1. Dezember 2016 at 10:49
Hallo,
da eine Abmahnung keiner Verschwiegenheitspflicht unterliegt, ist dies grundsätzlich erlaubt. Ob die Abmahnung in Ihrem spezifischen Fall gerechtfertigt ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht einschätzen.
Abmahnung.org
Chris meint
23. November 2016 at 11:48
Hallo ich habe eine Frage vor 2 Wochen wurde ich mit Handy erwischt während der
Arbeit. Ich habe dies nicht bestritten und gefragt was das für Konsequenzen hat und keine Antwort bekommen. Jetzt wo der Chef aus dem Urlaub da ist hat er gesagt ich bekomme eine Abmahnung und wenn ich nochmal erwischt werde die fristlose k. .Frage ist wenn jetzt in der Abmahnung nicht drin steht welchen Tag das war und Uhrzeit wo ich erwischt wurde ist diese dann ungültig und sollte ich es dann ablehnen diese zu unterschreiben oder nicht weil ich es ja auch nicht bestreite das ich das Handy verbotener weise benutzt habe mfg
abmahnung.org meint
24. November 2016 at 10:47
Hallo Chris,
eine arbeitsrechtliche Abmahnung ist auch bei vorhandenen Formfehlern gültig – sofern sie inhaltlich richtig sind.
Abmahnung.org
Chris meint
24. November 2016 at 13:29
Hallo vielen Dank für die Antwort jetzt habe ich die Abmahnung bekommen und musste es nicht unterschreiben. Und wenn ich insgesamt 2 deswegen bekomme könnten die mich kündigen ?!?
Mfg
abmahnung.org meint
1. Dezember 2016 at 9:55
Hallo,
nach zwei bis drei Abmahnungen aus demselben Grund ist in der Regel eine Kündigung möglich.
Abmahnung.org
H. Horst meint
31. Oktober 2016 at 12:06
Guten Tag,
habe letzten Freitag eine Abmahnung erhalten, nach dem ich mit dem Meister eine Diskussion hatte, wo er mich beschimpfte und durch den ganzen Raum schrie, wenn nicht gleich Deine Dumme schnauze hälst, gehe ich zum Chef und Du bekommst deine
zweite Abmahnung. Ich ging zum Betriebsrat und fragte ob ich mir Das
Gefallen lassen der sagte Nein. Als ich zurück war, sagte ich zu im
Das ich beim Betriebsrat war, da rastete er aus und sagte dann ich hätte gesagt, er soll seine Scheiße selber machen.
dass habe ich aber nie gesagt.
Ich habe eine Abmahnung erhalt und habe die nicht unterschrieben habe auch dort gesagt, dass es nicht war, ist.
was kann ich jetzt dagegen tun????
abmahnung.org meint
3. November 2016 at 10:14
Hallo,
Sie können eine schriftliche Gegendarstellung verfassen, welche ebenfalls in Ihrer Personalakte vermerkt wird. Die Zuhilfenahme eines versierten Anwalts ist das dieser Stelle empfehlenswert.
Abmahnung.org
Stella meint
30. Oktober 2016 at 3:18
Hallo was ist der Unterschied von einem Gesprächnotiz und einer Abmahnung?
abmahnung.org meint
3. November 2016 at 9:50
Hallo,
eine Abmahnung ist eine arbeitsrechtliche Maßnahme, welche in der Personalakte festgehalten wird und eine eventuelle spätere Kündigung untermauern kann.
Abmahnung.org
Bracker meint
24. Oktober 2016 at 22:45
Guten Tag ,
Ich habe eine Abmahnung erhalten aufgrund einer zu spät überreichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bisher war es kein Problem diese bei Gesundheit einzureichen und durch telefonische Krankmeldung abwesend zu sein.
Muss ich zwingend die Abmahnung unterschreiben ?
Bin hier vertraglich nicht im Recht , dass ist mir klar ,aber verstehen / nachvollziehen kann ich das nicht .
abmahnung.org meint
27. Oktober 2016 at 8:15
Hallo,
wenn Sie gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen haben, ist die Abmahnung gerechtfertigt – auch, wenn Sie diese nicht unterschreiben.
Abmahnung.org
Moritz meint
18. Oktober 2016 at 7:54
Hallo guten tag
Ich bin ein minderjähriger azubi.
Ich habe gestern eine eine Abmahnung bekommen. Noch ist sie nicht unterschrieben.
Ich habe die Aufgabe gehabt mein Ausbildungsnachweis in Form zu bringen.
Die Vorgeschichte dazu ist folgende:
Ich durfte mein Ausbildungsnachweis digital führen. Das habe ich auch getan. Nun sollte ich es überarbeiten, weil es nicht in einer Tabellenform ist. Dafür hatte ich eigentlich 5 Wochen Zeit. In den 5 Wochen bin ich allerdings 2 Wochen im Urlaub gewesen und 2 Wochen war ich krank.
Insgesamt hatte ich also nur 1 Woche um auch andere Aufgaben zu erledigen. Nun kam ich wieder auf Arbeit und hatte den Ausbildungsnachweis nicht fertig. Meine Chefin war ganz schön sauer. Und gab mir deswegen eine Abmahnung. Was hat das für Auswirkungen?
Oder wie kann ich mir irgendwie Unterstützung holen?
Ich bin seit einem guten Jahr in der Firma. Und alles geht drunter und drüber. Ich soll samstags arbeiten. Obwohl ich eine 40 Stunden Woche hinter mir hatte. Ich mache jeden Tag so gut wie das gleiche. Obwohl in meinem Vertrag auch andere Dinge stehen.
Meine gesellen und Kollegen mobben mich. Mir wurde sogar handgreiflich gedroht.( es ging um eine Biene, ich habe eine höllische Angst davor. Somit habe ich die Biene mit einer Zeitung weggeschlagen und da wurde mir gedroht,, wenn ich das noch einmal mache, schlage ich dir die Zähne raus“ waren die Worte meines gesellen.
Dazu kommt noch das ich doch nicht ohne Aufsicht arbeiten darf oder?
Also ich bin manchmal ganze Tage allein auf mich gestellt(seit dem 1. Ausbildungsjahr)
Was kann ich machen?
Bitte helft mir schnell
Mfg moritz
abmahnung.org meint
20. Oktober 2016 at 8:40
Hallo,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und verweisen in diesen Fällen auf einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
L.Widmer meint
7. Oktober 2016 at 9:21
Hallo ich habe gestern mit 2 meiner Vorgesetzten eine Auseinandersetzung gehabt. Meine Arbeitgeber wollen, dass ich in ein anderes Büro zu einer anderen Abteilung versetzt werde, dennoch die gleiche Arbeit tätige wie zuvor. Ich habe mich dagegen gestellt in dem ich gesagt habe dass dies für das Geschäft nicht gut sei. Daraufhin wurde die Diskussion erhitzt in dem mich eine von den Vorgesetzten beleidigt hat ich sei blöd und egoistisch etc. Das habe ich mir nicht gefallen lassen und am Ende von der Diskussion jedoch eingestimmt das Büro zu wechseln. Ich befürchte nun eine Abmahnung möchte diese aber nicht unterschreiben. Dar ich das?
abmahnung.org meint
20. Oktober 2016 at 9:51
Hallo,
Sie müssen eine Abmahnung nicht unterschreiben und können eine Gegendarstellung verfassen, welche in der Personalakte aufgenommen wird.
Abmahnung.org
Michael S. meint
2. Oktober 2016 at 14:37
Guten Tag,
in unserer Firma, bin ich als Sicherheitsbeauftragter berufen. Jetzt wurde ich abgemahnt, weil ich eine alte (ca.2 Jahre) Kaffeemaschine nicht entsorgt habe. Unser Chef meinte, dass die Maschine kein techn. Prüfsiegel besitzt und somit ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Tatsächlich besaß die Kaffeemaschine aber ein Prüfsiegel und schien auch optisch in technisch einwandfreien Zustand zu sein. So entschloss ich mich, die Maschine weiterhin zu nutzen, bis der versprochene Ersatz eintrifft. Meinen Chef konnte ich wegen Nachtschicht nicht persönlich davon informieren und jetzt bekam ich eine Abmahnung, wegen Verletzung meiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Ist das nicht lustig?
Eine Gegendarstellung ist bereits verfasst und der Betriebsrat informiert. Mal sehen, wie sich das noch entwickelt.
mfg. Micha