Was Sie vor der Unterschrift wissen sollten
Eine Abmahnung ist ein äußerst wirkungsvolles Mittel, das dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, wenn er einen Mitarbeiter auf eine Verletzung des Arbeitsvertrages hinweisen möchte. Er spricht darin außerdem die deutliche Warnung einer Kündigung aus, sollte sich das abgemahnte Verhalten wiederholen.
Nun gibt es aber immer wieder Fälle, in denen Abmahnungen in ungerechtfertigter Weise ausgesprochen wurde. Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, auch eine Abmahnung unterschreiben zu müssen? Oder sollte hier nicht eher den Fachleuten Recht gegeben werden, die dem Betroffenen klar raten: „Eine solche Abmahnung nicht unterschreiben!“
Inhalt
Wann kann der Arbeitnehmer seine Unterschrift verweigern?
Obwohl heute jeder glücklich sein müsste, wenn er einen gesicherten Arbeitsplatz hat, kommt es doch in vielen Fällen zu Unstimmigkeiten mit dem Vorgesetzten. Sei es, dass die Arbeitsleistung und die nötige Konzentration mit der Zeit etwas nachgelassen haben oder es Ärger mit den Kollegen aus der Abteilung gibt. Solche Situationen können sich hochschaukeln, bis es letztlich zum Erhalt einer Abmahnung kommt.
Die erste Frage des betroffenen Arbeitnehmers ist oft: „Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?“ Oder verschlimmert ein solches Vorgehen die Sache nur noch mehr? Dies steht besonders dann zur Diskussion, wenn die Abmahnung in ungerechtfertigter Weise ausgestellt wurde. In der Regel gilt, dass ein Mitarbeiter nicht verpflichtet ist, eine Abmahnung zu unterschreiben, um das abgemahnte Verhalten zu bestätigen. Außerdem muss er eine Abmahnung auch nicht unterschreiben, wenn sie nicht gültig ist.
Damit eine Abmahnungen gültig ist, muss sie auf jeden Fall die folgenden Punkte beinhalten:
- Name und Vorname des abzumahnenden Mitarbeiters
- Genaue Schilderung der verletzten Pflichten mit Datum und Uhrzeit
- Eindeutiger Hinweis, dass die Bestimmungen des Arbeitsvertrages verletzt wurden
- Ausdrückliche Aufforderung, das beanstandete Verhalten zu beenden
- Androhung einer verhaltensbedingten Kündigung im Fall der Wiederholung
- Datum und Unterschrift des Arbeitgebers oder Weisungsberechtigten
Eine erhaltene Abmahnung unterschreiben: So verhalten Sie sich richtig!
Jeder betroffene Arbeitnehmer hat nämlich das Recht, ein Mitglied des Betriebsrates darum zu bitten, wenn der Arbeitgeber mit ihm über den Erhalt der Abmahnung sprechen möchte. Alternativ kann er einige Tage Bedenkzeit erbeten, bevor er sich zum Sachverhalt äußert. So hat er genügend Zeit und kann zum Beispiel die örtliche Niederlassung der zuständigen Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Denn vielleicht ist es angebracht, schriftlich eine Gegendarstellung zu formulieren. Diese findet dann zusammen mit der Abmahnung Eingang in die Personalakte . Wenn der Arbeitgeber also beispielsweise einen Mitarbeiter per E-Mail abmahnt und dies in die Personalakte aufnehmen will, muss laut Arbeitsrecht der Arbeitnehmer vorher zu dem Vorfall angehört werden. Dafür sollte sich der Arbeitnehmer auch unbedingt die Aussagen von so vielen Zeugen wie möglich sichern, um seiner Gegendarstellung mehr Gewicht zu verleihen.
Gleichwohl ist eine Unterschrift des Arbeitnehmers bei Erhalt der Abmahnung zwingend nötig. Mit dieser sollte er jedoch nur die Kenntnisnahme, nicht jedoch den Inhalt der Abmahnung bestätigen. Es ist das Recht jedes abgemahnten Arbeitnehmers, vor seine Unterschrift einen entsprechenden Passus zu formulieren.
Mara meint
19. September 2016 at 19:22
Hallo,
Ich habe eine Abmahnung erhalten weil ich trotz Krankmeldung (AU) bei meiner Ausbildungsstelle bei meinem Nebenjob zu einem Fototermin (für die Website) erschienen bin. Mein Chef hat die Bilder im Internet gesehen und mich abgemahnt weil er dachte ich hätte dort gearbeitet (trotz AU)
Mein Arbeitgeber will den Widerspruch nicht akzeptieren da er sagt ich würde lügen.
Meine Frage ist jetzt ob er mir meinen Nebenjob verbieten kann und ob die Abmahnung gültig ist.
Danke im vorraus
abmahnung.org meint
22. September 2016 at 8:22
Hallo Mara,
sofern Sie keine weiteren Schritte einleiten, ist die Abmahnung gültig. Ob Ihr Chef Ihren Nebenjob verbieten kann, hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag ab.
Abmahnung.org
R. Klemm meint
14. September 2016 at 13:34
Guten Tag,
ich habe eine Abmahnung erhalten, die mir lediglich persönlich übergeben wurde. Eine Möglichkeit, den Erhalt per Unterschrift zu bestätigen und so der Abmahnung „zuzustimmen“ gab es hierbei nicht. Liegt hier auch schon ein Formfehler vor, oder reicht das Entgegennehmen schon als „stillschweigende“ Zustimmung?
abmahnung.org meint
15. September 2016 at 11:04
Hallo,
in der Regel lassen Arbeitgeber den Empfang der Abmahnung bestätigen – etwa, indem Sie einen Zeugen zur Übergabe hinzuziehen. Ein Formfehler liegt bei einer persönlichen Übergabe nicht vor.
Abmahnung.org
Sascha meint
20. August 2016 at 15:20
Hallo,
ich arbeite in einem Callcenter für einen Telekommunikationsanbieter. Kunden bekommen nach jedem Kontakt bei uns in der Hotline eine Umfrage Email zugesendet.
Unser Kunde fordert einen gewissen Wert der nach Möglichkeit bei dieser Umfrage Email erreicht werden sollte. Ist eine Abmahnung gerrechtfertigt wenn man diesen geforderten Wert nicht erreicht ? Man kann ja nicht beeinflussen welche Bewertungen die Kunden abgeben ist dieser Umfrage Email. Im Arbeitsvertrag ist kein Entsprechender Vermerk hinterlegt, dass ein gewisser Wert erreicht werden muss, es ist halt lediglich der Wunsch unseres Kunden für den wir telefonieren.
Viele Grüße
Sascha
abmahnung.org meint
25. August 2016 at 9:42
Hallo Sascha,
eine genaue Einschätzung kann Ihnen an dieser Stelle ein Anwalt für Arbeitsrecht geben, welcher einen Einblick in Ihren Vertrag hat.
Abmahnung.org
Bernd meint
12. August 2016 at 16:58
Hallo, habe vor einigen Tagen eine „Abmahnung“ in lediglich mündlicher Form bekommen. Ist so eine Abmahnung überhaupt rechtskräftig? Ich konnte oder musste ja nichts unterschreiben.
Danke schon mal im voraus
abmahnung.org meint
18. August 2016 at 8:34
Hallo Bernd,
Informationen zur mündlichen Abmahnung finden Sie hier: https://www.abmahnung.org/muendliche-abmahnung/
Abmahnung.org
Sabrina N. meint
11. August 2016 at 16:45
Hallo zusammen,
heute erhielt ich von meinem Arbeitgeber eine Abmahnung. Diese ist auch gerechtfertigt, darum geht es auch gar nicht. Aber ich wurde zur Geschäftsleitung bestellt und dort saß dann auch eine Kollegin von mir. Meine Frage ist jetzt, ob das für die Geschäftsleitung erlaubt ist, einfach irgendwelche Mitarbeiter zu solch einem Gespräch mit hinzusetzten, die mit der Sache gar nichts zu tun haben? Oder kann ich da in irgendeiner Weise gegen meinen Arbeitgeber vorgehen?
Vielen Dank für Antworten.
LG
Sabrina Neumann
abmahnung.org meint
18. August 2016 at 8:49
Hallo Sabrina,
grundsätzlich dürfen andere Personen einem Mitarbeitergespräch beisitzen.
Abmahnung.org
Billa meint
31. Juli 2016 at 22:21
Hallo,
icH habe heute eine schriftliche Abmahnung erhalten. Ist diese gültig, wenn ich sie nicht unterschreibe? Also ich muss/soll sie gar nicht unterschreiben,da mein AG sagt,das ist nicht notwendig. Danke schon einmal!
abmahnung.org meint
4. August 2016 at 8:41
Hallo,
eine Abmahnung ist auch ohne Unterschrift des Abgemahnten gültig.
Abmahnung.org
Tina meint
6. Juni 2016 at 8:56
Hallo,
Ich habe eine Abmahnung erhalten, da ich einer Kollegin gegenüber offen meine Zweifel über ihre Krankheit trotz Krankschreibens geäußert habe.
Als mir die Abmahnung vorlag, stand da aber auch noch ein anderer abmahnungsgrund.
Durch den ganzen Ärger habe ich immer wieder mal vergessen, den Tagesbericht am Abend weg zu schicken.
Niemand hat mich zuvor ermahnt oder Konsequenzen dafür erwähnt. Zudem, wurde aus zwei mal vergessen in einer Woche, zu drei mal, da ein Feiertag einfach übersehen wurde.
Due Gebietsleitung hat darauf gepocht, dass ich gleich unterschreibe, es sei ja nicht so schlimm…
Jens meint
26. Mai 2016 at 17:47
Hey liebes Online-Team,
ich habe heute, in persöhnlicher Übergabe, eine Abmahnung erhalten. Ich habe via Unterschrift lediglich den Erhalt bestätigt und mündlich das Hinnehmen. Nun zur Frage, die Abmahnung enthält fast alle nötigen Schlüsselpunkte einer Abmahnung, mit Ausnahme der Uhrzeit des Vorfalls. Wie habe ich nun damit umzugehen? Ist diese „Abmahnung“ als Abmahnung gültig oder ist diese als Ermahnung anzusehen?
Danke im voraus
Jens
abmahnung.org meint
2. Juni 2016 at 10:05
Hallo Jens,
die Abmahnung sollte auch in diesem Fall gültig sein.
Abmahnung.org
Kasperan meint
23. Mai 2016 at 23:40
Hallo!
Habe vor ca. 4 Wochen vom Vorgesetzten mit Ja bestätigen lassen, ob ich mir was aus den Schrott nehmen dürfte. Für private Zwecke. Seid 8 Jahren bin ich bei diesen Unternehmen und es war Gang und gebe das auch fast jeder Kollege für Eigenzwecke was mitgenommen oder anfertigen lies, ohne Auftrag. Jetzt will man mich fristlos kündigen, weil man der Annahme ist das es mutwillig Diebstahl war. Kann er das oder sollte er vorher eine Abmahnung aussprechen?
Der Vorgesetzte ist nicht mein Chef, aber er sollte in solchen Sachen Ansprechpartner sein. Kollegen würden dies auch bestätigen.
Ich hab noch keine Abmahnung bekommen.
LG
abmahnung.org meint
26. Mai 2016 at 9:03
Hallo,
mutwilliger Diebstahl rechtfertigt in der Tat eine fristlose Kündigung. In Ihrem Fall scheint es ratsam, das Gespräch mit Ihrem direkten Vorgesetzten und dem Betriebsrat zu suchen.
Abmahnung.org
mark meint
18. Mai 2016 at 6:12
Hallo mein arbeitgeber will mir eine abmahnung erteilen,wenn ich meinen gabelstapler nicht sauber mache.oder wenn ich in den urlaub gehe und den gabelstapler dreckig einem anderen arbnehmer uebergebr.in meinem arbeitsvertrag steht jedoch nichts von reinigung oder pflege meines gabelstapler.unterschrieben habe ich auch sonst keine unterlagen wo ich mich dazu verpflichte.
abmahnung.org meint
19. Mai 2016 at 8:28
Hallo Mark,
sofern es sich um eine Weisung des Arbeitgebers handelt, ist die Abmahnung gerechtfertigt.
Abmahnung.org
Rene meint
2. Mai 2016 at 14:11
Hi,
Mir wurde gestern wegen nicht erscheinen auf Arbeit gekündigt. Das ist mir allerdings schon mal passiert jedoch erhielt ich da ne Abmahnung. Meine Frage jetzt darf er da einfach so ? Dachte das man nach 3 Abmahnungen fliegt ?
abmahnung.org meint
12. Mai 2016 at 8:45
Hallo Rene,
es sind nicht immer drei Abmahnungen notwendig, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann – hier finden Sie weitere Informationen dazu: https://www.abmahnung.org/kuendigung/
Abmahnung.org
Josef meint
29. April 2016 at 20:56
Grüß Euch,
i bin abgemahnt worden, weil ich meinen Vorgesetzten nicht über einen Projektstand informiert habe, der sich verzögert hat.
In meinem Arbeitsvertrag steht weder etwas von einer Informationspflicht noch wem ich unterstellt bin.
Ist das ein Abmahngrund?
Dank Euch
abmahnung.org meint
2. Mai 2016 at 9:27
Hallo Josef,
die Abmahnung scheint in diesem Fall gerechtfertigt zu sein, eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten kann durch die nicht angesprochene Verzögerung entstanden sein.
Abmahnung.org
martina meint
15. April 2016 at 12:40
hallo,
kann man eine Abmahnung erhalten, wenn man in einer REchung, den Wert eines Produktes versehentlich um ca. 1 Euro höher ansetzt und sich daraufhin ein Kunde beschwert. Wir sind alle überlastet und ich arbeite mehr als notwendig. Da können solche Fehler durchaus passieren. Muss ich dann eine Abmahnung akzeptieren?
Gruß
martina
abmahnung.org meint
21. April 2016 at 8:47
Hallo Martina,
eine Abmahnung scheint in diesem Fall dennoch gerechtfertigt.
Abmahnung.org
Simone meint
11. April 2016 at 22:19
Hallo, meine
Chefin hat mich gebeten früher Feierabend zu machen,weil ich noch Überstunden habe und im Unternehmen meine Aufgaben erledigt waren Es war nur 1 Stunde, aber ich bin nicht gegangen weil ich lieber einen ganzen Tag frei machen will und nicht abdungeln möchte das habe ich auch so gesagt. Kann das Konsequenzen für mich haben? Meine Kollegin sagte das wäre verweigern einer Dienstanweisung!
Meine Chefin hat nur gesagt das sie darüber noch mit mir sprechen will.Jetzt habe ich Bedenken und die Befürchtung eine Abmahnung zu bekommen.
Gruss Simone
abmahnung.org meint
14. April 2016 at 9:34
Hallo Simone,
in der Tat haben Sie eine Dienstanweisung – zu welcher Ihr Arbeitgeber berechtigt war – missachtet. Eine Abmahnung könnte folgen.
Abmahnung.org
Achim meint
31. März 2016 at 8:42
Hallo. bedeutet es, wenn die Abmahnung vorerst keine Gültigkeit besitzt, dass ich vorerst auch diese nicht unterschreiben muss?
abmahnung.org meint
31. März 2016 at 9:13
Hallo Achim,
ein ungerechtfertigte Abmahnung müssen Sie nicht unterschreiben. Allerdings sollten Sie die Abmahnung auch nicht ignorieren, sondern rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten – etwa eine Gegendarstellung verfassen.
Abmahnung.org
Tanja meint
16. März 2016 at 17:53
Hallo,
kann denn auch eigentlich ein anderer meine Abmahnung unterschreiben, wenn er die Schuld auf sich nehmen will? Ich habe das Problem, das mein Sohn sich ein Spiel aus dem netz geladen hat und nun soll er 900€ zahlen. ich willnicht, dass siwas irgendwie später mal irgendwo auftaucht und würde das deshalb gern auf meine kappe nehmen. kann ich einfach sagen,m dass eigentlich ich die schuldige war?
Danke
abmahnung.org meint
17. März 2016 at 9:35
Hallo Tanja,
in Deutschland gilt die Störerhaftung: Der Besitzer des Routers haftet für die Vergehen, welche über diesen Internetanschluss begangen wurden.
Abmahnung.org
Torwächter meint
4. März 2016 at 13:53
Hallo, ich habe vor ein paar wochen ne abmanung bekommen, nix unterschrieben und so weiter. jetzt hate ich allerdings schon wieder post ion meinem Briefkasten. die Anwälte wollen jetzt schon das doppelte von der ursprünglichen straffe. wie kann ich dagegen vorgen?
abmahnung.org meint
10. März 2016 at 10:45
Hallo,
ein versierter Rechtsbeistand ist meist notwendig, um solche Abmahnungen abzuwenden. Gerade bei Urheberrechtsverletzungen greifen viele Abmahnanwälte zur Klage, wenn den vorangehenden Abmahnung nicht Folge geleistet wird.
Abmahnung.org
Aila meint
16. Februar 2016 at 14:48
Guten Tag
Ich habe eine Abmahnung erhalten weil angeblich die letzten 2 Krankmeldung en fehlten. Ich hab sie per Post geschickt ohne einschreiben. Nun folgt eine Abmahnung die ich nicht unterschreiben wollte weil ich mir dessen schuld nicht bewusst bin. Ich habe es definitiv weggeschickt. Eine Kopie bzw meinen Durchschlag der AU habe ich umgehen nachgereicht. Diese wurden aufgenommen und erfasst. Jetzt kommt morgen die Gebietsleitung und möchte mich auffordern die Abmahnung trotzdem zu unterschreiben. Was kann ich tun ?
abmahnung.org meint
22. Februar 2016 at 18:42
Hallo Aila,
grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Gegendarstellung zu verfassen. Wenn eine Abmahnung ungerechtfertigt erfolgte, muss diese zudem nicht unterschrieben werden.
Zu Ihrer konkreten Fragestellung dürfen wir jedoch keine Einschätzung geben. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich im Rahmen einer Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Abmahnung.org
Thomas meint
12. Februar 2016 at 0:48
Ich habe heute die zweite Abmahnung für das gleiche vergehen bekommen, Habe mich Montag krankgemeldet allerdings habe ich das einem Kollegen gesagt daß er das bitte im Betrieb weitergibt. Da ich telefonisch niemanden erreichen konnte .Die krankmeldung habe ich dann per Post zugeschickt leider ist diese auf Grund der karnvalztage zu spät beim Arbeitgeber eingetroffen .Jetzt habe ich die tage mit einem Gespräch der Personalabteilung zu rechnen. Muss ich jetzt davon ausgehen das man mir kündigt. Obwohl ich mehrmals im Betrieb angerufen habe und niemanden erreicht habe, man aber über meinen Arbeitskollegen über die Erkrankung von mir Bescheid gewusst hat
abmahnung.org meint
15. Februar 2016 at 10:17
Hallo Thomas,
in der Tat kann eine Kündigung folgen, wenn Sie bereits zwei Mal wegen demselben vergehen abgemahnt worden sind. Grundsätzlich hat jeder jedoch die Möglichkeit, eine Gegendarstellung oder einen Widerruf zu verfassen.
Abmahnung.org
Antonio meint
10. Januar 2016 at 22:16
Guten tag,
Ich habe ein Abmahnung bekommen, weil ich nicht zur einer Veranstaltung gegangen bin…die Veranstaltung hat sich Sonntags befunden..und di chefin zahlt auch keine Überstunden und man bekommt die auch nicht frei..(Bin ein azubi)
Darf ich eigentlich eine Abmahnung bekommen?
abmahnung.org meint
11. Januar 2016 at 15:18
Hallo Antonio,
sofern es sich um eine Fortbildungsveranstalung handelte, welche für die Arbeit notwendig ist, könnte die Abmahnung gerechtfertigt sein. Es empfiehlt sich, diese Fälle von einem Anwalt überprüfen zu lassen – wir selbst dürfen keine Rechtsberatung bieten.
Mit freundlichen Grüßen,
Abmahnung.org
Ewa meint
23. Dezember 2015 at 13:20
Ich arbiter in der plege I’m home care Bereich.Nun wurde ich zu einem Mitarbeitergespräch außerhalb der Arbeitszeit gebeten. (Als ich gesagt habe das es doch in der Az statt finden müsste,wurde ich schon unter Druck gesetzt von meiner Vorgesetzten dass wenn ich mich weigere sie mich daher abmahnt!) Also erschien ich dort, dort holte sie sich zwei aus dem Büro zum Gespräch mit dabei. Sie unterstellten mir allesamt ich hätte gegen die Schweigepflicht verstoßen weil ich mit einer Mitarbeiterin und noch nicht mal mit Erwähnung der Namen über Tätigkeiten gesprochen habe (und denke nicht das Haushalt und Straße kehren zu meinen pflegerischen Aufgaben als HEP gehört), Meine frage, ist Es da verletzung der schweigepflicht? Desweiteren würde ich wegen Verletzung der Arbeitszeiten und angeblichem nicht wieder gesund melden abgemahnt. Dazu muss ich erwähnen das es bereits der vierte Dienstplan ist, und die Arbeitszeiten immer verändert sind (mal von 7-15, mal Von 7-15:30, dann doch um 8-16 Uhr,ebenso 14-22, dann wieder Von 14-22:30, ständiger Wechsel, dash muss ich ebenfalls erwähnen das ich keine Pausen mache, und daher auch Mit der Person wo ich Arbeite abgesprochen war, dass ich daher diese halbe std.früher gehe. Und zu dem gesund melden, wenn ich im Büro a anrufe und sage das ich am mo und di Krank bin,di eine Untersuchung habe und des aus diesem Grund nicht komme jedoch mi wieder einsatzbereit bin, wo habe ich much da nicht wieder gesund gemeldet? Auf jedenfall durfte ich mich zu den ganzen Geschehnissen nicht sonderlich äußern, Mir wurde sozusagen der Mund verboten, danach habe ich eine schriftliche Abmahnung erhalten worin steht das sie much I’m weiteren Fall fristlos kündigen.Ebenfalls musste ich die Abmahnung nicht unterschreiben. Ist diese in diesem Fall dann gültig? Der Chef meinte ebenfalls normal müsste mich der kündigen. Ich habe dann darum gebeten wenn er dies denn meint,dann kam aber ich sollte mir überlegen ob ich dort arbeiten möchte oder kündigen will. Ich fühle mich psychisch sehr fertig gemacht und habe ein Attest vom Arzt, nun habe ich Angst wenn ich eine Krankmeldung abgebe,ich fristlos gekündigt werde da ich noch einen Monat bis zur Beendigung der Probezeit habe.Kann mir jemand in diesem Fall eine Antwort oder einen Rat geben?
abmahnung.org meint
28. Dezember 2015 at 12:09
Hallo Ewa,
eine ungerechtfertigte Abmahnung müssen Sie nicht unterschreiben. Allerdings dürfen wir keine rechtsberatende Einschätzungen zu individuellen Fällen geben. Für eine ausführliche Rechtsberatung empfehlen wir Ihnen daher, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Abmahnung.org
Sandra L. meint
24. November 2015 at 16:43
Ich habe da eine Frage. Darf mein Vorgesetzter, meinen Kollegen erzählen, dass ich eine Abmahnung erhalten habe? und was kann ich tun, wenn nicht?
abmahnung.org meint
30. November 2015 at 11:10
Hallo Sandra,
wurde gegen die arbeitsrechtliche Schweigepflicht verstoßen, ist eine Abmahnung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Abmahnung.org
Steffen D. meint
3. Oktober 2016 at 13:53
Verstehe die Antwort nicht ?
Die Frage War doch, ob der Arbeitgeber der Kollegen erzählen darf das ich eine Abmahnung habe ?
abmahnung.org meint
6. Oktober 2016 at 9:25
Hallo Steffen,
da dies eine Verletzung der Schweigepflicht darstellt, kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber dafür abmahnen.
Abmahnung.org
Maik meint
18. November 2015 at 10:59
Ich habe eine Abmahnung bekommen, weil ich mir für die Pausen von dem ohnehin schon für jeden zugänglichen Internet ein WLAN eingerichtet habe. Dieses war verschlüsselt und unsichtbar. Es reichte aber nicht bis zu dem Platz wo ich normalerweise pause mache. Im Laufe der Zeit vergaß ich das Gerät, weil ich es nicht nutzte. Vor ein paar Tagen wurde bei einer Wartung das Gerät entdeckt. Weil ich mir nichts schlimmes dabei gedacht hatte, gab ich zu das ich es war. Mein Chef verlangte darauf hin das ich eine handschriftliche Erklärung abgebe, welche ich auch demütigst geschrieben habe. Die Abmahnung ist fürchterlich hart formuliert und ich werde so dargestellt das ich ein „hoch sicheres Netzwerk“ infiltriert habe. Dabei ist es ja für jeden ohne sperre zugänglich. Unterschrieben habe ich die Mahnung noch nicht, weil das beschriebene nicht 100% korrekt ist. Zudem wusste mein Meister davon, aber er hat gesagt er hält sich da raus. Ich bin 10 Jahre schon fest angestellt und loyal bis ins Mark. Der Betrieb ist nicht groß. Ca. 20 Personen…. Wie soll ich mich nun verhalten?
abmahnung.org meint
23. November 2015 at 9:26
Hallo Maik,
wenn die Abmahnung tatsächlich ungerechtfertigt ist, müssen Sie sie nicht unterschreiben. Da wir jedoch keine Einschätzung zu individuellen Einzelfällen geben dürfen, empfehlen wir Ihnen sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Abmahnung.org
Nicole S. meint
7. November 2015 at 21:40
Guten Abend
Heute erhielt ich eine Abmahnung. Der Grund, ich habe mich am 28.10.15 im Stundennachweis mit der Uhrzeit zum Feierabend vertan.
Statt 19.30 Uhr, trug ich-wie fast täglich-20 Uhr ein.
Diese Nachweise werden vom Kunden unterschrieben und die Abmahnung könnte im schlimmsten Fall als Urkundenfälschung ausgelegt werden. Ich habe diese Uhrzeit nicht mit Absicht falsch eingetragen, zumal die Arbeitsstunden korrekt von mir eingetragen wurden. Es war das erste mal passiert und wirklich nur ein versehen, was ich meinem Arbeitgeber auch mitgeteilt habe. Die Tage zuvor hatte ich Dienstende um 20 Uhr und so war es für mich Gewohnheit.
Ich möchte diese Abmahnung nicht, da ich es weder vorsätzlich noch absichtlich getan habe. Es war ein versehen. Zudem gibt es die Abmahnung nur von ihm unterschrieben, muss nicht auch der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben die zu unterschreiben und ein Exemplar an den Arbeitgeber zurück zu geben? Ich hatte noch nie eine Abmahnung, daher kenne ich es nur vom hören sagen. Wenn der Arbeitnehmer die Abmahnung NICHT unterschreibt, oder gar nicht unterschreiben kann, ist diese dann gültig?
Mit freundlichen grüßen
N.Schneider
abmahnung.org meint
9. November 2015 at 10:37
Hallo Nicole,
wenn Sie die Arbeitszeit falsch notieren, kann das ein Grund für eine Abmahnung sein. Mehr dazu können Sie hier nachlesen: https://www.abmahnung.org/arbeitszeitbetrug/.
Eine Abmahnung ist auch gültig, wenn Sie diese nicht unterschreiben. Wenn Sie mit der Abmahnung nicht einverstanden sind, können Sie eine Gegendarstellung verfassen.
Mit freundlichen Grüßen
Abmahnung.org
Djula D. meint
25. September 2015 at 14:25
Habe eine Abmahnung unterschrieben die nicht der Wahrheit entspricht
abmahnung.org meint
28. September 2015 at 11:50
Hallo Djula,
wenn Sie die Abmahnung bereits unterschrieben haben und Widerspruch dagegen einlegen wollen, empfehlen wir Ihnen eine Rechtsberatung (z.B. bei einem Anwalt).
Mit freundlichen Grüßen
Abmahnung.org