Verhindert ein VPN Konsequenzen?
VPN steht für Virtual Private Network (deutsch „virtuelles privates Netzwerk“) und ist in erster Linie eine Netzwerkverbindung, die Dritte nicht einsehen können. In diesem Netzwerk bestehen die Verbindungen nur virtuell. Das heißt der Nutzer geht zunächst über seine normale Internetverbindung online und nutz dann durch ein Programm oder Browsererweiterung das VPN während er surft. So sind beispielsweise sichere Zugriffe auf Firmennetzwerke möglich oder der Aufbau von verschlüsselten Verbindungen.
Da ein Zugriff von außen auf ein VPN in der Regel recht schwierig ist, verleitet allerdings auch oft dazu, ein solches virtuelles Netzwerk für illegale Aktivitäten zu nutzen. Müssen Nutzer beim Teilen oder Herunterladen geschützter Inhalte mit einer Abmahnung trotz VPN rechnen?
FAQ: Abmahnung trotz VPN
Ein VPN ist ein virtuelles Werkzeug, dass Nutzer Zugang zu geschützten Netzwerken ermöglicht bzw. die Internetnutzung in ein durch Dritte unzugängliches Netzwerk verlegt. Im Internetrecht ist die Nutzung von VPNs legal.
Derzeit ist es eher unwahrscheinlich, dass Nutzer eine Abmahnung trotz VPN erhalten. Die Nachverfolgung von IP und Datenfluss im VPN ist in der Regel nicht möglich, sodass eine Urheberrechtsverletzung schwer nachweisbar ist.
Ist das VPN nicht richtig eingerichtet oder fällt die Verbindung aus. In diesem Fall ist es möglich, dass die IP und auch der Datenfluss nachvollziehbar sind. Das kann bei unzulässigem Filesharing oder Streaming dann zu einer Abmahnung und Schadensersatzforderungen führen.
Inhalt
Schützt VPN vor einer Abmahnung?
Ist es sinnvoll mit VPN zu surfen? Aus Sicherheitssicht kann ein virtuelles Netzwerk im Arbeitsumfeld durchaus sinnvoll sein. Vor allem dann, wenn die übertragenen Daten sensibel sind und die Zugriffsmöglichkeiten von außen so minimal wie möglich sein sollen.
Aber auch im privaten Bereich kann ein VPN für mehr Sicherheit sorgen. Da die Programme oder Apps lediglich ein virtuelles Netzwerk über eigene Server herstellen und die bestehende Internetverbindung nicht ändern, ist die normale Nutzung in der Regel nicht beeinträchtigt. Kann ich also mit VPN auch streamen? Ja, das ist üblicherweise möglich, allerdings sollte das Streamen von einer legalen Quelle stammen. Denn auch mit einem VPN bleiben Filesharing und Streamen geschützter Inhalte unzulässig.
Muss ich mit einem VPN beim Filesharing mit einer Abmahnung rechnen? Anbieter von kostenpflichtigen VPNs sammeln in der Regel zwar Daten zu den Nutzern, wie E-Mail-Adressen und Zahlungsinformationen, die verwendeten Server sind jedoch anonym. Daher sind eine Rückverfolgung und somit eine Abmahnung trotz VPN-Nutzung oftmals nicht möglich. Zwar ist die Nutzung des Dienstes nachweisbar, welche Daten über das VPN übertragen wurden, ist allerdings nicht einsehbar. Der Datenfluss an sich ist also in aller Regel anonym.
Bisher ist nicht bekannt, ob Nutzer eine Abmahnung trotz VPN erhalten haben. Denn nach derzeitigem Stand, kann weder die eigentliche IP noch die getauschten oder heruntergeladenen Daten durch die Behörden ermittelt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass dies in Zukunft nicht doch möglich sein wird.
Wann ist eine Abmahnung dennoch möglich?
Unter folgenden Umständen, kann bei einer Urheberrechtsverletzung durch illegales Filesharing oder Streaming eine Abmahnung trotz VPN drohen:
- Ausfall der VPN-Verbindung
- Ausfall des VPN-Servers
- Fehlerhafte Installation des Programms oder der Erweiterung
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