Instagram: Abmahnung wegen Bildrechten oder unerlaubter Werbung
Abmahnungen sind im Internetrecht immer dann eine Möglichkeit, wenn Nutzer die Rechte anderer missachten und verletzen oder bestimmte gesetzliche Regelungen nicht einhalten. Werden bei Postings auf Social-Media-Plattformen beispielsweise Bilder verwendet, deren Rechte Nutzer nicht besitzen oder unerlaubt Werbung platziert, kann das zu einer Abmahnung führen. Insbesondere Instagram ist diesbezüglich in die Schlagzeilen geraten.
Wann auf Instagram eine Abmahnung wegen Werbung oder einer Urheberrechtsverletzung drohen kann und wie Betroffene diesbezüglich am besten vorgehen sollten, erläutern wir im nachfolgenden Ratgeber zum Thema näher.
FAQ: Abmahnung bei Instagram
Das ist durchaus möglich. Verletzen Sie die Regeln und begehen eine Urheberrechtsverletzung oder kennzeichnen Sie Werbung in Ihren Beiträgen nicht, kann das durchaus zu einer Abmahnung im Internetrecht führen. Was bezüglich einer Urheberrechtsverletzung zu beachten ist, haben wir hier zusammengefasst.
Wenn Werbung in den Beiträgen enthalten ist, muss diese auch gekennzeichnet sein. In der Regel erfolgt dies über Hashtags und den Begleittext zum Beitrag. Fehlt ein Werbehinweis und ist deutlich zu erkennen, dass Produkte platziert sind bzw. beworben werden, kann das zu einer Abmahnung sowie zu Schadensersatzforderungen führen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ignorieren Sie die Abmahnung nicht und wenden Sie sich an einen Anwalt für Internetrecht. Dieser kann Sie bezüglich des weiteren Vorgehens (wie einer Unterlassungserklärung) beraten und eventuelle Forderungen bzw. Ansprüche heruntersetzen.
Inhalt
Wann ist eine Abmahnung wegen Instagram an Privatpersonen möglich?
Influencer können durch ihre Beiträge das Kaufverhalten bestimmter Zielgruppen durchaus beeinflussen. Wer sich auf Instagram als solcher versuchen möchte, sollte jedoch beachten, dass auch hierfür einige Regeln gelten. Besonders für die Nutzung von Bildmaterial oder das Platzieren von Produkten in den Postings sind bestimmte rechtliche Vorgaben zu erfüllen. Auch die AGB des Anbieters sind hier zu beachten, denn auch dieser kann seinen Nutzern bei Verstößen eine Abmahnung aussprechen.
Erhalten Nutzer für das Platzieren oder Vorstellen von Produkten eine Vergütung, z. B. in Form des Produktes oder als Geldzahlung, handelt es sich bei den Beiträgen um Werbung. Diese muss dann auch als solche gekennzeichnet sein. Ist das nicht der Fall, kann Nutzern ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 5a UWG) zur Last gelegt werden. Hier drohen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro.
Zudem droht für das Posting auch eine Abmahnung wegen Werbung auf Instagram. Weil es sich dann um sogenannte Schleichwerbung handelt. Allerdings richtet sich diese Abmahnung im Fall einer unerlaubten Werbung üblicherweise an das repräsentierte Unternehmen und nicht an die Privatperson.
Anders sieht das aus, wenn Nutzer Bildmaterial verwenden, dessen Rechte sie nicht besitzen. Verletzen Sie das Urheber- oder Kunsturheberrecht, ist eine Abmahnung beim Instagram-Posting auch für Privatpersonen möglich. Hier spielt es zunächst keine Rolle, ob das Material gewerblich oder nur privat genutzt wurde. Die Rechtsverletzung wird abgemahnt. Wichtig ist die Art der Nutzung dann, wenn es um die Höhe der etwaigen Schadensersatzansprüche geht.
Vor dem Erstellen eines Beitrags sollten Nutzer also immer prüfen, ob sie die Bilder oder Videos auch tatsächlich verwenden dürfen. Haben Sie das Material selbst erstellt, ist das in der Regel kein Problem. Gehören die Bilder anderen, sollten Sie herausfinden, ob Sie einer Erlaubnis zur Nutzung haben bzw. erhalten können.
Neben einer Abmahnung wegen des Instagram-Beitrags können Verstöße gegen das Urheber- oder Kunsturheberrecht mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Handelt es sich um einen gewerblichen Verstoß, sind sogar bis zu fünf Jahre möglich.
Abmahnung wegen Instagram: Ist das Impressum wichtig?
Nutzen User Instagram rein privat, müssen Sie kein Impressum angegeben oder erstellen. Die Impressumspflicht gilt dann, wenn ein Konto geschäftlich bzw. gewerblich verwendet wird. Geben Betreiber das Kontos dann kein Impressum an, kann eine Abmahnung wegen Instagram drohen.
Achtung: Sind Sie als Influencer öfter als nur gelegentlich tätig, gilt auch hier die Impressumspflicht, selbst wenn es sich grundsätzlich um ein privates Konto handelt.
Abmahnung bei Instagram: Was ist zu tun?
Erhalten Sie eine Abmahnung für einen Instagram-Beitrag, sollten Sie ein solches Schreiben nicht ignorieren. Sind die Forderung gerechtfertigt, kann eine Nichtreaktion zu weitaus höheren Ansprüchen und zum Einsatz eines Inkassounternehmens führen.
Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Internetrecht beraten, wenn Sie sich bezüglich des richtigen Vorgehens unsicher sind oder prüfen lassen wollen, ob die Forderung überhaupt Bestand haben. Fachkundige Anwälte können Sie darüber aufklären, was Inhalt der Abmahnung ist und was Ihnen genau vorgeworfen wird. Oftmals ist es für Laien recht schwierig, die richtigen Wege und Mittel zu finden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Zwar ist ein Anwalt nicht zwingend notwendig, jedoch empfehlenswert, wenn Betroffene wissen wollen, was zu tun ist.
Albert meint
12. März 2023 at 14:39
Wie wird eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung auf Instagram und co zugestellt??