Impressumspflicht für Webseiten
Wer heute eine Internetseite sein eigen nennt, der muss auch dafür sorgen, dass sich auf dieser ein Impressum befindet. Wer gegen die Impressumspflicht verstößt, riskiert wegen eines fehlenden Impressums eine Abmahnung. Diese Pflicht besteht aufgrund der Anbieterkennzeichnung.
Auch wenn eine Abmahnung nicht immer für jeden einen Sinn darstellt, so müssen die Abgemahnten nicht nur mit Post vom Anwalt rechnen, sondern können auch zu Geldstrafen verurteilt werden. Bevor die Rede von einem rechtssicheren Impressum oder einer Abmahnung wegen fehlenden Impressum ist, sollte erst einmal die Frage geklärt werden, was ein Impressum eigentlich ist.
- Falsches Impressum melden
- Impressum für Onlineshops
- Impressum für GmbH
- Impressum für Vereine
- Impressum für private Homepage
- Impressum für einen Blog
- Auf Facebook ein Impressum einrichten
- Impressum für Freiberufler
- Impressum für Einzelunternehmen
- Impressum für eingetragenen Kaufmann
- Impressum für OHG
- Impressum für Aktiengesellschaft
- Impressum für Selbstständige
- Impressum für Stiftungen
- Impressum für Geschäftsführer
- Impressum für Kleingewerbe
- Impressum für GmbH & Co. KG
- AGB
Inhalt
Impressum: Was ist das?
Die Impressumspflicht in Deutschland ist begründet auf der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung. Diese wiederum hat ihren Ursprung im §5 TMG sowie §55 RStV. Die Pflichtangaben im Impressum sollen den Nutzer einer Website davon in Kenntnis setzen, mit wem er es hier eigentlich zu tun hat. Darüber hinaus muss sich im Impressum auch immer eine korrekte Anschrift befinden, unter der der Websitebetreiber tatsächlich kontaktiert werden kann. Auf diese Weise sollen dann auch rechtliche Ansprüche gegenüber dem Seitenbetreiber gerichtlich durchgesetzt werden können. Bei einer Website ohne Impressum wäre dies ja nun nicht möglich.
Folgende Angaben müssen auf jeden Fall immer im Impressum zu finden sein, um vor Abmahnungen sicher zu sein:
- Betreiber der Website
- Adresse
- Kontaktangaben (Telefon, E-Mail)
- Handelsregisternummer (bei gewerblichen Webseiten)
Fehlt nur eine dieser beiden Angaben, so kann die Post vom Rechtsanwalt mit einer Abmahnung für das Impressum durchaus gerechtfertigt sein und die entsprechenden Folgen für den Webseitenbetreiber mit sich bringen.
Weitere Informationen zu Pflichtangaben für das Impressum finden sich auch im Telemediengesetz. Dieses kann auch zur Hilfe genommen werden, sofern die Betreiber einer Website selbst ein Impressum ohne Hilfe erstellen wollen.
Abmahnungen: Kein Impressum vorhanden
In den letzten Jahren wurden immer wieder Verstöße gegen die Impressumspflicht abgemahnt. Dabei gibt es hier jedoch keine einheitliche Rechtsprechung. Es gibt Gerichte, die ein fehlendes oder unvollständiges Impressum für abmahnfähig halten. Andere Gerichte sind der Auffassung, dass bestimmte Verstöße gegen die Impressumsvorschriften nicht wirklich eine Abmahnung rechtfertigen.
Deshalb kann es nur jedem Webseitenbetreiber angeraten werden, sich Gedanken darüber zu machen, ob das eigene Impressum eine Abmahnung rechtfertigt oder nicht. Denn die Impressumspflicht für Webseiten betrifft so gut wie jeden. Im Zweifel über die Rechtssicherheit sollte ein Rechtsanwalt zurate gezogen werden.
Wann ist ein Impressum Pflicht?
Die Abmahnung für das Impressum kann nur dann erfolgen, wenn das Impressum auf der jeweiligen Seite auch wirklich notwendig war.
Laut dem §5 TMG wird ein Impressum von allen geschäftsmäßigen Online-Diensten benötigt.
Das bedeutet also, wer eine Website besitzt, auf der Inhalte, Waren oder Leistungen gegen Entgelt angeboten werden, der muss auch dafür sorgen, dass die Website ein gültiges Impressum aufweist, ansonsten drohen Abmahnungen vom Anwalt.
Eine private Homepage ohne Impressum stellt in diesem Fall eine Ausnahme dar. Sofern diese Homepage aber auch wirklich nur für den privaten Gebrauch genutzt wird. Bei privaten Seiten ist das Recht jedoch nicht immer ganz eindeutig zu erkennen.
So kann ein Rechtsanwalt auch eine Abmahnung aussprechen, sofern gegen den §55 des Rundfunkstaatsvertrages (RstV) verstoßen wurde. Hierbei bezieht sich die Impressumpflicht auf die Inhalte der Website. So benötigt eben auch eine private Website ein Impressum im Internet, wenn auf ihr journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte veröffentlicht werden, die zur Meinungsbildung beitragen. Wer eine Website also nicht nur für private oder familiäre Zwecke nutzt, sollte deshalb immer über ein entsprechendes Impressum nachdenken.
Auch wer auf seiner Website Werbung schaltet und darüber Einnahmen generiert, sollte ein Impressum auf seiner Seite haben. Denn bei der Platzierung von Werbung handelt es sich um geschäftsmäiges Handeln, wodurch das deutsche Recht auch eine Impressumspflicht vorsieht.
Den richtigen Platz für das Impressum finden
Das Impressum muss auf der Website über einen geeigneten Platz verfügen. Das heißt also folgende Punkte müssen bei der Platzierung des Impressums beachtet werden.
Das Impressum muss:
- leicht erkennbar,
- unmittelbar erreichbar und
- ständig verfügbar sein.
Das Impressum sollte daher am besten über einen eigenen Menüpunkt in der Navigation erreichbar sein. Dieser Menüpunkt sollte von jeder Unterseite aus angeklickt und recht schnell gefunden werden können. Wichtig ist vor allem auch, dass der Menüpunkt das Wort „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ trägt. Die Pflichtangaben des Impressums sollten auf keinen Fall in einem Pop-Up-Fenster erscheinen. Denn diese Funktion wird von den meisten Internetnutzern einfach unterdrückt. Das bedeutet, dass diese User das Impressum überhaupt nicht sehen oder lesen können.
Eine Abmahnung beim Impressum umgehen – Ganz einfach
Natürlich kann nicht von jedem Webseitenbetreiber verlangt werden, dass er ein tadelloses Impressum schreiben kann. Es sollte jedoch auch immer an das Wettbewerbsrecht und eine mögliche Impressum-Abmahnung gedacht werden. Deshalb sollte ein fehlendes Impressum auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden, da das Bußgeld hierfür bis zu 500.000 Euro betragen kann.
Warum ein Impressum eine Abmahnung nach sich ziehen kann
Ein Impressum auf der Website zu haben, ist schon mal eine schöne Sache. Dennoch kann auch ein fehlerhaftes Impressum zu einer Abmahnung und somit auch zu einem Bußgeld führen. Aus diesem Grund sollten wirklich alle Angaben im Impressum noch einmal überprüft werden, bevor es online gestellt wird. Darüber hinaus sollten sich Betreiber davor hüten, eine Website einfach ohne Impressum in das Internet zu stellen. Wer noch über kein rechtssicheres Impressum verfügt, sollte mit dem Onlinestellen noch ein wenig warten.
Facebook, Youtube und Co.: Social Media und Impressumspflicht
Wer grundsätzlich einer Abmahnung wegen eines fehlenden Impressums aus dem Weg gehen möchte, sollte explizit darauf achten, dass die Website über ein Impressum verfügt und das dieses dann auch mit den entsprechenden Daten erstellt wurde.
Ferner ist zu beachten, dass ein Impressum auch auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken zu finden sein muss, sofern diese Plattformen gewerblich genutzt werden. So besteht bei YouTube Impressumspflicht sofern hier Firmen oder Unternehmen gewerbliche Videos schalten und vorführen. Auch in diesen Fällen kann das Fehlen des Impressum eine Abmahnung mit sich bringen.
Salko meint
16. Juni 2023 at 16:42
Hallo Vielen Dank für den Klasse Artikel.
Wie muss das Impressum bei einem Unternehmensverbund sein?
Beispiel:
Ein Unternehmensverbund betreibt eine Webseite [Angabe entfernt]. Auf der Webseite werden 4 Unternehmen vorgestellt.
Im Impressum ist aber tatsächlich nur eine der 4 Unternehmen aufgeführt.
Und tatsächlich hat dieses Unternehmen keine Anteile an den anderen.
Wie muss also ein Impressum hier aussehen? Muss man alle 4 Unternehmen aufführen?
R. K. meint
16. Mai 2022 at 9:19
Hallo, es gibt Vorschriften und es gibt trotzdem Seiten, die es anscheinend verstehen diese zu umgehen. Ich habe eine Seite dem Verbraucherschutz gemeldet, die den Namen meines Mannes und unsere Festnetznummer ohne unsere Einwilligung veröffentlicht hat. Kein Impressum, keine Adresse und ich habe deren „Formular“, welches unter „Löschen“/“Ändern“ von Einträgen steht, mehrmals ausgefüllt und abgeschickt! Ohne Rückmeldung und auch der Eintrag steht immer noch im Netz. Vom Verbraucherschutz bekam ich nun einen weiterführenden Link, darin sind alle Rechte der Verbraucher aufgelistet und ein Formularvordruck, welches zur Löschung aller Daten auffordert und an die betreffende Website geschickt werden kann! Aber wenn doch dort keine Adresse zu finden ist! Es ist unglaublich. Wir sind wirklich sehr vorsichtig und deshalb haben wir unseren Festnetzanschluß erst mal abgestellt, da immer wieder unseriöse Anrufe kamen und/oder Werbeversuche.
Freundliche Grüße
R. K.
Rita meint
1. April 2022 at 10:57
Hallo
Mein alter Domainnamen [Angabe von der Redaktion entfernt] wurde anscheinend wieder vergeben. Es wurde eine Seite erstellt ohne Impressum. Ich denke mit meinem Namen werden Personen auf diese Seite gelockt. Was kann ich unternehmen.
Gruss
Rita
Helmuth meint
21. März 2022 at 10:47
Hallo,
und wo und wie kann ich eine Webseite anbmahnen lassen?
Es ist eine Webseite von einer „Aktivisten-Gruppe“.
danke Helmuth
Adnan meint
10. September 2021 at 12:59
Impressi gelten „nur“ für deutsche Nutzer. Ausländische Betrügershops werden permanent auf FB angezeigt. Dort werden zumeist Produkte, die jeder unbedingt haben muss/möchte, angeboten, unschlagbare Preise. Wer nach Impressi sucht, landet allenfalls bei einer- wohl falschen- mailadresse, Rücksende- Kontaktdaten etc. Fehlanzeige! Auch die „Bitcoinmafia“ wird hin und wieder noch angezeigt, Fakefotos von „Stars“, die angeblich mit 295.-€ Investition täglich mehrere hundert/tausend Euros generieren, dienen als „Lockvogel“, natürlich ohne deren Zustimmung. Nach meinem Dafürhalten macht sich FB strafbar wegen Beihilfe zum Betrug, denn die „Annoncen“ sind so offensichtlich betrügerisch, dass sich das Portal nicht „herausreden“ kann, „von nichts gewusst zu haben“! Täglich steht ein Neuer Betrüger auf der Matte….FB ist allerdings nur an den Werbeeinnahmen interessiert, der Betrug interessiert die „nicht die Bohne“!
Frank meint
31. August 2020 at 22:40
Hallo,
kann eine private Person, die angestellt ist und für dieses Unternehmen unaufgefordert eine allgemeine sowie kostenlose Stellenanzeige ohne Impressum sondern nur mit der eigenen Emailadresse und Mobilfunknummer über EBay-Kleinsnzeigen schaltet, rechtskräftig abgemahnt werden? Wenn diese Person kein Geld damit verdient, über kein eigenes Gewerbe verfügt, kein Link oder Werbung in der Stellenanzeige hinterlegt.
abmahnung.org meint
24. September 2020 at 15:56
Hallo Frank,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten an einen Anwalt. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Adnan meint
10. September 2021 at 13:28
Eine Stellenanzeige kann „grundsätzlich“ nur einen gewerblichen Hintergrund haben…..so einfach ist das!
Damit ist ein Impressum zwingend! Warum man jedoch jemanden wegen einer „Schaffung einer Arbeitsgelegenheit“ abmahnen möchte, erschliesst sich mir nicht. Die „private Haushaltshilfe“- tausendfach üblich in dt. mittelständischen/bessergestellten Haushalten- ist auch nicht privat…..man wende sich damit am „Besten“ an das nun auch von den Grünen favorisierte „Steuerhinterziehungsportal“, dort geht es glaub ich auch „anonym“, man kann damit versuchen, Jedem Eins auszuwischen! So muss sich niemand mehr um „echte Kriminalität“ kümmern, die Auslastung ist ja längst erreicht.
Der Besserwisser meint
29. Juli 2020 at 20:43
Hallo,
ich habe eine Frage zur Abmahnung eines fehlenden Impressums.
Ich kenne zig Seiten, die kein Impressum haben. Teilweise habe ich die Seitenbesitzer bereits kontaktiert und informiert, jedoch interessiert es niemanden.
Wie mahne ich diese ab? Welche Kosten entstehen mir? Erhalte ich die Kosten durch den Beklagten zurück oder dient das Abmahnen lediglich dazu, dass das Impressum nachgetragen wird und ich bleibe auf den Kosten der Klage sitzen? Gibt es keine Anlaufstellen, die die Impressumpflicht nachhalten, wenn man es meldet?
Vielen Dank im Voraus!
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
abmahnung.org meint
7. August 2020 at 15:02
Hallo,
Verbraucher sind in der Regel gegenüber Firmen mit einem fehlenden Impressum nicht abmahnberechtigt. Entsprechende Befugnisse haben nur direkte Konkurrenten und Abmahnvereine. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Verbraucherverbände handeln.
Ihr Team von abmahnung.org
Thomas meint
30. Dezember 2019 at 15:39
Hallo, wie ist das in Spanien. Hier gibt es einen Deutschsprachigen Anbieter über Wandertouren, der massiv auf Facebook Werbung macht. Es gibt weder ein Impressum, keinen Klarnamen und keine richtige Adresse. Ich vermute auch das seine Kunden auch nicht versichert sind ?!? Wo kann man dieses gefährliche Unternehmen zur Überprüfung melden ??
vielen Dank
abmahnung.org meint
8. Januar 2020 at 15:44
Hallo Thomas,
mit diesem Anliegen können Sie sich entweder an Verbraucherschutzinstitutionen oder die verantwortlichen Behörden – zum Beispiel den Landesbeauftragten für Datenschutz – wenden.
Ihr Team von abmahnung.org
Adnan meint
10. September 2021 at 13:22
„Vermutungen“ sind nicht geeignet, eine Abmahnung oder, wie hier gefordert, eine Überprüfung eines angebl. gefährlichen Unternehmens zu „melden“. Die Zeiten der Blockwarte sind zum Glück vorbei und für Spanien sind dann auch die Spanier selbst zuständig. Zur „Beruhigung“, in Deutschland werden „Unternehmen auch nicht überprüft“, wenn eine Privatperson, ggfs. noch anonym, versucht, jemanden „Eins auszuwischen“. Wer keine Fakten hat, sollte nicht mit Mutmaßungen die Behörden zumüllen! Es gibt genügend Handlungsbedarf in der BRD- bspw. gerade im Müll/Sonderabfall/Giftmüllbereich- der dringend aufgearbeitet werden müsste….aber sich niemand dafür interessiert. Einige „Verhinderer“ treten aktuell als Wahlkandidaten an…..
Josef meint
22. Oktober 2019 at 17:08
Meine Frau hat auf einer Website ( die mit .de endet) zwei Mäntel im bestellt.
Nun ist nach etlichen Tagen eine Leggins und ein Shirt angekommen-für geschätzt ein zehntel des gezahlten Betrags.
Bei der Suche nach einem Impressum auf der Seite bin ich nicht fündig geworden, nur eine Kontakt-mail Möglichkeit.
Darauf reagiert niemand.
Auch eine Anfrage bezüglich des Impressums blieb wie erwartet erfolglos.
Somit kann ich niemanden erreichen.
An wen kann ich mich da wenden um geholfen zu werden, bzw. damit niemand mehr in die gleiche Falle tappt?
abmahnung.org meint
24. Oktober 2019 at 11:53
Hallo Josef,
besteht ein hinreichender Verdacht auf Betrug, kann dieser grundsätzlich zur Anzeige gebracht werden. Auch die Verbraucherzentralen können in solchen Fällen ein geeigneter Ansprechpartner sein.
Ihr Team von abmahnung.org
Werner meint
24. März 2019 at 12:14
Wie muss ich vorgehen, wenn ich jemand wegen fehlendem Impressum abmahnen will? Gibt es da eine zentrale Stelle dafuer? Und wer ueberprueft das ueberhaupt? Gibt es da eine „Impressums-Polizei“ die das Netz staendig nach fehlenden Impressi durchforstet, und dann bekomme ich ploetzlich einen Brief mit einer Anklage?
abmahnung.org meint
28. März 2019 at 14:57
Hallo Werner,
in einem solchen Fall können Sie sich unter anderem an Verbraucherschutzinstitutionen oder die verantwortlichen Behörden – zum Beispiel den Landesbeauftragten für Datenschutz – wenden.
Ihr Team von abmahnung.org
Jana meint
29. Januar 2019 at 14:02
ich habe eine Gewerbe in Bayern wegen fehlerhafte Impressum Seite beim Verbraucherschutz gemeldet. Weißt jemand wie die Rechtslage in Bayern ist? Also ob die sofort Bußgelder von der Behörde bekommen oder ob ist es überhaupt nicht Abmahnungsfähig? Die Seite wurde in Ausland erstellt und auf half Deutsch, half Englisch.
abmahnung.org meint
30. Januar 2019 at 15:33
Hallo Jana,
entsprechende Informationen liegen uns nicht vor. Wenden Sie sich daher ggf. an die zuständige Behörde.
Ihr Team von abmahnung.org
Jonas meint
8. Januar 2019 at 12:17
Guten Tag Zusammen,
Die Gewerbliche Homepage [URL von Redaktion entfernt] hat keine AGBs und nach meinem Wissen und Verständnis keine richtige Datenschutzerklärung. Die nach einer Anfrage erhaltene Rechnung dieser Firma macht auch keinen seriösen Eindruck. Wie kann ich dies am einfachsten melden und überprüfen lassen?
Schönen Gruß
Jonas
abmahnung.org meint
11. Januar 2019 at 16:01
Hallo Jonas,
grundsätzlich besteht in Deutschland keine Verpflichtung zur Formulierung von AGBs. Ob die Internetseite gegen geltendes Recht verstößt, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich ggf. an den Verbraucherschutz oder einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Sabine meint
26. Oktober 2018 at 9:47
Hallo,
benötige ich ein Impressum, wenn auf der Website nur ein Bild platziert ist und sich über einen Klick (auf das Bild) ein E-Mailfenster öffnet (Mailsoftware des Besuchers)?
Auf dem Bild ist keine Werbung (nur zwei Worte „Marian gestaltet“). Die Website ist für einen Grafiker. Es werden keine Projekte, Kunden oder sonstiges gezeigt, nur das Bild und die Verlinkung auf das Mailprogramm (der Mailbetreff wird automatisch mit „Hallo“ ausgefüllt“).
Danke für Ihre Rückmeldung
abmahnung.org meint
31. Oktober 2018 at 16:52
Hallo Sabine,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Alex meint
30. Januar 2018 at 15:43
Gilt dies auch, wenn man nur Kryptowährungen wie Bitcoin als Bezahlung akzeptiert und diese nicht in Euro o.ä. umwandelt?
abmahnung.org meint
19. Februar 2018 at 9:17
Hallo Alex,
die Impressumspflicht gilt unabhängig vom Angebot der Seite.
Ihr Team von Abmahnung.org
Müller meint
14. Juli 2017 at 17:37
Der Artikel ist super. Ich habe auch eine frage. Ich kenne ein Unternehmen das aus meiner sicht rechtlich nicht ganz ordentlich vorgeht. Statt werbung haben die Selbständige Partner. Das Unternehmen bietet den Partner eine Webseite an wo nur das Impressum von dieses Unternehmen ist aber nicht das Impressum von deren Selbständigen Handelspartner. Wie müssen die Handelspartner sich Ausweisen. Wo sollen die ein impressum haben? Auf Ihrer Facebookseite z.B? Oder ist rechtlich immer das Unternehmen zu belangen aber nicht die Handelspartner
abmahnung.org meint
18. Juli 2017 at 11:56
Hallo Müller,
ein Unternehmen ist prinzipiell nur für das eigene Impressum zuständig. Dabei geht es darum, dass immer eine verantwortliche Person erreichbar sein muss. Ist das hier der Fall, sollte es keine Probleme geben.
Abmahnung.org