FAQ: Abmahnung im Betriebsrat
Die Zustimmung oder gar Unterschrift des Betriebsrates ist für eine Abmahnung durch den Arbeitgeber nicht erforderlich. Der Betriebsrat kann jedoch den Abgemahnten bei einem Widerspruch unterstützen, dessen Beschwerde entgegennehmen und den Arbeitgeber zur Löschung auffordern, wenn die arbeitsrechtliche Abmahnung ungerechtfertigt ist. Mehr dazu lesen Sie hier.
Eine Abmahnung für den Betriebsrat selbst ist nicht zulässig. Auch Mitglieder des Betriebsrates können nur in ihrer Stellung als Arbeitnehmer abgemahnt werden, jedoch nicht für ihre Tätigkeit im Betriebsrat. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mitarbeiter kann der Betriebsrat nicht abmahnen, da er nicht stellvertretend für den Arbeitgeber agieren kann. Den Arbeitgeber abmahnen kann der Betriebsrat allerdings schon. Und zwar dann, wenn dieser die besonderen Rechte des Betriebsrates missachtet. Wie eine solche Abmahnung aussehen kann, zeigt unser kostenloses Muster hier.
Inhalt
Abmahnung eines Arbeitgebers: Besteht beim Betriebsrat Recht auf Mitbestimmung?
Bei einem Betriebsrat handelt es sich um eine Vertretung von Arbeitnehmern in größeren Betrieben und Unternehmen. Ziel ist es, ein betriebsverfassungsrechtliches Mitbestimmungsrecht für Arbeitnehmer zu sichern und deren Interessen zu vertreten. Sich mit einer Abmahnung zu befassen kann durchaus auch in den Aufgabenbereich der Interessensvertretung fallen.
Doch welche Befugnisse hat ein Betriebsrat bei Abmahnungen? Muss eine Abmahnung über den Betriebsrat erfolgen? Muss der Betriebsrat einer Abmahnung dann zustimmen? Kann der Betriebsrat selbst abgemahnt werden oder selber abmahnen?
Nachfolgend gehen wir näher auf diese Fragen ein und erläutern, was ein Betriebsrat bei einer Abmahnung tun kann und was außerhalber seiner Tätigkeit liegt. Muss der Betriebsrat über eine Abmahnung informiert werden? Grundsätzlich gilt, dass bei einer anstehenden Abmahnung der Betriebsrat häufig unterrichtet wird, um den Mitarbeiter eine Möglichkeit zu geben, den Sachverhalt zu besprechen. Ein Recht auf die Information besteht jedoch nicht. Eine Abmahnung kann auch ohne Betriebsrat erfolgen.
Ungerechtfertigte Abmahnung vom Betriebsrat prüfen lassen
Mitbestimmungsrechte in Bezug auf die Abmahnung hat ein Betriebsrat ebenfalls nicht. Das bedeutet, dass eine solche nicht vom Betriebsrat genehmigt oder unterzeichnet werden muss. Er kann lediglich dem abgemahnten Arbeitnehmer gemäß § 84 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Seite stehen, wenn dieser sich über die Abmahnung beschwert. Eine Anhörung durch den Betriebsrat zur Klärung ist oftmals eine Option. So können Betroffene dann auch einen Widerspruch gegen die Abmahnung mit dem Betriebsrat besprechen.
Handelt es sich um eine unrechtmäßige bzw. unbegründete Abmahnung, ist der Betriebsrat sogar dazu verpflichtet, den Arbeitgeber zur Rücknahme und Löschung aus der Personalakte aufzufordern. Bezüglich der Abmahnung kann eine Gegendarstellung über den Betriebsrat verfasst werden.
Arbeitnehmer können sich an den Betriebsrat wenden:
- zum Einreichen einer Beschwerde
- zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung
- für das Verfassen eines Widerspruchs
- für das Verfassen einer Gegendarstellung
Kündigung nach Abmahnung: Betriebsrat und Informationspflicht des Arbeitgebers
Bei einer Kündigung ist der Betriebsrat allerdings zu unterrichten, da hier in der Regel ein Mitbestimmungsrecht greift. Daher ist es nicht selten, dass der Betriebsrat über eine Abmahnung informiert wird. So ist es später möglich, die Kündigung aufgrund der Vorgeschichte besser zu begründen bzw. abzuklären, wenn der Betriebsrat dies für notwendig erachtet.
Darüber hinaus kann auch in einer Betriebsvereinbarung festgehalten sein, dass der Betriebsrat bei einer Abmahnung für einen Mitarbeiter benachrichtigt wird.
Gemäß den Regelungen aus § 80 BetrVG müssen Arbeitgeber alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, wenn es um die Erfüllung der Aufgaben geht. Dazu zählen für die Betrachtung einer Kündigung auch alle vorherigen Abmahnungen, wenn diese im Zusammenhang mit der Kündigung stehen. Laut § 80 Absatz 2 BetrVG gilt:
Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten; […] . Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; […]
Achtung: Vor dem Ausspruch der Kündigung besteht kein Auskunftsrecht. Über eine Abmahnung muss der Betriebsrat ohne Anlass nicht informiert werden (siehe Urteil des BAG, Beschluss vom 17.9.2013, 1 ABR 26/12). Es muss einen Zusammenhang mit der Erfüllung der betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben bestehen, damit eine Offenlegung erfolgen kann.
Betriebsratsmitglied abmahnen: Ist das möglich?
Der Betriebsrat als Gremium kann nicht abgemahnt werden. Auch ist eine Abmahnung von einem Betriebsratsmitglied wegen der Tätigkeit im Rat nicht zulässig. Erfüllt das Betriebsratsmitglied seine Pflichten als Arbeitnehmer nicht oder begeht eine Vertragsverletzung, kann eine Abmahnung erfolgen.
In diesem Fall ist der Betriebsrat wie alle anderen Arbeitnehmer zu behandeln. So ist es auch hier möglich, dass nach einem Personalgespräche eine Abmahnung gegen den Betriebsrat bzw. das entsprechende Mitglied in seiner Position als Arbeitnehmer ausgesprochen wird. Es gilt: Arbeitgeber müssen die Anmahnung dem Betriebsrat nur dann vorlegen, wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Abmahnung durch den Betriebsrat
Kann der Betriebsrat eine Abmahnung aussprechen? Hier ist zu unterscheiden, an wen diese gerichtet sein soll. Einen Arbeitnehmer abmahnen kann der Betriebsrat nicht. Er ist nicht Arbeitgeber und kann dessen Aufgaben nicht stellvertretend übernehmen, da es sich um eine Interessenvertretung von Arbeitnehmern handelt. Auch einzelne Mitglieder abmahnen, wenn diese ihrer Tätigkeit im Rat nicht richtig erfüllen, kann der Betriebsrat nicht.
Doch kann der Betriebsrat den Arbeitgeber abmahnen? Ja, das ist tatsächlich eine Option. Und zwar dann, wenn die besonderen gesetzlichen Rechte des Betriebsrates durch Arbeitgeber missachtet werden. Der Betriebsrat mahnt dann den Arbeitgeber ab und fordert diese dadurch auf, diese besonderen Rechte zu achten.
Wichtig ist, dass eine Abmahnung durch den Betriebsrat folgende Punkte beinhaltet:
- detaillierte Darlegung des Rechtsverstoßes
- Aufforderung zur Einhaltung des Rechts
- Konsequenzen für weitere bzw. wiederholte Missachtung aufzeigen (z. B. Arbeitsgericht)
Abmahnung durch den Betriebsrat: Muster als Orientierungshilfe
Wie eine Formulierung der Abmahnung des Arbeitgebers durch den Betriebsrat aussehen kann, zeigt das nachfolgende kostenlose Muster. Sie können sich diese herunterladen und entsprechend anpassen.
Jetzt das Muster zur Abmahnung durch den Betriebsrat herunterladen!
Muster für Abmahnung durch Betriebsrat (.doc) Muster für Abmahnung durch Betriebsrat (.pdf)
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