Die Auflehnung gegen den Abmahnvorgang
Arbeitgeber nutzen Abmahnungen, um ihre Beschäftigten auf unerwünschtes Fehlverhalten hinzuweisen. Gleichzeitig werden diese dazu ermahnt, sich in ihrem Verhalten in Zukunft zu bessern. Sie werden auch gewarnt:
Sollten sie sich ab sofort nicht entsprechend benehmen, drohen weitere Abmahngespräche. Auch eine Kündigung ist möglich. Viele betroffene Arbeitnehmer fragen sich: Muss ich eine Abmahnung wirklich akzeptieren?
Dieser Ratgeber hat die Antwort parat. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Abmahnung ablehnen können. Weiterhin werden Sie darüber informiert, wie diese beschaffen sein muss, damit sie überhaupt gültig ist. Nicht zuletzt haben Sie die Möglichkeit, einen Vordruck zu downloaden, der Ihnen bei der Ablehnung helfen kann.
Inhalt
Die Zulässigkeit des Abmahnvorgangs
Wer im Arbeitsrecht abgemahnt wird, sollte dies in der Regel ernst nehmen und sein Verhalten überdenken. Doch nicht in jedem Fall ist die Maßregelung angemessen – sie kann auch völlig unzulässig sein. Eine Abmahnung ablehnen, das kann besonders erfolgsversprechend sein, wenn sich diese nicht an gültige Vorgaben hält:
- Im Abmahnprozess muss der Arbeitgeber dem betroffenen Arbeitnehmer genau mitteilen, in welchem Bezug er sich falsch benommen hat. Dazu gehört auch eine genaue Nennung des „Tatzeitpunkts“ – Datum und Uhrzeit müssen mit angegeben werden.
- Der kritisierte Beschäftigte muss schuldhaft gehandelt haben. Sein Verhalten muss zumindest fahrlässig gewesen sein.
- Der Abgemahnte muss dazu aufgefordert werden, sein Benehmen zu bessern. Andernfalls müssen weitere Maßnahmen aufgeführt werden, die bei Fortbestand der Problematik in Kraft treten (weitere Abmahnungen, Kündigung usw.).
Die Abmahnung ablehnen oder annehmen
Jeder Arbeitnehmer, welcher der Meinung ist, zu Unrecht gemaßregelt worden zu sein, sollte ein Abmahnschreiben nicht direkt unterschreiben – jedenfalls nicht dann, wenn die Unterschrift einem Eingeständnis gleichkommt.
Und eine sofortige Unterschrift kann niemand verlangen. Dabei gilt es zwischen Eingeständnis und Erhalt der Rüge zu unterscheiden. Letzteres kann problemlos durch eine Unterschrift quittiert werden.
Ein Betroffener sollte sich stets darüber im Klaren sein, dass eine Kopie des Abmahnschreibens in der Personalakte landet. Möchte er dies verhindern und ist grundlegend nicht damit einverstanden, abgemahnt zu werden, kann er die Abmahnung nicht akzeptieren und stattdessen eine Gegendarstellung vorlegen.
Sie wollen selbst eine Abmahnung ablehnen? Ein Vordruck folgt, der Ihnen einen Eindruck davon vermittelt, wie eine Gegendarstellung aussehen kann. Diesen können Sie sich auch als PDF- oder Word-Dokument herunterladen.
Sehr geehrte/r Frau/Herr Musterchef,
hiermit möchte ich die gegen mich gerichtete Abmahnung offiziell ablehnen, die ich am XX.XX.XXXX erhalten habe. Zudem möchte ich mich in Form einer persönlichen Richtigstellung zu den kritisierten Punkten äußern.
Ich wurde dafür kritisiert, das Mustervergehen begangen zu haben.
Aus meiner Sicht habe ich an der vorhandenen Musterproblematik aber keine Schuld gehabt. Diese entstand nämlich nicht durch mein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, sondern aus Mustergrund A und Mustergrund B.
Es ist offensichtlich, dass ich mich in keiner Weise einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten schuldig gemacht habe.
Entsprechend fordere ich Sie auf, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Sollten meine Argumente nicht widerlegt werden können, wünsche ich, dass die Abmahnkopie bis zum XX.XX.XXXX aus meiner Personalakte entfernt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
Vordruck für Ablehnung der Abmahnung (.doc)
Vordruck für Ablehnung der Abmahnung (.pdf)
Gerichtliche Schritte
Eine Abmahnung ablehnen und darum bitten, dass die Kopie aus der eigenen Akte entfernt wird – dieses Recht hat zunächst jeder Beschäftigte. Eine Gegendarstellung verbleibt mit dem Abmahnschreiben in der Personalakte, wenn sie nicht erfolgreich ist. Diese sollte bei Ablehnung deshalb immer erfolgen. So bekommen auch zukünftige Chefs ein differenziertes Bild.
Auch vor dem Arbeitsgericht kann gegen ungerechtfertigte Abmahnungen geklagt werden. Dabei sollten jedoch einige Punkte nicht außer Acht gelassen werden:
- Ein Gerichtsprozess geht selten mit dem Erhalt des Arbeitsplatzes (oder Bewahrung der guten Beziehungen zu den Vorgesetzten) einher.
- Zu berücksichtigen ist die Frage, ob sich der Aufwand lohnt – ein Anwalt für Arbeitsrecht kann hier beratend zur Seite stehen.
Leonie meint
12. Dezember 2023 at 0:24
Ich wurde beschuldigt das ich unruhe stiffte, es werden viele Lügen über mich verbreitet und hinter minem rücken viel geredes und werde regelrecht gemobbt. Es werden dritt Personen mitreingezogen und beschuldigt, die genau gleich viel wissen wie ich.. mit einem riesen schock natülich unter druck unterschrieben. nur wegen erzählungen von anderen mitarbeiter, dass ich anscheinend alle mitarbeiter als
negativ darstellen habe ich jetzt diese Verwarnung. doch beweise haben sie keine schrieftlich. was nun? mein job steht auf dem spiel, ohne job keine wohung also auch bald obdachlos.. ich bin verzweiffelt…
Kriss meint
23. April 2020 at 12:25
Im Word Vordruck ist ein Fehler enthalten.
DIe Unterschirft muss vom Arbeitnehmer geleistet werden, nicht vom Arbeitgeber wie dort in der letzte Zeile aufgeführt.
abmahnung.org meint
29. Mai 2020 at 15:08
Hallo Kriss,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben das Muster korrigiert.
Ihr Team von abmahnung.org
Mathias meint
22. November 2019 at 22:36
Sehr nützlich. Danke!