Azubi abmahnen: Diese Gründe sind in vielen Fällen Anlass
Ein junger Mensch, der soeben die Schule verlassen und einen Ausbildungsplatz für sich ergattern konnte, hat oft noch nicht die psychische Reife, die nötig wäre, um den Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag immer in korrekter Weise nachzukommen.
Doch was im Elternhaus an Erziehungsarbeit vielleicht versäumt wurde, muss der Ausbildungsbetrieb nicht nachholen. Stattdessen haben Ausbilder das Recht bei Fehlverhalten des Lehrlings dem Azubi eine Abmahnung zu erteilen. Das Bestreben hinter einer Abmahnung Auszubildender muss jedoch immer sein, den Azubis die Möglichkeit zu geben, ihr Verhalten zu ändern und so zum Erfolg des Unternehmens beizutragen.
Verletzen Azubis die Pflichten in ihrem Arbeitsvertrag haben Arbeitgeber deshalb wie bereits erwähnt das Recht, Abmahnungen auszusprechen. Eine Kündigung sollte jedoch nicht gleich erfolgen.
Inhalt
Die Abmahnung als erste offizielle Sanktion
Eine fristlose Kündigung während der Ausbildung sollte stattdessen immer durch eine – am besten schriftliche – Abmahnung angekündigt werden. Nur in Ausnahmefällen kann die Kündigung auch ohne vorheriges Abmahnschreiben stattfinden.
Abmahnungsgründe in der Ausbildung gibt es so einige. Im Folgenden haben wir die häufigsten für Sie aufgelistet.
- Unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule oder im Betrieb
- Der Auszubildende ist nicht pünktlich und/oder überzieht die Pausen
- Der Azubi befolgt die Weisungen eines Vorgesetzten nicht
- Der Lehrling verhält sich gegenüber seinen Kollegen respektlos
- Der Auszubildende reicht bei Krankheit keine oder erst verspätet eine Krankmeldung ein
- Der Azubi macht sich wegen Mobbings schuldig
- Der Auszubildende führt sein Berichtsheft nicht ordnungsgemäß
- Der Ausbilder fällt immer wieder durch schlechte Leistung auf
- Der Ausboldung spricht die Kündigung nach einer Abmahnung aus.
Oftmals sind es aber auch nicht unerhebliche oder fortgesetzte Fehlzeiten in der Ausbildung, die einer Abmahnung des Azubi seitens des Ausbilders zugrunde liegen. Ob und inwieweit der Ausbildungsplatz durch eine solche Maßnahme in Gefahr geraten kann, soll Gegenstand der nun folgenden Abhandlung sein.
Welche Folgen kann eine Abmahnung in der Ausbildung haben?
Während der Probezeit gelten bei Azubis bzgl. Abmahnung oder Kündigung andere Regeln. Denn in der Probezeit muss vor einer Kündigung, deren Grund im Verhalten des Auszubildenden liegt, nämlich keineswegs eine Abmahnung vom Arbeitgeber ausgesprochen oder zugestellt werden. Das bedeutet, dass der Lehrling auch ohne vorheriger Abmahnung gekündigt werden kann.
Anders als bei jedem anderen Mitarbeiter sollte aber zwingend der Betriebsrat eingeschaltet werden, wenn die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses geplant ist. Natürlich kann wie bei jedem anderen Arbeitnehmer aber auch die Abmahnung, die an einen Auszubildenden ergangen ist, in unberechtigter Weise erfolgt sein. Eine solche Abmahnung des Lehrlings verlangt nach einem Widerspruch, denn ansonsten geriete der Ausbildungsplatz in ernste Gefahr.
Beispielhaftes Muster einer Abmahnung an den Azubi
In der Abmahnung eines Azubi müssen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen ausdrücklich erwähnt sein. Erhält der Azubi eine Abmahnung, kann dieses Dokument wie folgt formuliert sein:
Muster: Abmahnung Azubi
Am (Datum) haben Sie eine Ausbildung zum (Berufsbezeichnung mit Fachrichtung) in unserem Betrieb begonnen. Leider sehen wir uns heute dazu gezwungen, Ihnen wegen folgenden Fehlverhalten eine Abmahnung auszustellen:Sie haben am (Datum) und am (Datum) erst um xx Uhr Ihre Tätigkeit in unserem Betrieb aufgenommen. Laut des mit Ihnen geschlossenen Ausbildungsvertrag ist der Arbeitsbeginn aber bereits um xx Uhr. Darüber hinaus haben Sie am (Datum) sowie am (Datum) ohne das Vorlegen einer unterschriebenen Entschuldigung in der Berufsschule gefehlt.
Damit haben Sie gegen Ihre vertraglichen Pflicht verstoßen. Ein solches Verhalten tolerieren wir nicht. Sie sind eindringlich aufgefordert, den Pflichten aus Ihrem Ausbildungsvertrag zukünftig korrekt nachzukommen.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Fortbestand des Ausbildungsverhältnisses durch Ihr fehlerhaftes Verhalten in ernste Gefahr geraten ist. Sollte eine solche oder ähnliche Verletzung Ihrer vertraglichen Pflichten erneut festgestellt werden, müssen Sie mit einer fristlosen Kündigung des Ausbildungsverhältnisses rechnen.
Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum
__________________________
Unterschrift Arbeitgeber
__________________________
Bestätigung des Auszubildenden:
Die Abmahnung habe ich erhalten.
Ort, Datum
__________________________
Unterschrift Auszubildender
__________________________
Muster für die Ausbildungsabmahnung (.doc)
Muster für die Ausbildungsabmahnung (.pdf)
Sam meint
31. Januar 2020 at 15:57
Hallo…
Mein Sohn ist im 2ten Ausbildungsjahr und arbeitet in einem Discounter. Weil nach der Schicht die Kasse nicht stimmte und 20 Euro fehlten… bekommen aller Mitarbeiter dieser Schicht eine Abmahnung.. Wie sollen wir uns verhalten?
Sind Kollektivabmahnungen rechtens?
Vielen Dank!!!
Sam
abmahnung.org meint
20. Februar 2020 at 15:34
Hallo Sam,
wir dürfen keine Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher ggf. mit diesem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Carola meint
2. Januar 2019 at 21:38
Guten Abend,
ich habe eine Frage bezüglich einer Abmahnung wegen fehlenden Attests.
Das ist der Hintergrund: Ich habe am Montag beginnende Halsschmerzen und von Donnerstag bis Sonntag keine Stimme mehr gehabt. Ich war am Niesen und Husten, hatte leichtes Fieber und konnte nur unter Schmerzen sprechen. In der Nacht auf den Samstag hatte ich Schüttelfrost und am morgen war mir sehr schwindelig, sodass ich mich im Betrieb krankgemeldet hatte. Ich fühlte mich zu schwach, um zum Arzt zu gehen und sagte, dass ich am Montag die AU mitbringen würde.
Als ich am Montag beim Hausärztlichen Notdienst war, hatte ich nach der langen Wartezeit Schwierigkeiten, mich zu konzentrieren. Somit habe ich mich im Tag vertan und der Arzt hat mich nur von Sonntag bis Montag krankgeschrieben.
Im Betrieb habe ich eine Abmahnung bekommen, da ich am Samstag unentschuldigt gefehlt hätte. Am Freitag war ich jedoch merklich angeschlagen, Kunden hatten Schwierigkeiten mich akustisch zu verstehen, ich musste mich alle paar Minuten schnäuzen. Ich habe von Betrieben gehört, die ihre Mitarbeiter in so einem Fall gleich nach Hause schicken, um eine Ansteckung zu vermeiden. Bei uns ist es offenbar nicht üblich.
Laut Ausbildungsvertrag muss ich erst ab dem 4. Krankheitstag eine AU vorlegen. Bislang habe ich sie jedoch immer schon am ersten Tag eingereicht. Darum will meine Ausbilderin die Abmahnung auch nicht zurückziehen.
Lohnt es sich für mich in diesem Fall eine Gegendarstellung zu schreiben? Zwischen der Ausbilderin und mir gab es schon mehrere Konflikte, bei denen ich sogar beleidigt wurde. Ich wurde auch mehrfach gefragt, warum ich denn nicht einfach gehen würde. An eine mündliche Verhandlung ist also nicht zu denken.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
abmahnung.org meint
3. Januar 2019 at 15:43
Hallo Carola,
eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
gaher meint
20. September 2018 at 12:38
Hallo,
bin in einer Mentorenausbildung gerade, bin mir bei einer Aufgabe über längeren Recherchieren immer noch nicht sicher.
Habe einen 17 jährigen Azubi der schon einige Male zu spät gekommen war und in der Schule mehrere unentschuldigte Tage hat.
Was mache ich als Mentor?
Bin für jade Antwort dankbar
abmahnung.org meint
28. September 2018 at 11:39
Hallo Gaher,
häufig kann es schon helfen, wenn Sie den Azubi zu einem Gespräch bitten und über bestehende Missstände reden. Darüber hinaus kann auch die Ausbildungstätte ein geeigneter Ansprechpartner sein.
Ihr Team von abmahnung.org
Mark meint
25. April 2018 at 20:47
Hallo,
Ich bin Dachdecker in Ausbildung. Bin jedoch nicht mehr in der Probezeit.
Ich würde gerne wissen ob ich gekündigt werden kann wenn ich bei einem Bekannten eine Reparatur an seinem Dach durchgeführt habe. Mein Bekannter hat mir dann 100€ gegeben, die ich jedoch nicht gefordert habe.
Eine andere Person hat das mitbekommen und meinem Chef erzählt, dass ich Schwarzarbeit verrichtet habe.
Kann ich dafür gekündigt werden?
Danke schonmal im Voraus für eine Antwort.
abmahnung.org meint
11. Mai 2018 at 9:32
Hallo Mark,
Schwarzarbeit kann eine fristlose Kündigung begründen, wenn dadurch die Interessen des Arbeitgebers berührt werden. Wir empfehlen Ihnen, das Gespräch mit Ihrem Chef zu suchen und die Situation zu erklären. Gegebenenfalls können Sie sich auch an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von abmahnung.org
lalalal meint
27. März 2018 at 14:39
Hallo, bin im ersten Lehrjahr, keine Probezeit mehr. Habe einen Tag ohne Krankenschein in der schule gefehlt, habe aber auf Arbeit und in der Schule angerufen und Bescheid gesagt, das ich nicht in die Schule gehe. Kann ich deshalb gekündigt werden?
abmahnung.org meint
5. April 2018 at 11:45
Hallo lalalal,
eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung) wird in der Regel erst ab dem dritten Tag benötigt (abhängig vom Arbeitsvertrag). Ab dem ersten Krankheitstag, muss der Arbeitgeber trotzdem informiert werden. Solange der Arbeitnehmer dies tut, sich also an die Regeln hält, ist keine Kündigung zu befürchten.
Ihr Team von abmahnung.org
Karmen meint
4. Februar 2018 at 3:01
Hallo ich habe eine Frage,
Also erstmal zu mir ich mache eine Ausbildung als Fleischerei Fachverkäuferin und bin jetzt im 3. Lehrjahr und stehe kurz vor den Prüfungen.
Nun zu meiner Situation mir wurde von meiner Chefin aufgetragen einen Wand Bereich hinter der Spüle sauber zu machen der wirklich mega verdreckt war was ich auch zum Teil erledigt habe ich habe nur einen kleinen Teil direkt hinter dem Spülbecken nicht sauber gemacht weil ich mich dann davor einfach zu sehr geeckelt habe den Rest habe ich aber ordnungsgemäß erledigt wie es mir aufgetragen wurden ist. Jetzt Kamm heute meine Chefin auf mich zu und meinte was ich mir einbilde meine mir aufgetragene Arbeit nicht zu erledigen (was ja an und für sich nicht Stimmt) ich habe dann in eine ordentlichen Ton zu erklären versucht das ich mich wirklich einfach zu sehr ekeln tue den kleinen Bereich sauber zumachen sie meinte dann nur ob das mein ernst wäre und das ich ja keine Probleme hätte „Toiletten sauber zu machen wo 10 verschieden Personen darauf Kacken und Pissen gehen“ (wortwörtlich) und das sich sich jetzt an die Geschäftsstelle wenden würde.
Nun ist meine Frage kann es jetzt sein das ich eine Abmahnung bekomme ?
Man muss noch dazu sagen ich fühle mich wirklich schon sehr Gemobbt von ihr was andere Kollegen genau so sehen .
Ich würde mich wirklich Freuen wenn Sie mir helfen können ich hab wirklich langsam richtig Angst auf Arbeit zu gehen
Mit freundlichen grüßen
abmahnung.org meint
19. Februar 2018 at 9:24
Hallo Karmen,
es ist möglich, dass Sie eine Abmahnung bekommen. Wenn es dazu kommt, können Sie dieser jedoch widersprechen und den Sachverhalt klären lassen. Sollte sich das Problem nicht aus der Welt schaffen lassen, können Sie sich vertrauensvoll an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Abmahnung.org
Marcel meint
18. Januar 2018 at 1:05
Darf der AG mir eine Abmahnung geben wenn ich vergessen habe mein müll wegzuräumen von der küche
Desweiteren darf der AG mir eine abmahnung geben wenn ich krank geschrieben bin und so ca 20-25 tage im jahr krank war alles mit krank meldung
Letzte frage
Darf der AG einen kündigen
Wenn man vor einem Jahr eine abmahnung bekamm gegen Verstössen der regel dann nach einem jahr eine abmahnung weil man vergessen hat seinen müll weg zu tun und die dritte für zu oft spät kommrn oder krank sein darf der AG dann einen kündigen oder wie läuft das ab weil viele leute sagen das man 3 gleiche abmahnungen haben muss
abmahnung.org meint
22. Januar 2018 at 11:17
Hallo Marcel,
leider können wir nicht beurteilen, ob die Abmahnungen gerechtfertigt sind. Bitte wenden Sie sich dazu an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Die Annahme, man müsse erst drei Abmahnungen erhalten, bevor man vom Arbeitgeber gekündigt werden kann, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Inwiefern eine Abmahnung überhaupt vor der Kündigung erteilt werden muss, ist von Fall zu Fall verschieden. Lassen Sie sich auch hier von einem Anwalt beraten.
Abmahnung.org
Marcel meint
30. Dezember 2017 at 0:31
Darf der chef einen azubi kündigen dieser hat bereits 1 abmahnung im 1 lehrjahr bekommen jetzt ist er im 2 lehrjahr der chef sagte ihm immer mündlich das er nicht zu schnell auf dem Betrieb gelände fahren darf nach den 3 mal als er es ihm sagte er beim nächsten mal wars das darf er einen fristlos kündigen
abmahnung.org meint
15. Januar 2018 at 12:19
Hallo Marcel,
wurde die Abmahnung wegen des zu schnellen Fahrens erteilt, hat der Arbeitgeber prinzipiell das Recht, dem Auszubildenden dafür die fristlose Kündigung auszusprechen, da er sein Verhalten offensichtlich nicht gebessert hat.
Geschah die Abmahnung aus anderen Gründen, kann der Chef für gewöhnlich die Kündigung nicht ohne Weiteres wegen des zu schnellen Fahrens erteilen. Vorher sollte er dem Auszubildenden auch für dieses Fehlverhalten eine schriftliche Abmahnung zukommen lassen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen genaue Antworten zu diesem speziellen Fall geben.
Abmahnung.org
RM meint
27. Dezember 2017 at 10:41
Also
Hab seit fasst 3 Wochen Urlaub.
HAb jede Woche nachgefragt wann ich wieder arbeiten muss. Jeder meinte immer Donnerstag. HAb erst heute Nacht Erfahren dass ich heute früh um 5 Uhr muss.
War daher noch zu betrunken und musste mit einer Mitarbeitern arbeiten die mich sowieso schon hasst. Heute ist außerdem ihre Letzte Woche im Betrieb. Die meinte ich wäre zu betrunken und Zum Nacht Chef gelaufen.
Er meinte ich soll heim und ich habe mich sehr dagegen geweigert. Bin erst nach langem warten raus und habe auf meinen Chef gewartet.
Dann kann der Nacht Chef nochmal meinte ich solle gehen. Hab daraufhin der einen Kollegen die heute früh äh ihren letzten Tag hat kalten Kaffee über die Hose geschüttet und bin raus. Der Nacht Chef kam nochmal und meinte ich solle gehen. Bin daraufhin gegangen.
Jetzt die Frage. Was kann mir passieren ubd wie kann ich mich währen.
Zum einen wusste ich nicht bis heute nachts das ich heute früh arbeiten muss zum andere versucht mich die eine ständige zu mobben.
Werde ich dadurch gekündigt oder nur ne Abmahnung und kann ich mich dadurch wehren?
abmahnung.org meint
15. Januar 2018 at 12:06
Hallo RM,
vor der verhaltensbedingten Kündigung muss prinzipiell eine Abmahnung erteilt werden. Diese könnte Ihnen möglicherweise auf Grundlage verschiedener Sachverhalte ausgesprochen werden, wie z. B. des Erscheinens zum Dienst im betrunkenen Zustand. Ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob das für Ihren Fall zutrifft.
Wie Ihr Chef sich verhält, können wir natürlich nicht beurteilen. Sollte er Ihnen eine Abmahnung aussprechen, können Sie die Unterschrift verweigern und eine Gegendarstellung geben. Sollte der Fall vor ein Arbeitsgericht gehen, können die Richter auf diese Art auch Einsicht in Ihre Darstellung der Situation erhalten. Weitere Informationen zur Gegendarstellung finden Sie hier: https://www.abmahnung.org/gegendarstellung/
Abmahnung.org
Lukas meint
18. Dezember 2017 at 15:35
Hallo,
ich arbeite in einem Betrieb der Chemischen industrie. Im Januar letzten jahres habe ich eine Chemikalie falsch abgefüllt, wodurch eine Analyse ausgefallen ist, und die Chemikalie entsorgt werden musste. Kurz darauf passiere mit der selbe Fehler wieder, trotz erhöhter Aufmerksamkeit. Mir wurde in einem Gespräch mit dem Chef angekündigt, dass ich eine Abmahnung erhalte. Diese ist dann aber erst am Ostersamstag eingetroffen. Ich war zu der Zeit Minderjährig.
1. Frage: Verjährt die Abmahnung bei Minderjährigen anders?
2. Frage: War die Abmahnung damals überhaupt rechtens, da mehr als drei Monate zwischen Ankündigung und Ausführung lag?
3. Frage: Kann man mich für das falsche abfüllen überhaupt verantwortlich machen, da das an einem anderen Ort ohne Aufsicht geschieht?
Lg, Lukas
abmahnung.org meint
8. Januar 2018 at 13:05
Hallo Lukas,
gemäß § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Jugendliche (zwischen 15 und 18 Jahren) nur unter sehr strengen Voraussetzungen mit gefährlichen Arbeiten betraut werden, „bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind„. Ob die von Ihnen erwähnte Chemikalie hierunter fällt, können und dürfen wir nicht beurteilen.
Zur rechtlichen Beurteilung und Beantwortung Ihrer konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Abmahnung.org
Thompson meint
12. Dezember 2017 at 21:10
Hallo
unsere Tochter hat am 1.9.17 eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau angefangen.
Heute rief sie mich unter tränen an und sagte mir das sie gekündigt worden wäre.
Ihre Probezeit beträgt 4 Monate.
Sie hat im Sept 2 Tage in der Berufsschule unentschuldigt gefehlt.Wir haben versucht nachzuvollziehen was an den Tagen war kommen aber zu keiner Antwort.Krank war sie nicht.Sie hat vom Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten und hat sich ansonsten nichts zu Schulden kommen lassen.
Sie ist heute morgen ganz normal zur Arbeit und heute Abend zum Feierabend hin gab man ihr dann die Kündigung wobei man ihr sagte das man schlechte Erfahrungen gemacht hätte mit anderen Azubis und das es ja öfter vorkommen kann das sie die Schule nicht besucht und deswegen hätte man sich zur Kündigung entschieden.
Ist das denn rechtens das man sie wegen 2 Fehltagen in der Schule kündigt?
Vor allem sagte ihr Ausbilder vorher noch in meinem Beisein(Mutter) das sie das Gespräch und die Abmahnung nicht so negativ sehen sollte.
Ich muss dazu sagen das in dem Betrieb eine Ausbildungsbeauftragte ist die unsere Tochter von Anfang an wohl nicht als Auszubildende gut fand.Ich frage mich nur warum der Ausbider nichts dazu sagt.
abmahnung.org meint
8. Januar 2018 at 12:03
Hallo Thompson,
in der Regel kann ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit sogar ohne Begründung gekündigt werden. Inwieweit ein rechtliches Vorgehen gegen die Kündigung Ihrer Tochter Sinn macht und ob die Kündigung tatsächlich rechtlich einwandfrei war, kann und darf jedoch nur ein Rechtsanwalt abschließend beurteilen.
Abmahnung.org
Solène meint
24. Oktober 2017 at 9:37
Hallo,
und zwar habe ich an einem tag von 8.45 bis 20.15 gearbeitet und hab auch pause gemacht die aber warscehinlich falsch ein getragen wurde…
Jz hatte ich auf meinen monatsstunden 10.50 stunden stehen was 10 std und eine halbe betrifft. Beim kontrollieren haben ich und meine teamleitung es übersehen und unterschrieben…
Jz meint meine bzl das ich eine Abmahnung bekomme.. geht das?
abmahnung.org meint
1. November 2017 at 15:02
Hallo Solène,
die Antwort auf Ihre Frage bedarf einer genauen Prüfung des Sachverhalts. Dies fällt jedoch in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten dürfen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen hier weiterhelfen.
Abmahnung.org
Karina meint
19. September 2017 at 16:35
Hallo,
mein Sohn ist 18 Jahre alt und absolviert seit August eine Ausbildung. Gestern ging es Ihm nicht gut Kopfschmerzen, Fieber…. Heute war er beim Arzt und wurde den Rest der Woche krankgeschrieben. Direkt danach brachte er die Krankmeldung bei dem Arbeitgeber vorbei. Eben erhielt er einen Anruf von seinem Chef, dass er sich Donnerstag melden soll ob es Ihm besser geht mit der argummmentation “ das macht kein guten eindruck in der Probezeit schon krankgeschrieben zu sein“ Er erwartet von Ihm trotz Krankmeldung arbeiten zu kommen !! Aus meiner Sicht ist es eine Drohung- mein Sohn ist jetzt schon voll eigeschüchtert. Wie sollen wir als Familie mit der Situation umgehen ? An wen können wir uns wenden ? Würde gerne ein Gespräch zu seinem Chef suchen oder ist es nicht gut.
Vielen Dank im Voraus
abmahnung.org meint
17. Oktober 2017 at 16:34
Hallo Karina,
gegen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit ist niemand gefeit – Probezeit hin oder her. Ein freundliches, aber sachliches Gespräch mit dem Arbeitgeber ist hier ein guter Lösungsansatz. Im Zweifelsfall hilft Ihnen auch ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
Antonia meint
6. September 2017 at 12:00
Hallö,
mein Enkel hat eine Lehre zum Industriemechaniker angefangen. Schon während der Probezeit wurde er von einem Mitauszubildenden provoziert und gemobbt. Dieser hatte ihm immer wieder zu Verstehen gegeben, daß er erst Ruhe gibt, wenn er weg ist, Mein Enkel hat ADHS, und ist leicht reizbar. Er hat immer wieder bei seinen Ausbildungdkoordinatoren um Hilfe gebeten. Sogarbeim Betriebsrat hat sich gemeldet, Diese Provokation ging aber immer weiter. Er wurde gegenüber seinem Kollegen etwas lauter und es kam sogar zu Handgreiflichkeiten. Wofür er eine Abmahnung bekam. Er bat den Kollegen doch endlich Ruhe zu geben, was dieser aber nicht tat. So kam es wie es kommen mußte, es kam von seitens meines Enkels zu einem Wutausbruch. Sein Selbstvertrauen ist völlig im Keller, denn er bekam jetzt die fristlose Kündigung. Er hätte ja ein Mobbingtagebuch führen müssen,Woher soll man so etwas wissen?
abmahnung.org meint
11. September 2017 at 11:04
Hallo Antonia,
es klingt so, als hätte sich Ihr Enkel anfangs vollkommen richtig verhalten, in dem er das Problem den Koordinatoren und dem Betriebsrat gemeldet hat. Eventuell besteht eine Chance, die fristlose Kündigung durch eine Kündigungsschutzklage abzuwenden. Klären Sie den Fall mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
Sarah meint
8. August 2017 at 21:11
Hallo ich mache meine ausbildung zur zahnmedizinische fachangestellte, wir sind grade im urlaub doch ich möchte nicht mehr zurück weil ich sehr gemobbt werde dort jeden Tag heulend nach hause komme, meine Mama möchte auch nicht mehr das ich dahin gehe, sie wird mich auch nicht mehr hinschicken, doch sie will auch nicht das ich kündige sondern möchte das ich vom Arbeitgeber gekündigt werde, geht das, wie muss ich vorgehen? Eine neue stelle habe ich schon doch meinen neuen Vertrag kann ich nicht unterschreiben bevor ich meinen alten nicht gekündigt habe!
abmahnung.org meint
14. August 2017 at 11:35
Hallo Sarah,
das klingt nach einer schwierigen Situation, da Sie schwer erzwingen können, dass Sie Ihr Arbeitgeber von sich aus kündigt. Wenn Sie bereits die Zusage für eine neue Stelle haben, können Sie auch selbst kündigen, ohne einen Nachteil daraus zu ziehen. Dabei müssen Sie nur die vertraglichen Kündigungsfristen beachten. Gibt es Komplikationen mit den Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.
Abmahnung.org
Sören L. meint
4. August 2017 at 18:02
Hallo, ich habe heute eine Abmahnung erhalten da ich ein privates Word Dokument, während der Arbeitszeit, erstellt habe.
Ich wurde von meinem Ausbilder vor ca. einem halben Jahr ermahnt, weil ich das Internet für private Zwecke genutzt habe.
Ist eine Abmahnung in diesem Fall trotzdem gerechtfertigt?
Danke im Voraus, Sören L.
abmahnung.org meint
7. August 2017 at 12:13
Hallo Sören,
untersagt der Arbeitgeber die private Nutzung des Arbeitscomputers, kann er entsprechend widerstrebendes Verhalten abmahnen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Abmahnung auf Ihre Haltbarkeit hin prüfen zu lassen.
Abmahnung.org
Elisabeth meint
15. Juli 2017 at 0:13
Hallo,
Ich bin eine Praktikantin 16 Jahre und dies ist mein erstes Praktikum von der Schule aus. Ich arbeite in der Gastro als Kellnerin. 1.)Ich muss ja immer 5 min vor Dienstbeginn am Arbeitsplatz erscheinen und ich kam schon so vielleicht 1-2 mal Pünktlich und das ist Ja schon zuspät zb. Ich hab und 8:00 lt. Diebstplan dienstbeginn müsste um 7:55 oder früher dort sein kam aber immer beim „zuspätkommen“ um 8. 2.) Ich bin heute Zuspät gekommen weil ich mit Meinem Mofa immer zur Arbeit fahre für mich da ich max 55km/h fahre fahrtdauer ca. 30-45min hin und ich fahre immer 1 Stunde früher los um ja nicht Zuspät zu kommen. Naja ich hatte eine Panne und ich hätte vielleicht noch 15km vor mir und ich habe nicht meinen Oberkellner angerufen sondern meinen Vorgesetzten da er bestimmt kein Problem dabei gesehen hätte da ich vorher angerufen hab vor dienstbeginn und ich Bescheid gesagt habe das ich später komme so 15min da mich meine Mutter abholen musste. Naja ich war in der Arbeit 15min nach eigentlichem Dienstbeginn und mein Oberkellner wollte es mir einfach nicht glauben das ich eine Panne hatte. Er meinte ich habe so lange fürs schminken usw gebraucht was garnicht stimmt. 3.) ich war 1mal krank und ich hätte vor Dienstbeginn anrufen sollen doch damals hatte ich keine Nummer vom Restaurant weil das quasi eine Unterfirma ist hab ich sie auch nicht im Internet gefunden. Mein Oberkellner hat mich an gerufen wenn ich nochmal krank sei würde er mich fristlos kündigen. Ich hatte meinen Vorgesetzten gefragt und er wisse nichts davon ich habe einwenig Angst das er mich wirklich kündigen will. Und ich hab noch etwas ich habe wenn ich teildienst habe keine Pause das heißt 4h am Vormittag 4h am Abend und ein Kellner hat mich auf die Raucherpause geschickt da angeblich eh nichts zu tun war Ich ging auf Raucherpause und mein Oberkellner hatte mich zufällig gesehen und sagte mir was mir einfällt zu Rauchen ich habe ja keine Pause ich sagte die Person xy hat mich auf Pause geschickt aber der Kellner der mich geschickt hatte tat so als hätte er mich nie auf Pause geschickt und er sagte er hat mich Mega lange gesucht usw. Ich habe das Gefühl sie wollen mich nicht als Praktikantin haben da sie mich 1. ständig wegen meines kleinen Übergewichtes verarschen und sie mich Probieren aus dem Betrieb zu schubsen. Ich weiß nicht was ich machen soll ernsthaft ich gebe mein Bestes beim Arbeiten dennoch lassen sie mich nicht in Ruhe was kann ich tun und könnte ich da fristlos entlassen werden auch wenn mein quasi Vorgesetzter nichts davon weiß?
abmahnung.org meint
18. Juli 2017 at 11:59
Hallo Elisabeth,
ein Arbeitgeber darf im Krankheitsfall nicht mit einer Kündigung drohen. Dabei handelt es sich um eine unrechtmäßige Maßregelung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sollte hier eine Kündigung erfolgen, kann mit einer Kündigungsschutzklage reagiert werden.
Wir empfehlen Ihnen, die Probleme an Ihrem Arbeitsplatz bei Ihrem Arbeitgeber anzusprechen. Alternativ können Sie sich auch an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Abmahnung.org
Rht meint
12. Juli 2017 at 15:34
Ich war öfters krankgemeldet wegen psychischen Problemen heute habe ich in der Arbeit angerufen das ich morgen nicht kommen kann weil ich einen Termin beim Psychiater habe und er hat mir gedroht das ich dann gar nichtmehr kommen soll in die Arbeit, ich habe meine Krankmeldungen aber immer pünktlich abgegeben. Darf er das?
abmahnung.org meint
18. Juli 2017 at 11:49
Hallo Rht,
tatsächlich darf der Arbeitgeber Ihnen nicht drohen, wenn Sie krank sind. Dabei handelt es sich um eine verbotene Maßregelung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Abmahnung.org
Alex meint
2. Juni 2017 at 10:16
Hallo,
Folgendes Problem :
Ich habe heute meine 2te Abmahnung bekommen aus folgendem Grund : fehlezeiten in der schule trotz Absprache.
Situation : Ich habe mir den Mittelhand knochen gebrochen und bin dem entsprechend Krankgeschrieben. Für insgesamt 5 Wochen. Der bruch ist an der rechten Hand, meiner schreibhand. Nun war ich 1,5 mal nicht in der schule (einen halben und einen ganzen Tag). Die Krankmeldung hatte ich ordnungsgemäß direkt am Unfall tag bei der Arbeit abgegeben. Und in der schule an dem halben tag, an dem ich da war (ich musste wegen schmerzen in der hand früher gehen). Nun hatte meine eigentliche Ärztin mich angerufen, weil sie die Praxis auf unbestimmte Zeit schließen muss und mir einen Termin beim Kollegen gegeben. Der viel aber auf einen Schultag. Verschieben konnte ich ihn nicht weil er durch die mehr Belastung keine anderen Termine frei hatte an anderen Tagen. Nun musste ich aber dort hin weil die Hand natürlich nachgesehen werden musste. Also bin ich dort hin gegangen.
Mein Chef sagte mir :Ich solle auf jedenfall in die schule gehen, als ich die Krankmeldung abgab in der Vorwoche.
Da ich jetzt nicht da war bekam ich, aus meiner Sicht, eine unbegründete Abmahnung,da ich ja eine Krankmeldung abgegeben habe.
Mein Chef nennt dies ein Fehlverhalten, und als ich mich weigern wollte diese Abmahnung zu unterschreiben und weil ich nicht um 8 Uhr in der firma war (er sagte gestern telefonisch ich solle frühs in der firma sein, eine genaue Zeit sagte er nicht und ich war um 9:20 da) , drohte er mit einem Rauswurf.
Des weiteren wollte er das ich nächste woche wieder fit bin, da er vergessen hat bis wann ich krankgeschrieben bin (ich erinnerte ihn daran das eine Krankmeldung vorliegt).
Ist die Abmahnung gültig? Darf er mich mit Rauswurf unter Druck setzen und wenn nein :wie kann ich dagegen angehen (gegen die Abmahnung vor allem, da ich sie dennoch nicht akzeptieren will und ich kein Fehlverhalten in dieser Situation meinerseits erkennen kann)
Mit freundlichen grüßen
A.
abmahnung.org meint
6. Juni 2017 at 12:28
Hallo Alex,
wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann dabei helfen, eine Gegendarstellung zur Abmahnung zu formulieren. Das können Sie zwar auch ohne Anwalt tun, aber die Erfolgschancen steigen deutlich, wenn eine juristisch versierte Person dabei mitwirkt. Auch bei einem „Rauswurf“ kann ein Anwalt über eine Kündigungsschutzklage aushelfen.
Abmahnung.org
Chris meint
1. Juni 2017 at 22:53
Zuerst muss ich mich zu tiefst entschuldigen durch mein erneutes Fehlverhalten, ich weiß das es unentschuldbar ist, aber ich hatte die letzten 2 Tage stark mit Magen Darm(entzündung) zu kämpfen, da es mir Sonntag schon nicht gut ging, wollte darauf Montag zum Arzt, leider hab ich meine Krankenkassekarte verloren und der arzt bei dem ich war mich ohne weiteres nicht behandeln wollte, Dienstag und Mittwoch Ging’s mir dann richtig Dreckig, Mittwoch Nachmittag hatte kein Arzt dann auf, da man mir meine Ersatz Karte zu schickte und ich hätte zum Arzt gehen Können, heute morgen War ich dann beim Arzt der mir dann so leid es ihm tut, mir nur ne krankmeldung für heute und morgen verschrieb obwohl er mir auch für gestern drauf schreiben wollte was er nicht tat (siehe anhang)
Also fehlen mir 3tage.
Nichts desto trotz kam unerwartete Ereignisse zu Stande die nie hätte passieren dürfen, das soll aber keine Entschuldigung sein da man es in einer gewissen hinsicht nicht entschuldigen kann, da ich auch eine bringschuld trage.
Ich werde rechtliche Konsequenzen akzeptieren in jeglicher hinsicht, aber in Zukunft weiß ich Bescheid was es noch für Wege für so ein Fall(Krankenkassekarte verlieren) gibt.
Ich bitte einfach nur um verständlich!
MfG
das beschreibt so ziemlich alles hab schon während meiner ausbildung derr ersten zeit eine Abmahnung bekommen wegen so ein ähnliches paukenschlag ohne das ich meine karte verloren hatte.
drum ist die frage kann ich gekündigt werden ich liebe meine ausbildung hab nun bammel
abmahnung.org meint
6. Juni 2017 at 12:24
Hallo Chris,
es ist denkbar, dass Sie zumindest eine Abmahnung erhalten werden. Kommt es gar zur Kündigung, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Sie und Ihren Ausbildungsplatz vor einem Arbeitsgericht verteidigen.
Abmahnung.org
Andre meint
5. April 2017 at 9:38
Hallo,
mein Sohn hat sich in der Ausbildung per EMail krank gemeldet. Sein Handy war leider defekt und er telefonisch nicht zu erreichen. Daraufhin hat sein Ausbilder, Ausbildungsort 500 km von zu Hause, weil er ihn nicht erreichen konnte und noch keine Krankmeldung vorliegen hatte die Polizei gerufen. Diese hat dann sein Wohnung mit Feuerwehr und Notarzt geöffnet, er war nicht anwesend weil beim Arzt. Die Krankmeldung (1 Woche) hat er dann eine Woche später, hatte zwischenzeitlich Berufsschule, vorgelegt. Nun verlangt sein Ausbilder, dass er für die Woche Urlaub beantragt und er droht ihm damit ihn auch mit unrechten Mitteln zu kündigen (ist im dritten Lehrjahr). Meines Erachtens kann er ihn nur wegen verspätet vorgelegter Krankmeldung abmahnen.
mfg
abmahnung.org meint
10. April 2017 at 12:11
Hallo Andre,
kommt es zur unrechten Kündigung, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Es ist richtig, dass es in der Regel erst zu einer Abmahnung kommt. Eine direkte fristlose Kündigung ist nur bei wichtigem Grund möglich.
Abmahnung.org
Sievering meint
28. Februar 2017 at 17:47
Hallo mein Sohn hatte über Karneval Donnerstag bis Montag einschließlich Urlaub und wurde am vergangenen Donnerstag tätlich angegriffen. Er war dann bis Freitagabend im Krankenhaus. Von dort gibt es keine Krankmeldung. Der Hausarzt und auch sämtliche anderen Ärzte in unserem Wohnort hatten gestern und heute geschlossen wegen Karneval. Mein Sohn ist heute morgen zur Berufsschule gefahren und danach in den Betrieb um den Chef zu informieren dass er erst morgen zum Arzt gehen kann.
Der Chef ist total ausgerastet und meinte er hätte direkt Bescheid sagen müssen obwohl er selber Donnerstag und Freitag nicht zugegen war. Welche Konsequenzen kann das jetzt haben?
abmahnung.org meint
6. März 2017 at 12:18
Hallo Sievering,
im schlimmsten Fall kann es zu einer Abmahnung kommen. Diese wird dann oft auch in der Personalakte hinterlegt.
Abmahnung.org
Lisa meint
17. Februar 2017 at 16:00
Hallo
Meine Freundin ist im zweiten Ausbildungsjahr im
Einzelhandel (Drogerie Markt) tätig
Und nicht mehr in der probezeit
Die Filialen haben ein privat Detektiv eingestellt der ein Diebstahl oder ähnliches vortäuschen sollte….
Dieser hat ohne jemandens bemerken in einem Haarefärbe Artikel ein weiteres Produkt versteckt (Haarfarbe Artikel war dennoch versiegelt) an der Kasse war meine Freundin sie hat dieses haarprodukt ganz normal gescannt und bezahlen lassen ect
Nach paar Tagen kommt ein vorgesetzt oder Vorarbeiter und erklärt ihr das dieser von Ihnen angestellter privat Detektiv in 3 verschiedenen Tagen dieses haarprodukt gekauft hat und jedesmal was in diesem versiegelten Produkt was raus geschmuggelt hat
Ihr wird vorgeworfen das sie nicht dieses Produkt geöffnet und reingeschaut hat obwohl lauf Anweisungen jeder Kassierer das Produkt öffnen muss und schauen muss ob dort was drinne ist und wegen diesem Fehler haben sie gesagt das sie kündigen soll oder die Firma kündigt sie
Das Problem ist sie wusste das nicht und es wurde ihr nicht gesagt das sie das Produkt vor dem Verkauf an der kasse aufmachen und rein gucken muss sie hat darauf hin ihre Ausbilderin gefragt und diese hat geantwortet das sie auf solche Sachen selbst kommen muss
Leider hat meine Freundin weder ein Beweis dafür das sie es nicht wusste noch kann sie nachweisen was ihre Ausbilderin im Nachhinein auf ihre Frage geantwortet hat
Eine schriftliche oder mündliche Abmahnung hat sie nicht Sie wurde nur aufgefordert zu kündigen oder sie wird gekündigt
Dürfen die das so machen? Was kann meine Freundin als Azubi tun?
abmahnung.org meint
20. Februar 2017 at 13:21
Hallo Lisa,
einfach aus dem Nichts darf Ihrer Freundin nicht gekündigt werden. Es muss vorher zur Abmahnung kommen, damit Sie eine Chance hat, Ihr Fehlverhalten zu ändern.
Ohne vorherige Abmahnung ist die Kündigung also sehr wahrscheinlich nicht rechtens und kann deshalb angefochten werden. Ihre Freundin sollte am besten Hilfe bei einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen. Dieser kann Ihr Recht verteidigen.
Abmahnung.org
Max P. meint
10. Februar 2017 at 20:08
Guten Tag,
Ein Freund (Azubi, 18+) hat zwei Abmahnungen an einen Tag bekommen.
1. Abmahnung wegen verspäteter Abgabe seines Berufschulnotenspiegels (Halbjahresinformation).
Diesbezüglich wurde kein Stichtag vereinbart nur „[…]so bald wie möglich“. Die Verspätung beträgt mehrere Wochen, allerdings wurde seitens des Azubis bereits vor Bekanntgabe der Noten ein Gespräch (bzgl. Arbeitszeit- und Urlaubsplanung) gewünscht, welches aus Zeitgründen mehrfach abgeblockt wurde. Da die Noten ebenfalls persönlich vorgelegt werden sollten entschied sich der Azubi solange zu warten bis der Chef Zeit für ihn hat.
Der Gesprächswunsch erfolgte mündlich, die Vereinbarung „[…]sobald wie möglich“ schriftlich.
2. Abmahnung wegen wiederholter Krankheit.
Krankenschein vom Arzt wurde jeweils am ersten Krankheitstag vorgelegt, zusätzlich erfolgte eine Meldung beim direkten Vorgesetzten via WhatsApp. Letzteres, sowie die Vermutung(!) des Arbeitgebers das der Azubi gesund war sind als Gründe genannt.
Befindet sich der Arbeitgeber im Recht? Falls nicht, wie kann man gegen dieses Verhalten vorgehen?
MfG
abmahnung.org meint
13. Februar 2017 at 9:42
Hallo Max,
bezüglich der Abmahnung sollte sich Ihr Freund an einen Anwalt wenden, damit das Problem geklärt werden kann. Ob eine Krankmeldung per WhatsApp getätigt werden darf, müsste im Ausbildungsvertrag Ihres Freundes geregelt sein. Liegt allerdings ein Krankenschein vor und war der Azubi tatsächlich krank, so darf in der Regel keine Abmahnung erfolgen, wenn dieser frist- und formgerecht eingereicht wurde.
Abmahnung.org
Pascal meint
8. Februar 2017 at 0:00
Hallo
Ich habe vom 02.02 bis zum 15.02 Urlaub, am 03.02 an einem Donnerstag hatten wir eine Team Besprechung zu der ich in meinem Urlaub auch kommen sollte, dies hatte ich leider aber auf Grund familiärer Gründe vergessen und wurde dann am 06.02 an meinem Geburtstag von meinem Chef in Kenntnis gesetzt, das ich dafür eine Abmahnung erhalte. Ist dies gerechtfertigt obwohl ich Eigentlich Urlaub habe, und das ich zu sowas kommen muss steht auch nicht in meinem Vertrag.
Ich finde es auch leicht unfair, das man sich als Auszubildender so viel gefallen lassen muss, ich hatte schon vor Wochen ein Gespräch mit meinem Chef dort ging es um eine Auseinandersetzung mit einem Kollegen, da dieser mit mir ohne wirklichen Grund in einem gehobnen Ton gesprochen hat und ich ihm nur darauf hingewiesen habe, das er auch vernünftig mit mir reden kann über sowas. Seitdem droht mein Chef mir öfters mit abhmahnung, und ich lebe im ständigen Druck, Angst zu haben das man irgendwas falsch macht.
Wie läuft das ab wenn ich kündigen möchte,weil ich den Laden wechseln möchte?
Edit: Heute habe ich die Abmahnung bekommen, dort steht das ich meinen Pflichten meines Ausbildungsvertrags nicht nach gekommen bin, aber ist es meine Pflicht in meinem Urlaub um 18:30 nach Ladenschluss zu einer Team Besprechung zu kommen?
abmahnung.org meint
13. Februar 2017 at 10:23
Hallo Pascal,
normalerweise ist es nicht üblich, dass Sie an einer Besprechung in Ihrem Urlaub teilnehmen müssen, es sei denn, eine Anwesenheitspflicht ist in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt. Sollte das der Fall sein, muss die Besprechung in der Regel als Arbeitszeit angerechnet werden. Wenn Sie kündigen wollen, können Sie die Konditionen hierzu Ihrem Ausbildungsvertrag entnehmen. Sind Sie noch in der Probezeit, kann normalerweise jederzeit gekündigt werden. Besteht keine Probezeit mehr, so ist normalerweise eine Frist von vier Wochen einzuhalten, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, um außerordentlich und fristlos zu kündigen.
Abmahnung.org