Zur Vermeidung der Wiederholungsgefahr
Urheberrechtsanwälte sind nicht zimperlich, wenn es darum geht, auf Verstöße mit einer Abmahnung zu reagieren.
Gerade im Bereich des Filesharing kommt es im Internet immer wieder dazu, dass die Besitzer der Nutzungsrechte eines Werkes nicht gefragt werden, wenn es um den Download oder die Weiterverbreitung ihres geistigen Eigentums geht.
Zu einem Abmahnschreiben gehört auch immer die sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Unser Muster, welches Sie sich als PDF-Datei herunterladen können, zeigt, wie solch ein Dokument gestaltet ist und welche Formulierungen typisch sind. Geht es um das Thema „strafbewerte Unterlassungserklärung“, kann eine Vorlage dieser Art eine erste Orientierung bieten. Darüber hinaus hält der vorliegende Ratgeber noch Informationen zur Notwendigkeit des Dokuments bereit und klärt, ob eine direkte Unterschrift immer sinnvoll ist.
Inhalt
Nutzen und Form der Erklärung, die zur Abmahnung gehört
Verschiedene Vergehen können ein solches unterschreibungspflichtiges Erklärungsschreiben verursachen. Häufig handelt es sich um Urheberrechtsverstöße oder die Missachtung des Wettbewerbsrechts.
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, wie unser Muster sie beispielhaft darstellt, ist an keine festen Formvorgaben gebunden. So ist es auch möglich, diese via Fax oder E-Mail zu versenden – dabei verliert die schriftliche Aufforderung nicht an Wirkung. Wichtig ist jedoch, dass auch bei der elektronischen Variante die essentielle Unterschrift des Rechtsanwalts gesetzt wird und bei Forderung durch den Abgemahnten die Nachreichung des Originals erfolgt. Andernfalls kann dieser zu dem Schluss kommen, dass die Unterlassungsschrift nicht ernst gemeint war.
Neben den verschiedenen Forderungen, welche auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung in unserem Muster zeigt, legt der tätige Rechtsanwalt darin weiterhin fest, welche Vertragsstrafe den Täter erwartet, wenn er wiederholt gegen die Nutzungsrechte des Abmahnenden verstößt.
Denn genau das ist das Ziel eines solchen Erklärungsschreibens:
Es soll die Wiederholungsgefahr ausschließen und somit die Rechte des Gläubigers in Zukunft bewahren. Eine hohe Vertragsstrafe schafft also eine Art Rückversicherung. Entweder werden zukünftige Taten durch Abschreckung ganz vermieden oder durch Straf- und Schadensersatzzahlungen kompensiert.
Sollten Unterlassungserklärungen direkt unterschrieben werden?
Empfangen schuldige Personen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche dem Muster in diesem Ratgeber ähnelt, stellt sich die Frage: Soll die Unterschrift und Abgabe bei dem verantwortlichen Anwalt am besten direkt erfolgen? Tatsächlich ist es für Betroffene sinnvoll, vorerst von einer Unterschrift abzusehen. Denn diese kommt einem Schuldeingeständnis gleich und sorgt in der Regel dafür, dass bei einem weiteren rechtlichen Fehltritt eine hohe Vertragsstrafe erfolgt.
Der erste Schritt sollte stattdessen die Kontaktaufnahme zu einem versierten Anwalt sein. Dieser kann die Erklärung genauestens analysieren und auf eine Art und Weise modifizieren, dass Vertragsstrafen geschmälert werden können. Gerade wenn es um Filesharing im Internet geht, sorgen verantwortliche Justizvertreter häufig dafür, dass die Höhe solcher Strafzahlungen nicht zu knapp ausfällt.
Es ist aber auch grundsätzlich davon abzuraten, eine Abmahnung nicht zu unterschreiben und diese dann komplett zu ignorieren.
Denn der Geschädigte wird dann andere Rechtsmittel einsetzen, um seine Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Typisch ist dann zum Beispiel die sogenannte einstweilige Verfügung, welche einem Eilantrag des Urhebers entspricht, der oft auch schnell durch richterlichen Beschluss abgesegnet wird. Zu einer Anhörung der Antraggegner kommt es dann nicht.
Im Folgenden steht ein Muster für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung als PDF zum Herunterladen bereit. Doch dieses sollte mit Vorsicht genossen werden: Denn jede strafbewehrte Unterlassungserklärung wird individuell zusammengestellt und verfasst. Das hier dargestellte Muster soll schlichtweg der Orientierung dienen und einen Eindruck davon geben, wie ein solches Schreiben aussehen kann.
Aktenzeichen: 156/6C
der
Frau Vera Zahn, Beispielstraße 12, 55668 Beispielort A
-als Schuldnerin-
gegenüber
Herr Hans Scheibe, Musterallee 34, 14539 Beispielort B
-als Gläubiger-
Hiermit folgt die Schuldnerin der Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger,
- es ab sofort zu unterlassen, Werke, deren Eigentum- und Nutzungsrechte dem Gläubiger zuzuschreiben sind, ohne seine direkte Erlaubnis selbst zu veröffentlichen oder andere dazu zu bringen,
- für jede Wiederholung der Tat, die zu einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Vorgaben unter Ziffer 1 führt, eine vertraglich festgesetzte Strafe in geforderter Höhe zu zahlen und dabei dem Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszuammenhangs zuzustimmen,
- eine Schadensersatzstumme über xx,xx Euro an den Gläubiger zu überweisen,
- dem Gläubiger eine lückenlose Auskunft über das Ausmaß des Vergehens zu erteilen, welches eine Verletzungshandlung gegen die Vorgaben unter Ziffer 1 darstellt, und wenn vorhanden, alle daraus entstandenen Gewinne offenzulegen,
- entstandenen Schaden ohne Ausnahme zu ersetzen, welcher durch Verletzungshandlungen gegen die Auflagen unter Ziffer 1 entstanden ist oder noch zustande kommen wird,
- entstandene außergerichtliche Rechtsanwaltskosten komplett zu übernehmen und zeitnah zu überweisen.
Ort, Datum
Unterschrift der Schuldnerin
Unterlassungserklärungen vorbeugend abgeben
Ab und zu kommt auch die Frage auf, ob es sinnvoll ist, vorbeugend eine Erklärung zur Unterlassung abzugeben und somit einem möglichen Verstoß gegen Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht zuvorzukommen. Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof 2013 entschieden (Az. ZR 237/11), dass der Abmahnende nicht länger Anwaltskosten für Überprüfungen des Sachverhalts verlangen darf, wenn ihn im Vorhinein unverlangt ein Erklärungsschreiben dieser Art erreicht.
Jedoch gibt es einige Bedingungen: So muss das Schreiben so gestaltet sein, dass es von Gerichten anerkannt wird. Auch hier lohnt sich also die Zusammenarbeit mit einem versierten Rechtsanwalt. Nicht zuletzt muss vom Empfänger erwartet werden können, dass dieser wirklich prüft, ob die Unterlassungspflichten eingehalten werden und falls nötig auch die Vertragsstrafen durchsetzt. Andernfalls gilt diese vorbeugende Maßnahme als wirkungslos.
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