Das Kernstück einer urheberrechtlichen Abmahnung
Besonders bei Verstößen gegen das Urheberrecht greifen Rechtsanwälte gerne auf das Mittel des Abmahnschreibens zurück, um Täter auf ihr unrechtmäßiges Verhalten hinzuweisen und geltendes Recht durchzusetzen. Diesem liegt in der Regel auch eine strafbewährte Unterlassungserklärung bei.
Dabei kommt es zur Frage: „Muss ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben, ja oder nein?“
Hier erfahren Sie, warum es grundsätzlich sinnvoll ist, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zunächst nicht zu unterschreiben, warum aber auch davon abgesehen werden sollte, diese zu ignorieren. Der vorliegende Ratgeber vermittelt zudem, welche Bedeutung hinter der Unterschrift unter einer solchen Erklärung besteht und wieso die Hilfe eines versierten Rechtsanwalts in solchen Fällen immer empfehlenswert ist.
Inhalt
Das steckt hinter der Unterlassungsunterschrift
Erhalten Betroffene eine Abmahnung, sollten Sie eine Unterlassungserklärung nicht direkt unterschreiben. Denn ist diese erst einmal unterschrieben, kommt das einem Schuldgeständnis gleich und sorgt dafür, dass die oft besonders hoch angesetzte Vertragsstrafe rechtsgültig ist. Hinzukommt, dass solche Erklärungen oft ein Leben lang gelten. Das sorgt dann dafür, dass die Freiheit des Einzelnen extrem eingeschränkt wird.
Selbst wenn Betroffene zu Recht abgemahnt werden, sollten Sie die Unterlassungserklärung nicht direkt unterschreiben und zunächst den Kontakt zu einem Anwalt suchen, der auf das passende Rechtsgebiet spezialisiert ist. Denn dieser besitzt die erforderlichen Kenntnisse, um die Erklärung im Rahmen geltender Gesetze zu modifizieren und so Vertragsstrafen und Schadenszahlungen herabzusetzen.
Dabei stehen die Chancen nicht schlecht, dass die Gegenseite die Modifizierung vom Rechtsanwalt des Abgemahnten akzeptiert und keine weiteren Forderungen stellt.
Die Wahrscheinlichkeit dafür sinkt enorm, wenn Laien ohne anwaltliche Hilfe Änderungen vornehmen. Sie sind also nicht verpflichtet, Unterlassungserklärungen direkt zu unterschreiben.
Auch wenn Sie die Unterlassungserklärung nicht sofort unterschreiben, gilt jedoch: Ignorieren dürfen Sie diese nicht. Warum das so ist, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Die Gefahr der einstweiligen Verfügung
Wer eine Abmahnung erhält, ist nicht verpflichtet, die darin enthaltenen Dokumente ohne Wenn und Aber direkt zu unterschreiben. Ignoriert jemand ein solches Schreiben jedoch völlig, riskiert er, mit einer einstweiligen Verfügung konfrontiert zu werden.
Wer nach Erhalt eines solchen Verfügungsschreibens noch keine anwaltliche Hilfe hat, sollte diesen Umstand also schnellstens ändern. Denn ein Rechtsanwalt kann auch in einem solchen Fall noch Widerspruch einlegen und so die sonst verheerenden Konsequenzen mildern. Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollten Sie eine Unterlassungserklärung, die Sie nicht direkt unterschreiben, also in keinem Fall ignorieren.
Nagy meint
24. Februar 2018 at 17:52
Wenn ich bzw. meine Kinder mit unserem Hund spazieren gehen und unser Nachbar kommt mit seinem PKW oder seinem Traktor, dann gibt er immer absichtlich Gas und hält auf unseren Hund zu. Da der Hund bei meinen Kindern an der Leine läuft, hält er automatisch auf meine Kinder zu.
Diese Strasse ist eine schmale Anliegerstrasse und es gibt keinen Fußweg und auch keine zweite Spur. Fußgänger müssen auf einen Wiesenhang ausweichen. Die Aktionen des Hundehassers sind gefährlich. Erst heute hat er bei Eisesglätte wieder Gas gegeben und ist mit PKW und Anhänger knapp an mir vorbeigerumpelt um meinen Hund zu jagen, der mit mir ohne Leine läuft. Zweimal habe ich versucht mit diesem Nachbarn zu reden. Er ignoriert oder beleidigt mich.
Heute war ich bei der Polizei… Man hat mich dort beraten noch keine Anzeige zu machen, sondern sie wollen vorbeifahren und ihn bitten sein Verhalten einzustellen. Kann ich zusätzlich eine Unterlassungserklärung schreiben? Macht es Sinn in der Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe anzusetzen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
abmahnung.org meint
12. März 2018 at 9:35
Hallo Nagy,
ob und wie in Ihrem Fall eine wirksame Unterlassungserklärung verfassen sollten, kann Ihnen ein Anwalt verraten.
Ihr Team von Abmahnung.org
Buchbauer meint
5. Januar 2018 at 19:09
Habe von der Park Control Pac Austria GmbH ein schreiben auf meiner
Scheibe meines Pkw auf einem Lidl Parkplatz erhalten. Strafe 75€
Ok habe durch einen Arzttermin eine Stunde überzogen und bin schuldig. Aber jetzt soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben das ich auf dem Parkplatz nicht mehr parken darf, so lautet der Text
Auf dem schreiben, das ist doch absurd.
Ich bin doch Kunde beim Lidil??
abmahnung.org meint
15. Januar 2018 at 12:31
Hallo Buchbauer,
widerrechtliches Parken ist rechtlich gesehen eine Besitzstörung, mit der in die Rechte des Parkplatzinhabers eingegriffen wird. Als Besitzer des Parkplatzes hat Lidl daher üblicherweise das Recht, Falschparkern eine Unterlassungserklärung zuzustellen.
Abmahnung.org