Die Frage der Schutzfrist im Urheberrecht
Das Eigentum an der geistigen Schöpfung steht in vielen Ländern der Welt unter einem besonderen Schutz. So hat der Gesetzgeber in Deutschland das Urheberrechtsgesetz (UrhG) ins Leben gerufen, um die Rechte der Schöpfer an den eigenen Werken zu bewahren. Doch gerade dann, wenn viele Jahre seit der Erschaffung eines Werkes verstrichen sind, herrscht oft Ratlosigkeit über die Rechtslage.
Hat das Urheberrecht eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer? Ab wann ist ein Werk geschützt? Kann der Tod des Urhebers das Urheberrecht und dessen Dauer beeinflussen? Dieser Ratgeber hält die Antworten parat und beleuchtet das Thema und die wichtigsten Aspekte.
Inhalt
Das Urheberrecht und seine Dauer – So ist diese geregelt
Um die Frage: „Wie lange gilt das Urheberrecht?“, beantworten zu können, sollte klar sein, ab wann ein solches Recht eigentlich besteht. Dazu lohnt sich ein Blick in § 2 UrhG. Darin werden Werke im Sinne des Gesetzes als „persönliche geistige Schöpfungen“ beschrieben. Dazu können unter anderem zählen:
- Musikstücke
- Sprachwerke (Reden, Schriftstücke und auch Computerprogramme)
- Filmische Werke
- Ergebnisse der bildenden Künste
- Wissenschaftliche Darstellungen
- Technische Notizen (beispielsweise Skizzen, Tabellen und Karten)
Sobald eine solche Kreation entsteht, ist Sie nach dem Urheberrecht auf Dauer der Lebenszeit des jeweiligen Urhebers in jedem Fall geschützt.
Jeder, der ein geschütztes, geistiges Eigentum ohne Einwilligung des Schöpfers verwendet, es verbreitet oder sich gar daran bereichert, begeht einen Urheberrechtsverstoß und muss mit einer schriftlichen Abmahnung rechnen.
Es wird klar: Jedes Urheberrecht hat eine Dauer, die direkt mit der Lebenserwartung des Schöpfers zusammenhängt. Daraus folgt, dass beispielsweise die Musik von jungen Komponisten mit hoher Wahrscheinlichkeit besonders lang durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind.
Die Dauer im internationalen Rahmen
Mit Blick auf das Urheberrecht und seine Dauer werden international immer wieder Abkommen zwischen den Staaten geschlossen, um eine einheitliche Regelung über die Grenzen hinweg zu ermöglichen. Besonders bekannt ist die „Berner Übereinkunft“, welche Werke aus Literatur und Kunst schützt. Über 170 Nationen haben sich an der Unterzeichnung des Abkommens beteiligt und sich auf eine Mindestschutzdauer von 50 Jahren geeinigt.
Dabei haben die einzelnen Vertragsstaaten immer die Möglichkeit, beim Urheberrecht die Dauer zu verlängern. Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt seit 1993 deshalb auch die Frist von 70 Jahren.
H.U. meint
11. November 2019 at 15:37
Sehr geehrte Damen und Herren
ich habe alte Journale von Roller & Kleinwagen und Rollerei und Mobil rsp Roller & Mobil aus den 50er und 60er Jahren.
Nun möchte ich einige Berichte in unserer Klubzeitung verwenden. Beide Journale gibt es nicht mehr. Darf ich Ausschnitte unter Angabe der Herkunft kostenfrei verwenden?
herzlichen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
HU
abmahnung.org meint
29. November 2019 at 16:50
Hallo HU,
ob das Urheberrecht von Bestand hat, können wir nicht einschätzen.
Ihr Team von abmahnung.org