Illegaler Download – Kein Kavaliersdelikt
Musik ist ein wichtiger Bestandteil des Lebens. Bereits morgens werden die meisten von den Klängen des Radios in den Tag begleitet. Und auch sonst gehört Musik einfach und überall dazu. Hin und wieder haben wir auch einen regelrechten Ohrwurm, weil uns einfach ein Song besonders gut gefällt.
Dann möchten wir dieses Lied immer und immer wieder hören. Doch für jeden Song, den wir gerne mögen, in den Laden zu gehen und die entsprechende CD zu kaufen, ist doch mit einem höheren Zeitaufwand verbunden und für einige Menschen etwas umständlich. Viel einfacher und vor allem auch bequemer ist es hingegen, den PC anzumachen und sich den gewünschten Song einfach herunterzuladen. Denn schließlich kann so ein wenig Musik runterladen doch nicht strafbar sein. Oder etwa doch?
Was für die einen nur ein kleiner Freizeitspaß ist, gehört für die anderen leider zur bitteren Realität. Denn illegale Musikdownloads via Filesharing in einer Musiktauschbörse sind strafbar und können entsprechend auch Abmahnungen mit sich bringen. Aber wann darf man nun Musik aus dem Internet herunterladen und wann nicht?
Inhalt
Wann ist der Musik Download nicht mehr legal?
Es ist recht leicht aus dem Internet einfach mal so einen Song oder auch ein ganzes Album herunterzuladen. Für die Musikindustrie ist dieses Handeln aber sehr schädlich. Denn durch die illegalen Downloads gehen jedes Jahr Millionen verloren. Die Frage nach einem legalen oder illegalen Download lässt sich nicht immer ganz so einfach beantworten.
Wer für seinen Musik-Download Geld bezahlt, ist auf jeden Fall immer auf der sicheren Seite. Denn, wer dafür Geld bezahlt, erwirbt so auch die Nutzungsrechte an dem Download.
Wer allerdings einen Download in Anspruch nimmt, ohne dafür ein Entgelt zu bezahlen, könnte sich unter Umständen strafbar machen und daher Post von einem Rechtsanwalt erhalten. Zwar gibt es heute auch Plattformen, auf denen legal Musik heruntergeladen werden kann. Mit illegalen Musiktauschbörsen haben solche Websites aber nicht wirklich etwas zu tun.
Allerdings werden auf solchen Seiten auch nur in äußerst seltenen Fällen populäre Musikstücke zu finden sein. Kostenlos Musik downloaden ist legal also durchaus möglich. Zumal auch viele Künstler oftmals selbst die Option eines legalen Downloads geben. Wer jedoch illegal einen Titel oder gar ein ganzes Album aus dem Internet herunterlädt, begeht auf diese Weise Urheberrechtsverletzungen, die nicht selten mit einer Abmahnung und einer hohen Schadenersatzforderung enden.
Wenn also, für einen Musik-Download eines aktuellen Titels, der sonst nur kostenpflichtig zu erhalten ist, kein Geld bezahlt wird, handelt es sich in den meisten Fällen um einen illegalen Download, der entsprechende Abmahnungen mit sich bringen kann.
Hierzu vielleicht noch einmal ein paar Anmerkungen:
Wer eigene Musik kopiert oder weitergeben möchte, kann dies im Freundes- oder Bekanntenkreis oder natürlich auch innerhalb der Familie tun. Weiterhin ist es auch erlaubt Kopien zum privaten Gebrauch zu erstellen.
Sollte sich auf der CD, die man kopieren möchte, allerdings ein Kopierschutz befinden, so darf dieser nicht umgangen werden. Denn dies würde auf jeden Fall eine Raubkopie und Urheberrechtsverletzung darstellen. Die erstellten Kopien dürfen auch nicht zum Erwerbszweck dienen. Es ist sogar erlaubt, bei YouTube, Videos oder Musik, die dort veröffentlicht werden, herunterzuladen.
Dies setzt allerdings voraus, dass diese Medien dann wirklich nur für den privaten Zweck genutzt werden. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Mitschnitte beim Internetradio. Auch hier liegt kein illegales Handeln vor, sofern die Daten dann wirklich nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
Illegal oder nicht? Wie erkenne ich eine seriöse Downloadseite?
Wer auf der Suche nach Musik ist und auf eine Seite stößt, auf der sich massenhaft Titel oder gar ganze Alben zum Herunterladen finden, die dann auch noch umsonst zur Verfügung gestellt werden, sollte vorsichtig sein. Denn in den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine illegale Downloadseite. Wer sich dann aus solch einer Musiktauschbörse kostenlos Musik herunterlädt, begeht eine Straftat. Denn dies ist illegal. Die Musik, die hier angeboten wird, ist urheberrechtlich geschützt.
In diesem Fall ist auch die private Kopie nicht erlaubt. Denn schließlich wurden die Inhalte ohne die Zustimmung des Urhebers in dieser Tauschbörse veröffentlicht. Ist dies für den Nutzer zu erkennen, kann er sich auch sicher sein, dass es sich um eine illegale Seite handelt. Entsprechend sollten die Finger von diesem Vorhaben gelassen werden. Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten, kostenlos an Musikstücke zu kommen (Filesharing, Tauschbörsen etc.) und auch in Deutschland scheint es immer beliebter zu werden, sich auf diese Weise Musik zu verschaffen.
Doch an die Konsequenzen sollte auch gedacht werden. Denn Abmahnungen mit womöglich auch noch einer Unterlassungserklärunf ziehen am Ende viel höhere Kosten (Schadenersatzforderungen, Kosten für den Rechtsanwalt etc.) nach sich, als hätte man die CD legal im Laden erworben.
Die Folgen eines illegalen Musik-Downloads
Das Musik-Filesharing ist auch hierzulande sehr beliebt. Vor allem bei den jüngeren Internetnutzern. Denn schließlich kostet eine CD Geld und diese könnte ja einfach gespart werden, indem die Musik einfach über das Internet heruntergeladen wird. Dann natürlich ohne dafür auch nur einen Cent zu bezahlen. Doch diese Rechnung geht in den meisten Fällen nicht auf, sondern eher nach hinten los. Denn kostenlos Musik downloaden, die der Urheber eigentlich nicht digital zur Verfügung gestellt hat, ist strafbar.
Der Nutzer muss in diesem Fall mit einer Abmahnung für den Musik-Download rechnen. Wer in einer Musiktauschbörse wissentlich Titel oder gar Alben herunterlädt, weiß, dass diese dort nicht mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden.
In der Abmahnung, die in der Regel dann von einem Anwalt kommt, kann der Abgemahnte daher zugleich auch mit einer Schadensersatzforderung konfrontiert werden. Das bedeutet, dass eine bestimmte Geldsumme als Entschädigung zu zahlen ist. Diese kann, je nach Titel oder Werk, sehr hoch ausfallen. Darüber hinaus kann die Post vom Rechtsanwalt auch eine Unterlassungserklärung enthalten, um weiteren Verstößen gegen das Urheberrecht vorzubeugen.
Vor allem in den USA ist es in den letzten Jahren immer wieder zu Fällen gekommen, in denen die Internetnutzer wegen illegalen Musikdownloads mehrere tausend Dollar zahlen mussten. Wer also illegal Musik aus dem Internet herunterlädt, muss damit rechnen, Schadensersatz an den Urheber zu zahlen. In diesem Fall wäre es definitiv sinnvoller, die Musik einfach gleich auf dem rechtlichen einwandfreien Weg zu kaufen.
Darüber hinaus müssen die Abgemahnten in der Regel auch eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Auch diese kann weitreichende Folgen haben. Deshalb sollte das Urheberrecht der Musik auch bei jedem Download beachtet werden.
Als Richtwert wird in der Regel immer gesagt, dass pro heruntergeladen Titel mit einer Geldsumme von etwa 300 Euro zu rechnen ist.
Wer allerdings mehr Musiktitel über einen illegalen Download heruntergeladen hat, muss natürlich auch mit einer höheren Strafe rechnen. Es kann aber natürlich auch sein, dass eine Kanzlei in der Abmahnung mehr Geld für einen heruntergeladen Titel vom Internetnutzer haben möchte.
Es gab auch in Deutschland schon den Fall, dass für einen Musiktitel die Strafe von 1.200 Euro zu zahlen war. Bei diesen Dimensionen sollte man sich dann schon genau überlegen, ob kostenlos Musik downloaden wirklich so sinnvoll ist. Schließlich ist der legale Erwerb der Musik in diesen Fällen am Ende doch die preiswertere Variante.
Müssen Eltern für Ihre Kinder haften?
Der Musik-Download ist natürlich auch bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt. Mit nur einem Klick können sie so über zahlreiche Musiktitel verfügen und diese dann auch hören. Das böse Erwachen kommt für die Eltern dann aber meist erst später. Nämlich dann, wenn eine Abmahnung für den Musik-Download ins Haus flattert. Hier kann jedoch ein wenig Entwarnung gegeben werden.
Eltern müssen immer nur unter bestimmten Voraussetzungen für das Verhalten der Kinder im Internet haften.
Die Politik und auch Karlsruher Richter haben für diese Fälle genaue Vorgaben. Fakt ist, dass Eltern ihre Kinder über die Rechtswidrigkeit der Tauschbörsen aufklären müssen. Wenn dies so ist, können die Eltern für das Verhalten auch nicht haftbar gemacht werden. Es ist also umso wichtiger, dass Eltern intensiv mit ihren Kindern über die Folgen von illegalen Musik Downloads sprechen.
Kostenlos Musik downloaden – Niemand denkt an den Schaden
Wer Musik macht und damit auch sein Geld verdienen möchte, ist natürlich darauf angewiesen, dass die Musik dann auch entsprechend gekauft wird. Werden die Titel aber nun illegal über das Internet heruntergeladen, bekommen die Künstler für ihre Werke kein Geld.
Entsprechend entsteht hier also dem Urheber gegenüber ein Schaden. Dennoch muss auch gesagt werden, dass die illegalen Plattformen, auf denen die verschiedenen Musikstücke heruntergeladen werden können, den legalen Anbietern ein wenig die Arbeit erleichtern.
Denn in einer neuen Studie wurde nun herausgefunden, dass die User oftmals zuerst in den illegalen Musiktauschbörsen Ausschau halten und sich dann auf den legalen Plattformen die gewünschte Musik kaufen. Dennoch entstehen der Musikindustrie durch die illegalen Downloads hohe Schäden, die bis in die Millionenbeträge reichen.
Viele Rechtsanwälte haben sich deshalb auf ihre Fahne geschrieben, hart gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen und im Namen der von ihnen vertretenen Künstler Abmahnungen zu verschicken.
Während früher einfach nur über den Verkauf von CDs oder LPs die Musik gekauft und erworben werden konnte, stehen den Nutzern heute durch das Internet ganz andere Optionen zur Verfügung. Somit hat das Internet sicherlich seine Vorteile, aber eben auch einige Schattenseiten, die man nicht vergessen sollte.
Wer die Musik eines Künstlers ansprechend und schön findet, sollte entsprechend auch dafür bezahlen. Möchte man sich nicht festlegen, gibt es heute auch verschiedene Plattformen, die gegen einen monatlichen Beitrag die Option bieten, soviel Musik, wie möglich zu hören, ohne diese dann herunterladen zu müssen.
Auch in diesem Fall befinden sich die User auf der sicheren Seite. Denn die dort angebotene Musik wurde von den Künstlern freigegeben und kann entsprechend auch genutzt werden. Darüber hinaus besteht aufgrund der Technologie heute mit diesen Plattformen die Möglichkeit, diese Musik selbst unterwegs zu hören.
Es muss allerdings auch erwähnt werden, dass durch die Abmahnverfahren, die durch das illegale Musik downloaden in Gang gebracht werden, Millionen von Euros erwirtschaftet werden. Vor allem die auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte können sich über diese Zahlen freuen. Dabei muss aber immer differenziert werden, dass nicht immer die Künstler selbst einen Anwalt beauftragen.
Künstler beauftragen für Abmahnungen nur selten Rechtsanwälte
Es kommt wirklich nur sehr selten vor, dass Künstler selbst einen Abmahnanwalt beauftragen, der sich dann der Urheberrechtsverletzung annimmt. In der Regel geht dieser Schritt von den Plattenfirmen oder anderen Institutionen aus.
Die jeweilige Kanzlei beschäftigt dann Personal, dass sich eigentlich nur damit beschäftigt die IP-Adressen der Nutzer herauszuschreiben, die illegal (z.B. durch Filesharing) entsprechende Titel oder Alben heruntergeladen haben. Ist erst einmal die IP-Adresse gefunden, können auch die dazugehörigen Daten und somit auch die Person ermittelt werden.
Folgende Daten können anhand oder mit der IP-Adresse ermittelt werden:
- inetnum (Adressbereich in der IP-Adresse)
- netname (gegenständlicher Name des Adressbereichs)
- descr (Beschreibung der Organisation und des Standorts, die die IP-Adresse verwendet)
- country (Ländercode für die IP, z.B. DE)
- admin-c (Name der administrativen Kontaktperson)
- tech-c (Name der technischen Kontaktperson)
- mnt-by (registrierte Stelle, die für die Aktualisierung/Wartung zuständig ist)
- address (vollständige Adresse)
- person (vollständiger Name einer anderen Person, die weder technische oder administrative Kontaktperson ist)
- phone (Telefonnummer)
- fax-no (Faxnummer)
- nic-hdl (offizielle Identifizierungsnummer)
Nach der Ermittlung dieser Daten wird die entsprechende Abmahnung (mit oder ohne Unterlassungserklärung) geschrieben. Auch die Schadenssumme wird in der Regel immer von der beauftragten Kanzlei festgelegt. Die Künstler haben mit dem eigentlichen Prozess der Abmahnung aber nichts zu tun. Es kann natürlich auch Künstler geben, die selbst ein großes Interesse daran haben, dass die illegalen Musik-Downloads endlich gestoppt werden.
Generell vertreten viele Künstler aber den Standpunkt, dass die Verbreitung der eigenen Musik über das Internet vorteilhaft für die Karriere ist. Denn viele Musiker verdienen das meiste Geld schon lange nicht mehr durch den Verkauf von CDs oder Downloads, sondern über Konzerte oder andere Veranstaltungen.
Wie kann die IP-Adresse ermittelt werden?
Beim Besuch von Internetseiten oder auch beim Herunterladen von Dateien werden immer Spuren im Internet hinterlassen. Diese Spuren beziehen sich auf die IP-Adresse. Entsprechend können dann die Abmahnanwälte die IP-Adresse der bestimmten Person zuordnen. Da die IP-Adresse wie eine Art Fingerabdruck ist, kann ein Missbrauch nur sehr schwer stattfinden.
Den Fokus nicht aus den Augen verlieren
Auch wenn die Künstler den Verlust des einen oder anderen kostenpflichtigen Downloads verkraften können, sollte dies noch lange kein Freifahrtschein für einen illegalen Download sein. Der sicherste und vor allem auch ehrlichste Weg ist es immer noch, für einen Download zu bezahlen. Sollte es dennoch die Option geben, kostenlos Musik downloaden zu können, muss wirklich sehr genau geprüft werden, ob auch das entsprechende Recht vorhanden sind.
Denn schlussendlich kann ein illegaler Download den Nutzer teurer zu stehen kommen, als der Kauf der Musik, nämlich dann, wenn ein Rechtsanwalt dem Verstoß gegen das Urheberrecht nachgeht und im Auftrag der geschädigten Künster Abmahnungen verschickt.
Alternativen müssen geschaffen werden
Die illegalen Downloads über Filesharing in Internettauschbörsen sorgen für Aufsehen in der Musikindustrie. Aus diesem Grund wird aber nicht nur von den Künstlern ein System gefordert, mit dem der Musik-Download nicht nur legal, sondern auch erschwinglich gestaltet werden kann. Denn die meisten User, die beim illegalen Musik-Herunterladen erwischt werden, sind Kinder oder Jugendliche.
Diese haben meist nicht das Geld sich die Musik im Laden oder via legalen Download zu kaufen. Entsprechend sollte hier die Möglichkeit geschaffen werden, dass das Erhalten der Musik einfacher und vor allem auch kostengünstiger wird. Auf diese Weise würden mit Sicherheit auch die illegalen Musik-Downloads schon sehr bald der Vergangenheit angehören.
Walter meint
22. März 2021 at 13:12
Ich bin gerne bereit, für einen heruntergeladenen Song auch zu bezahlen. Dann bin ich auch auf der sicheren Seite. Das habe ich bisher bei GooglePlay gemacht. Die haben aber das Angebot eingestellt. Musicload.de – ein ehemaliges bezahl-Downloadportal ist ebenfalls weg, nebst vielen anderen. Ich finde derzeit nur noch einen einzigen Anbieter, der einzelne Songs zum Download gegen Bezahlung anbietet.
Als Verbraucher erwarte ich schon eine Auswahl zwischen div. Anbietern, zumal ich gerade den einen, den es noch gibt, nicht unterstützen möchte.
Wie soll ich legal bezahlte mp3 herunterladen, wenn es keine mehr gibt?
Emily meint
6. August 2019 at 9:37
Hallo,
ein Freund von mir wollte sich Musik über eine Plattform runterladen, hat es aber kurz bevor es runtergeladen war, abgebrochen. Hat er sich jetzt strafbar gemacht?
Lg
abmahnung.org meint
12. August 2019 at 16:30
Hallo Emily,
eine Urheberrechtsverletzung besteht in der Regel erst, wenn ein Download erfolgt ist.
Ihr Team von abmahnung.org
Alvin meint
28. Juni 2019 at 11:39
Hallo, ich hatte damals versucht ein Videospiel per Tauschbörse in der Wohnung einer Bekannte herunterzuladen. Auf einem komplexen Weg, wurde nicht ich sondern der ex-Mann der Bekannte abgemahnt und ich habe mit dem Anwalt des ex-Mannes gesprochen.
Meine Frage wäre, wenn ich den Tat zugestanden habe, gibt es eine Risiko für Abschiebung? Denn ich bin nur ein ausländischer Student aus einem nicht-europäischen Land.
Danke im Voraus für die Antwort
abmahnung.org meint
8. Juli 2019 at 7:37
Hallo Alvin,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Florian meint
2. Juli 2018 at 22:27
Was ist wenn man zum beispiel einen 3 minuten auschnitt einer filmmusik runterlädt die eigentlich 1.30h geht. Ist das dss gleiche?
grüße:)
abmahnung.org meint
6. Juli 2018 at 14:14
Hallo Florian,
auch das illegale Downloaden eines Ausschnitts von Musik kann abgemahnt werden.
Ihr Team von abmahnung.org
Manfred meint
7. Januar 2018 at 17:16
Ist es illegal, Musik herunterzuladen, die man schon auf einer CD legal gekauft hat, um das Rippen zu sparen?
Oder muss ich meine eigenen CDs selbst kopieren?
Gruß
abmahnung.org meint
15. Januar 2018 at 18:38
Hallo Manfred,
der Kauf der CD berechtigt Sie nicht dazu, die gleiche Musik (illegal) runterzuladen. Es ist nur gestattet, sich die Musik aus einer legalen Quelle herunterzuladen oder eine private Kopie Ihrer CD anzufertigen.
Abmahnung.org
Marko meint
18. August 2017 at 17:03
Die Musik und Video Downloader auf Google Playstore, die Millionen Downloads haben, sind aber nicht illegal, oder? Da oben im Text wurde etwas doch erwähnt. Den Downloader, den ich leider bereits verwendet habe, lädt Dateien von Youtube herunter. Das geht, oder? Wenn es illegal sein sollte, warum wird die App dann von Google Playstore genehmigt und ist auf „dem Markt“ erhältlich? Ich bin ein Jugendlicher und ja wie in ihrem Text genannt, ich habe kein Geld. Ich habe heute soeben eine Nachricht vom Handy bekommen. Keine SMS oder sowas in der Art, sondern war ich im Internet, da ich mir Pornos angeschaut habe… Dann kam diese Anzeige und ich bekam höllische Angst… Man sagte mir, ich schaue Pornos, was auch stimmt. Aber ich solle irgendetwas missbrauchen oder so etwas in der Art… Ich schaue sie doch nur… Das Schauen an sich ist doch nicht illegal, oder? Auch stand dort, dass ich Musik und Videos runtergeladen habe… Was ja an sich stimmt. Allerdings ist meine Methode, wie ich an die Musik gekommen bin, nicht illegal, oder. Warum wurde die App dann nicht gelöscht und hatte sehr viele Downloads. Warum bin ich vermutlich der Einzige der eine Nachricht erhält…? Entweder die Leute haben sich bei mir vertan oder… Keine Ahnung, ich verstehe es einfach nicht und bitte darum aufrichtig um ihren Rat. Da ich bisher immer gedacht habe, mein Downloader sei legal, habe ich mir sehr viele Lieder installiert, was auch verständlich ist, da ich keine Bedenken haben musste. Ich muss gestehen, bevor ich diesen Artikel hier gelesen habe, wusste ich nicht einmal, dass das Runterladen von Musik illegal ist. Mir wurde so etwas nicht gelehrt. Meine Eltern sind Ausländer und haben über so etwas nicht viel Ahnung oder halten es für selbstverständlich, dass man so etwas weiß… Das wusste ich aber nicht… Meine Eltern tragen also auch nicht die Schuld. Ich schiebe die Schule eher die Schuld. So etwas sollte man eher sagen können… Wie soll man so etwas plötzlich wissen?! Da es noch keine Post war, sondern nur eine Art Warnung von meinem Handysytem war, weiß ich nicht, ob ich eine erhalten werde. Hoffentlich nicht… Meine Eltern würden ausrasten und mich dafür hassen, was ich angestellt hätte, falls wir doch eine Abmahnung erhalten und der Dowanloader illegal war. Aber warum werden diese nicht geprüft oder gelöscht von Google Play? Ich dachte oder denke noch, dass dort alles legal sei/ist. Also das verstehe ich echt nicht. Und meine Eltern haben echt nicht das nötige Geld und es würde mir das Leben zerstören… Bis jetzt war alles noch so schön und plötzlich kommt das. Mit meinen Eltern habe ich das noch nicht gebeichtet, da ich höchstwahrscheinlich. … Keine Ahnung, wie es ausgehen würde. Sicherlich würde es auf dem Brief auch über meinen angeblichen Missbrauch oder was auch immer von Pornos gehen, was mir ziemlich peinlich wäre, da meine Eltern nur meine anständige Seite kennen. Aber dieser Downloader hat echt viele Downloads gehabt und die wollen nur mich bestrafen..? Da sollte eher Google Play den Downloader löschen oder eher prüfen… Ich weiß es nicht weiter, bitte um ihren schnellen Rat. Mein Leben ist einfach so down. Das würde die letzten Anrufe erklären, die ich seit langer Zeit bekommen habe. Da standen andauernd nur Städtenamen oder Deutschland drauf… Oder halt fremde Nummern oder eingehender Anruf. Ich kann das alles nicht mehr… Ich weiß, nicht mehr weiter. Ich bin einfach so verzweifelt. Die Anderen hier sind eher vorsichtig, ich allerdings eher nachsichtig, wobei meine Schuld noch nicht bewiesen ist.
Liebe Grüße Marko
abmahnung.org meint
22. August 2017 at 11:29
Hallo Marko,
grundsätzlich handelt es sich bei Downloads von YouTube um eine Grauzone. Beim Download von urheberrechtlich geschütztem Material gibt es aber auch dort keine absolute Sicherheit für Sie. Deshalb sollten Sie Acht geben. Anwälte kontaktieren Sie in der Regel über den Postweg und nicht über Popups im Internet. Bleiben Sie daher erst einmal ruhig. Erhalten Sie keine Post von einem Rechtsanwalt, bleiben Sie vermutlich erst einmal verschont. Bei Problemen sollten Sie sich selbst anwaltliche Hilfe suchen. Ein Anwalt kann Vertragsstrafen herabsetzen und Ihre Rechte verteidigen.
Abmahnung.org
Thomas meint
25. Juni 2017 at 9:09
Ich möchte gern unsere Urlaubsvideos mit aktuellen Charts untermalen. Kommen gerade von Sizilien und haben dort schöne Musik im Radio und am Strand gehört.
Die Musik ist ja auch teilweise schon im Urlaubsvideo drin, da während der Aufnahme das Radio lief oder am Strand jemand Musik mit dem Handy hörte.
Wenn ich die Videos nun unbearbeitet nach Youtube hochladen würde, wären ja schon Musikstücke drin. Ist das strafbar?
Schöner wäre es natürlich die Hintergrundmusik gegen das Original, dass ich natürlich auf itunes kaufen würde, auszutauschen.
Darf man das? Wie ist da die aktuelle Rechtslage?
Vielen Dank im voraus
abmahnung.org meint
3. Juli 2017 at 10:52
Hallo Thomas,
ohne Einwilligung der Rechteinhaber begehen Sie in beiden Fällen einen Urheberrechtsverstoß. Das kann dann dafür sorgen, dass Sie eine Abmahnung erhalten.
Abmahnung.org
Gerd meint
17. April 2017 at 14:37
Kann eine Kanzlei nach Belieben Abmahnungen verschicken, ohne daß deren Auftraggeber überhaupt Rechte an Musiktiteln besitzt? Oder ist das ein Fall für den Staatsanwalt?
abmahnung.org meint
19. April 2017 at 10:57
Hallo Gerd,
nur der Rechteinhaber selbst oder jemand, der von ihm beauftragt wurde, kann eine Abmahnung verschicken. Ohne die Verwertungsrechte und die daraus resultierenden Ansprüche ist das Abmahnschreiben nicht gültig. Wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt, dieser kann für Sie eine Gegenabmahnung aufsetzen.
Abmahnung.org
Sven meint
9. März 2017 at 21:08
Hallo ich habe eine Frage: ich habe mir letztens mehrere Alben heruntergeladen über Mediafire heruntergeladen. Ist das legal? Dies ist jedoch japanische Musik. Ist dort die Abmahngefahr geringer hier bei unbekannten Stücken? Ich möchte erwähnen, dass man diese Lieder, weder auf Google Play, Sportify etc noch (abgesehen auf ITunes) Deezer findet. Eine Antwort wäre schön
abmahnung.org meint
13. März 2017 at 10:55
Hallo Sven,
solange jemand das Urheberrecht an den heruntergeladenen Werken besitzt, besteht immer das Risiko, für solche Downloads eine Abmahnung zu bekommen. In solchen Fällen ist der Download illegal.
Abmahnung.org
Louis meint
23. Januar 2017 at 19:38
Jetzt stellt sich mir die Frage, da bei den Folgen nicht explizit erwähnt.
Ich sehe im Internet immer häufiger Websites auf denen auch „große“ Alben runterzuladen sind.
Beispiel hierfür Websiten, welche zu Filehostern wie „uploaded“ verlinken.
Auf den verlinkenden Websiten, sowie auf den Filehostern gibt es jedoch in doppelter Ausführung die Möglichlkeit, Copyright-Claims zu erheben.
Handelt es sich, wenn man solche Dienste in Anspruch nimmt auch um Urheberrechtsverletzung.
Da es sich hierbei nicht um Filesharing handelt, um was handelt es sich?
abmahnung.org meint
2. Februar 2017 at 9:52
Hallo,
Seiten, welche auf die Dienste von dritten Seiten verweisen, sind nicht zwingend illegal. Allerdings ist die rechtliche Einschätzung solcher Anbieter bzw. Verlinkungen nicht eindeutig geklärt (siehe Beschluss des Landgerichts Hamburg zur Linkhaftung – Aktenzeichen 310 O 402/16).
Abmahnung.org
Eren meint
7. September 2016 at 16:52
Ich habe ein lied runtergeladen das türkisch ist und habe jz angst ob was passiert
Bin 13
Kevin D. meint
8. März 2016 at 20:35
In §53 Abs. 1 UrhG heißt es doch Zitat: „…soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“ Damit sind doch alle Downloads vom Internet illegal. Oder?
abmahnung.org meint
10. März 2016 at 11:05
Hallo Kevin,
nicht alle Downloads sind verboten, sondern jene, die offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlagen betreffen.
Abmahnung.org
Erich Ed. M. meint
20. Oktober 2015 at 12:44
Illegal abmahnen ist kein Kavaliersdelikt!! Juristen, Anwälte die Abmahnschreiben verschicken sind in aller Regel selber kriminell. Ausnahmslo alle haben Dreck am Stecken.
Harry Z. meint
15. August 2015 at 9:47
Was ist wenn ich Musik runterladen wurde die im Musikhandel nicht verfügbar ist? Ich habe einige Musikalben gefunden die ich nicht kaufen kann in Digitalform. Ich habe zwar die LP Versionen, aber ich möchte diese Alben Digital haben und die gibt es tatsächlich in einigen Webseiten. Ich bin mir aber nicht sicher ob ich strafbar bin wenn ich die runterlade. Wie kann ich herausfinden ob ein Album in diesem Fall legal oder illegal ist? Bitte um eine kurze Erklärung.
abmahnung.org meint
17. August 2015 at 14:07
Hallo Harry,
wenn es sich bei den Alben um lizenz- oder gemafreie Musik handelt, können Sie die Musikstücke herunterladen. Ist dies nicht der Fall, ist der Download hingegen verboten. In der Gema-Datenbank (https://online.gema.de/werke/search.faces?lang=de) können Sie z.B. in Erfahrung bringen, ob für den Titel eine Gema-Lizenz existiert oder nicht.
Abmahnung.org
Pummel meint
4. April 2017 at 0:27
Hallo, heißt dass, wenn ein Lied in der GEMA-Datenbank nicht zu finden ist, kann man es bedenkenlos herunterladen? Ich habe zum Beispiel vom Interpret Milow das Lied „Sur la lune“ bei der GEMA gesucht und nicht gefunden. Darf ich es nun legal von irgendeiner Plattform herunterladen? Bei iTunes und Amazon in Deutschland ist es übrigens nicht erhältlich.
Woran erkenne ich, dass für ein Lied eine GEMA-Lizenz existiert? Ist es immer dann der Fall, wenn es bei der GEMA gelistet und irgendeine Nummer hat?
abmahnung.org meint
10. April 2017 at 11:55
Hallo Pummel,
nur weil nicht alle Interpreten rechtlich durch die GEMA vertreten werden, bedeutet dass nicht, dass diese legal heruntergeladen werden dürfen. Es gilt grundsätzlich das Urheberrecht, wonach ohne Zustimmung des Schöpfers keine Kopien erschaffen oder verbreitet werden dürfen. Die Ausnahme sind hier einige Werke, die offiziell ohne Beschränkungen genutzt werden dürfen.
Abmahnung.org