Internetnutzung während der Arbeitszeit – ein Abmahngrund?
Privates Surfen am Arbeitsplatz ist heute keine seltene Erscheinung mehr. Immer mehr Unternehmen ist es wichtig, dass sie modern und offen erscheinen. Dementsprechend gestatten sie es häufig, das betriebliche Internet zwischenzeitlich auch für private Zwecke zu nutzen. Doch es gibt auch weiterhin viele Arbeitgeber, die dieses Verhalten aus unterschiedlichen Gründen verbieten.
Da stellten sich die Fragen: Kann eine Abmahnung für private Internetnutzung am Arbeitsplatz erteilt werden? Oder kann sogar direkt eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden? Dürfen Arbeitgeber überhaupt die Internetverwendung ihrer Beschäftigten kontrollieren? Dieser Ratgeber beschäftigt sich mit solchen Fragen, geht dabei der aktuell herrschenden Rechtsprechung auf den Grund und hält eine Musterabmahnung zum Download bereit.
Inhalt
Darf die private Internetnutzung am Arbeitsplatz kontrolliert werden?
Bisher war es stets umstritten, ob Arbeitgeber überhaupt das Internetverhalten ihrer Mitarbeiter überprüfen dürfen. Dadurch erwies sich die Beweisführung bezüglich einer Abmahnung für private Internetnutzung am Arbeitsplatz stets als schwierig. Es galt, dass ein Unternehmen als Dienstanbieter nach dem Telekommunikationsgesetz bewertet wurde. Eine Kontrolle des Internetverhaltens käme dann einem Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis gleich, was einer Straftat entspricht.
So kam es aber im Frühjahr 2016 zu einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin. Es wurde geurteilt, dass auch bei erlaubter Privatnutzung Browserdaten von der Unternehmensleitung kontrolliert werden dürfen (solche Kontrollen war zuvor im Sinne eines Beweisverwertungsverbots nicht erlaubt). Im genannten Fall nutze der Arbeitnehmer fünf von dreißig Arbeitstagen das Internet für private Zwecke. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein übermäßiger Anteil an privater Internetnutzung, wie er in diesem Fall vorhanden war, eine Kündigung rechtfertige.
Erst die Abmahnung, dann die Kündigung
Viele Arbeitnehmer lesen private E-Mails am Arbeitsplatz oder nutzen das Internet zum Musikhören während der Arbeit. Häufig wird das toleriert.
Liegt jedoch ein eindeutiges Verbot im Arbeitsvertrag vor oder der Unternehmensleiter hat den Eindruck, dass die Arbeitszeit von privatem Handeln zu sehr beschnitten wird, ist er berechtigt, zu handeln.
In diesem Fall muss er sich bei einem ersten Verstoß zunächst auf eine Abmahnung für die private Internetnutzung am Arbeitsplatz beschränken.
In keinem Fall darf direkt eine Entlassung ausgesprochen werden. Dazu muss der Arbeitnehmer erst mehrmals gegen seine Arbeitsauflagen verstoßen haben.
Das Stichwort hier ist „exzessiv“. Über minutenweise private Nutzung streiten sich die wenigsten Geschäftsleute. Auch die herrschende Rechtsprechung stimmt den Arbeitgebern eher zu, wenn offensichtlich wird, dass das Beschäftigungsverhältnis durch die nicht geschäftliche Verwendung des Internets besonders gestört wird. In einem solchen Fall spielt es auch keine große Rolle, ob die persönliche Nutzung gestattet wurde oder nicht.
Eine schriftliche Abmahnung für private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist in den folgenden Fällen in jedem Fall gerechtfertigt:
- Es entstehen dem Unternehmen zusätzliche Kosten.
- Es wird entschieden gegen ein Verbot verstoßen und dabei die Arbeitspflicht verletzt.
- Software wird installiert, die der Verschleierung im Internet dient.
- Große Datenmengen werden heruntergeladen, die Virenschäden oder andere Systemstörungen auslösen können.
- Rufschädigungen des Unternehmens werden durch den Download von pornografischem oder strafbarem Material ermöglicht.
Ein Muster für die Abmahnung wegen privater Internetnutzung
Es folgt ein Musterschreiben, das zeigt, wie eine Abmahnung für private Internetnutzung am Arbeitsplatz aussehen kann. Es kann Ihnen als Orientierung dienen.
Jetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!
Musterabmahnung für private Internetnutzung am Arbeitsplatz (.doc)
Musterabmahnung für private Internetnutzung am Arbeitsplatz (.pdf)
Herr „Musterarbeiter“,
Musterweg 10
12345 Musterort
Abmahnung für private Internetnutzung
Sehr geehrter Herr „Musterarbeiter“,
leider mussten wir feststellen, dass Sie im Zeitraum vom XX.XX.XXXX bis zum YY.YY.YYYY vermehrt gegen die arbeitsvertraglichen Auflagen zur privaten Internetnutzung im Betrieb verstoßen haben.
Es liegen Protokolle vor, die beweisen, dass Sie übermäßig Dateien für privaten Gebrauch heruntergeladen und Chat-Konversationen während der Arbeitszeit geführt haben. Da Sie bereits zweimal diesbezüglich ermahnt worden sind, sehen wir uns gezwungen, den nächsten Schritt zu gehen.
Hiermit werden Sie offiziell abgemahnt.
Sollte sich Ihr Verhalten in Zukunft nicht bessern, behalten wir uns weitere Schritte vor. Auch eine fristlose Kündigung ist dann eine mögliche Option für das Unternehmen.
Eine Durchschrift dieser Abmahnung wird in Ihrer Personalakte hinterlegt.
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Bestätigung des Arbeitnehmers:
Hiermit bestätige ich, die vorliegende Abmahnung am ZZ.ZZ.ZZZZ erhalten zu haben.
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
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