FAQ: Abmahnung bei The 100
Laden Sie sich Folgen von The 100 illegal über Filesharing herunter oder teilen diese mit anderen, kann das eine Abmahnung zur Folge haben. Hierbei handelt es sich dann in der Regel um eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung.
In der Regel mahnen die Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung ab. Diese Abmahnung kann dann eine Unterlassungserklärung sowie Schadensersatzforderungen beinhalten.
Sie sollten das Schreiben auf seine Richtigkeit prüfen und dieses nicht ignorieren. Im Zweifel ist der Gang zu einem Anwalt für Internetrecht zu empfehlen. Dieser prüft, ob es um eine Fake-Abmahnung handelt und berät Sie bezüglich des richtigen Vorgehens.
Ein Download der Serie „The 100“ kann zur Abmahnung führen
Für manch Einen stellt das Internet eine große Versuchung dar: Auf Filesharing- und Torrent-Seiten werden zahlreiche Filme und Serien kostenlos angeboten, welche gerade erst die Kinos und Fernseher eroberten. Dies trifft auch auf die Science-Fiction-Serie „The 100“ zu.
Doch die verlockende Angebote haben einen großen Haken: Laden Sie sich urheberrechtlich geschütztes Material via Peer-to-Peer herunter, tragen Sie zur illegalen Verbreitung der Serie bei.
Eine teure Abmahnung wegen Filesharing kann folgen.
Inhalt
Von wem kommen Abmahnungen wegen „The 100“?
Die Warner Bros. Entertainment GmbH hält hierzulande Rechte an der Serie „The 100“. Aus diesem Grund darf sie Urheberrechtsverstöße an dem Filmmaterial abmahnen. Die entsprechenden Schreiben werden in der Regel von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versandt.
Meist fordern die Rechtsanwälte im Auftrag der Warner. Bros Entertainment einen Schadensersatz wegen Filesharing und die Unterzeichnung einer strafbewährten Unterlassungserklärung.
Ruhig und gelassen: So reagieren Sie richtig
Haben Sie wegen „The 100“ eine Abmahnung erhalten, heißt es ist erster Linie: Ruhe bewahren und nicht überstürzt handeln. Keinesfalls empfehlenswert ist es, das Schreiben von Waldorf Frommer schlicht zu ignorieren – sonst riskieren Sie eine teure Gerichtsverhandlung.
Es lohnt sich meist, anwaltlichen Beistand einzuschalten.
Ein erfahrener Anwalt kann nicht nur die Abmahnung auf formale Fehler überprüfen, er kann die Unterlassungserklärung ebenfalls anpassen, bevor Sie diese unterschreiben.
Auch die Höhe des geforderten Schadensersatzes kann in manchen Fällen nach unten reguliert werden.
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