Die etwas andere Konvertierung von Musik
Im Internet ist Filesharing ein großes Thema und wird auf unterschiedliche Art und Weise praktiziert. Oft wird zwischen zwei Varianten unterschieden: Einerseits gibt es Streaming-Portale, auf denen Filme und Serien in Video-Form angesehen werden können.
Andererseits besteht auf manchen Seiten die Möglichkeit, solche Dateien auch auf den eigenen Computer herunterzuladen. Letzteres ist in jedem Fall ein Verstoß gegen das Urheberrecht und kann eine Abmahnung nach sich ziehen.
Die Domain yaBeat.com bietet weder Streams noch direkte Downloads von hochgeladenen Werken an. Die Nutzer können hier Videos von bekannten Internet-Videoplattformen (wie Youtube) in MP3-Dateien umwandeln lassen und diese dann downloaden. Doch ist diese Art der Musik-Beschaffung überhaupt legal? Oder droht yaBeat-Nutzern die Abmahnung? Mit solchen Fragen beschäftigt sich dieser Ratgeber.
Inhalt
Die Angst vor der yaBeat-Abmahnung
Zunächst muss die Frage: „Was genau ist yaBeat?“ geklärt werden. Vorneweg: Es ist möglich, über yaBeat.com Musik zu downloaden, dazu gehören auch urheberrechtlich geschützte Stücke. Das klingt zunächst einmal danach, dass eine klare illegale Handlung vorliegt und jedem, der yaBeat nutzt, eine Abmahnung per Post droht. Der yaBeat.com-MP3-Download beruht jedoch nicht darauf, dass vorher widerrechtlich entsprechendes Material hochgeladen wurde.
Die Domain bietet nicht die typischen Dienste eines illegalen Filehosters. Denn es handelt sich bei yaBeat um einen Converter. Zu Deutsch: Die Seite bietet ein Konvertierungsprogramm an, welches es ermöglicht, Videos von Youtube, Vimeo, MyVideo und anderen Videoplattformen in das gängige Musikformat „MP3“ umzuwandeln und erst dann herunterzuladen.
Die Konvertierung in der Grauzone
Trotz der Versicherung durch den Seitenbetreiber sind Neulinge in dem Gebiet erst einmal verunsichert. Eine gesunde Skepsis kann dabei in solchen Fällen auch immer vor unerwünschten Folgen schützen. Doch im Moment droht yaBeat-Nutzern keine Abmahnung. Gegen den Konvertierungsvorgang liegt aktuell einfach noch keine Rechtsprechung vor, die dessen Nutzung verbietet. Folglich ist der Download ebenso unbedenklich.
Auch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) lässt sich hier nicht so einfach zu Gunsten der Plattenfirmen und Labels auslegen. Trotzdem versuchen diese, sich dagegen zu wehren. Folglich bewegt sich jeder, der die Seite nutzt, in einer gesetzlichen Grauzone.
Eine Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen ist deshalb nicht unmöglich, in diesem Fall aber trotzdem unwahrscheinlich.
Ganz ungefährlich ist die Nutzung des Konvertierungsprogramms aber nicht. Da die Domain nicht gerade von seriöser Natur ist, sollten einige Sachen bei der Nutzung beachtet werden:
- Aufdringliche Werbung: Domains wie yaBeat finanzieren sich häufig über übertriebene Werbung. Wer nicht von Pop-Ups und von nicht jugendfreien Bildern belästigt werden möchte, sollte die Anschaffung eines Programms in Erwägung ziehen, das die Werbung blockiert.
- Unnötige Zusatz-Downloads: Konvertierungsprogramme versuchen oft, den Nutzern beim Herunterladen noch zusätzliche Programme unterzuschieben. Oft lässt sich das vermeiden, indem vor dem Abspeichern der Dateien optionale Haken entfernt werden.
Alex meint
24. Juli 2019 at 23:53
Ich habe festgestellt, dass yaBeat auch auf der Seite Bandcamp funktioniert. Dabei handelt es sich nicht um eine Videoplattform. Ändert sich die Rechtslage dadurch?
abmahnung.org meint
29. Juli 2019 at 9:52
Hallo Alex,
eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich.
Ihr Team von abmahnung.org
Kristian meint
4. Juni 2018 at 20:55
Ist es denn legal oder nicht
abmahnung.org meint
6. Juni 2018 at 17:00
Hallo Kristian,
wie wir im obigen Ratgeber erläutern, ist die Rechtslage nach wie vor ungeklärt.
Ihr Team von abmahnung.org
Louis meint
6. Dezember 2017 at 20:48
Ist der Artikel noch aktuell? Ich habe Yabeat schon lange über das Darknet genutzt, um sicher zu gehen, aber das funktioniert irgendwie nicht mehr… Jetzt bin ich unsicher, ob ich es im normalen Internet nutzen kann, ohne belangt zu werden.
abmahnung.org meint
15. Januar 2018 at 10:52
Hallo Louis,
aktuell sind uns keine Rechtsurteile bekannt, die die Informationen im Ratgeber widerlegen.
Abmahnung.org
Yabeat meint
25. Juli 2017 at 13:29
Yabeat macht mit den Werbungen ihr Geld ist doch verständlich! Hoffen wir mal auf keine Abmahnung denn Yabeat ist echt tooll
ghh meint
18. Juli 2017 at 17:57
Also ich finde diese seite YaBeat abscheulich es ist schlimm wie sie für pornografie werbung machen
Boss meint
29. Juli 2017 at 10:20
1. Yabeat ist das beste download Programm das ich kenne
2. Hol dir einfach ’n Adblocker, dann kommt keine pornografische Werbung mehr
3. Irgendwie müssen die ja auch Geld verdienen und ich denke mal dass Aldi auch nicht sicher wäre, auf so einer Seite Wurst- Werbung zu machen, da es ja immer noch nicht richtig geklärt ist, ob es Legal oder Illegal ist…