Filme im Internet und das Streaming-Problem
Das Urheberrecht bietet den Gerichten im modernen Internetzeitalter einiges an Kopfzerbrechen. Dass Filme und Serien nicht physisch kopiert und verbreitet werden können, ohne das Recht der Urheber zu verletzen, liegt auf der Hand.
Doch wie sieht es mit Stream- und Downloadangeboten im Internet aus, wie sie bis vor einiger Zeit auch noch von der Domain movie2k.to angeboten wurden?
Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf, was es mit Movie2k genau auf sich hat, wie die Rechtslage aussieht und wie ernst Sie eine mögliche Abmahnung nehmen müssen.
Inhalt
Der Movie2k-Stream: Legal oder abmahngefährdend?
Seit Mai 2013 kann die Website Movie2k.to nicht mehr aufgerufen werden und wurde schon kurze Zeit später von der Domain Movie4k.to abgelöst. Bevor es zur Schließung kam, konnten Nutzer sich, ohne etwas zu bezahlen, neue und alte Filme über Streams auf der Online-Plattform ansehen. Neben dem Streaming war es auch möglich, Filme auf den eigenen Computer herunterzuladen.
Was den Download von Raubkopien betrifft, ist die Gesetzeslage recht eindeutig: Im Sinne des Urheberrechtsgesetzes liegt dabei eindeutig eine Straftat vor. Ob es nun um Movie4k oder Movie2k geht: Vom Download etwaiger Filmdateien ist grundsätzlich abzuraten.
Bis heute wurde nicht zweifellos geklärt, wie der Vorgang des Streams zu kategorisieren ist. Die Tendenz zeigt jedoch, dass Personen, die Streaming-Angebote nutzen, eher als unschuldig zu betrachten sind. Doch was passiert, wenn trotzdem plötzlich eine Movie2k-Abmahnung ins Haus flattert?
Sind Movie2k-Abmahnungen ernst zu nehmen?
Die Abmahnwelle von Redtube hat gezeigt, dass es möglich ist, dass regelrechte Abmahnwellen losgestoßen werden. Jedoch sind die Betroffenen nicht immer schuldig.
Da Movie2k unter seinem damaligen Namen nicht mehr existiert und die Nutzung von Streaming-Diensten nicht grundsätzlich unter Strafe steht, ist eine aktuelle Abmahnung aber eher unwahrscheinlich.
Doch Sie sollten trotzdem wissen, worin sich eine echte Movie2k-Abmahnung von einem Betrugsversuch unterscheidet. Letzter weist in der Regel einige der folgenden Merkmale auf:
- Die Abmahnung wird via E-Mail versendet (echte Abmahnungen kommen immer per Post).
- Die Adressdaten der Kanzlei stimmen nicht mit denen der offiziellen Website überein.
- In der Abmahnung ist sowohl von Streams als auch von Tauschbörsen (sogenannten Filesharing-Diensten) die Rede. Movie2k hat mit letzterem nichts zu tun.
- Genaue Täterdaten fehlen oder sind unvollständig (IP-Adresse, Provider, Uhrzeit der Tat etc.)
- Es wird nur Geld gefordert, aber keine Unterlassungserklärung ausgesprochen.
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