Arbeitgeber kann ein Rauchverbot verhängen
Es ist das Recht eines jeden Arbeitgebers, dass er in einer allgemeinen Anweisung ein Rauchverbot erteilen kann, welches sich auf den Arbeitsplatz und/oder auch auf andere Bereiche des Betriebes ausweitet. Das Rauchverbot soll für die Sicherheit und auch die Ordnung in einem Betrieb sorgen. Je nach Branche ist von vornherein ein Rauchverbot selbstverständlich, beispielsweise in einem Lager mit leicht entflammbaren Stoffen.
Doch was passiert, wenn Mitarbeiter dagegen verstoßen? Kann dann eine Abmahnung drohen?
Inhalt
Arbeitsrechtliche Abmahnung wegen Rauchen am Arbeitsplatz
Verstößt ein Mitarbeiter gegen das Rauchverbot, welches auch in der Betriebsverfassung niedergeschrieben ist, darf vom Arbeitgeber eine Abmahnung ausgesprochen werden. Diese kann sich auf das Rauchen am Arbeitsplatz beziehen, auf eine starke zeitliche Überziehung der Raucherpause und im Besonderen auf das Rauchen in Büroräumen während der Arbeitszeit.
Die Begründungen können unterschiedlich sein und es liegt im Interesse des Arbeitgebers, das Arbeitsrecht zu wahren und vor einer Kündigung die Abmahnung zu erteilen. Eine Abmahnung wegen Rauchen ist schnell ausgesprochen, da nachweislich die Pflichten des Arbeitnehmers verletzt wurden. Zudem sind Raucherpausen, wenn nicht explizit erlaubt, während der Arbeitszeit unzulässig.
Bei einem erneuten Verstoß durch den Arbeitnehmer kann es zudem zu einer verhaltensbedingten Kündigung kommen.
Wie muss eine Abmahnung wegen Rauchen erteilt werden?
Die Abmahnung wegen Rauchen muss laut Arbeitsrecht nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen. Es kann sich durchaus um eine mündliche Rüge handeln, beispielsweise beim Erwischen in flagranti. Die Wirksamkeit ist gleich und die Abmahnung wegen Rauchen wird in der Personalakte eingetragen. Es ist jedoch ratsam, dass eine schriftliche Abmahnung wegen Rauchen am Arbeitsplatz gefertigt wird.
In der Abmahnung ist der genaue Sachverhalt zu erläutern, um im eventuell späteren Verfahren einen Beweis vorlegen zu können. Kommt es zu keiner Verhaltensveränderung, kann beim erneuten Verstoß gegen das Rauchverbot während der Arbeitszeit die Kündigung folgen. Neben den Verstößen sind auch das Datum und der Ort des Fehlverhaltens anzugeben.
Muster: Abmahnung wegen Rauchens – kostenloser Download
An dieser Stelle geben wir ein Muster für eine Abmahnung wegen Rauchens vor, die Sie kostenlos herunterladen können. Beachten Sie jedoch, dass diese lediglich eine Orientierung bieten soll, wie die Abmahnung aussehen kann. Übernehmen Sie die Vorlage daher bitte nicht unverändert.
Muster: Abmahnung wegen Rauchens
Sehr geehrte(r) Frau/Herr…
am Arbeitsort gelten verschiedene Regelungen, die das Verhalten der Arbeitnehmer betreffen und im Vertrag festgehalten sind. Hierzu gehört unter anderem ein Rauchverbot am Arbeitsplatz.
Mit Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie am (Datum und Zeit) gegen diese Regelung verstoßen haben. Ihre Kollegin (Name der Kollegin) beschwerte sich, dass Sie an ihrem Arbeitsplatz eine Pause eingelegt und eine Zigarette geraucht hätten. Ein solches Verhalten missbilligen wir und fordern Sie auf, sich am Arbeitsplatz gemäß Ihrem Arbeitsvertrag zu verhalten und das Rauchverbot am Arbeitsplatz einzuhalten.
Sollte sich ein solcher Vorfall in Zukunft wieder ereignen, behalten wir uns arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Aussprechen einer Kündigung bei.
Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Bestätigung Arbeitnehmers:
Die Abmahnung habe ich erhalten.
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
⇒ Muster für Abmahnung wegen Rauchens (.doc)
⇒ Muster für Abmahnung wegen Rauchens (.pdf)
Richtige Reaktion der Betroffenen
Der Erhalt der Abmahnung wegen unerlaubten Raucherpausen zur Arbeitszeit sollte zunächst unterschrieben werden. Danach kann der abgemahnte Mitarbeiter eine schriftliche Stellungsnahme zur Abmahnung ausarbeiten. In den meisten Fällen wird eine Abmahnung in der Personalakte aufgenommen. Hier ist es notwendig, dass die Gegendarstellung abgegeben wird. Im Zweifel sind Kollegen beziehungsweise Zeugen zu benennen, welche zu der angegeben Zeit des angeblichen Fehlverhaltens anwesend waren und das Gegenteil bezeugen können.
Im Zweifel ist immer ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen oder auch der Betriebs- beziehungsweise Personalrat. Eine Entschuldigung beim Vorgesetzten kann zudem Wunder bewirken, vor allem, wenn man sich selbst des Zeitumfangs durch das Rauchen nicht bewusst war.
Selbst bei einer berechtigten Abmahnung sollte eine Stellungnahme für die Personalakte gefertigt werden. Die Raucherpause in einem Betrieb mit Stechuhren sollte immer durch Nutzen dieser vermerkt werden. So ist der Betroffene auf der sicheren Seite, dass es kein Arbeitszeitbetrug ist. Raucherpausen zur Arbeitszeit sind, wenn nicht anders geregelt, unzulässig und können zu einer berechtigten Abmahnung führen.
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