Mit einer modifizierten Unterlassungserklärung gehen Sie auf Nummer sicher
Rechtsanwälte, die mit Abmahnungen gegen illegales Filesharing (Urheberrechtsverletzung) vorgehen, fordern häufig nicht nur die Zahlung von Vergleichsbeträgen bzw. einem Schadensersatz, sondern auch die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Diese ist der jeweiligen Abmahnung in manchen Fällen bereits vorformuliert beigefügt.
Angesichts der recht kurzen Fristen, die Abmahnanwälte setzen, stellt sich vielen die Frage: Soll ich die gegebenenfalls von Sasse und Partner aufgesetzte Unterlassungserklärung schnell unterschreiben oder ist es besser, selbst eine Kanzlei mit der Prüfung ebenjener zu betrauen?
Inhalt
Die Einholung anwaltlichen Rats ist ratsam, bevor eine Unterlassungserklärung unterschrieben wird
Erhalten Sie von Sasse und Partner eine Unterlassungserklärung, können Sie einen Rechtsanwalt um Hilfe bitten – und das möglichst in der von der Anwaltskanzlei aus Hamburg gesetzten Frist. Es ist dabei unerheblich, ob Sie tatsächlich einen urheberrechtlich geschützten Film (wie zum Beispiel eine Walkung-Dead-Folge) oder andere Medien wie zum Beispiel Musik geteilt haben oder nicht.
Ein Rechtsbeistand klärt Sie darüber auf, wie weiter zu verfahren ist. In der Regel empfiehlt er, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Warum Sie die von Sasse und Partner aufgesetzte Unterlassungserklärung modifizieren sollten
Abmahnanwälte fordern im Namen der Urheber (Sasse und Partner handelt unter anderem im Auftrag der WVG Medien GmbH) häufig sehr viel Geld, die Formulierungen in einer Unterlassungserklärung sind oftmals sehr weit gefasst. Manche Abgemahnte gehen hierauf ungeprüft ein und geben nach.
Mit einer modifizierten Unterlassungserklärung können Sie hier vorbeugen, indem Sie zum Beispiel die Forderungen nicht anerkennen und auch Ihre Schuld nicht einräumen.
Bei der genauen Ausgestaltung kommt es immer auf den individuellen Fall an. Sprechen Sie daher bei Bedarf mit einem Anwalt, bevor Sie Sasse und Partner eine modifizierte Unterlassungserklärung zuschicken.
Experten raten Betroffenen, die im Internet zu findenden Unterlassungserklärungsmuster nicht zu benutzen. Sie enthalten mitunter Fehler oder sind nur lückenhaft, weshalb gewiefte Anwälte diese auseinanderpflücken. Das kann für Betroffene richtig teuer werden. Aus diesem Grund ist es häufig besser rechtzeitig ein Anwalt einzuschalten.
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