FAQ: Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung
Das ist gesetzlich nicht definiert und vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Es kann also eine Abmahnung durchaus ausreichen. Wie viele Abmahnungen für eine Kündigung notwendig sind, ist also pauschal nicht zu sagen. Mehr zu den gesetzlichen Grundlagen lesen Sie hier.
Auch das ist vom jeweiligen Einzelfall und von der Schwere der Pflichtverletzung abhängig. Wann im Arbeitsrecht eine Kündigung auch ohne Abmahnung ausgesprochen werden kann, erfahren Sie hier.
Erachten Sie die Abmahnung als ungerechtfertigt, haben Sie die Möglichkeit des Widerspruchs. Was dabei wichtig ist, haben wir zusammengefasst.
Inhalt
Bei bzw. ab wie vielen Abmahnungen kann man gekündigt werden?
Wie viele Abmahnungen bedarf es bis zur Kündigung? Diese Frage beschäftigt nicht selten sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Doch gibt es überhaupt bestimmte Vorgaben dazu? Abmahnungen im Arbeitsrecht dienen in der Regel dazu, vertragswidriges oder störendes Verhalten zu beanstanden.
Darüber hinaus haben sie auch eine Warnfunktion und beinhalten Konsequenzen, die drohen, wenn das entsprechende Verhalten nicht eingestellt wird. Wer dies nicht ernst nimmt und sein Verhalten nicht ändert, kann seinen Job verlieren. So können dann mehrere Abmahnungen zur Kündigung führen.
Aber wie viele? Wann eine Abmahnung vor der Kündigung notwendig ist, wird gesetzlich bestimmt. In § 314 Bürgerliches Gesetzbuch ist festgehalten, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund “nach erfolgloser Abmahnung zulässig“ ist. Ist die Kündigung also nicht fristlos, muss in der Regel eine Abmahnung vorab erfolgen, damit Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, ihr Verhalten entsprechend zu ändern. Es ist eher unüblich, dass eine Kündigung nach einmaliger Pflichtverletzung ausgesprochen wird.
Wie viele Abmahnungen nötig sind, bis es zur Kündigung kommt, ist jedoch nicht gesetzlich definiert. Somit ist es Mythos, dass eine Kündigung immer nach drei Abmahnungen ausgesprochen wird. Es ist immer vom jeweiligen Einzelfall und somit von der abgemahnten Pflichtverletzung bzw. vom Verhalten abhängig. Wichtig ist, dass es sich um die gleiche wiederholte Pflichtverletzung handeln muss, damit eine Kündigung gerechtfertigt ist.
Die Schwere der Pflichtverletzung oder des Verhaltens spielen eine Rolle. Das bedeutet, dass in bestimmten Fällen ein oder zwei Abmahnungen ausreichen, in anderen drei oder vier möglich sind, bevor dem betreffenden Mitarbeiter gekündigt wird.
Wie viele Abmahnungen sind bis zur fristlosen Kündigung nötig?
Auch hier gilt: Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben dazu, wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung ausgesprochen werden müssen. Ändern Arbeitnehmer ihr Verhalten nicht und handelt es sich um so schwerwiegende Pflichtverletzungen, dass ein Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, kann auch eine fristlose Kündigung erfolgen.
Kündigung ohne Abmahnung?
Bei bestimmten Verstößen gegen Pflichten oder Gesetze kann sich die Frage „Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?” auch erübrigen. Denn dann ist eine Kündigung auch ohne eine Abmahnung möglich. Das ist beispielsweise der Fall bei:
- Straftaten (Diebstahl, Körperverletzung, sexuelle Belästigung oder Übergriffe)
- Gefährdung anderer
- Verraten von Betriebsgeheimnisse
- starker Schädigung des Ansehens des Unternehmens
Ist die Pflichtverletzung so schwer, dass ein einmalige Duldung in Form einer Abmahnung für Arbeitgeber nicht zumutbar ist, ist eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig. Aber auch hier spielt der Einzelfall eine Rolle.
Verhalten nach einer Abmahnung
Im Prinzip ist es also egal, wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung anfallen, wenn Arbeitnehmer ihr Verhalten nicht ändern. Halten Sie aber bereits die erste Abmahnung für nicht gerechtfertigt, sollten Sie dieser widersprechen und eine Gegendarstellung erwirken. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und ausführlich begründen, warum die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist.
Auch die Unterstützung durch den Betriebsrat und durch einen Anwalt sind Schritte, die möglich sind. Durch eine Prüfung der Vorwürfe kann unter Umständen auch bestimmt werden, wie viele Abmahnungen stehen müssen, bevor überhaupt eine Kündigung möglich ist.
Ist eine Widerspruch oder der Weg über den Betriebsrat erfolglos, kann auch das Arbeitsgericht bemüht werden. Fristen für die Reaktion auf einen Abmahnung gibt es nicht. Allerdings sollten Sie zeitnah reagieren und im Zweifel immer juristische Hilfe suchen.
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